Montag, 27. Februar 2017

BGH-Urteil zum Wechselmodell: In Zukunft sind salomonische Urteile gefragt

Der BGH hat heute klargestellt, dass ein Familiengericht ein Wechselmodell als Umgangsregelung anordnen kann. Maßstab ist für den BGH das Kindeswohl: Im Einzelfall muss ein Wechselmodell dem Kindeswohl am besten entsprechen, die Familiengerichte haben dies unter Anhörung des Kindes zu prüfen.

Dazu erklärt Erika Biehn, Vizevorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV):

"Wenn die Eltern sich vor Gericht über ein Wechselmodell streiten, ist der Konsens als Grundvoraussetzung für ein Gelingen im Sinne des Kindes nicht gegeben. Der VAMV bezweifelt deshalb, dass es dem Kindeswohl entspricht, ein Wechselmodell gerichtlich anzuordnen.

Wir hoffen auf salomonische Urteile, die dem Wohl des Kindes gerecht werden: Es darf nicht darum gehen, das Kind gerecht zwischen den Eltern aufzuteilen, sondern das Kind mit seinen Bedürfnissen und Bindungen in den Mittelpunkt zu stellen. Kommt ein Kind damit klar, zwei Zuhause zu haben statt eins? Gibt es eine primäre Bezugsperson oder zwei gleichwertige, wie haben die Eltern die Betreuung vor der Trennung geregelt? Für das Kind ist es nicht so sehr entscheidend, gleich viel Zeit mit beiden Elternteilen zu verbringen, sondern gute Zeiten mit beiden Eltern zu haben.

Das Wechselmodell ist ein anspruchsvolles Modell: Die Eltern müssen trotz Trennung kooperieren und kommunizieren können, was mit dem Kind war, sie müssen die finanziellen Mittel haben, weil es teurer ist, ein Kind in zwei Haushalten zu betreuen. Sie sollten idealerweise in räumlicher Nähe wohnen. Als Regelfall ist das Wechselmodell deshalb nicht geeignet, sondern nur im Einzelfall." (www.vamv.de)

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 2,7 Millionen Alleinerziehenden. Der VAMV fordert die Anerkennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein.
Download der Pressemitteilung

Dienstag, 21. Februar 2017

CEDAW: Parlamentarische Staatssekretärin Ferner präsentiert gleichstellungspolitische Bilanz

Am 21. Februar 2017 hat die Bundesrepublik Deutschland vor dem CEDAW-Komitee der Vereinten Nationen ihren kombinierten 7./8. Staatenbericht zur Gleichstellungspolitik präsentiert.
In ihrer Eröffnungsrede vor dem CEDAW-Ausschuss in Genf betonte Parlamentarische Staatssekretärin Elke Ferner am 20. Februar: "Die Umsetzung tatsächlicher Gleichstellung nach den Vorgaben der CEDAW-Konvention von 1979, hat für die Bundesrepublik Deutschland einen hohen Stellenwert.“
Im Hinblick auf die aktuellen Entwicklungen in Deutschland seit Ende des letzten Berichtszeitraums (2007-2014) zog Elke Ferner eine positive Bilanz: „Auch wenn in keinem Land der Welt die de facto Gleichstellung zwischen Frauen und Männern erreicht ist, haben wir in dieser Legislaturperiode doch viele Fortschritte gemacht. Angefangen bei der Reform des Sexualstrafrechts über Gewaltschutz im Bereich Menschenhandel bis hin zum gesetzlichen Mindestlohn, von dem Frauen beispielsweise überproportional profitieren. Auch mit dem Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe in Führungspositionen ebenso wie mit dem Elterngeld Plus, der Familienpflegegesetz oder dem Ausbau der Betreuungsinfrastruktur haben wir die Rahmenbedingungen für eine partnerschafltiche Vereinbarkeit von Familie und Beruf und damit die gleichstellungspolitischen Verwirklichungschancen deutlich verbessert. Weitere Meilensteine sind das jetzt im parlamentarischen Verfahren befindliche Entgelttransparenzgesetz, mit dem wir das Lohn-Tabu in Deutschland brechen und einen großen Schritt zur Reduzierung des Gender-Pay Gaps machen werden. Auch das vom Bundesarbeitsministerium geplante Rückkehrrecht auf die bisherige Arbeitszeit (befristete Teilzeit) wird dafür sorgen, Frauen den Weg aus der Teilzeitfalle und hin zu mehr existenzsichernder Beschäftigung zu ebnen.“
Der kombinierte siebte und achte Staatenbericht der Bundesregierung wurde im Juni 2015 vom Bundeskabinett verabschiedet und umfasst den Berichtszeitraum 2007-2014. Er erläutert, welche Maßnahmen Deutschland in diesem Zeitraum zur Umsetzung der Gleichstellung der Frau getroffen hat. Die Bundesrepublik Deutschland erfüllt mit dem Bericht ihre Verpflichtung aus Artikel 18 des Frauenrechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (VN), regelmäßig über die Umsetzung von Gleichstellung zu berichten.
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (UN Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women - CEDAW) gehört zu den neun internationalen Menschenrechtsverträgen. Es wurde am 18. Dezember 1979 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN) verabschiedet und inzwischen von 189 der 193 VN-Mitgliedstaaten bestätigt. Deutschland hat das Übereinkommen 1985 ratifiziert.
Die fünfstündige Anhörung am 21. Februar ist auch im Internet abrufbar: http://webtv.un.org/meetings-events/
Alle Dokumente zum Staatenberichtsverfahren einschließlich der Parallelberichte der Zivilgesellschaft finden Sie unter: http://tbinternet.ohchr.org/_layouts/treatybodyexternal/SessionDetails1.aspx?SessionID=1071&Lang=en /www.bmfsfj.de)

