Donnerstag, 27. Juni 2019

Empörend: Staat spart höheres Kindergeld ab Juli beim Unterhaltsvorschuss direkt wieder ein!

Empörend: Staat spart höheres Kindergeld ab Juli beim Unterhaltsvorschuss direkt wieder ein!

 Alleinerziehende erleben derzeit eine böse Überraschung: Der Unterhaltsvorschuss sinkt ab Juli bei 714.000 Kindern von Alleinerziehenden um den gleichen Betrag, um den das Kindergeld ansteigt! "Mit der Kindergelderhöhung will Bundesfamilienministerin Giffey Familien entlasten. Spart der Staat jedoch die 10 Euro, die es ab Juli mehr gibt, beim Unterhaltsvorschuss direkt wieder ein, ist das keine Entlastung. Mit diesem Nullsummenspiel für Alleinerziehende muss Schluss sein!", kritisiert Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV).

Kinder, die Unterhaltsvorschuss beziehen, haben weniger Geld zur Verfügung, als Kinder, die Mindestunterhalt vom anderen Elternteil bekommen: Ihnen fehlt ein Betrag in Höhe des halben Kindergeldes – ab Juli sind das 102 Euro. "Es ist höchste Zeit, die Anrechnung des Kindergeldes zumindest an das Unterhaltsrecht anzugleichen und es nur zur Hälfte vom Mindestunterhalt abzuziehen", fordert Jaspers.

Sozial- und Familienleistungen sind so schlecht aufeinander abgestimmt, dass der Unterhaltsvorschuss ab Juli 2019 gegenüber 2018 sogar um einige Euro sinken wird: Hier wird erschreckend klar, dass Alleinerziehende durchs Raster fallen. Immerhin geht es um Kinder, die auch gerne einmal in den Sommerferien schwimmen gegangen wären oder einen Eisbecher gegessen hätten. Oder auch nur neue Turnschuhe brauchen. Sie baden stattdessen aus, dass der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt.

"Wir bekommen viele empörte Reaktionen von Alleinerziehenden, die es als geradezu zynisch empfinden, dass ausgerechnet ihnen die Kindergelderhöhung nicht gegönnt wird", berichtet Jaspers. "Dabei haben sie finanziell höhere Belastungen und strampeln sich redlich ab, um alle Herausforderungen des Alltags mit Kindern allein zu bewältigen."

Alleinerziehenden, die ihren Unmut kämpferisch loswerden möchten, empfiehlt der Verband alleinerziehender Mütter und Väter auf seiner Homepage, eine entsprechende Petition zu unterstützen und sich mit einer Email direkt an Ministerin Giffey zu wenden, um ihrer Unzufriedenheit Luft zu machen. (www.vamv.de)

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 2,7 Millionen Alleinerziehenden. Der VAMV fordert die Anerkennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein.

Donnerstag, 20. Juni 2019

Reformbedarf beim Kindesunterhalt: BGH findet keine fairen Lösungen im paritätischen Wechselmodell!

Reformbedarf beim Kindesunterhalt: BGH findet keine fairen Lösungen im paritätischen Wechselmodell!

"Der Gesetzgeber ist gefragt, faire Lösungen beim Kindesunterhalt im Wechselmodell festzuschreiben. Die derzeitige Rechtslage geht zu Lasten des Elternteils, der vor einer Trennung beruflich zugunsten der Kinder zurückgesteckt hat", mahnt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV).

Im Rahmen der Fachtagung "Wechselmodell und erweiterter Umgang als Betreuungsoptionen – kindgerecht auswählen und Unterhalt fair ausgestalten" machte Dr. Gudrun Lies-Benachib aus ihrer Erfahrung als OLG-Richterin deutlich, dass es bei einem Streit ums Wechselmodell auch ums Geld geht. Ihre exemplarischen Rechnungen zeigten, dass die finanziellen Folgen erheblich sind und deshalb für beide Eltern eine Rolle spielen. Deutliche Kritik übte Lies-Benachib an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), der eine unterhaltsrechtliche Verpflichtung, Vollzeit zu arbeiten, auch auf Elternteile in der Teilzeitfalle anwende und fiktiv beim Kindesunterhalt von einem Vollzeitgehalt ausgehe. Dies führe in der Praxis dazu, dass eine Mutter ihr Kind aus dem Selbstbehalt ernähren müsse.

