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Dienstag, 31. Dezember 2019
Donnerstag, 19. Dezember 2019
Neu: VAMV Materialien für die Beratung von Alleinerziehenden mit kleinen Einkommen
VAMV Materialien für die Beratung von Alleinerziehenden mit kleinen Einkommen
Mit dem „Starke-Familien-Gesetz“ wurde der Kinderzuschlag für Alleinerziehende und Familien mit mittleren Einkommen geöffnet. Seit Januar 2020 sind alle Verbesserungen in Kraft.
Falls der Antrag bisher abgelehnt wurde, kann es sich jetzt für Alleinerziehende lohnen, ihn neu zu stellen! Dabei unterstützt der Verband alleinerziehender Mütter und Väter Alleinerziehende und Fachkräfte, die sie beraten, mit aktuellen Informationsmaterialien:


Die Broschüre „Informationen für Alleinerziehende: Wenn das Einkommen nicht reicht - Ihre Ansprüche. Kinderzuschlag, Wohngeld & Co“ gibt Alleinerziehenden einen Überblick über relevante Leistungen. Neben den Neuerungen beim Kinderzuschlag informiert die Broschüre vor allem über Wissenswertes zum Wohngeld und zu ergänzenden SGB II-Leistungen. Sie beantwortet Fragen, die sich speziell für Alleinerziehende stellen: Gibt es Wechselwirkungen von Leistungen mit dem Kindesunterhalt/Unterhaltsvorschuss? Hat eine Umgangsregelung Folgen auf den Leistungsanspruch? Dazu gibt es praktische Tipps, anschauliche Beispiele und eine Übersicht, welche Leistungen zuerst beantragt werden müssen.

Für Beratungsfachkräfte haben wir in der Broschüre „Handreichung für die Beratung: Leistungen für Alleinerziehende mit kleinen Einkommen. Kinderzuschlag, Wohngeld & Co“ zusätzlich weiterführende fachliche Informationen, Verweise auf wichtige Rechtsgrundlagen und Berechnungsbeispiele für den Kinderzuschlagsanspruch aufbereitet.
Diese Materialien stehen unter
www.vamv.de/publikationen/vamv-broschueren zum Download zur Verfügung.
Als Printausgaben können sie beim Publikationsversand der Bundesregierung bestellt werden:
www.bundesregierung.de/breg-de/service/publikationen
(www.vamv.de)
Eingestellt von
Verband Alleinerziehender Mütter und Väter Ortsverband Saarbrücken e.V.
um
04:46
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Mittwoch, 18. Dezember 2019
Informationen des Bundesministerium für Familie,Senioren,Frauen und Jugend zum neuen Kinderzuschlag KiZ
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Donnerstag, 5. Dezember 2019
Mitziehen: Landesfamilienminister*innen wollen Unterhaltsvorschuss erhöhen!
Mitziehen: Landesfamilienminister*innen wollen Unterhaltsvorschuss erhöhen!
Die Fachminister*innen der Länder haben sich für einen höheren Unterhaltsvorschuss ausgesprochen. Hinter der Initiative steht Bayerns Familienministerin Kerstin Schreyer, die am 29. November in einer Pressemitteilung über einen Beschluss der Jugend- und Familienminister*innenkonferenz (JFMK) für eine bessere finanzielle Entlastung von Einelternfamilien informiert hat. "So soll das Kindergeld beim Unterhaltsvorschuss künftig nicht mehr ganz, sondern nur noch zur Hälfte angerechnet werden", erklärte Schreyer.
"Mit der JFMK stellt sich ein gewichtiger politischer Akteur hinter die langjährige Forderung des VAMV, Kindergeld und Unterhaltsvorschuss besser abzustimmen und im Ergebnis diese Ersatzleistung für nicht gezahlten Kindesunterhalt zu erhöhen", begrüßt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV), diese Initiative. "Die Kindergelderhöhung im Juli war für viele Alleinerziehende eine böse Überraschung: 10 Euro mehr Kindergeld bedeuteten gleichzeitig 10 Euro weniger Unterhaltsvorschuss. Verbesserung: Null Euro", bemängelt Jaspers.