Montag, 20. Februar 2017

Mehr partnerschaftliche Vereinbarkeit

Deutschland hat mit dem Ausbau der Kinderbetreuung sowie mit der Ausgestaltung des Elterngeldes bereits wichtige Voraussetzungen für eine gleichmäßigere Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit zwischen beiden Eltern geschaffen. Eine gezielte Weiterentwicklung bestehender Instrumente sowie Anpassungen im Steuer- und Transfersystem könnten dazu beitragen, dass es mehr Müttern und Vätern gelingt, umfänglich erwerbstätig zu sein und Zeit für Kinder und Partnerschaft zu haben. Zu diesem Schluss kommt die OECD-Studie „Dare to Share“ zur Partnerschaftlichkeit in Familie und Beruf in Deutschland, die heute (Montag) veröffentlicht wurde. 
In Deutschland waren 2013 rund 70 Prozent der Mütter erwerbstätig, ein Wert, der ungefähr dem OECD-Schnitt entspricht, jedoch hinter die Erwerbsquoten in Dänemark oder Schweden zurückfällt, wo rund 82 Prozent der Mütter einem Beruf nachgehen. Allerdings arbeiteten mit 39 Prozent überdurchschnittlich viele Mütter in Deutschland in Teilzeit und ihre Wochenarbeitszeit ist mit durchschnittlich 20 Stunden relativ kurz. Nur in den Niederlanden und in Österreich ist die Teilzeitquote unter Müttern noch höher. Gleichzeitig übernehmen Frauen fast zwei Drittel der Hausarbeit, der Betreuung von Kindern und anderen Familienangehörigen. In Ländern, in denen Frauen in größerem Umfang arbeiten und es eine gut ausgebaute und qualitativ hochwertige Kinderbetreuung wie etwa in Finnland, oder Norwegen gibt, teilen Eltern unbezahlte Arbeit dagegen ausgewogener auf. Insgesamt wird nach den Ergebnissen der Studie die unbezahlte Arbeit partnerschaftlicher aufgeteilt, je höher der Erwerbsumfang ist.
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig sieht ihre Politik durch die Studie bestätigt: „Ich freue mich, dass die OECD Deutschland ausdrücklich ermutigt, die Bemühungen fortzusetzen, Eltern bei der partnerschaftlichen Vereinbarkeit besser zu unterstützen. Das ist der Wunsch der Mehrheit der Mütter und Väter in Deutschland. Nur leider gelingt es nur wenigen, diese Lebenswünsche zu verwirklichen.
Diesen Eltern, die sich gemeinsam intensiv ums Kind kümmern und engagiert im Beruf sein wollen, möchte ich mit der Familienarbeitszeit und dem Familiengeld ein Angebot machen. Ich möchte Väter ermutigen, sich mehr Zeit für ihre Kinder zu nehmen, wie sie es sich wünschen. Und ich möchte Mütter ermutigen, ihre Chancen im Berufsleben zu ergreifen und ihre Existenzen zu sichern, wie sie es sich wünschen und wie sie es benötigen. Die Ergebnisse der OECD machen deutlich: Die Idee der Familienarbeitszeit mit dem Familiengeld ist der richtige Weg.“
