Montag, 28. Dezember 2020

Ministerin Giffey zieht Bilanz zum Jahr der Gleichstellung 2020


 Pressemitteilung vom 28.12.2020


Neuer Schwung in der Gleichstellungspolitik soll beibehalten werden

Ein bewegendes „Jahr der Gleichstellung“ geht zu Ende. Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen, die die Bekämpfung der Covid19-Pandemie mit sich brachte, sind wichtige Meilensteine für die Gleichstellung in 2020 gesetzt worden.

Bundesfrauenministerin Franziska Giffey:
„Ich habe 2020 zum Jahr der Gleichstellung ausgerufen, weil wir einen weiteren Schub in der Gleichstellungspolitik brauchten. Den haben wir hinbekommen und nun wollen wir mit dem erhöhten Tempo weiter machen. Mein besonderer Dank geht an die vielen engagierten Menschen in den Organisationen, Verbänden und Initiativen, die die Beschleunigung der Gleichstellungspolitik aktiv unterstützt haben. Die Pandemie gab uns zwar wenig Chance für einen persönlichen Austausch mit der Zivilgesellschaft. Trotzdem standen wir stets in gutem und lebendigem Kontakt. Ich bedanke mich für das konstruktive und vielfach unterstützende Miteinander der vergangenen Monate. Erfolge in der Gleichstellungspolitik sind auch Erfolge einer guten Kooperation“

Als Beispiele für die Beschleunigung der Gleichstellungspolitik führt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend an:

• Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft hat die Gleichstellung in den Mittelpunkt gerückt. Die Mitgliedsstaaten haben sich auf die Einführung einer europaweit einheitlichen Hilfetelefonnummer verständigt und mit Ratsschlussfolgerungen wichtige Instrumente zur Bekämpfung des Gender Pay Gap auf den Weg gebracht.

• Mit einer Kampagne unter dem Titel "30 Jahre geteilter Feminismus" hat das Digitale Deutsche Frauenarchiv an 30 Jahre Feminismus im wiedervereinigten Deutschland erinnert. Gemeinsamkeiten und Kontroversen wurden deutlich gemacht.   
• Erstmals hat das Kabinett eine ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung beschlossen. Unter dem Motto „Stark für die Zukunft“ werden in der Strategie Ziele festgelegt, die künftig für alle Ministerien eine Grundlage bei der Ausgestaltung ihrer Gesetzgebung oder der Förderprogramme sind.

• Die Novelle des Gesetzes zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst wird u.a. eine Mindestbeteiligungsquote von Frauen in Vorständen, mehr Frauen in den Führungsebenen der Bundesunternehmen und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie weitere Verbesserungen umfassen.

• Die gesellschaftliche Dimension der Verteilung unbezahlter Sorgearbeit wurde mit dem Dossier „Kinder, Haushalt, Pflege – wer kümmert sich?“, einer Konferenz und der Förderung eines zivilgesellschaftlichen Bündnisses in den Fokus gerückt.

• Das finanzstarke Bundesprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt“ ist angelaufen und umfasst dabei auch Fördermittel, um die Frauenhäuser und Fachberatungsstellen technisch zu ertüchtigen und damit online erreichbar zu halten. Dies ist in Zeiten der Pandemie wichtig.

• Frauen und Männer stehen in der Gleichstellungspolitik nicht in Konkurrenz zueinander - ihre Perspektiven müssen vielmehr zusammen gedacht werden, damit partnerschaftliche Gleichstellung gelingt und nachhaltig gelebt werden kann. Das Dossier "Gleichstellungspolitik für Jungen und Männer" ist, mit seinem Fokus speziell auf Jungen und Männer, das erste seiner Art.

• „Mit Recht zur Gleichstellung“ ist der Titel des Handbuchs zur Frauenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Umfangreich wird das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) dargestellt und damit – so unsere Hoffnung – besser für die praktische Anwendung nutzbar gemacht.