"Wir fordern, einen Grundsatz familiärer Solidarität nach Trennung im Kindesunterhaltsrecht zu verankern. Väter sind meist beruflich gut aufgestellt, weil Mütter ihnen den Rücken freigehalten haben. Deshalb braucht es angemessene Übergangsfristen für Elternteile, die am Arbeitsmarkt erst wieder Fuß zu fassen müssen", unterstreicht Jaspers. "Ziel muss sein, die Existenz des Kindes in beiden Haushalten gut abzusichern und Interessenskonflikte zwischen Umgang und Unterhalt zu vermeiden."

Der Psychologe Dr. Stefan Rücker kam zu dem Schluss, was "das Beste" für jedes Kind ist, sei so individuell wie sein Fingerabdruck. Die internationale Forschung sei mit Vorsicht zu genießen – nur ein minimaler Teil der vielen Studien genüge wissenschaftlichen Gütekriterien. Werden Drittvariablen wie das Konfliktniveau der Eltern oder ihr sozioökonomischer Status berücksichtigt, lassen sich zwischen Residenzmodell und Wechselmodell kaum Unterschiede im Wohlbefinden von Kindern finden. Rücker plädierte eindringlich für die Entwicklung guter Beratungsangebote, um Eltern zu befähigen, die mit der Trennung einhergehenden Emotionen besser zu steuern. Gehe es den Eltern gut, sei die Wahl des Betreuungsmodells zweitrangig. (www.vamv.de)

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 2,7 Millionen Alleinerziehenden. Der VAMV fordert die Anerkennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein.

Mittwoch, 19. Juni 2019

Für ein gutes Auskommen im Alter! Forderungen zur Existenzsicherung von Alleinerziehenden

Für ein gutes Auskommen im Alter! Forderungen zur Existenzsicherung von Alleinerziehenden

"Alleinerziehende werden überdurchschnittlich häufig am Ende eines arbeitsreichen Lebens mit Altersarmut konfrontiert sein. Das ist nicht gerecht und muss sich ändern", mahnt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV). "Wir setzen uns für eine Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung, für Verbesserungen bei den Kinderberücksichtigungszeiten und langfristig für einen Systemwechsel hin zu einer Universalversicherung mit Mindestsicherungsziel ein."

Basis einer auskömmlichen Alterssicherung ist eine eigenständige Existenzsicherung während der Erwerbs- und Familienphase. Zudem gilt es, auch das Rentensystem an der bestehenden Pluralität von Familienformen auszurichten, statt am Ernährermodell fest zu halten. Zentral ist hierbei in der Lebensverlaufsperspektive die sozialversicherungspflichtige Absicherung bisher nicht versicherter Lebensphasen. Der VAMV setzt sich für eine Ausweitung der gesetzlichen Rente hin zu einer Universalversicherung mit einem Mindestsicherungsziel für alle ein: Während der Erwerbfähigkeitsphase zahlen alle Bürger*innen auf alle Einkommen einen Mindestbeitrag. In Zeiten der Nicht-Erwerbstätigkeit übernimmt das zuständige Sozialleistungssystem den Mindestbeitrag. Da sich die staatliche Förderung der privaten Rentenvorsorge mit Blick auf die Alterssicherung von Familien mit kleinen Einkommen wenig bewährt, fordert der VAMV, diese Mittel stattdessen hin zu einer Universalversicherung zu lenken. Zudem setzt sich der VAMV dafür ein, langfristig eine Verpflichtung für Arbeitgeber zu schaffen, Betriebsrenten anzubieten.

Das Positionspapier "Für ein gutes Auskommen im Alter! Forderungen zur Existenzsicherung von Alleinerziehenden" hat die Bundesdelegiertenversammlung des VAMV am 16. Juni 2019 verabschiedet.

Auch Wahlen standen auf dem Programm: Die Versammlung hat Daniela Jaspers zur Vorsitzenden gewählt und Helene Heine als neue Vizevorsitzende. Schatzmeister ist Jürgen Pabst, Protokollführerin Elisabeth Küppers. Fee Linke ist neu als Beisitzerin im Bundesvorstand. "Wir danken meiner Vorgängerin Erika Biehn für ihre engagierte und hochkompetente Arbeit für den VAMV. Mit ihrer jahrzehntelangen Arbeit in der Anti-Armutspolitik hat sie den VAMV mit geprägt", würdigt Jaspers Erika Biehn. (www.vamv.de)

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 2,7 Millionen Alleinerziehenden. Der VAMV fordert die Anerkennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein.