Dienstag, 31. Dezember 2019

EIN FROHES NEUES JAHR 2020 !

WIR WÜNSCHEN ALLEN UNSEREN MITGLIEDERN, ALLEINERZIEHENDEN, FÖRDERERN UND  INTERESSIERTEN EIN FROHES UND FRIEDVOLLES NEUES JAHR 2020 !



Donnerstag, 19. Dezember 2019

Neu: VAMV Materialien für die Beratung von Alleinerziehenden mit kleinen Einkommen


VAMV Materialien für die Beratung von Alleinerziehenden mit kleinen Einkommen


Mit dem „Starke-Familien-Gesetz“ wurde der Kinderzuschlag für Alleinerziehende und Fami­lien mit mittleren Einkommen geöffnet. Seit Januar 2020 sind alle Verbesserungen in Kraft. Falls der Antrag bisher abgelehnt wurde, kann es sich jetzt für Alleinerziehende lohnen, ihn neu zu stellen! Dabei unterstützt der Verband alleinerziehender Mütter und Väter Alleinerzie­hende und Fachkräfte, die sie beraten, mit aktuellen Informationsmaterialien:
    Der Flyer „Starke-Familien-Gesetz. Verbesserungen für Alleinerziehende“ liefert kom­pakte Informationen über alles, was Einelternfamilien zum Kinderzuschlag wissen sollten.
       









    Die Broschüre „Informationen für Alleinerziehende: Wenn das Einkommen nicht reicht - Ihre Ansprüche. Kinderzuschlag, Wohngeld & Co“ gibt Alleinerziehenden einen Überblick über relevante Leistungen. Neben den Neuerungen beim Kinderzuschlag informiert die Broschüre vor allem über Wissenswertes zum Wohngeld und zu ergänzenden SGB II-Leistungen. Sie beantwortet Fragen, die sich speziell für Alleinerziehende stellen: Gibt es Wechselwirkungen von Leistungen mit dem Kindesunterhalt/Unterhaltsvorschuss? Hat eine Umgangsregelung Folgen auf den Leistungsanspruch? Dazu gibt es praktische Tipps, anschauliche Beispiele und eine Übersicht, welche Leistungen zuerst beantragt werden müssen.
     


  

    Für Beratungsfachkräfte haben wir in der Broschüre „Handreichung für die Bera­tung: Leistungen für Alleinerziehende mit kleinen Einkommen. Kinderzuschlag, Wohngeld & Co“ zusätzlich weiterführende fachliche Informationen, Verweise auf wichtige Rechts­grundlagen und Berechnungsbeispiele für den Kinderzuschlagsanspruch aufbereitet.
Diese Materialien stehen unter www.vamv.de/publikationen/vamv-broschueren zum Download zur Verfügung.

Als Printausgaben können sie beim Publikationsversand der Bundesregierung bestellt werden: www.bundesregierung.de/breg-de/service/publikationen

(www.vamv.de)

Mittwoch, 18. Dezember 2019

Informationen des Bundesministerium für Familie,Senioren,Frauen und Jugend zum neuen Kinderzuschlag KiZ

Logo BMFSFJ
Logo KiZ - Der Zuschlag zum Kindergeld
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Damit Familien erhalten, was ihnen zusteht
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Foto Franziska Giffey
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Sehr geehrte Damen und Herren,

gute Nachrichten für 2020: Der neue Kinderzuschlag (KiZ) unterstützt ab dem 1. Januar 2020 noch mehr Familien, bei denen es trotz eigenen Einkommens am Ende des Monats finanziell eng wird. Der Kinderzuschlag geht zudem mit weiteren Verbesserungen wie den Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket und der Befreiung von den Kita-Gebühren einher – damit es jedes Kind packt!

Unsere Botschaft an die Familien lautet: Schauen Sie, ob Sie Anspruch auf den Kinderzuschlag haben. Es lohnt sich. Der KiZ-Lotse der Familienkasse im interaktiven Video-Format hilft dabei.

Der neue Kinderzuschlag reicht von ganz kleinen Einkommen bis zu mittleren Einkommen mit mehreren Kindern oder hohen Wohnkosten. Ab Februar 2020 wird auch der Kinderzuschlag digital zugänglich sein. Mehr dazu erfahren Sie in der aktualisierten Beratungsbroschüre.

Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Familien mit kleineren Einkommen die Unterstützung erhalten, die ihnen zusteht. Helfen Sie den Familien, ihren Anspruch geltend zu machen.
Für Ihre Unterstützung danke ich Ihnen herzlich.