Kinder, die Unterhaltsvorschuss beziehen, haben bislang weniger Geld zur Verfügung, als Kinder, die Mindestunterhalt vom anderen Elternteil bekommen: Ihnen fehlt ein Betrag in Höhe des halben Kindergeldes – aktuell sind das 102 Euro. Der VAMV hatte im Sommer mit seiner viel beachteten Protestaktion "Höheres Kindergeld auch bei Unterhaltsvorschuss!" auf diesen Missstand aufmerksam gemacht. "Es ist höchste Zeit, dieses Nullsummenspiel zu beenden und die Anrechnung des Kindergeldes zumindest an das Unterhaltsrecht anzugleichen und künftig nur zur Hälfte vom Mindestunterhalt abzuziehen", so Jaspers. "Wie appellieren an Länder und Bund, den Vorschlag der JFMK aufzugreifen und den Unterhaltsvorschuss zu erhöhen!"
"Auch die Forderung Schreyers, Alleinerziehende stärker bei der Steuer zu entlasten, gehört ganz nach oben auf die politische Agenda", unterstreicht Jaspers. "Alleinerziehende sehen ihre Erziehungsleistung missachtet und fühlen sich in der Steuerklasse II finanziell benachteiligt", so Jaspers. Der Entlastungseffekt für Alleinerziehende beträgt maximal 860 Euro pro Jahr, beim Ehegattensplitting bis zu 16.000 Euro pro Jahr. "Wir brauchen endlich Steuergerechtigkeit für Alleinerziehende!" (www.vamv.de)
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 2,6 Millionen Alleinerziehenden. Der VAMV fordert die Anerkennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein.
"Mit der JFMK stellt sich ein gewichtiger politischer Akteur hinter die langjährige Forderung des VAMV, Kindergeld und Unterhaltsvorschuss besser abzustimmen und im Ergebnis diese Ersatzleistung für nicht gezahlten Kindesunterhalt zu erhöhen", begrüßt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV), diese Initiative. "Die Kindergelderhöhung im Juli war für viele Alleinerziehende eine böse Überraschung: 10 Euro mehr Kindergeld bedeuteten gleichzeitig 10 Euro weniger Unterhaltsvorschuss. Verbesserung: Null Euro", bemängelt Jaspers.
Kinder, die Unterhaltsvorschuss beziehen, haben bislang weniger Geld zur Verfügung, als Kinder, die Mindestunterhalt vom anderen Elternteil bekommen: Ihnen fehlt ein Betrag in Höhe des halben Kindergeldes – aktuell sind das 102 Euro. Der VAMV hatte im Sommer mit seiner viel beachteten Protestaktion "Höheres Kindergeld auch bei Unterhaltsvorschuss!" auf diesen Missstand aufmerksam gemacht. "Es ist höchste Zeit, dieses Nullsummenspiel zu beenden und die Anrechnung des Kindergeldes zumindest an das Unterhaltsrecht anzugleichen und künftig nur zur Hälfte vom Mindestunterhalt abzuziehen", so Jaspers. "Wie appellieren an Länder und Bund, den Vorschlag der JFMK aufzugreifen und den Unterhaltsvorschuss zu erhöhen!"
"Auch die Forderung Schreyers, Alleinerziehende stärker bei der Steuer zu entlasten, gehört ganz nach oben auf die politische Agenda", unterstreicht Jaspers. "Alleinerziehende sehen ihre Erziehungsleistung missachtet und fühlen sich in der Steuerklasse II finanziell benachteiligt", so Jaspers. Der Entlastungseffekt für Alleinerziehende beträgt maximal 860 Euro pro Jahr, beim Ehegattensplitting bis zu 16.000 Euro pro Jahr. "Wir brauchen endlich Steuergerechtigkeit für Alleinerziehende!" (www.vamv.de)
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 2,6 Millionen Alleinerziehenden. Der VAMV fordert die Anerkennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein.
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