Umfrage: Was haben Alleinerziehende (bisher) vom Ausbau des Unterhaltsvorschuss?
Der VAMV hat den Ausbau des Unterhaltsvorschusses als einen großen Schritt in die richtige Richtung begrüßt: Mit der Aufhebung der willkürlichen Altersgrenze bis zum 12. Lebensjahr des Kindes und der Abschaffung der Begrenzung des Bezugs auf maximal 72 Monate ist eine langjährige Forderung des VAMV umgesetzt worden. Darauf haben Alleinerziehende lange genug gewartet. Denn auf Drängen der Kommunen war die Reform um ein halbes Jahr verschoben worden, damit diese sich auf die Umsetzung vorbereiten konnten. Hat das Warten sich gelohnt?Die aktuelle Reform löst allerdings noch nicht die bestehenden Handlungsbedarfe im Zusammenspiel mit anderen Sozialleistungen: Wenn der Unterhaltsvorschuss bei der Ermittlung der Anspruchsvoraussetzungen für andere Sozialleistungen (wie z.B. Wohngeld oder Kinderzuschlag) als Einkommen angerechnet wird, kann dies im Einzelfall dazu führen, dass Leistungen gekürzt werden oder Ansprüche entfallen. Welche Auswirkungen ergeben sich auf das Familienbudget von Alleinerziehenden mit kleinen Einkommen?
Der VAMV möchte sich weiterhin dafür einsetzen, dass bestehende Probleme beseitigt werden. Dafür brauchen wir Ihre Hilfe! Um unsere Forderungen gegenüber der Politik und den zuständigen Stellen zielgerichtet formulieren und authentisch konkretisieren zu können, sind wir auf genaue Informationen zur Umsetzung der Reform des Unterhaltsvorschuss vor Ort und zu deren Auswirkungen auf finanzielle Situation von Einelternfamilien in unterschiedlichen Lebenslagen angewiesen.
Falls Ihre Kinder seit der Reform (wieder) Anspruch auf die Leistung haben, bitten wir Sie, uns möglichst konkret Ihre Erfahrungen und Ihre Situation zu schildern. Uns interessieren sowohl positive Erfahrungen, die zeigen dass Kommunen mit guter Vorbereitung die zu erwartenden Neuanträgen rasch bearbeiten. Genauso von Interesse ist es, wenn es in Ihrem Fall zu Problemen bei der Antragsstellung oder zu ungünstigen Effekten im Zusammenspiel mit anderen Sozialleistungen gekommen ist.
Falls Sie sich angesprochen fühlen, freuen wir uns, wenn Sie unseren Umfragebogen bis zum 31. Dezember 2017 ausfüllen und per Email an Julia Preidel senden: preidel(at)vamv.de!
Bitte stellen Sie uns ggf. auch relevanten Schriftwechsel zur Verfügung, wir behandeln Ihre Informationen vertraulich! Sollten wir Daten und Informationen zu konkreten Einzelfällen beispielhaft im Rahmen unserer politischen Arbeit nutzen, so geschieht dies selbstverständlich immer in anonymisierter Form!
Download Umfragebogen
(www.vamv.de)
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