Dr. Franziska Giffey

Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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Familienleistungen einfach erklärt
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Infobroschüre „KiZ – Der Zuschlag zum Kindergeld”
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Infobroschüre „KiZ – Der Zuschlag zum Kindergeld”
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Welche Leistungen gibt es speziell für Familien mit kleinem Einkommen? Die aktuelle Broschüre erklärt den neuen Kinderzuschlag und gibt einen Überblick zu den wichtigsten Familienleistungen rund um den KiZ – wie das Bildungs- und Teilhabepaket und die Befreiung von den Kitagebühren. Mit allen Änderungen ab 2020.
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Illustration spielende Familie
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Broschüre „Leistungen für Familien mit kleinem Einkommen“ in Leichter Sprache
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„Leistungen für Familien mit kleinem Einkommen“ in Leichter Sprache
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Die Broschüre in Leichter Sprache liefert alle wichtigen Infos zum neuen Kinderzuschlag und den weiteren Leistungen für Familien mit kleinem Einkommen – von der Kinderbetreuung, über das Wohngeld bis hin zum Unterhaltsvorschuss.
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Illustration fröhliche Frau
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Starke-Familien-Checkheft
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Starke-Familien-Checkheft
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Zum Jahreswechsel erscheint eine überarbeitete Auflage mit den wichtigsten Änderungen ab 2020. Das Checkheft gibt einen schnellen Überblick, auf welche staatliche Unterstützung Familien bauen können. Übersichtlich, einfach erklärt und mit heraustrennbaren Informationen zum Erinnern.
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Illustration Taschenrechner
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Postkarte „KiZ Digital“
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Postkarte „KiZ Digital“
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Den Kinderzuschlag digital checken und beantragen, das können Familien ab Februar 2020. Die farbenfrohe Postkarte mit Familienadler Freddi erinnert daran. Sie führt mit einem QR-Code direkt zum KiZ Digital.
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Illustration Antrag
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Infoplakat „Kinderzuschlag“
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Infoplakat „Kinderzuschlag“
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Was ist der KiZ und mit welchen Leistungen unterstützt er Familien mit kleinem Einkommen? Egal wie man es dreht und wendet – das Infoplakat erklärt auf zwei Seiten alles Wichtige zum Kinderzuschlag.
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Illustration Glühbirne
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Screenshot Infotool für Familien
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Infotool für Familien
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Unter www.infotool-familie.de können Familien in wenigen Schritten ermitteln, auf welche Familienleistungen oder -hilfen sie voraussichtlich bauen können. Teilen Sie dieses hilfreiche digitale Werkzeug gerne in Ihrem Newsletter oder über Ihre Social-Media-Kanäle.
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Impressum:

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
11018 Berlin
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Für weitere Fragen nutzen Sie unser Servicetelefon: 030 201 79130
Montag-Donnerstag 9-18 Uhr
Fax: 030 18555 4400
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Donnerstag, 5. Dezember 2019

Mitziehen: Landesfamilienminister*innen wollen Unterhaltsvorschuss erhöhen!

Mitziehen: Landesfamilienminister*innen wollen Unterhaltsvorschuss erhöhen!

Die Fachminister*innen der Länder haben sich für einen höheren Unterhaltsvorschuss ausgesprochen. Hinter der Initiative steht Bayerns Familienministerin Kerstin Schreyer, die am 29. November in einer Pressemitteilung über einen Beschluss der Jugend- und Familienminister*innenkonferenz (JFMK) für eine bessere finanzielle Entlastung von Einelternfamilien informiert hat. "So soll das Kindergeld beim Unterhaltsvorschuss künftig nicht mehr ganz, sondern nur noch zur Hälfte angerechnet werden", erklärte Schreyer.

"Mit der JFMK stellt sich ein gewichtiger politischer Akteur hinter die langjährige Forderung des VAMV, Kindergeld und Unterhaltsvorschuss besser abzustimmen und im Ergebnis diese Ersatzleistung für nicht gezahlten Kindesunterhalt zu erhöhen", begrüßt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV), diese Initiative. "Die Kindergelderhöhung im Juli war für viele Alleinerziehende eine böse Überraschung: 10 Euro mehr Kindergeld bedeuteten gleichzeitig 10 Euro weniger Unterhaltsvorschuss. Verbesserung: Null Euro", bemängelt Jaspers.

Kinder, die Unterhaltsvorschuss beziehen, haben bislang weniger Geld zur Verfügung, als Kinder, die Mindestunterhalt vom anderen Elternteil bekommen: Ihnen fehlt ein Betrag in Höhe des halben Kindergeldes – aktuell sind das 102 Euro. Der VAMV hatte im Sommer mit seiner viel beachteten Protestaktion "Höheres Kindergeld auch bei Unterhaltsvorschuss!" auf diesen Missstand aufmerksam gemacht. "Es ist höchste Zeit, dieses Nullsummenspiel zu beenden und die Anrechnung des Kindergeldes zumindest an das Unterhaltsrecht anzugleichen und künftig nur zur Hälfte vom Mindestunterhalt abzuziehen", so Jaspers. "Wie appellieren an Länder und Bund, den Vorschlag der JFMK aufzugreifen und den Unterhaltsvorschuss zu erhöhen!"

"Auch die Forderung Schreyers, Alleinerziehende stärker bei der Steuer zu entlasten, gehört ganz nach oben auf die politische Agenda", unterstreicht Jaspers. "Alleinerziehende sehen ihre Erziehungsleistung missachtet und fühlen sich in der Steuerklasse II finanziell benachteiligt", so Jaspers. Der Entlastungseffekt für Alleinerziehende beträgt maximal 860 Euro pro Jahr, beim Ehegattensplitting bis zu 16.000 Euro pro Jahr. "Wir brauchen endlich Steuergerechtigkeit für Alleinerziehende!" (www.vamv.de)

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 2,6 Millionen Alleinerziehenden. Der VAMV fordert die Anerkennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein.