Montag, 28. Dezember 2020

Ministerin Giffey zieht Bilanz zum Jahr der Gleichstellung 2020


 Pressemitteilung vom 28.12.2020


Neuer Schwung in der Gleichstellungspolitik soll beibehalten werden

Ein bewegendes „Jahr der Gleichstellung“ geht zu Ende. Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen, die die Bekämpfung der Covid19-Pandemie mit sich brachte, sind wichtige Meilensteine für die Gleichstellung in 2020 gesetzt worden.

Bundesfrauenministerin Franziska Giffey:
„Ich habe 2020 zum Jahr der Gleichstellung ausgerufen, weil wir einen weiteren Schub in der Gleichstellungspolitik brauchten. Den haben wir hinbekommen und nun wollen wir mit dem erhöhten Tempo weiter machen. Mein besonderer Dank geht an die vielen engagierten Menschen in den Organisationen, Verbänden und Initiativen, die die Beschleunigung der Gleichstellungspolitik aktiv unterstützt haben. Die Pandemie gab uns zwar wenig Chance für einen persönlichen Austausch mit der Zivilgesellschaft. Trotzdem standen wir stets in gutem und lebendigem Kontakt. Ich bedanke mich für das konstruktive und vielfach unterstützende Miteinander der vergangenen Monate. Erfolge in der Gleichstellungspolitik sind auch Erfolge einer guten Kooperation“

Als Beispiele für die Beschleunigung der Gleichstellungspolitik führt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend an:

• Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft hat die Gleichstellung in den Mittelpunkt gerückt. Die Mitgliedsstaaten haben sich auf die Einführung einer europaweit einheitlichen Hilfetelefonnummer verständigt und mit Ratsschlussfolgerungen wichtige Instrumente zur Bekämpfung des Gender Pay Gap auf den Weg gebracht.

• Mit einer Kampagne unter dem Titel "30 Jahre geteilter Feminismus" hat das Digitale Deutsche Frauenarchiv an 30 Jahre Feminismus im wiedervereinigten Deutschland erinnert. Gemeinsamkeiten und Kontroversen wurden deutlich gemacht.   
• Erstmals hat das Kabinett eine ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung beschlossen. Unter dem Motto „Stark für die Zukunft“ werden in der Strategie Ziele festgelegt, die künftig für alle Ministerien eine Grundlage bei der Ausgestaltung ihrer Gesetzgebung oder der Förderprogramme sind.

• Die Novelle des Gesetzes zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst wird u.a. eine Mindestbeteiligungsquote von Frauen in Vorständen, mehr Frauen in den Führungsebenen der Bundesunternehmen und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie weitere Verbesserungen umfassen.

• Die gesellschaftliche Dimension der Verteilung unbezahlter Sorgearbeit wurde mit dem Dossier „Kinder, Haushalt, Pflege – wer kümmert sich?“, einer Konferenz und der Förderung eines zivilgesellschaftlichen Bündnisses in den Fokus gerückt.

• Das finanzstarke Bundesprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt“ ist angelaufen und umfasst dabei auch Fördermittel, um die Frauenhäuser und Fachberatungsstellen technisch zu ertüchtigen und damit online erreichbar zu halten. Dies ist in Zeiten der Pandemie wichtig.

• Frauen und Männer stehen in der Gleichstellungspolitik nicht in Konkurrenz zueinander - ihre Perspektiven müssen vielmehr zusammen gedacht werden, damit partnerschaftliche Gleichstellung gelingt und nachhaltig gelebt werden kann. Das Dossier "Gleichstellungspolitik für Jungen und Männer" ist, mit seinem Fokus speziell auf Jungen und Männer, das erste seiner Art.

• „Mit Recht zur Gleichstellung“ ist der Titel des Handbuchs zur Frauenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Umfangreich wird das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) dargestellt und damit – so unsere Hoffnung – besser für die praktische Anwendung nutzbar gemacht.

• Das Gesetz zur Errichtung einer „Bundesstiftung Gleichstellung“ wird kommen und damit eine wichtige Einrichtung schaffen, die Gleichstellung in Deutschland beschleunigen sowie Akteurinnen und Akteure stärken soll. (www.bmfsfj.de)

Donnerstag, 10. Dezember 2020

Wie leben Familien heute? Pressemitteilung des BMFSFJ vom 10.12.2020



Daten.Fakten.Trends  Familienreport 2020 veröffentlicht

Wie leben Familien heute? Wie ging es Familien im Corona-Lockdown? Wie haben sich Einkommen, Erwerbstätigkeit und Partnerschaftlichkeit in Familien entwickelt und wie steht es um die Familienfreundlichkeit der Unternehmen? Sind Familien in der Krise? Antworten auf diese und andere Fragen bietet die 7. Ausgabe des Familienreports „Familie heute. Daten.Fakten.Trends“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey zu den zentralen Befunden: „Die Familie ist für die meisten Menschen der wichtigste Lebensbereich. Sie kann Liebe geben, Halt und Sicherheit. In der Pandemie sehen wir gerade, Familien haben ganz besondere Herausforderungen zu meistern – das Berufs- und Familienleben muss unter den veränderten Bedingungen anders organisiert werden. Der Familienreport 2020 zeigt, dass viele Familien in Deutschland die Verantwortung, aber auch die wirtschaftlichen Risiken schon längst auf mehrere Schultern verteilen. Das stärkt die Familien und damit unsere Gesellschaft. Bei fast zwei Dritteln der Paarfamilien waren im Jahr 2018 beide Eltern erwerbstätig, immer mehr Mütter konnten mit ihrer Erwerbstätigkeit ihre eigene Existenzgrundlage sichern und immer mehr Väter beteiligten sich an der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder. Diese Entwicklung unterstützen wir mit einer Familienpolitik, die auf Partnerschaftlichkeit und eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf setzt.“