• Das Gesetz zur Errichtung einer „Bundesstiftung Gleichstellung“ wird kommen und damit eine wichtige Einrichtung schaffen, die Gleichstellung in Deutschland beschleunigen sowie Akteurinnen und Akteure stärken soll. (www.bmfsfj.de)

Donnerstag, 10. Dezember 2020

Wie leben Familien heute? Pressemitteilung des BMFSFJ vom 10.12.2020



Daten.Fakten.Trends  Familienreport 2020 veröffentlicht

Wie leben Familien heute? Wie ging es Familien im Corona-Lockdown? Wie haben sich Einkommen, Erwerbstätigkeit und Partnerschaftlichkeit in Familien entwickelt und wie steht es um die Familienfreundlichkeit der Unternehmen? Sind Familien in der Krise? Antworten auf diese und andere Fragen bietet die 7. Ausgabe des Familienreports „Familie heute. Daten.Fakten.Trends“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey zu den zentralen Befunden: „Die Familie ist für die meisten Menschen der wichtigste Lebensbereich. Sie kann Liebe geben, Halt und Sicherheit. In der Pandemie sehen wir gerade, Familien haben ganz besondere Herausforderungen zu meistern – das Berufs- und Familienleben muss unter den veränderten Bedingungen anders organisiert werden. Der Familienreport 2020 zeigt, dass viele Familien in Deutschland die Verantwortung, aber auch die wirtschaftlichen Risiken schon längst auf mehrere Schultern verteilen. Das stärkt die Familien und damit unsere Gesellschaft. Bei fast zwei Dritteln der Paarfamilien waren im Jahr 2018 beide Eltern erwerbstätig, immer mehr Mütter konnten mit ihrer Erwerbstätigkeit ihre eigene Existenzgrundlage sichern und immer mehr Väter beteiligten sich an der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder. Diese Entwicklung unterstützen wir mit einer Familienpolitik, die auf Partnerschaftlichkeit und eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf setzt.“

„Familie heute. Daten.Fakten.Trends - Familienreport 2020“ informiert in Analysen und übersichtlichen Grafiken über die aktuellen Entwicklungen von Familien in unserem Land. Der Familienreport ist ein Nachschlagewerk und Zahlen-Fundus. Er stellt auch Vorhaben, Maßnahmen und Programme der Familienpolitik der Bundesregierung dar. Daneben können ihm neueste Zahlen und Daten zu den Familienformen, Kinderwünschen, Geburten, Eheschließungen und Ehescheidungen sowie zur wirtschaftlichen Situation von Familien entnommen werden, die ein Licht auf die vielfältigen Aspekte von Familienleben in unserem Land werfen. Der Familienreport enthält eine umfassende Darstellung von Leistungen, Wirkungen und Trends rund um Familie und Familienpolitik.

Neu im Vergleich zu früheren Ausgaben sind die umfangreichen Vergleiche mit anderen Ländern. Kinder in Deutschland wachsen beispielsweise häufiger bei verheirateten Eltern auf als im europäischen Durchschnitt, 74 Prozent gegenüber 68 Prozent. Bei Hochzeiten liegt Deutschland im europäischen Vergleich über dem EU-Durchschnitt. Dabei sind Deutsche bei der Eheschließung etwas älter als in anderen europäischen Ländern. Die Zahl der Scheidungen nimmt dagegen weiter ab. Hier liegt Deutschland im europäischen Mittelfeld.

