Dienstag, 27. November 2018

Stellungnahme zum Entwurf des "Starke-Familien-Gesetzes"


Stellungnahme zum Entwurf des "Starke-Familien-Gesetzes"

Der VAMV begrüßt grundsätzlich den Willen der Bundesregierung, gegen Kinderarmut vorzugehen. Das Starke-Familien-Gesetz soll hierfür den Kinderzuschlag sowie das Bildungs- und Teilhabepaket verbessern. Trotz guter Ansätze wird der Entwurf jedoch das Ziel, Kinderarmut wirksam zu bekämpfen, nicht erreichen. Nachbesserungsbedarf besteht aus der Perspektive von Alleinerziehenden vordringlich bei der Anrechnung des Kindeseinkommens. Die 100 Euro Grenze für unberücksichtigtes Kindeseinkommen muss entfallen. Zwar sieht der Gesetzentwurf Verbesserungen bei der Anrechnung von Kindeseinkommen auf den Kinderzuschlag vor, die unterm Strich aber nicht ausreichen. Denn die geplante Regelung kann nicht einmal die seit der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes 2017 bestehende Schlechterstellung von Einelternfamilien mit älteren Kindern aufheben, die zuvor Wohngeld und Kinderzuschlag parallel beziehen konnten.
Alleinerziehende haben von der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes in 2017 eine finanzielle Verbesserung erwartet. Ferner muss die Bundesregierung auch die Schnittstelle zwischen Unterhaltsvorschuss und Wohngeld reformieren, damit Einelternfamilien von den unterschiedlichen staatlichen Leistungen zur Unterstützung von Geringverdiener*innen in vollem Umfang profitieren können.

Die Stellungnahme des VAMV zum Entwurf eines Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe ("Starke-Familien-Gesetz") steht unten zum Download bereit.

Mittwoch, 31. Oktober 2018

Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Familienentlastungsgesetzes

Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Familienentlastungsgesetzes


Anlässlich der Anhörung zum Familienentlastungsgesetz im Finanzausschuss des Bundestages am 5.11.2018 nimmt der VAMV zum Gesetzesentwurf Stellung. Grundsätzlich begrüßt der VAMV zwar, dass die Bundesregierung die staatliche Unterstützung für Familien mit Kindern verbessern möchte. Kritisch sieht der VAMV allerdings, dass die geplanten Verbesserungen nicht alle Familien erreichen werden, insbesondere Alleinerziehende werden wenig profitieren. 10 Euro mehr Kindergeld und ein höherer Kinderfreibetrag ab 2019 - bei den meisten Alleinerziehenden wird trotzdem nicht mehr Geld im Portmonee ankommen. Denn im gleichen Zuge wie das Kindergeld steigt, sinkt der Unterhaltsvorschuss oder die SGB II-Leistung. Familienförderung über höhere Steuervorteile kommt bei all den Alleinerziehenden mit kleinen Einkommen nicht an. Insgesamt bedauert der VAMV, dass der vorliegende Gesetzesentwurf lediglich das bestehende System des Familienleistungsausgleichs fortschreibt, statt den grundsätzlichen Reformbedarf anzugehen. Der VAMV plädiert für einen Systemwechsel raus aus dem Steuerrecht, weg von einer Förderung nach Familienform hin zu einer Kindergrundsicherung. 

Die Stellungnahme des VAMV zum Gesetzentwurf eines Familienentlastungsgesetzes steht unten zum Download bereit.

Montag, 1. Oktober 2018

Zum Tag der deutschen Einheit: Fakten zur Lebenssituation - Presseerklärung des Statistischen Bundesamtes





Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes Nr. 376 vom 01.10.2018:


Zum Tag der deutschen Einheit: Fakten zur Lebenssituation


WIESBADEN – In Deutschland lebten 2017 insgesamt rund 82,8 Millionen Menschen. Wie das Statistische Bundesamt anlässlich des Tags der deutschen Einheit am 3. Oktober weiter mitteilt, wohnten davon 16,2 Millionen Personen (19,5 %) in den neuen Ländern und Berlin, 66,6 Millionen Personen (80,5 %) wohnten im früheren Bundesgebiet. 1990 hatte das vereinigte Deutschland mit 79,8 Millionen rund 3 Millionen weniger Einwohnerinnen und Einwohner. In Westdeutschland lebten 2017 rund 5 Millionen Menschen mehr als zur Zeit der Wende (+8,2%). Dagegen ist die Einwohnerzahl in Ostdeutschland und Berlin im Vergleich zu 1990 um rund 2 Millionen (-11,0%) zurückgegangen.
Die meisten Kinder in Ost und West wachsen mit verheirateten Eltern auf. Aber in fast jeder fünften Familie mit mindestens einem minderjährigen Kind (19 %) war im Jahr 2017 die Mutter oder der Vater alleinerziehend. Im Osten lag der Anteil von Alleinerziehenden an allen Familien bei 24,9 %, im Westen bei 17,5 %. In Berlin war der Alleinerziehenden-Anteil mit 27,6 % am höchsten, gefolgt von Sachsen-Anhalt (25,6 %) und Mecklenburg-Vorpommern (25,5 %). Am niedrigsten war er in Baden-Württemberg (15,3 %), Bayern (16,2 %) und Rheinland-Pfalz (16,8 %).
Wenn es darum geht, Arbeit und Familie unter einen Hut zu bringen, sind Angebote zur Kinderbetreuung von großer Bedeutung. Zum Stichtag 1.3.2017 wurde jedes dritte Kind unter 3 Jahren (33,1 %) in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege betreut. Im früheren Bundesgebiet betrug die Betreuungsquote für diese Altersgruppe 28,8 %, in den neuen Ländern und Berlin 51,3 %. Auf Platz 1 lag Sachsen-Anhalt mit einer Betreuungsquote von 56,9 %, gefolgt von Mecklenburg-Vorpommern (56,0 %) und Brandenburg (55,8 %). Die niedrigsten Betreuungsquoten hatten Nordrhein-Westfalen (26,3 %), Bremen (26,4 %) und Bayern (27,4 %). Kaum regionale Unterschiede gab es hingegen bei der Betreuungsquote der 3- bis 5-Jährigen: Diese lag im früheren Bundesgebiet bei 93,0 %, in den neuen Ländern und Berlin bei 94,8 %.
Zur Lebenssituation der Menschen in Deutschland gehört auch, wie viel Geld sie für ihr alltägliches Leben aufwenden. Die durchschnittlichen Konsumausgaben der privaten Haushalte im Osten (2 078 Euro) lagen 2016 bei rund 80 % des Westniveaus (2 587 Euro). Dies sind Ergebnisse der Laufenden Wirtschaftsrechnungen. Trotz der Niveauunterschiede sind die Konsummuster in den beiden Landesteilen nahezu identisch: Für die Grundbedürfnisse wie Wohnen, Essen und Bekleidung verwendeten die privaten Haushalte durchschnittlich etwa die Hälfte ihrer gesamten Konsumausgaben (53,6 % in West, 53,3 % in Ost).
Weitere Auskünfte:
Pressestelle,
Telefon: +49 (0) 611 / 75 34 44
Kontaktformular 

Weiteres

Ergebnisse und weiterführende Informationen liegen im Themenbereich Bevölkerung vor.

















Sonntag, 30. September 2018

Das "Gute-Kita-Gesetz" ist leider kein gutes Kita-Gesetz

Anlässlich des "Gute-Kita-Gesetzes", das im Bundeskabinett verabschiedet wurde, bedauern die in der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen zusammengeschlossenen Verbände, dass die Regierung mit ihrem Gesetzentwurf ihre Ziele verfehlt.


Die vollständige Pressemitteilung steht unten zum Download bereit.





Mittwoch, 19. September 2018

40 Jahre Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) Ortsverband Saarbrücken e.V.






Verband alleinerziehender Mütter und Väter

Ortsverband Saarbrücken e.V.

Gutenbergstraße 2a

66117 Saarbrücken


VAMV Ortsverband Saarbrücken feiert sein 40 jähriges Bestehen mit einem Familien und Kinderfest


Jubiläumsfest am Sonntag 23.09.2018
40 Jahre VAMV Ortsverband Saarbrücken


Programm

11.00 Uhr         Begrüßung durch den Vorsitzenden Jürgen Pabst
11.15 Uhr         Grußworte der Gäste
11.30 Uhr         Ehrung langjähriger Mitglieder : Verleihung der Ehrennadel, Präsent                       
Ab 12.00 Uhr   Rückblick mit Bilderschau als Power point Präsentation
Während des offiziellen Teils werden die Kinder betreut
Ab 13.00 Uhr     Grillparty mit Fleisch, Würstchen, Salaten und Getränken  aller Art
Ab 14.00 Uhr     Kinderbelustigung
Ab 15.00 Uhr     Pony Reiten und Kutschfahrten     
Ab 15.30 Uhr     Kuchen und Kaffee
Ausklang mit Musik
Diese Veranstaltung wird gefördert durch
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Donnerstag, 6. September 2018

Frauen-Bündnis gegen Altersarmut: Offener Brief an Rentenkommission


Frauen-Bündnis gegen Altersarmut: Offener Brief an Rentenkommission
Das Frauenbündnis gegen Altersarmut hat sich in einem offenen Brief an die Rentenkommission  "Verlässlicher Generationenvertrag"  für eine Rentenpolitik ausgesprochen, die den Arbeits- und Lebenssituationen von Frauen und Männern gleichermaßen gerecht wird. Zentrale Forderungen sind eine Stabilisierung des Rentenniveaus bei mindestens 50 Prozent, gleiche Mütterrente für alle, eine Mindestrente sowie ein besserer Zugang von Frauen zur betrieblichen Altersvorsorge.

Der VAMV ist zusammen mit dem Deutschen Frauenrat, der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros, dem Katholischen Deutschen Frauenbund, dem Deutschen Land Frauenverband, dem Verband berufstätiger Mütter, dem Deutschen Gewerkschaftsbund, der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft sowie dem Sozialverband Deutschland aktiv.

Überdurchschnittlich häufig werden Alleinerziehende ihren Lebensunterhalt im Alter nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Neun von zehn Alleinerziehenden sind Frauen. Familienbedingte Erwerbsunterbrechungen, ungenügende Vereinbarkeit von Sorge- und Erwerbsarbeit, Teilzeit, Niedriglöhne, der Gender Pay Gap, Minijobs und dementsprechend kleinere Einkommen führen dazu, dass die Rentenanwartschaften von Frauen geringer sind als die von Männern. Bereits derzeit haben geschiedene Frauen ab 65 ein um etwa 15 Prozent niedrigeres Nettoeinkommen als verwitwete Frauen.

Deshalb ist der VAMV im dem Bündnis aktiv und setzt sich für Rahmenbedingungen ein, die allen Frauen eine eigene Existenzsicherung ermöglichen, jetzt und im Alter: auf dem Arbeitsmarkt, in der Infrastruktur für Familien sowie in der Rentenabsicherung.

Montag, 3. September 2018

Schwanger? Und keiner darf es erfahren? - Flyer beim BMFSFJ

Flyer vom BMFSFJ

Schwanger? Und keiner darf es erfahren?

Vertrauliche Geburt - mehrsprachiger Flyer


Der mehrsprachige Flyer informiert über den bundesweiten zentralen Notruf für Schwangere in Not, der Hilfe für Frauen bietet, die ihre Schwangerschaft geheim halten möchten. Hierzu zählen das Hilfetelefon "Schwangere in Not – anonym und sicher" sowie die dazugehörigen Informationsangebote im Internet.




Titelseite Flyer "Vertrauliche Geburt - mehrsprachiger Flyer"
Herunterladen (PDF: 430,4 kB

Mittwoch, 29. August 2018

Familie wird jetzt einfacher. - Flyer des BMFSFJ über Familienleistungen

Flyer des BMFSFJ


Familie wird jetzt einfacher.
Familienleistungen direkt

Familie ist nicht immer einfach. Viele Eltern stehen vor großen Herausforderungen, wenn sie Familie und Beruf oder auch Pflege und Beruf vereinbaren wollen. Um den unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht zu werden und eine bessere Vereinbarkeit zu ermöglichen, können Familien in Deutschland auf eine Vielzahl staatlicher Leistungen zählen. Doch nicht alle Familienleistungen sind den Familien in Deutschland bekannt.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend macht es den Bürgerinnen und Bürgern jetzt einfacher: Mit neuen digitalen Angeboten können sich Familien unkompliziert über Leistungen informieren und ihren individuellen Anspruch errechnen. Das Elterngeld kann sogar online beantragt werden. Der Flyer informiert über die entsprechenden Angebote. (www.bmfsfj.de)


Familie wird jetzt einfacher. Familienleistungen direkt.
Herunterladen (PDF: 589,8 kB)

Donnerstag, 23. August 2018

Saarbrücker Kinderfest im DFG



Wir sind auch wieder dabei !


Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) Ortsverband Saarbrücken auf Saarbrücker Kinderfest, wie jedes Jahr, wieder mit einem Informationsstand für Alleinerziehende und Bastelangebote für Kinder dabei. Kommen Sie uns mit Ihren Kindern am Stand besuchen. Wir freuen uns auf Sie ! (www.vamv-sb.de)
 

Wie andere Vereine auch nehmen wir wie in den vielen vergangenen Jahren wieder als Verband Alleinerziehend​er Mütter und Väter Ortsverband Saarbrücken mit einem Informationssta​nd und Kinderaktionen am Saarbrücker Kinderfest teil.


Helfer sind herzlich willkommen. Wir freuen uns über jeden Besuch an unserem Stand.

Organisiert wird das Kinderfest von der Landeshauptstad​t Saarbrücken und der UNICEF-Arbeitsg​ruppe Saarbrücken, in Zusammenarbeit mit den Freunden des

Deutsch-Französ​ischen Gartens e.V. (FDFG e.V.).

Der Weltkindertag ist in das traditionelle Kinderfest der Landeshauptstad​t Saarbrücken im DFG eingebunden und findet in der Südmulde statt.
Wie in den Vorjahren nehme​n Vereine, Verbände und Initiativen aus der Kinder- und Jugendarbeit sowie Kindergärten und Schulen teil.



Weitere Informationen zum Kinderfest

Mittwoch, 15. August 2018

Beistandschaft - neue Broschüre des BMFSFJ erschienen

Broschüre

Die Beistandschaft

und weitere Hilfen des Jugendamtes bei der Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung des Kindesunterhalts

Die Broschüre informiert zu den Beratungs- und Unterstützungsangeboten des Jugendamts bei der Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung von Unterhalt, insbesondere durch Einrichtung einer Beistandschaft für das Kind.
Die aktualisierte Broschüre berücksichtigt die Weiterentwicklung des Rechts, die dieser Bereich in den letzten Jahren erfahren hat. Sie stellt in bewährter Form die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Beistandschaft zusammen und informiert darüber, was Eltern vom Jugendamt erwarten können. (www.bmfsfj.de)


Titelseite der Broschüre "Die Beistandschaft"
Herunterladen (PDF: 1,0 MB

Freitag, 3. August 2018

Alleinerziehende 2017: Medienecho zur Pressekonferenz Statistisches Bundesamt (02.08.2018)





 
Am Donnerstag, 2. August 2018, hat sich das Statistische Bundesamt, wie zuvor angekündigt, in einer Pressekonferenz mit den besonderen Herausforderungen für Alleinerziehende beschäftigt und neue Daten veröffentlicht. Das Medieninteresse war enorm groß und der VAMV Bundesverband hatte damit Gelegenheit, die Anliegen der Alleinerziehenden in die Öffentlichkeit zu bringen und ihre Situation näher zu erläutern. Etliche Mitglieder von Landesverbänden wurden in den Medien mit ihrer persönlichen Situation porträtiert und zeigten auf, wo die Probleme liegen.
 
Der VAMV konnte insbesondere auf seine Forderung nach einer Kindergrundsicherung, bessere Kinderbetreuung, auch in den Randzeiten, erforderliche Veränderungen in der Arbeitswelt und die Steuerproblematik aufmerksam machen.
 
Hier könnt Ihr nachverfolgen, in welchen Medien der VAMV Bundesverband am 02.08.2018 u.a. präsent war:
 
 
Medienecho Pressekonferenz Statistisches Bundesamt (02.08.2018)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Medienecho Pressekonferenz Statistisches Bundesamt (03.08.2018)
mdr Mitteldeutscher Rundfunk (5:10 Uhr)

Donnerstag, 2. August 2018

„Alleinerziehende in Deutschland 2017“


Logo Destatis - Statistisches Bundesamt, Link zur Startseite

Pressekonferenz des Statistischen Bundesamtes


„Alleinerziehende in Deutschland 2017"

am 2. August 2018 in Berlin

Statement des Statistischen Bundesamtes

hier zum runterladen > 
https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressekonferenzen/2018/Alleinerziehende/Statement_alleinerziehende.pdf?__blob=publicationFile

(www.destatis.de)

Mehr als die Hälfte der nicht-erwerbstätigen alleinerziehenden Mütter wünscht sich Arbeit

Logo Destatis - Statistisches Bundesamt, Link zur Startseite

 

Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 02.08.2018:

Mehr als die Hälfte der nicht-erwerbstätigen alleinerziehenden Mütter wünscht sich Arbeit

WIESBADEN – 27 % der alleinerziehenden Mütter mit mindestens einem minderjährigen Kind waren 2017 ohne eine Beschäftigung. Mehr als die Hälfte (55 %) dieser nicht-erwerbstätigen alleinerziehenden Mütter war allerdings an der Aufnahme einer Arbeit interessiert. Familiäre oder persönliche Gründe wurden von ihnen am häufigsten als Hinderungsgrund angegeben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) im Rahmen einer Pressekonferenz zu Alleinerziehenden in Deutschland weiter mitteilt, hatten im Vergleich dazu in einer Partnerschaft lebende nicht-erwerbstätige Mütter deutlich seltener den Wunsch, eine Arbeit aufzunehmen (29 %). 
Die finanzielle Situation von Alleinerziehenden ist immer wieder Gegenstand der öffentlichen Diskussion. Dazu sagte Dr. Georg Thiel, Präsident des Statistischen Bundesamtes (Destatis): "Alleinerziehende und ihre Kinder sind überdurchschnittlich häufig armutsgefährdet. Finanziell stehen sie nach wie vor oftmals schlechter da als Menschen, die in anderen Familienformen leben. Für sie sind deshalb familienpolitische Maßnahmen eine besonders wichtige Unterstützung." Die Armutsgefährdungsquote für Personen in Alleinerziehenden-Haushalten lag 2016 bei 33 % (Bevölkerungsdurchschnitt: 16 %). Darüber hinaus hatten knapp zwei Drittel der Personen in Alleinerziehenden-Haushalten (63 %) nicht die finanziellen Mittel, unerwartete Ausgaben von knapp 1 000 Euro zu bestreiten (Bevölkerungsdurchschnitt: 30 %). 
Im Jahr 2017 gab es insgesamt 8,2 Millionen Familien, in denen mindestens ein minderjähriges Kind lebte. Das waren 1,2 Millionen Familien weniger als noch vor 20 Jahren. Dagegen stieg die Zahl der Alleinerziehenden in diesem Zeitraum um 200 000 auf gut 1,5 Millionen Familien. Damit hatte knapp jede fünfte Familie mit mindestens einem minderjährigen Kind (19 %) im Jahr 2017 eine alleinerziehende Mutter oder einen alleinerziehenden Vater. Mit einem Anteil von 70 % bestand die große Mehrheit der Familien jedoch nach wie vor aus Ehepaaren mit Kindern.

(www.destatis.de)

Donnerstag, 5. Juli 2018

Brückenteilzeit: Raus aus der beruflichen Sackgasse - für alle!









Brückenteilzeit


Die bundesweit agierenden Familienverbände fordern eine zügige Umsetzung des Gesetzesentwurfs zur sogenannten „Brückenteilzeit“ und mahnen dringend Nachbesserungen für Familien an.

Damit Teilzeit nicht dauerhaft zur beruflichen Sackgasse wird, fordern die Verbände die Ausweitung des Rückkehrrechts auf möglichst alle Beschäftigten in allen Betriebsgrößen.

Beschäftigte in Unternehmen mit mehr als 45 Arbeitnehmer/innen sollen laut Gesetzentwurf einen Anspruch auf ein Rückkehrrecht auf den vorherigen Arbeitszeitstandard nach Teilzeitbeschäftigung erhalten. Bis zu einer Unternehmensgröße von 200 Beschäftigten soll dies für höchstens eine/n von 15 Beschäftigten gelten.