„Familie heute. Daten.Fakten.Trends - Familienreport 2020“ informiert in Analysen und übersichtlichen Grafiken über die aktuellen Entwicklungen von Familien in unserem Land. Der Familienreport ist ein Nachschlagewerk und Zahlen-Fundus. Er stellt auch Vorhaben, Maßnahmen und Programme der Familienpolitik der Bundesregierung dar. Daneben können ihm neueste Zahlen und Daten zu den Familienformen, Kinderwünschen, Geburten, Eheschließungen und Ehescheidungen sowie zur wirtschaftlichen Situation von Familien entnommen werden, die ein Licht auf die vielfältigen Aspekte von Familienleben in unserem Land werfen. Der Familienreport enthält eine umfassende Darstellung von Leistungen, Wirkungen und Trends rund um Familie und Familienpolitik.

Neu im Vergleich zu früheren Ausgaben sind die umfangreichen Vergleiche mit anderen Ländern. Kinder in Deutschland wachsen beispielsweise häufiger bei verheirateten Eltern auf als im europäischen Durchschnitt, 74 Prozent gegenüber 68 Prozent. Bei Hochzeiten liegt Deutschland im europäischen Vergleich über dem EU-Durchschnitt. Dabei sind Deutsche bei der Eheschließung etwas älter als in anderen europäischen Ländern. Die Zahl der Scheidungen nimmt dagegen weiter ab. Hier liegt Deutschland im europäischen Mittelfeld.

Repräsentative Eltern-Corona-Befragung

Aufschluss darüber, wie es Familien im Corona-Lockdown im Frühjahr 2020 erging, gibt die repräsentative Eltern-Corona-Befragung, die das Institut für Demoskopie Allensbach im Auftrag des Bundesfamilienministeriums im April und Mai 2020 unter Eltern durchgeführt hat. Sie zeigt: Die Corona-Pandemie mit ihren Risiken, Ängsten und Beschränkungen hat insbesondere auch Familien vor große Herausforderungen gestellt und das Familienleben beeinflusst und verändert. Die Phase der Einschränkungen des öffentlichen Lebens hat Familien unterschiedlich betroffen. Während ein Teil diese Zeit eher positiv erlebt hat, standen insbesondere Familien mit jüngeren Kindern vor zahlreichen Herausforderungen. Für mehr als jede zweite Familie war vor allem die Neuorganisation der Kinderbetreuung schwierig. Die Krise hat aber laut der Erhebung nicht zu der befürchteten Re-Traditionalisierung der Elternrollen geführt. Wir sehen: Insbesondere Väter haben sich verstärkt an den zusätzlichen Aufgaben bei der Kinderbetreuung beteiligt. Damit haben Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Aspekte der adäquaten Förderung von Kindern in vielen Familien einen neuen Stellenwert erhalten. In der Krise haben sich Unternehmen ganz überwiegend als unterstützende Verantwortungspartner der Eltern bewiesen. Dabei wurden familienbewusste Personalmaßnahmen neu eingeführt oder das Angebot ausgeweitet. Verbreitet waren Sorgen um die Förderung der Kinder sowie möglicher langfristiger Nachteile. Es zeigte sich die Notwendigkeit, den Ausbau der Betreuungsinfrastruktur weiter voranzutreiben und verlässlich zu gestalten. Finanzielle Unterstützungsleistungen wurden in der Krise von der Politik schnell speziell auch für Familien umgesetzt. (www.bmfsfj.de)

Die Eltern-Corona-Befragung können Sie hier herunterladen: www.bmfsfj.de/familien-in-der-corona-zeit

Die aktuelle Ausgabe von „Familie heute. Daten.Fakten.Trends - Familienreport 2020“ finden Sie unter: www.bmfsfj.de/familienreport2020

Dienstag, 1. Dezember 2020

Kindesunterhalt: Erhöhung überfällig!

 

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat heute die Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2021 veröffentlicht. Diese gibt Leitlinien für den Unterhaltsbedarf vor. Hierzu erklärt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV):

„Wir begrüßen, dass der Unterhalt für Kinder 2021 steigen wird, so dass auch höhere Lebenshaltungskosten gedeckt werden können. Beim höheren Unterhalt spiegelt sich zudem wider, dass 2021 in den sozialrechtlichen Regelsätzen erstmals Kosten für Mobilfunkgeräte berücksichtigt sind. Das war überfällig: Alles, was systematisch im Kindesunterhalt nicht berücksichtigt ist, zahlen de facto Alleinerziehende drauf. Hier sind weiter viele Verbesserungen notwendig: Denn die Grundlage, das sozialrechtliche Existenzminimum, ist seit Jahren in der Kritik, da die angewandte Methode zu einer systematischen Kleinrechnung der Bedarfe führt. Gleichzeitig fällt Kindern die Erhöhung des Kindergelds um 15 Euro beim Unterhalt auf die Füße, da es zur Hälfte vom Kindesunterhalt abgezogen wird. Der ist jedoch im Verhältnis zum Kindergeld proportional weniger gestiegen. Zudem ist kaum nachvollziehbar, warum der gesetzliche Mindestunterhalt für Kinder unter sechs Jahren unter dem Existenzminimum liegt. All das bedeutet: Trotz der Erhöhung werden Alleinerziehende weiter draufzahlen, da der Unterhalt gar nicht reichen kann.“

Hintergrund: Die sozialrechtliche Regelbedarfsermittlung ist die Grundlage für die Festsetzung des sächlichen Existenzminimums von Kindern in anderen Rechtsbereichen, beispielsweise für die Bemessung des gesetzlichen Mindestunterhalts, des Unterhaltsvorschusses oder der steuerrechtlichen Freibeträge. Das steuerliche sächliche Existenzminimum leitet sich aus den Regelbedarfen ab. Gesetzlich richtet sich nach dem steuerlichen sächlichen Existenzminimum wiederum der Mindestunterhalt. Die steuerlichen Freibeträge für 2021 liegen allerdings darüber. Deshalb hat die üppige Erhöhung der Kinderfreibeträge für 2021 das Auseinanderdriften des steuer- und unterhaltsrechtlichen Existenzminimums weiter vorangetrieben. Der steuerliche Kinderfreibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf, der auch die soziokulturelle Teilhabe abbildet, wird bei der Höhe des Kindesunterhalts zudem nicht berücksichtigt.

Die Düsseldorfer Tabelle 2021 finden Sie hier.
 

(www.vamv.de)

Donnerstag, 4. Juni 2020

Weiter so: Höhere Steuerentlastung für Alleinerziehende!

Weiter so: Höhere Steuerentlastung für Alleinerziehende!


Die Große Koalition hat sich mit dem Konjunkturpaket darauf verständigt, Alleinerziehende durch höhere Steuerentlastungen zu unterstützen. Für zwei Jahre soll der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 1.908 auf 4.000 Euro angehoben werden. Hierzu erklärt die Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV), Daniela Jaspers:
„Wir begrüßen, dass die Regierung durch die Steuererleichterungen anerkennt, was Alleinerziehende Tag für Tag leisten: Kinder erziehen und betreuen, das Familieneinkommen verdienen und den Haushalt stemmen. Die Coronakrise hat diese höhere Belastung allerdings nicht verursacht, sondern sie wie in einem Brennglas deutlich gemacht. Da wir mit einer dauerhaften Mehrbelastung von Alleinerziehenden zu tun haben, sollte auch der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende dauerhaft erhöht werden!
Insgesamt brauchen wir den Mut für grundlegende Reformen in der Familienbesteuerung, um für Steuergerechtigkeit für Alleinziehende zu sorgen. Der VAMV plädiert für einen Systemwechsel hin zu einer Kindergrundsicherung in Kombination mit einer Individualbesteuerung, statt der bestehenden Besteuerung nach Familienform.“
Denn um Alleinerziehende vergleichbar wie Ehepaare zu entlasten, muss der Entlastungsbetrag noch weiter angehoben werden. Mit dem Entlastungsbetrag haben Alleinerziehende am Jahresende maximal 860 Euro mehr im Portmonee. Ehepaare haben durchs Splitting bis zu 17.000 Euro im Jahr mehr zur Verfügung, das finden Alleinerziehende ungerecht.
Der VAMV fordert, solange es das Ehegattensplitting gibt, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende an den steuerlichen Grundfreibetrag zu koppeln und regelmäßig anzupassen. Und langfristig eine Individualbesteuerung für alle Hand in Hand mit einer Kindergrundsicherung.

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 2,6 Millionen Alleinerziehenden. Der VAMV fordert die Anerkennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein.

Mittwoch, 20. Mai 2020

Gut: Kabinett verlängert Corona-Entschädigungen für Eltern – auch für Alleinerziehende

Gut: Kabinett verlängert Corona-Entschädigungen für Eltern – auch für Alleinerziehende

Das Kabinett hat heute beschlossen, die Entschädigungen für berufstätige Eltern, die mangels Kinderbetreuung ihrer Arbeit nicht nachgehen können, zu verlängern. Hierzu erklärt die Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV), Daniela Jaspers:
„Die Entschädigungen sind eine wichtige Unterstützung, wenn das Einkommen wegen fehlender Kinderbetreuung wegfällt. Wir begrüßen, dass nun auch für Alleinerziehende eine Anschlusslösung gefunden wurde: Da in Paarfamilien sowohl Mütter als Väter Anspruch auf die Entschädigung haben, kommen diese bislang zusammen auf zwölf Wochen, während für Alleinerziehende die Entschädigung aktuell nach sechs Wochen ausläuft. Alleinerziehende sollen nun statt sechs bis zu 20 Wochen Entschädigung erhalten, so wie auch Paarfamilien insgesamt auf bis zu 20 Wochen Anspruch kommen. Für Alleinerziehende, deren Vereinbarkeitsprobleme trotz Notbetreuung nicht gelöst sind, ist das eine wichtige Abfederung!
Wir appellieren, notwendige Nachbesserungen vorzunehmen und wenigstens Geringverdiener*innen mit 100 Prozent des bisherigen Entgelts abzusichern. Unterstützungsleistungen sollten außerdem so flexibel ausgestaltet sein, dass sie auch Eltern erreichen, die im Spagat zwischen Homeoffice und Kinderbetreuung/Homeschooling vorübergehend auf Teilzeit gehen wollen. Es gibt bereits gute Vorschläge, wie beispielsweise ein Corona-Elterngeld."
Seit Ende März können Mütter und Väter, bei denen wegen der Kita- und Schulschließungen in der Pandemie das Einkommen wegfällt, eine Entschädigung in Höhe von 67 Prozent ihres Nettoverdienstes erhalten, maximal 2.016 Euro. Der Entschädigungsanspruch gilt allerdings nicht für Ferienzeiten und nicht für Eltern im Home Office.