Repräsentative Eltern-Corona-Befragung

Aufschluss darüber, wie es Familien im Corona-Lockdown im Frühjahr 2020 erging, gibt die repräsentative Eltern-Corona-Befragung, die das Institut für Demoskopie Allensbach im Auftrag des Bundesfamilienministeriums im April und Mai 2020 unter Eltern durchgeführt hat. Sie zeigt: Die Corona-Pandemie mit ihren Risiken, Ängsten und Beschränkungen hat insbesondere auch Familien vor große Herausforderungen gestellt und das Familienleben beeinflusst und verändert. Die Phase der Einschränkungen des öffentlichen Lebens hat Familien unterschiedlich betroffen. Während ein Teil diese Zeit eher positiv erlebt hat, standen insbesondere Familien mit jüngeren Kindern vor zahlreichen Herausforderungen. Für mehr als jede zweite Familie war vor allem die Neuorganisation der Kinderbetreuung schwierig. Die Krise hat aber laut der Erhebung nicht zu der befürchteten Re-Traditionalisierung der Elternrollen geführt. Wir sehen: Insbesondere Väter haben sich verstärkt an den zusätzlichen Aufgaben bei der Kinderbetreuung beteiligt. Damit haben Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Aspekte der adäquaten Förderung von Kindern in vielen Familien einen neuen Stellenwert erhalten. In der Krise haben sich Unternehmen ganz überwiegend als unterstützende Verantwortungspartner der Eltern bewiesen. Dabei wurden familienbewusste Personalmaßnahmen neu eingeführt oder das Angebot ausgeweitet. Verbreitet waren Sorgen um die Förderung der Kinder sowie möglicher langfristiger Nachteile. Es zeigte sich die Notwendigkeit, den Ausbau der Betreuungsinfrastruktur weiter voranzutreiben und verlässlich zu gestalten. Finanzielle Unterstützungsleistungen wurden in der Krise von der Politik schnell speziell auch für Familien umgesetzt. (www.bmfsfj.de)

Die Eltern-Corona-Befragung können Sie hier herunterladen: www.bmfsfj.de/familien-in-der-corona-zeit

Die aktuelle Ausgabe von „Familie heute. Daten.Fakten.Trends - Familienreport 2020“ finden Sie unter: www.bmfsfj.de/familienreport2020

Dienstag, 1. Dezember 2020

Kindesunterhalt: Erhöhung überfällig!

 

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat heute die Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2021 veröffentlicht. Diese gibt Leitlinien für den Unterhaltsbedarf vor. Hierzu erklärt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV):

„Wir begrüßen, dass der Unterhalt für Kinder 2021 steigen wird, so dass auch höhere Lebenshaltungskosten gedeckt werden können. Beim höheren Unterhalt spiegelt sich zudem wider, dass 2021 in den sozialrechtlichen Regelsätzen erstmals Kosten für Mobilfunkgeräte berücksichtigt sind. Das war überfällig: Alles, was systematisch im Kindesunterhalt nicht berücksichtigt ist, zahlen de facto Alleinerziehende drauf. Hier sind weiter viele Verbesserungen notwendig: Denn die Grundlage, das sozialrechtliche Existenzminimum, ist seit Jahren in der Kritik, da die angewandte Methode zu einer systematischen Kleinrechnung der Bedarfe führt. Gleichzeitig fällt Kindern die Erhöhung des Kindergelds um 15 Euro beim Unterhalt auf die Füße, da es zur Hälfte vom Kindesunterhalt abgezogen wird. Der ist jedoch im Verhältnis zum Kindergeld proportional weniger gestiegen. Zudem ist kaum nachvollziehbar, warum der gesetzliche Mindestunterhalt für Kinder unter sechs Jahren unter dem Existenzminimum liegt. All das bedeutet: Trotz der Erhöhung werden Alleinerziehende weiter draufzahlen, da der Unterhalt gar nicht reichen kann.“

Hintergrund: Die sozialrechtliche Regelbedarfsermittlung ist die Grundlage für die Festsetzung des sächlichen Existenzminimums von Kindern in anderen Rechtsbereichen, beispielsweise für die Bemessung des gesetzlichen Mindestunterhalts, des Unterhaltsvorschusses oder der steuerrechtlichen Freibeträge. Das steuerliche sächliche Existenzminimum leitet sich aus den Regelbedarfen ab. Gesetzlich richtet sich nach dem steuerlichen sächlichen Existenzminimum wiederum der Mindestunterhalt. Die steuerlichen Freibeträge für 2021 liegen allerdings darüber. Deshalb hat die üppige Erhöhung der Kinderfreibeträge für 2021 das Auseinanderdriften des steuer- und unterhaltsrechtlichen Existenzminimums weiter vorangetrieben. Der steuerliche Kinderfreibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf, der auch die soziokulturelle Teilhabe abbildet, wird bei der Höhe des Kindesunterhalts zudem nicht berücksichtigt.

Die Düsseldorfer Tabelle 2021 finden Sie hier.
 

(www.vamv.de)