Hilfe auf der Suche nach Betreuungsplätzen bietet der Kita-Planer des Regionalverbandes Saarbrücken
Der Kita-Planer ist das Online-Portal zur Suche, Vergabe und Verwaltung von Kinderbetreuungsplätzen im Regionalverband. Zum Kita-Planer.
Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) Ortsverband Saarbrücken auf Saarbrücker Kinderfest, wie jedes Jahr, wieder mit einem Informationsstand für Alleinerziehende und Bastelangebote für Kinder dabei. Kommen Sie uns mit Ihren Kindern am Stand besuchen. Wir freuen uns auf Sie ! (www.vamv-sb.de)
Am letzten August-Sonntag verwandelt sich der Deutsch-Französische Garten in ein Kinderparadies mit zahlreichen Spiel- und Entdeckungsangeboten.
Dieser Tag steht 2017 unter dem Motto: „Kindern eine Stimme geben “. Im Vorfeld der Bundestagswahl rufen die Kinderrechtsorganisationen gemeinsam dazu auf, mehr Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Deutschland zu schaffen. Die UN-Kinderrechtskonvention von 1989 garantiert allen Kindern das Recht auf Überleben, persönliche Entwicklung, Schutz vor Ausbeutung und Gewalt sowie das Recht auf Beteiligung – unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Hautfarbe und Religion.
Die Kinderrechte gelten in den Entwicklungsländern ebenso wie in Industrieländern wie Deutschland. Deutschland hat die Kinderrechtskonvention vor genau 25 Jahren, im April 1992, ratifiziert und sich verpflichtet,
diese umzusetzen.
Weitere Informationen
Organisiert wird das Kinderfest von der Landeshauptstadt Saarbrücken und der UNICEF-Arbeitsgruppe Saarbrücken, in Zusammenarbeit mit den Freunden des Deutsch-Französischen Gartens e.V. (FDFG e.V.).
Der Eintritt ist frei.
(www.saarbrücken.de)
Weitere Informationen und Programm unter Info Kinderfest Saarbrücken

-
- Der erweiterte Unterhaltsvorschuss ist rückwirkend zum 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Der Unterhaltsvorschuss kann nun über das Alter von 11 hinaus bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt werden. Die bislang geltende Begrenzung auf maximal 6 Jahre Bezug gehört der Vergangenheit an. Mit Inkrafttreten können die Jugendämter nun die Neuanträge bewilligen und auszahlen.
Das Familienministerium hat die Frist für Anträge verlängert: Alleinerziehende müssen spätestens bis zum 30. September einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellen, um rückwirkend zum 1. Juli neue Ansprüche aufgrund der Reform geltend zu machen. Wenn Alleinerziehende einen Antrag im Oktober einreichen, gelten wieder die üblichen Regelungen. Danach ist eine rückwirkende Bewilligung des Unterhaltsvorschusses für einen Monat nur möglich, wenn sie bereits Bemühungen unternommen haben, den unterhaltspflichtigen Elternteil zu Zahlungen zu veranlassen.
"Die Alleinerziehenden haben seit vielen Jahren auf diesen Ausbau gewartet. Die Verzögerungen bei der Reform und zuletzt das Warten auf das Inkrafttreten haben zu Verunsicherungen geführt", erklärt Erika Biehn, Vorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV). "Wir erwarten nun von den Kommunen, den neuen Unterhaltsvorschuss zügig auszuzahlen." Auf Drängen der Kommunen war die Reform um ein halbes Jahr verschoben worden, damit diese sich auf die Umsetzung vorbereiten konnten.
Der neue Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für Kinder über das 12. Lebensjahr hinaus wird rückwirkend zum 1. Juli wirksam, wenn das Kind nicht auf SGB-II-Leistungen angewiesen ist oder der/die Alleinerziehende im SGB-II-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt. Der VAMV hatte eine bedingungslose Zahlung der Vorschussleistung gefordert. Weiterer Reformbedarf besteht bei der Anrechnung des Kindergeldes und an der Schnittstelle zu Kinderzuschlag und Wohngeld. (www.vamv.de)
- Dateien:
- PM_VAMV_UV_in_Kraft_18082017.pdf
-
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am 4. August 2017 das „Informationstool Familienleistungen“ – www.infotool-familie.de – freigeschaltet. Mithilfe dieses neuartigen digitalen Angebotes können (werdende) Eltern und Familien durch die Eingabe von nur wenigen Angaben herausfinden, welche Familienleistungen und ggf. weitere Unterstützungsangebote für sie in Frage kommen sowie wo und unter welchen Voraussetzungen diese beantragt werden können. Das spart eine Menge Zeit und unterstützt insbesondere diejenigen, die bis dahin noch keinen Überblick über das Angebot der familienpolitischen Leistungen hatten.
Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley erklärte anlässlich des Livegangs des Infotools: „Für das Bundesfamilienministerium ist es wichtig, die Bürgerinnen und Bürger umfassend über die familienpolitischen Leistungen und Möglichkeiten zu informieren. Alle müssen die Möglichkeit haben, in Anspruch zu nehmen, was ihnen zusteht.“
Dieses interaktive, digitale Informationstool steht nun den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung und geht mit den wichtigsten Familienleistungen und Unterstützungsangeboten an den Start. Dabei ist das Tool so konzipiert, dass es Stück für Stück weiter ausgebaut wird und an die aktuellen Gesetzeslagen angepasst werden kann. Es ist ebenso für Tablet und Smartphone optimiert.
„Das Bundesfamilienministerium geht hier neue Wege. Wir sind ein digitales Familienministerium und gestalten den digitalen Wandel aktiv mit“, betonte Dr. Barley. Die Bundesfamilienministerin verwies auf die Möglichkeiten, die digitale Technologien bieten, um den Zugang zu familienpolitischen Leistungen leichter zu machen. Ein wichtiger Baustein ist dabei das Infotool Familienleistungen. Aber auch die Beantragung von Leistungen will die Bundesministerin vereinfachen. Noch in diesem Jahr wird es Schritt für Schritt möglich sein, Elterngeld als erste familienpolitische Leistung online zu beantragen.
Das Infotool Familienleistungen – www.infotool-familie.de – soll dazu beitragen, dass der Zugang zu Informationen über Familienleistungen vereinfacht und entbürokratisiert wird. Das Projekt ist eine zentrale Maßnahme im Rahmen des Arbeitsprogramms Bessere Rechtsetzung 2014 (Thema Bürokratieabbau) und der Digitalen Agenda 2014 – 2017 der Bundesregierung.
Verlinkungen:
www.infotool-familie.de
www.bmfsfj.de/impulspapier-Digitalisierung
(www.bmfsfj.de)