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 2,6 Millionen Alleinerziehenden. Der VAMV fordert die Anerkennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein.

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Freitag, 15. Mai 2020

Corona-Entschädigungen für Eltern: Die Politik darf Alleinerziehende nicht vergessen!

Corona-Entschädigungen für Eltern: Die Politik darf Alleinerziehende nicht vergessen!

Angesichts der Debatte um die Verlängerung der Entschädigungszahlungen für Eltern, die ohne Kinderbetreuung in der Corona-Krise nicht arbeiten können, fordert der VAMV die Politik auf, schnellstmöglich eine Perspektive für die finanzielle Absicherung von Alleinerziehenden zu schaffen.
Die Vorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV), Daniela Jaspers, erklärt hierzu: „In Paarfamilien haben zwar zwei die Möglichkeit, Entschädigungszahlungen je sechs Wochen und damit für die doppelte Zeit zu erhalten. Für Alleinerziehende laufen die sechs Wochen jetzt aber ersatzlos aus.
Einelternfamilien, die keine erweiterte Notbetreuung nutzen können oder deren Vereinbarkeitsprobleme trotz Notbetreuung nicht gelöst sind, wissen damit nicht, wie sie in den kommenden Wochen über die Runden kommen sollen. Fehlende Kinderbetreuung, Homeoffice, Homeschooling und Einkommenseinbußen sind schon jetzt für Alleinerziehende die ultimative Zerreißprobe.“
„Angesichts der nur schrittweisen Wiedereröffnung von Kitas und Schulen appelliere ich an die Politik, umgehend eine Anschlusslö-sung für Alleinerziehende zu schaffen, damit Einelternfamilien nicht in Armut abrutschen. Besonders wichtig ist dabei, wenigstens Geringverdiener*innen mit 100 Prozent des bisherigen Entgelts abzusichern. Unterstützungsleistungen sollten außerdem so flexibel ausgestaltet sein, dass sie auch Eltern erreichen, die im Spagat zwischen Homeoffice und Kinderbetreuung/Homeschooling vorübergehend auf Teilzeit gehen wollen. Es gibt bereits gute Vorschläge, wie beispielsweise ein Corona-Elterngeld. Ich appelliere an die Politik, hier schnell zu einer Lösung zu kommen“, fordert Daniela Jaspers.
Seit Ende März können Mütter und Väter, bei denen wegen der Kita- und Schulschließungen in der Corona-Pandemie das Einkommen wegfällt, eine Entschädigung in Höhe von 67 Prozent ihres Nettoverdienstes erhalten. Der Entschädigungsanspruch ist allerdings für jeden auf sechs Wochen begrenzt und schließt Eltern im Home Office sowie Ferienzeiten aus.
 
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 2,6 Millionen Alleinerziehenden. Der VAMV fordert die Anerkennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein.

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Mittwoch, 6. Mai 2020

Erfolgreiche Petition: Corona-Notbetreuung für Alleinerziehende

Erfolgreiche Petition: Corona-Notbetreuung für Alleinerziehende

Wegen fehlender Kinderbetreuung nicht arbeiten zu können, ist für Alleinerziehende existenzbedrohend. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V. (VAMV) hat deshalb in der Petition „Kinderbetreuung und Coronakrise – Politik muss Lösungen für Alleinerziehende anbieten!“ das Öffnen der Notbetreuung für Alleinerziehende gefordert. Über 42.000 Unterschriften haben gezeigt, wie groß die Sorge um die eigene finanzielle und berufliche Zukunft bei Alleinerziehenden in Folge der Corona-Maßnahmen ist. Die Bundesländer haben nun überwiegend die Notbetreuung für Alleinerziehende geöffnet – unabhängig davon, in welchem Beruf sie arbeiten. Die verbliebenen Länder haben zumindest eine Härtefallregelung geschaffen. „Wir danken allen, die mit ihrer Unterschrift zum Erfolg unserer Petition beigetragen haben! Wir werden die stufenweise Öffnung der Kitas und Schulen weiter kritisch begleiten, bis diese wieder allen Alleinerziehenden zur Verfügung stehen“, betont Daniela Jaspers, die Bundesvorsitzende des VAMV. Angesichts dessen hat der VAMV nun die Petition geschlossen.Offen ist allerdings die finanzielle Absicherung von Familien, die weiterhin keine Notbetreuung nutzen.
Es war ein guter erster Schritt, vorübergehend Entschädigungen zu zahlen, wenn wegen Kita- und Schulschließungen das Einkommen wegfällt. Es gilt nun dafür zu sorgen, dass Familien nicht in Armut abrutschen, wenn die Entschädigungen nach sechs Wochen auslaufen. Besonders wichtig ist dabei, zumindest Geringverdiener*innen mit 100 Prozent des bisherigen Entgelts abzusichern. „Auf Bundesebene braucht es für Familien angesichts der nur schrittweisen Wiedereröffnung von Kitas und Schulen eine verlässliche Perspektive für die finanzielle Absicherung. Unterstützung braucht es auch, wenn Eltern im Spagat zwischen Homeoffice und Kinderbetreuung/Homeschooling vorübergehend auf Teilzeit gehen wollen. Es gibt bereits gute Vorschläge, wie beispielsweise ein Corona-Elterngeld. Die Bundesregierung ist nun am Zug“, fordert Daniela Jaspers.
Auch muss die Politik den aktuellen Forschungsstand mit Blick auf Übertragung und Verlauf einer CoVID19-Infektion Rechnung tragen. So müssen Lösungen im Einzelfall gefunden werden, falls die Notbetreuung für Einelternfamilen wegen Vorerkrankungen mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko verbunden ist.
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) hatte die Petition  „Kinderbetreuung und Coronakrise – Politik muss Lösungen für Alleinerziehende anbieten!“ am 19. März 2020 gestartet und 42.452 Unterschriften gesammelt. Forderungen der Petition waren:
  • Wir fordern, die Notfallbetreuungen für Alleinerziehende unabhängig von ihrem Beruf zu öffnen.
  • Wir rufen Arbeitgeber dazu auf, Alleinerziehende bezahlt frei zu stellen, wenn es keine andere Möglichkeit der Kinderbetreuung gibt.
  • Sinnvoll sind dafür staatliche Hilfen für kleine Betriebe. Diese sollten mit der Verpflichtung verbunden sein, Eltern in Not durch bezahlte Freistellungen zu helfen.
  • (www.vamv.de)

Mittwoch, 29. April 2020

Bundesweit Notbetreuung für Alleinerziehende öffnen!


Bundesweit Notbetreuung für Alleinerziehende öffnen!
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) begrüßt die Empfehlung der Familienminister*innenkonferenz, stufenweise und behutsam die Kindertagesbetreuung wieder zu öffnen. Anlässlich der morgigen Bund-Länder-Beratungen zur Eindämmung des Coronavirus bekräftigt der VAMV seine Forderung nach einem bundesweiten Anspruch auf Notbetreuung für Alleinerziehende. Eine vom VAMV dazu gestartete Petition unterstützen inzwischen mehr als 42.000 Menschen.
Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des VAMV, erklärt dazu:
„Es ist richtig, bei der stufenweisen Öffnung die Belange der Eltern und der Kinder zu berücksichtigen wie auch den Infektionsschutz. Die hohe Resonanz auf unsere Petition zeigt jedoch, wie existenziell wichtig die Notbetreuung für berufstätige Alleinerziehende ist. Wir begrüßen die Initiativen vieler Bundesländer, die Notbetreuung für Kinder aus Einelternfamilien zu öffnen. Es darf jedoch nicht vom Wohnort abhängen, ob Alleinerziehende ihre Arbeit wieder aufnehmen können oder ob die Haushaltskasse angesichts auslaufender Entschädigungszahlungen bald leer bleibt. Wir fordern deshalb in allen Bundesländern einen Anspruch auf Notbetreuung für berufstätige Alleinerziehende, auch wenn sie nicht in einem unmittelbar systemrelevanten Beruf arbeiten. Wichtig ist auch: Im Homeoffice die volle Arbeitsleistung zu bringen und gleichzeitig Kinder zu betreuen oder zu beschulen, ist für Alleinerziehende eine ultimative Zerreißprobe. Der Zugang zur Notfallbetreuung muss auch im Homeoffice und unabhängig von der Sorgerechtsform bestehen.“
Die Petition des VAMV Bundesverbandes läuft seit Mitte März auf der Petitionsplattform „WeAct“ von Campact. Die Vielzahl der Unterzeichnenden zeigt, wie groß die Sorge um die eigene finanzielle und berufliche Zukunft bei Alleinerziehenden in Folge der Corona-Maßnahmen ist:  
https://weact.campact.de/petitions/berufstatige-alleinerziehende-in-der-corona-krise-nicht-vergessen.

(www.vamv.de)

Donnerstag, 23. April 2020

Corona: Durch Soforthilfen die Existenz von Familien absichern!

Corona: Durch Soforthilfen die Existenz von Familien absichern!


Gemeinsam mit anderen Familien- und Kinderrechtsverbänden fordert der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) in der Corona-Krise in einer Verbändeerklärung mehr Unterstützung für Familien in existenzieller Not.
„Finanziell wird es für Alleinerziehende eng in der Corona-Krise. Ohne Kinderbetreuung in Kita und Schule können sie ihrem Beruf nicht mehr nachgehen. Zur finanziellen Not kommt dann die Angst um den Job und die eigene Existenz“, erklärt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des VAMV. „Die Notfallbetreuungen müssen deshalb dringend in allen Bundesländern für Alleinerziehende geöffnet werden, unabhängig von ihrem Beruf.“
Darüber hinaus müssen Familien mit wenig Geld angesichts der Auswirkungen des Shutdowns zusätzlich finanziell unterstützt werden. „Obwohl Familien in der Krise mehr Bedarfe haben, orientieren sich staatliche Sozialleistungen weiterhin an einem zu gering bemessenen Existenzminimum. Digitale Endgeräte für das Lernen zu Hause oder Mehrausgaben für Strom sind hier nicht einkalkuliert, ebenso wenig wie der Wegfall des kostenlosen Schulmittagessens aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Es braucht deshalb für die betroffenen Familien schnellstmöglich eine unbürokratische Aufstockung der SGB II-Leistungen sowie die Bezahlung von Computern und Tablets“, fordert Jaspers.  
Die ausführliche Verbändeerklärung finden sie hier oder unten als Download. Getragen wird diese vom VAMV, Diakonie, AWO, Kinderschutzbund, Kinderhilfswerk, dem Zukunftsforum Familie und der Nationalen Armutskonferenz.
Der VAMV Bundesverband hat bereits im März mit einer Petition mehr staatliche Unterstützung für Alleinerziehende angesichts der Corona-Maßnahmen gefordert. Über 42.000 Unterzeichnende zeigen, wie groß die Not bei Alleinerziehenden zurzeit ist:  
https://weact.campact.de/petitions/berufstatige-alleinerziehende-in-der-corona-krise-nicht-vergessen
(www.vamv.de)

Mittwoch, 22. April 2020

Corona-Elterngeld gute Idee für Alleinerziehende!