Die vollständige Pressemitteilung steht unten zum Download bereit. (www.vamv.de)

Mittwoch, 4. Juli 2018

Neues Familienportal des BMFSFJ startet


Bundesfamilienministerium startet neues Familienportal


Alle familienpolitischen Leistungen unter einem digitalen Dach 
Morgen (Donnerstag 05.07.2018) um 12 Uhr startet das neue zentrale Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): Ob Elterngeld, Kinderzuschlag oder Unterhaltsvorschuss – unter der Webadresse www.familienportal.de finden Familien erstmals unter einem digitalen Dach alle wichtigen Informationen und Beratungsangebote rund um das Thema Familie.
Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Übersichtlich, gut verständlich und leicht zu bedienen: Nur ein paar Klicks – und schon ist geklärt, wie lange ich Elterngeld bekomme oder wer mich zum Beispiel in Sachen Unterhaltsvorschuss beraten kann. Ob es um staatliche Leistungen geht, um Antragsverfahren oder gesetzliche Regelungen – alles ist gut erklärt und einfach zu finden: Das neue Familienportal versorgt Familien mit allem, was sie wissen müssen.“
Das neue Familienportal informiert nicht nur zielgenau über sämtliche staatliche Familienleistungen, sondern liefert auch wichtige Hinweise zu weiteren Leistungen wie Ausbildungsförderung, Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe.
Das Portal orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenslagen von Familien und ist so aufgebaut, dass Nutzerinnen und Nutzer die gewünschte Information mit nur wenigen Klicks finden. Gleiches gilt für die Suche nach Angeboten vor Ort: Durch Eingabe ihrer Postleitzahl finden Familien die Ämter und Beratungsstellen in ihrer Nähe, bei denen sie Leistungen beantragen können oder weitere Unterstützungsangebote bekommen.
Franziska Giffey: „Mit dem Startschuss für das Familienportal schaffen wir eine digitale Anlaufstelle für alle Familien in Deutschland. Das ist aber nur ein erster Schritt. Wir wollen den Weg der Digitalisierung konsequent weitergehen und in Zukunft Familienleistungen selbst digitalisieren. Dann werden Familien über das Portal nicht nur alle Informationen bekommen, die sie brauchen, sondern ihre Familienleistungen auch direkt beantragen können. Ich bin stolz, dass wir bei diesem Thema Vorreiter innerhalb der Regierung sind.“
Schon jetzt sind die beliebten Online-Services des Bundesfamilienministeriums wie der Elterngeldrechner, das Infotool Familienleistungen oder der Kinderzuschlagscheck sowie Formulare zur Beantragung von Leistungen direkt über das Familienportal abrufbar.
(www.bmfsfj.de)


