Für Eltern ist die Ganztagsbetreuung von Kindern im Schulalter eines der Topthemen. Drei von vier Eltern von Kindern im Grundschulalter fordern, dass sich die Familienpolitik zurzeit besonders für den Ausbau solcher Angebote einsetzen soll. Es besteht dringender Handlungsbedarf bei der Schaffung eines bedarfsgerechten Angebots für Kinder im Grundschulalter. Denn mit dem Schuleintritt erlischt der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, obwohl der Unterricht oft bereits zur Mittagszeit endet. Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird daher für viele Eltern mit der Einschulung erneut und verschärft zum Problem.
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Katarina Barley: „Eltern müssen sich auf eine gute und verbindliche Betreuung ihrer Kinder verlassen können. Nach dem Rechtsanspruch für Kinder im Kita-Alter müssen wir jetzt den Rechtsanspruch für Kinder im Grundschulalter einführen. Gute ganztägige Angebote für Kinder sind wichtig für ein gutes Aufwachsen von Kindern, Chancengleichheit und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern.“
Erkenntnisse zum Bedarf an Ganztagsbetreuung für Schulkinder, zu den Vorstellungen der Eltern und zu den Wirkungen der Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern auf Kinder, Eltern sowie Familien- und Arbeitsleben hat das Kompetenzbüro Wirksame Familienpolitik im Chartbook „Gute und verlässliche Ganztagsangebote für Grundschulkinder“ zusammengetragen. Das Chartbook zeigt zum Beispiel, dass zwar rund 80 Prozent der Kinder im Alter von drei bis fünf Jahren ganztags oder im erweiterten Halbtag betreut sind, bei den Grundschulkindern aber 44 Prozent kein Betreuungsangebot nach dem Unterricht haben. Zudem versprechen sich große Mehrheiten von Eltern (83 %) und Lehrern (74 %) bessere Chancen für benachteiligte Kinder durch ganztägige Angebote – vor allem durch eine Hausaufgabenbetreuung. Zum Chartbook gelangen Sie hier www.bmfsfj.de/chartbook-ganztagsangebote.
Eine aktuelle Rechtsexpertise von Prof. Dr. Johannes Münder zum Thema „Bedarfsdeckende Förderung und Betreuung von Grundschulkindern durch Schaffung eines Rechtsanspruchs“ zeigt, dass der Bund einen solchen Rechtsanspruch umsetzen kann und wie dieser ausgestaltet werden könnte.
Prof. Dr. Johannes Münder: „Die Rahmenbedingungen für die Förderung und Betreuung sind in Deutschland sehr unterschiedlich, da bundesweit keine rechtlich verbindliche Mindestregelung besteht. Wenn der politische Wille existiert, ist die ganztägige Betreuung und Förderung von Grundschulkindern durch einen Rechtsanspruch für die Kinder im Sozialgesetzbuch VIII – Kinder-Jugendhilfe zügig realisierbar. Dabei müssen die schulischen Angebote und die Betreuung außerhalb der Unterrichtszeit im Interesse der Kinder und Eltern eng verbunden werden. Es sollte ein Anspruch auf Förderung und Betreuung als Gesamtzeit unter Einschluss der durch die Schule abgedeckten Zeit festgelegt werden. Damit könnten auch Ferienzeiten und Unterrichtsausfall abgedeckt werden.“
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Katarina Barley: „Die konkrete Ausgestaltung eines Rechtsanspruchs werde ich mit den Ländern und anderen Akteuren diskutieren. Dabei muss auch über die notwendige finanzielle Beteiligung des Bundes geredet werden. Die Erfahrungen beim Ausbau der Betreuung für die Kinder unter drei Jahren stimmen mich zuversichtlich, dass wir auch für Schulkinder zu guten Lösungen kommen. Denn der Ausbau von Bildungs- und Betreuungsangeboten lohnt sich für Bund, Länder und Gemeinden gleich mehrfach: Startchancen von Kindern werden verbessert, Armutsrisiken für Familien reduziert, die Erwerbstätigkeit insbesondere von Müttern verbessert und die öffentlichen Mehreinnahmen gesteigert.“
Weitere Informationen finden Sie unter www.bmfsfj.de, www.fruehe-chancen.de und www.prognos.de.
(www.bmfsfj.de)
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Montag, 31. Juli 2017
Dr. Katarina Barley: Wir brauchen einen Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder im Grundschulalter
Dienstag, 11. Juli 2017
Gemeinsam getrennt erziehen? Wunsch und Wirklichkeit von Trennungsfamilien
BMFSFJ stellt erste vorläufige Ergebnisse einer Befragung von Trennungseltern vor
Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley stellte heute (11.7.) im Rahmen des hauseigenen Zukunftsgesprächs „GEMEINSAM GETRENNT ERZIEHEN“ erste Ergebnisse einer durch das Institut für Demoskopie Allensbach im Auftrag des BMFSFJ durchgeführte Befragung von Trennungseltern vor. Danach wünscht sich über die Hälfte der Trennungseltern (51 %) eine hälftige bzw. annähernd hälftige Aufteilung der Betreuung der Kinder. 15 Prozent der Trennungseltern erziehen bereits gemeinsam. Unter diesen Eltern haben die allermeisten eher gute bis sehr gute Erfahrungen mit ihrem Betreuungsmodell gemacht (93%). Die Ergebnisse der Befragung geben ebenfalls Aufschluss darüber, wie Eltern in die gewünschte Betreuungskonstellation hineinfinden und was nötig ist, damit eine partnerschaftliche Betreuung gelingt.
Familienministerin Dr. Katarina Barley: „Moderne Familien wünschen sich Partnerschaftlichkeit. Auch die getrennten Eltern.“ Barley wertete dies als gutes Zeichen. „Eine partnerschaftliche Einstellung ist eine gute Grundlage, um Kinder nach einer Trennung gemeinsam zu erziehen. Im Vordergrund muss dabei das Wohlergehen der Kinder stehen, die diesen Einschnitt im Leben zu bewältigen haben.“
Mit dem Zukunftsgespräch „GEMEINSAM GETRENNT ERZIEHEN“ setzt das Bundesfamilienministerium einen Dialogprozess über die unterschiedlichen Lebenslagen und Bedürfnisse getrennter Eltern in Gang. Dabei soll es auch darum gehen, wie die Familienpolitik Eltern, die bereits gemeinsam erziehen oder sich dies wünschen, besser unterstützen kann. Die Befragungsergebnisse liefern dafür den Ausgangspunkt.
Familienministerin Dr. Katarina Barley: „Ich nehme es sehr ernst, dass die Mehrheit der getrennt lebenden Eltern sich nicht genügend vom Staat anerkannt fühlt. Deswegen müssen wir noch bessere Rahmenbedingungen für diese Familien schaffen.“
Den Ergebnissen der Studie zufolge, wünschen sich vor allem die Väter bessere rechtliche Bedingungen für getrennt erziehende Eltern. Der großen Mehrheit geht es dabei um finanzielle Unterstützung (68 %) Viele wünschen sich auch eine stärkere steuerliche Berücksichtigung von Kosten, die Getrennterziehenden entstehen (60 %). Gerade die Väter wünschen sich häufig auch, dass ihr Betreuungsanteil im Unterhaltsrecht Berücksichtigung findet.
Grundlage der von Allensbach durchgeführten Studie war eine Stichprobe von April und Mai 2017, von 603 Müttern und Vätern, die repräsentativ für die Eltern mit Kindern aus früheren Partnerschaften ist. Bei den dargestellten Zahlen handelt es sich um erste vorläufige Ergebnisse. Abschließende Studienergebnisse werden bis zum Herbst erwartet.
(www.bmfsfj.de)
Familienministerin Dr. Katarina Barley: „Moderne Familien wünschen sich Partnerschaftlichkeit. Auch die getrennten Eltern.“ Barley wertete dies als gutes Zeichen. „Eine partnerschaftliche Einstellung ist eine gute Grundlage, um Kinder nach einer Trennung gemeinsam zu erziehen. Im Vordergrund muss dabei das Wohlergehen der Kinder stehen, die diesen Einschnitt im Leben zu bewältigen haben.“
Mit dem Zukunftsgespräch „GEMEINSAM GETRENNT ERZIEHEN“ setzt das Bundesfamilienministerium einen Dialogprozess über die unterschiedlichen Lebenslagen und Bedürfnisse getrennter Eltern in Gang. Dabei soll es auch darum gehen, wie die Familienpolitik Eltern, die bereits gemeinsam erziehen oder sich dies wünschen, besser unterstützen kann. Die Befragungsergebnisse liefern dafür den Ausgangspunkt.
Familienministerin Dr. Katarina Barley: „Ich nehme es sehr ernst, dass die Mehrheit der getrennt lebenden Eltern sich nicht genügend vom Staat anerkannt fühlt. Deswegen müssen wir noch bessere Rahmenbedingungen für diese Familien schaffen.“
Den Ergebnissen der Studie zufolge, wünschen sich vor allem die Väter bessere rechtliche Bedingungen für getrennt erziehende Eltern. Der großen Mehrheit geht es dabei um finanzielle Unterstützung (68 %) Viele wünschen sich auch eine stärkere steuerliche Berücksichtigung von Kosten, die Getrennterziehenden entstehen (60 %). Gerade die Väter wünschen sich häufig auch, dass ihr Betreuungsanteil im Unterhaltsrecht Berücksichtigung findet.
Grundlage der von Allensbach durchgeführten Studie war eine Stichprobe von April und Mai 2017, von 603 Müttern und Vätern, die repräsentativ für die Eltern mit Kindern aus früheren Partnerschaften ist. Bei den dargestellten Zahlen handelt es sich um erste vorläufige Ergebnisse. Abschließende Studienergebnisse werden bis zum Herbst erwartet.
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Verband Alleinerziehender Mütter und Väter Ortsverband Saarbrücken e.V.
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Samstag, 1. Juli 2017
Reform des Unterhaltsvorschuss 2017
Der Ausbau des Unterhaltsvorschuss tritt am 1. Juli 2017 in Kraft. Was ändert sich für Sie als Alleinerziehende/r durch die Reform?
Ein Informationspapier zur Reform finden Sie hier.
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