Corona-Elterngeld gute Idee für Alleinerziehende!

Der Bundestag berät heute über das Elterngeld und Hilfen für Familien in Corona-Zeiten. Die Vorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV), Daniela Jaspers, erklärt hierzu: „Die Aussicht auf noch monatelang geschlossene Kitas und eine nur schrittweise Öffnung von Schulen ist für Eltern eine enorme Belastung. Fehlende Kinderbetreuung, Homeoffice, Homeschooling und Einkommenseinbußen sind für Alleinerziehende die ultimative Zerreißprobe. Wir begrüßen die Forderungen aus der Opposition, ein Corona-Elterngeld einzuführen, bis Kitas und Schulen wieder voll in Betrieb sind. Dies könnte an die bestehende sechswöchige Entschädigungsregelung für Eltern anschließen und sollte Familien finanzielle Planungssicherheit geben, auch in den Ferien. Gut ist der Vorschlag, das Corona-Elterngeld in den ersten sechs Wochen zu 100 Prozent für alle zu leisten. Eltern mit geringen Einkommen können bereits jetzt bis zu 100 Prozent Lohnersatz bekommen, wenn sie Elterngeld beziehen. Es muss sichergestellt sein, dass ein Corona-Elterngeld mit einem Kündigungsschutz verbunden ist und auch für Arbeit im Home-Office greift. Wir fordern den Gesetzgeber auf, diesen guten Vorschlag aus der Opposition aufzugreifen.“
Bündnis 90/Die Grünen und die Linke fordern in Anträgen an den Bundestag, ein Corona-Elterngeld einzuführen. Mit einem Gesetzesentwurf will die Bundesregierung sicherstellen, dass für Eltern im aktuellen Elterngeldbezug aufgrund von Corona keine Nachteile entstehen. Die FDP fordert begrüßenswerterweise in einem Antrag, den notwendigen Erwerbskorridor für den Partnerschaftsbonus im Elterngeld für Alleinerziehende anzupassen. (www.vamv.de)

Dienstag, 24. März 2020

Corona: Kann Umgang wie gewohnt stattfinden?

Corona: Kann Umgang wie gewohnt stattfinden?

Vor zwei Tagen stellte die Bundeskanzlerin die wegen der Corona-Pandemie beschlossenen Bund-Länder-Leitlinien vor. Was bedeuten die Kontaktbeschränkungen für die Gestaltung des Umgangs getrennt lebender Eltern mit ihren Kindern?

Formulierungen wie „Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren“ funktionieren, wenn man das Bild der in einem Haushalt zusammenlebenden Familie im Kopf hat. Bei getrennt lebenden Eltern gibt es Spielraum für verschiedene Auslegungen: Dass der andere Elternteil ein „Angehöriger des eigenen Hausstands“ ist, würden die meisten spontan verneinen. Gehört er dann aber zu den Menschen, zu denen der Kontakt auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden soll? Und zählen Umgangsregelungen zum absolut nötigen Minimum?

Gemäß § 32 Infektionsschutzgesetz setzen die einzelnen Bundesländer den Bund-Länder-Beschluss durch Rechtsverordnungen oder Allgemeinverfügungen mit konkreten Geboten und Verboten um. Welche Rechte dem Gesundheitsschutz zuliebe genau eingeschränkt werden, kann deshalb von Bundesland zu Bundesland verschieden sein. Während Berlin nach § 14 Abs.3 Buchstabe d der gestern in Kraft getretenen „SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung“ die Wahrnehmung des Sorgerechts oder Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich ausdrücklich zu den Gründen zählt, die das Verlassen der Wohnung erlauben, ist dies in Bayern nach der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 20.03.2020 Nr. 4 und 5 d nur zur Wahrnehmung des Sorgerechts erlaubt.

Eine generelle Antwort ist dadurch schwierig. Auch wenn es danach aussieht, dass Umgang in vielen Fällen wie gewohnt stattfinden kann – insbesondere dann, wenn Eltern nah beieinander wohnen und die Kinder sich häufig sowohl in dem einen als auch im anderen Elternhaushalt aufhalten – empfiehlt es sich, in die jeweils aktuellen Regelungen des Bundeslandes zu schauen, in dem man lebt. Diese sind zumeist auf den Internetseiten der jeweiligen Landesregierungen zu finden, werden u.U. an die aktuelle Lage angepasst und gelten nur vorübergehend.