Zum FAMILIENPORTAL

Mittwoch, 13. Juni 2018

Kabinett stimmt für neuen Rechtsanspruch auf Brückenteilzeit




Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil



Das Bundeskabinett hat heute dem Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts und zur Einführung einer Brückenteilzeit zugestimmt. Der Entwurf sieht vor, dass das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) um einen Rechtsanspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeit ergänzt wird. Dieser Anspruch führt dazu, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach einer Teilzeitphase wieder zu ihrer vorherigen Arbeitszeit zurückkehren können.
Bundesminister Hubertus Heil:
Arbeitszeit, die zum Leben passt – das ist für immer mehr Menschen ein entscheidender Wert und für mich ein wesentliches Ziel. Der Rechtsanspruch auf Brückenteilzeit ist dabei ein großer Schritt. Denn er baut Brücken zu den eigenen Lebensplänen und Lebenslagen – eine Brücke ins Ehrenamt, in die Weiterbildung, in die Verwirklichung eigener Ziele und zurück. Er lässt vor allem Frauen künftig nicht mehr in der Teilzeitfalle hängen, sondern ebnet ihnen den Weg zurück in die vorherige Arbeitszeit. Damit ist die Brückenteilzeit auch ein aktiver Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und zur Vermeidung von Altersarmut. Und sie sichert Fachkräfte, die wir dringend brauchen.
Die Anspruchsvoraussetzungen und das Verfahren der Antragstellung entsprechen weitgehend den Regelungen für den Anspruch auf zeitlich nicht begrenzte Teilzeitarbeit.
Voraussetzung für die neue Brückenteilzeit ist:
  • Der Arbeitgeber beschäftigt in der Regel mehr als 45 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
  • Das Arbeitsverhältnis besteht länger als sechs Monate.
  • Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer stellt beim Arbeitgeber einen Antrag, die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit (Vollzeit- oder bisherige Teilzeitarbeit) für einen bestimmten Zeitraum, der zwischen einem und fünf Jahren liegt, zu verringern.
  • Es müssen keine bestimmten Gründe (z.B. Kindererziehung, Pflege) vorliegen.
  • Der Antrag wird mindestens drei Monate vor Beginn der gewünschten Verringerung in Textform gestellt.
  • Es stehen keine betrieblichen Gründe, die die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigen, entgegen.
  • Für Arbeitgeber, die zwischen 46 und 200 Arbeitnehmer beschäftigen, gilt eine besondere Zumutbarkeitsgrenze: Selbst wenn die übrigen Voraussetzungen vorliegen, müssen diese Arbeitgeber nur einem pro angefangenen 15 Arbeitnehmern den Anspruch auf Brückenteilzeit gewähren.

Neben dem neuen Rechtsanspruch sieht der Gesetzentwurf Erleichterungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor, die bereits in zeitlich nicht begrenzter Teilzeit arbeiten und mehr arbeiten möchten. Schon nach bisheriger Rechtslage muss der Arbeitgeber bei der Besetzung freier Stellen Teilzeitkräfte, die länger arbeiten wollen, bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigen. Dies gilt allerdings nur, wenn keine dringenden betrieblichen Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entgegenstehen. Hierfür trägt der Arbeitgeber gegenwärtig die Darlegungs- und Beweislast. Künftig soll der Arbeitgeber auch darlegen und gegebenenfalls beweisen müssen, dass der Arbeitsplatz dem bisherigen Arbeitsplatz des Teilzeitbeschäftigten nicht entspricht oder nicht frei ist oder der Teilzeitbeschäftigte nicht mindestens gleich geeignet ist wie ein anderer bevorzugter Bewerber.
Weiterhin wird klargestellt, dass der Arbeitgeber den Wunsch nach einer Änderung der Dauer und/oder Lage der bestehenden vertraglichen Arbeitszeit erörtern muss. Diese Pflicht gilt unabhängig vom Umfang der Arbeitszeit und von der Anzahl der beim Arbeitgeber Beschäftigten. Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer kann ein Mitglied der Arbeitnehmervertretung zur Unterstützung oder Vermittlung hinzuziehen. Außerdem hat der Arbeitgeber die Arbeitnehmervertretung über angezeigte Arbeitszeitwünsche zu informieren.
Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf Änderungen bei der Arbeit auf Abruf vor. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen mit ihrer Arbeitszeit und mit ihrem Einkommen planen können. Wer auf Abruf arbeiten muss, kann das nur bedingt. Flexibel auf Auftrags- und Personallage reagieren zu können, ist gleichwohl für Unternehmen wichtig. Dies soll entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag in Ausgleich gebracht werden. Wenn keine bestimmte Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit vereinbart ist, gelten künftig 20 – statt bisher 10 – Stunden in der Woche als vereinbart. Zudem werden die von der Rechtsprechung im Jahr 2005 entwickelten Grundsätze für einen angemessenen Ausgleich zwischen den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen gesetzlich festgeschrieben. Der Anteil der bei Arbeit auf Abruf einseitig vom Arbeitgeber abrufbaren Zusatzarbeit wird auf nicht mehr als 25 Prozent der vereinbarten wöchentlichen Mindestarbeitszeit begrenzt. Bei einer Vereinbarung über die Verringerung der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit beträgt das Volumen 20 Prozent der vereinbarten Höchstarbeitszeit. Als Berechnungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und die Entgeltzahlung an Feiertagen wird grundsätzlich die Durchschnittsarbeitszeit der letzten drei Monate vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit bzw. dem Feiertag festgelegt.
(www.bmas.de)

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