Dienstag, 24. März 2020

Corona: Kann Umgang wie gewohnt stattfinden?

Corona: Kann Umgang wie gewohnt stattfinden?

Vor zwei Tagen stellte die Bundeskanzlerin die wegen der Corona-Pandemie beschlossenen Bund-Länder-Leitlinien vor. Was bedeuten die Kontaktbeschränkungen für die Gestaltung des Umgangs getrennt lebender Eltern mit ihren Kindern?

Formulierungen wie „Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren“ funktionieren, wenn man das Bild der in einem Haushalt zusammenlebenden Familie im Kopf hat. Bei getrennt lebenden Eltern gibt es Spielraum für verschiedene Auslegungen: Dass der andere Elternteil ein „Angehöriger des eigenen Hausstands“ ist, würden die meisten spontan verneinen. Gehört er dann aber zu den Menschen, zu denen der Kontakt auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden soll? Und zählen Umgangsregelungen zum absolut nötigen Minimum?

Gemäß § 32 Infektionsschutzgesetz setzen die einzelnen Bundesländer den Bund-Länder-Beschluss durch Rechtsverordnungen oder Allgemeinverfügungen mit konkreten Geboten und Verboten um. Welche Rechte dem Gesundheitsschutz zuliebe genau eingeschränkt werden, kann deshalb von Bundesland zu Bundesland verschieden sein. Während Berlin nach § 14 Abs.3 Buchstabe d der gestern in Kraft getretenen „SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung“ die Wahrnehmung des Sorgerechts oder Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich ausdrücklich zu den Gründen zählt, die das Verlassen der Wohnung erlauben, ist dies in Bayern nach der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 20.03.2020 Nr. 4 und 5 d nur zur Wahrnehmung des Sorgerechts erlaubt.

Eine generelle Antwort ist dadurch schwierig. Auch wenn es danach aussieht, dass Umgang in vielen Fällen wie gewohnt stattfinden kann – insbesondere dann, wenn Eltern nah beieinander wohnen und die Kinder sich häufig sowohl in dem einen als auch im anderen Elternhaushalt aufhalten – empfiehlt es sich, in die jeweils aktuellen Regelungen des Bundeslandes zu schauen, in dem man lebt. Diese sind zumeist auf den Internetseiten der jeweiligen Landesregierungen zu finden, werden u.U. an die aktuelle Lage angepasst und gelten nur vorübergehend.

Vielleicht liegen aufgrund der aktuellen Corona-Situation auch besondere Umstände vor, die eine Abweichung von der üblichen Umgangsregelung geboten erscheinen lassen: Kind oder Elternteil erkrankt, die üblichen Reisemöglichkeiten eingeschränkt usw. So findet derzeit beispielsweise der Service „kids on tour“ der Deutschen Bahn, der alleinreisende Kinder begleitet, aufgrund der Corona-Pandemie nicht statt. Auch für die anstehenden Osterferien müssen sich Eltern, die auf eine Urlaubsreise oder Ferienbetreuung gesetzt haben, etwas einfallen lassen. Wer sich außerstande sieht, eine vereinbarte Umgangsregelung umzusetzen, sollte sich dazu mit dem anderen Elternteil austauschen und über eine Corona-bedingte Abänderung einigen. In dieser so noch nie dagewesenen Ausnahmesituation sollten sich getrennt lebende Eltern auf ihre gemeinsame Elternverantwortung besinnen, sich gegenseitig unterstützen und im Sinne ihrer Kinder auf gute Umgangs- und Betreuungslösungen verständigen. (www.vamv.de)

Corona-Sozialschutz-Paket der Bundesregierung: Leider nur ein Trostpflaster für Alleinerziehende


Corona-Sozialschutz-Paket der Bundesregierung: Leider nur ein Trostpflaster für Alleinerziehende


Angesichts der Corona-Krise will die Bundesregierung vorübergehende Entschädigungen für berufstätige Eltern auf den Weg bringen, die mangels Kinderbetreuung ihrer Arbeit nicht nachgehen können. Für den Bundesverband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) ist das ein Schritt in die richtige Richtung. Der VAMV zeigt sich jedoch enttäuscht, dass Einkommenseinbußen für Alleinerziehende nicht vollständig mit einer Lohnfortzahlung abgefedert werden.   

„Die geplante Entschädigung für Verdienstausfälle hilft berufstätigen Alleinerziehenden angesichts geschlossener Kitas und Schulen etwas über die kommenden sechs Wochen“,  erklärt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des VAMV. „Bei vielen Alleinerziehenden klafft aber trotz dieser Leistung von 67 Prozent des Nettolohns eine Lücke im Budget. Denn Alleinerziehende und ihre Kinder leben schon jetzt  häufig von kleinen Einkommen. 42 Prozent sind sogar armutsgefährdet. Da wird jeder Cent fürs Notwendigste gebraucht. Auch weiß zurzeit niemand, ob Schulen und Kitas nach dem Osterferien wirklich wieder öffnen können. Viele Einelternfamilien fürchten deshalb weiterhin, in absehbarer Zeit mit Grundsicherungsleistungen am untersten Existenzminimum zu leben. Denn für den „Notfall-Kinderzuschlag“ brauchen Alleinerziehende ein eigenes Einkommen, zur Arbeit gehen können sie aber nur, wenn eine Kinderbetreuung zur Verfügung steht.“
 
Jaspers fordert deshalb: „Um soziale Härten abzufedern, müsste die Entschädigungsrate für Familien mit kleinen Einkommen höher als 67 Prozent ausfallen. Damit Alleinerziehende wegen der gegenwärtigen Situation nicht ins SGB II rutschen, sollte die Entschädigung für Geringverdienende auf bis zu 100 Prozent angehoben werden. Denn es ist zu befürchten, dass angesichts der Corona-Krise eine Welle von Anträgen auf die Ämter zurollt und Anspruchsberechtigte in akuter Not auf die Auszahlung ihrer Leistungen warten müssen.  Auch vereinfachte Sozialleistungen bleiben kompliziert und für Familien schwer zu durchschauen.“

Der VAMV hat angesichts der Kita- und Schulschließungen in der vergangenen Woche im Internet eine Petition gestartet: https://weact.campact.de/petitions/berufstatige-alleinerziehende-in-der-corona-krise-nicht-vergessen (www.vamv.de)

Donnerstag, 19. März 2020

Keine gute Grundlage für eine Reform des Sorge- und Umgangsrechts - VAMV veröffentlicht Einschätzung der Thesen des BMJV


Keine gute Grundlage für eine Reform des Sorge- und Umgangsrechts - VAMV veröffentlicht Einschätzung der Thesen des BMJV


Fünfzig Thesen für eine Reform des Kindschaftsrechts hat das Bundesjustizministerium von einer Arbeitsgruppe erarbeiten lassen. Aus Sicht der Alleinerziehenden keine gute Grundlage für eine Reform, findet der VAMV. Dreh- und Angelpunkt der Thesen ist die Einführung eines automatischen Sorgerechts, das der Verband ablehnt.
Mehr dazu in unserer Pressemitteilung.
Zum Positionspapier geht es hier.

Alleinerziehende: Thesen zum Sorgerecht keine gute Grundlage für eine Reform


Alleinerziehende: Thesen zum Sorgerecht keine gute Grundlage für eine Reform


Fünfzig Thesen für eine Kindschaftsrechtsreform hat das Justizministerium von einer Arbeitsgruppe erarbeiten lassen. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) veröffentlicht heute seine Einschätzung dazu. „Blanke Thesen ohne weiterführende Begründungen zu bewerten, ist nicht einfach,“ sagt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des VAMV. „Trotzdem ist klar erkennbar, dass diese Thesen keine gute Grundlage für eine Reform abgeben.“

Dreh- und Angelpunkt ist die Einführung eines automatischen Sorgerechts. Das lehnt der VAMV ab. „Gemeinsame Sorge ja, aber nicht um jeden Preis“ erläutert Jaspers. „Wir halten es weiterhin für gut, wenn Eltern bewusst die Entscheidung treffen, dass sie miteinander für gemeinsame Kinder sorgen wollen. Durch Heirat oder gemeinsame Sorgeerklärung tun dies bereits über 91 Prozent der Eltern im Geburtsjahr des Kindes, andere später. Tun sie es nicht, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass gute Gründe gegen gemeinsame Sorge im Spiel sind, beispielsweise Alkohol, Gewalt, eine hochstrittige Trennung oder weil Eltern sich kaum kennen.“

2018 hatten nur 8,6 Prozent aller neugeborenen Kinder noch Eltern ohne gemeinsames Sorgerecht. Seit 2013 wird auf Antrag eines sorgewilligen Vaters gerichtlich überprüft, ob die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl widerspricht. Ist dies nicht der Fall, erhält der Vater die gemeinsame Sorge auch gegen den Willen der Mutter. „Dieser Kompromiss wurde 2013 vom Gesetzgeber gefunden, ein automatisches Sorgerecht bereits ausführlich diskutiert und aus guten Gründen abgelehnt“, so Jaspers. „Erst 2018 wurde das Gesetz evaluiert und kein Handlungsbedarf festgestellt. Weiterhin gilt: Gemeinsame Sorge ist kindeswohldienlich, wenn Eltern gut miteinander kooperieren können, bei starken Elternkonflikten oder häuslicher Gewalt hingegen nicht. “

Der Verband sieht weitere kritische Punkte. So sollen Richter*innen künftig auch in konkreten Erziehungsfragen entscheiden. „Ein starker Eingriff in die Verantwortung und Erziehungsrechte der Eltern, die ihr Kind am besten kennen“ findet Jaspers. „Wir wünschen uns eine Reform, die das Kind mehr im Blick hat“ fasst sie zusammen „aber hier steht der Ausbau von Väterrechten im Vordergrund.“ Die ausführliche Einschätzung der Thesen ist auf www.vamv.de nachzulesen. (www.vamv.de)

Mittwoch, 18. März 2020

Lösungen für Kinderbetreuung in der Coronakrise – Alleinerziehende starten Petition


Lösungen für Kinderbetreuung in der Coronakrise – Alleinerziehende starten Petition

Kita- und Schulschließungen in der Coronakrise sind für Alleinerziehende existenzbedrohend. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V. (VAMV) fordert deshalb in einer Petition schnelle Maßnahmen von der Politik, von denen auch berufstätige Alleinerziehende profitieren.
„Keine Kinderbetreuung zu haben, ist für Alleinerziehende ein Notfall“, erklärt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des VAMV. „Auch die Großeltern fallen in der Regel aus, da sie zu den Risikogruppen gehören.  Anders als Paarfamilien können Alleinerziehende nicht zu zweit jonglieren, um fehlende Betreuung auszugleichen. Niemand weiß, wie lange diese Ausnahmesituation anhält - Urlaub zu nehmen ist deshalb keine Lösung. Dieser ist sowieso schon kürzer als die regulären Ferien der Kinder. So manche Alleinerziehende treibt nicht nur die Sorge um die Gesundheit um, sondern auch Existenzängste. Denn für unbezahlte Freistellungen fehlt vielen der Sparstrumpf.“

Alleinerziehende brauchen deshalb schnell Gewissheit darüber, wie sie ihre Betreuungsprobleme kurz- und mittelfristig in der gegenwärtigen Situation lösen können.

„Wir fordern, die Notfallbetreuungen für Alleinerziehende unabhängig von ihrem Beruf zu öffnen“, so Jaspers. „Arbeitgeber rufen wir dazu auf, Alleinerziehende bezahlt frei zu stellen, wenn es keine andere Möglichkeit der Kinderbetreuung gibt. Wir regen hierfür staatliche Hilfen für kleine Betriebe an verbunden mit der Verpflichtung, Eltern in Not durch bezahlte Freistellungen zu helfen.“

Die Petition des VAMV-Bundesverbandes kann unter diesem Link gezeichnet werden: https://weact.campact.de/petitions/berufstatige-alleinerziehende-in-der-corona-krise-nicht-vergessen
 

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 2,6 Millionen Alleinerziehenden. Der VAMV fordert die Anerkennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein. (www.vamv.de)