Vielleicht liegen aufgrund der aktuellen Corona-Situation auch besondere Umstände vor, die eine Abweichung von der üblichen Umgangsregelung geboten erscheinen lassen: Kind oder Elternteil erkrankt, die üblichen Reisemöglichkeiten eingeschränkt usw. So findet derzeit beispielsweise der Service „kids on tour“ der Deutschen Bahn, der alleinreisende Kinder begleitet, aufgrund der Corona-Pandemie nicht statt. Auch für die anstehenden Osterferien müssen sich Eltern, die auf eine Urlaubsreise oder Ferienbetreuung gesetzt haben, etwas einfallen lassen. Wer sich außerstande sieht, eine vereinbarte Umgangsregelung umzusetzen, sollte sich dazu mit dem anderen Elternteil austauschen und über eine Corona-bedingte Abänderung einigen. In dieser so noch nie dagewesenen Ausnahmesituation sollten sich getrennt lebende Eltern auf ihre gemeinsame Elternverantwortung besinnen, sich gegenseitig unterstützen und im Sinne ihrer Kinder auf gute Umgangs- und Betreuungslösungen verständigen. (www.vamv.de)

Corona-Sozialschutz-Paket der Bundesregierung: Leider nur ein Trostpflaster für Alleinerziehende


Corona-Sozialschutz-Paket der Bundesregierung: Leider nur ein Trostpflaster für Alleinerziehende


Angesichts der Corona-Krise will die Bundesregierung vorübergehende Entschädigungen für berufstätige Eltern auf den Weg bringen, die mangels Kinderbetreuung ihrer Arbeit nicht nachgehen können. Für den Bundesverband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) ist das ein Schritt in die richtige Richtung. Der VAMV zeigt sich jedoch enttäuscht, dass Einkommenseinbußen für Alleinerziehende nicht vollständig mit einer Lohnfortzahlung abgefedert werden.   

„Die geplante Entschädigung für Verdienstausfälle hilft berufstätigen Alleinerziehenden angesichts geschlossener Kitas und Schulen etwas über die kommenden sechs Wochen“,  erklärt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des VAMV. „Bei vielen Alleinerziehenden klafft aber trotz dieser Leistung von 67 Prozent des Nettolohns eine Lücke im Budget. Denn Alleinerziehende und ihre Kinder leben schon jetzt  häufig von kleinen Einkommen. 42 Prozent sind sogar armutsgefährdet. Da wird jeder Cent fürs Notwendigste gebraucht. Auch weiß zurzeit niemand, ob Schulen und Kitas nach dem Osterferien wirklich wieder öffnen können. Viele Einelternfamilien fürchten deshalb weiterhin, in absehbarer Zeit mit Grundsicherungsleistungen am untersten Existenzminimum zu leben. Denn für den „Notfall-Kinderzuschlag“ brauchen Alleinerziehende ein eigenes Einkommen, zur Arbeit gehen können sie aber nur, wenn eine Kinderbetreuung zur Verfügung steht.“
 
Jaspers fordert deshalb: „Um soziale Härten abzufedern, müsste die Entschädigungsrate für Familien mit kleinen Einkommen höher als 67 Prozent ausfallen. Damit Alleinerziehende wegen der gegenwärtigen Situation nicht ins SGB II rutschen, sollte die Entschädigung für Geringverdienende auf bis zu 100 Prozent angehoben werden. Denn es ist zu befürchten, dass angesichts der Corona-Krise eine Welle von Anträgen auf die Ämter zurollt und Anspruchsberechtigte in akuter Not auf die Auszahlung ihrer Leistungen warten müssen.  Auch vereinfachte Sozialleistungen bleiben kompliziert und für Familien schwer zu durchschauen.“

Der VAMV hat angesichts der Kita- und Schulschließungen in der vergangenen Woche im Internet eine Petition gestartet: https://weact.campact.de/petitions/berufstatige-alleinerziehende-in-der-corona-krise-nicht-vergessen (www.vamv.de)

Donnerstag, 19. März 2020

Keine gute Grundlage für eine Reform des Sorge- und Umgangsrechts - VAMV veröffentlicht Einschätzung der Thesen des BMJV


Keine gute Grundlage für eine Reform des Sorge- und Umgangsrechts - VAMV veröffentlicht Einschätzung der Thesen des BMJV


Fünfzig Thesen für eine Reform des Kindschaftsrechts hat das Bundesjustizministerium von einer Arbeitsgruppe erarbeiten lassen. Aus Sicht der Alleinerziehenden keine gute Grundlage für eine Reform, findet der VAMV. Dreh- und Angelpunkt der Thesen ist die Einführung eines automatischen Sorgerechts, das der Verband ablehnt.
Mehr dazu in unserer Pressemitteilung.
Zum Positionspapier geht es hier.

Alleinerziehende: Thesen zum Sorgerecht keine gute Grundlage für eine Reform


Alleinerziehende: Thesen zum Sorgerecht keine gute Grundlage für eine Reform


Fünfzig Thesen für eine Kindschaftsrechtsreform hat das Justizministerium von einer Arbeitsgruppe erarbeiten lassen. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) veröffentlicht heute seine Einschätzung dazu. „Blanke Thesen ohne weiterführende Begründungen zu bewerten, ist nicht einfach,“ sagt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des VAMV. „Trotzdem ist klar erkennbar, dass diese Thesen keine gute Grundlage für eine Reform abgeben.“

Dreh- und Angelpunkt ist die Einführung eines automatischen Sorgerechts. Das lehnt der VAMV ab. „Gemeinsame Sorge ja, aber nicht um jeden Preis“ erläutert Jaspers. „Wir halten es weiterhin für gut, wenn Eltern bewusst die Entscheidung treffen, dass sie miteinander für gemeinsame Kinder sorgen wollen. Durch Heirat oder gemeinsame Sorgeerklärung tun dies bereits über 91 Prozent der Eltern im Geburtsjahr des Kindes, andere später. Tun sie es nicht, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass gute Gründe gegen gemeinsame Sorge im Spiel sind, beispielsweise Alkohol, Gewalt, eine hochstrittige Trennung oder weil Eltern sich kaum kennen.“

2018 hatten nur 8,6 Prozent aller neugeborenen Kinder noch Eltern ohne gemeinsames Sorgerecht. Seit 2013 wird auf Antrag eines sorgewilligen Vaters gerichtlich überprüft, ob die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl widerspricht. Ist dies nicht der Fall, erhält der Vater die gemeinsame Sorge auch gegen den Willen der Mutter. „Dieser Kompromiss wurde 2013 vom Gesetzgeber gefunden, ein automatisches Sorgerecht bereits ausführlich diskutiert und aus guten Gründen abgelehnt“, so Jaspers. „Erst 2018 wurde das Gesetz evaluiert und kein Handlungsbedarf festgestellt. Weiterhin gilt: Gemeinsame Sorge ist kindeswohldienlich, wenn Eltern gut miteinander kooperieren können, bei starken Elternkonflikten oder häuslicher Gewalt hingegen nicht. “

Der Verband sieht weitere kritische Punkte. So sollen Richter*innen künftig auch in konkreten Erziehungsfragen entscheiden. „Ein starker Eingriff in die Verantwortung und Erziehungsrechte der Eltern, die ihr Kind am besten kennen“ findet Jaspers. „Wir wünschen uns eine Reform, die das Kind mehr im Blick hat“ fasst sie zusammen „aber hier steht der Ausbau von Väterrechten im Vordergrund.“ Die ausführliche Einschätzung der Thesen ist auf www.vamv.de nachzulesen. (www.vamv.de)

Mittwoch, 18. März 2020

Lösungen für Kinderbetreuung in der Coronakrise – Alleinerziehende starten Petition


Lösungen für Kinderbetreuung in der Coronakrise – Alleinerziehende starten Petition

Kita- und Schulschließungen in der Coronakrise sind für Alleinerziehende existenzbedrohend. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V. (VAMV) fordert deshalb in einer Petition schnelle Maßnahmen von der Politik, von denen auch berufstätige Alleinerziehende profitieren.
„Keine Kinderbetreuung zu haben, ist für Alleinerziehende ein Notfall“, erklärt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des VAMV. „Auch die Großeltern fallen in der Regel aus, da sie zu den Risikogruppen gehören.  Anders als Paarfamilien können Alleinerziehende nicht zu zweit jonglieren, um fehlende Betreuung auszugleichen. Niemand weiß, wie lange diese Ausnahmesituation anhält - Urlaub zu nehmen ist deshalb keine Lösung. Dieser ist sowieso schon kürzer als die regulären Ferien der Kinder. So manche Alleinerziehende treibt nicht nur die Sorge um die Gesundheit um, sondern auch Existenzängste. Denn für unbezahlte Freistellungen fehlt vielen der Sparstrumpf.“

Alleinerziehende brauchen deshalb schnell Gewissheit darüber, wie sie ihre Betreuungsprobleme kurz- und mittelfristig in der gegenwärtigen Situation lösen können.

„Wir fordern, die Notfallbetreuungen für Alleinerziehende unabhängig von ihrem Beruf zu öffnen“, so Jaspers. „Arbeitgeber rufen wir dazu auf, Alleinerziehende bezahlt frei zu stellen, wenn es keine andere Möglichkeit der Kinderbetreuung gibt. Wir regen hierfür staatliche Hilfen für kleine Betriebe an verbunden mit der Verpflichtung, Eltern in Not durch bezahlte Freistellungen zu helfen.“

Die Petition des VAMV-Bundesverbandes kann unter diesem Link gezeichnet werden: https://weact.campact.de/petitions/berufstatige-alleinerziehende-in-der-corona-krise-nicht-vergessen
 

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 2,6 Millionen Alleinerziehenden. Der VAMV fordert die Anerkennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein. (www.vamv.de)

Montag, 3. Februar 2020

Neue Ausgabe "Informationen für Einelterfamilien" 1/2020 des VAMV Bundesverbandes erschienen


Neue Ausgabe "Informationen für Einelterfamilien" unseres VAMV Bundesverbandes erschienen


Die Ausgabe Informationen für Einelternfamilien 1/ 2020 beschäftigt sich in seinem Leitartikel mit einer Fallstudie von Wolfgang Hammer „Problematische Inobhutnahmen und Fremdunterbringungen“.

hier zum Download
Nr. 1/2020 Problematische Inobhutnahmen und Fremdunterbringungen - Fallstudie
Informationen für Einelternfamilien Nr. 1/2020


 Weiterhin in dieser Ausgabe u.a. ein Neujahrsgruß unserer Bundesvorsitzenden, Vorstellung unserer neugewählten Vorstandsmitglieder auf der letzten Mitgliederversammlung, familienpolitische Informationen zu verschiedenen Themen, wie z.B. zum Wechselmodell, eine Zusammenfassung der Änderungen ab Januar 2020 und Vorstellung unserer neuen Broschüren. Alle Ausgaben unserer Verbandszeitschrift findet Ihr auch unter: https://www.vamv.de/publikationen/verbandszeitschrift.html.