"Deutschland hat in den vergangenen Jahren die Voraussetzungen für die Erwerbstätigkeit von Müttern deutlich verbessert. Auch gesellschaftlich wird heute die Erwerbstätigkeit von Müttern eher akzeptiert als noch vor 15 Jahren. Die hohe Teilzeitquote bei Müttern zeigt jedoch, dass eine wirklich ausgeglichene Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit innerhalb von Familien noch nicht die Regel ist. Dies schwächt nicht nur die wirtschaftliche Stellung von Frauen, angesichts des demografischen Wandels bleiben so auch wirtschaftliche Potenziale ungenutzt“, sagte die OECD-Sozialexpertin Monika Queisser.
Der Bericht empfiehlt unter anderem, mehr Väter zur Inanspruchnahme von Elternzeit zu ermutigen. Betreuungsangebote für Kleinkinder und auch für Grundschuldkinder sollten weiter ausgebaut und flexibler gestaltet werden. Ein Anspruch auf Rückkehr zu voller Erwerbstätigkeit nach einer familienbedingten Teilzeitphase könnte helfen, die Erwerbsbeteiligung von Müttern zu erhöhen. Durch eine Weiterentwicklung familienpolitischer Förderinstrumente könnte Eltern eine Erwerbstätigkeit in größerem Umfang ermöglicht werden. Im Bereich Steuern und Transfers könnte das System so angepasst werden, dass Paare zu einer partnerschaftlichen Aufteilung der Erwerbstätigkeit ermutigt werden. und damit dazu beitragen, dass die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen weiter verringert werden.
Eine Zusammenfassung der Studie sowie den Gesamtbericht finden Sie unterwww.oecd.org/berlin/publikationen/dare-to-share.htm (www.bmfsfj.de)

Donnerstag, 16. Februar 2017

Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende

Der Bundestag hat heute in erster Lesung den Entwurf zum Ausbau des Unterhaltsvorschusses beraten. Dem Entwurf des Bundesfamilienministeriums hat der Bundesrat am 10. Februar 2017 bereits zugestimmt. Das sind gute Nachrichten für alleinerziehende Mütter und Väter, die enorm viel leisten und deshalb unsere besondere Unterstützung brauchen.
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig:
"Kinder, deren Elternteile keinen Unterhalt zahlen, brauchen unsere Unterstützung. Deshalb soll der staatliche Vorschuss jetzt für Kinder bis zum Alter von 18 Jahren ausgeweitet werden. Ich freue mich, dass wir uns in intensiven Verhandlungen mit den Ländern geeinigt haben. Bislang zahlt der Staat höchstens sechs Jahre lang und für Elternteile mit Kindern ab zwölf Jahren gar nicht. Kinder wachsen, kommen in die Schule. Ihr Bedarf steigt: neben neuen Jacken und Schuhen muss auch das Geld für den Schulausflug aufgebracht werden. Da fehlt es den Alleinerziehenden oft an Geld, wenn der frühere Partner keinen Unterhalt zahlt."
Ab 1. Juli 2017 wird der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird für alle Kinder aufgehoben. Für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres ist zusätzlich Voraussetzung, dass sie selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 Euro brutto monatlich verdient. Es wird gewährleistet, dass der Staat mit Unterhaltsvorschuss oder SGB II im Bedarfsfall lückenlos für alle Kinder einspringt, wenn sie ihnen zustehende Unterhaltszahlungen nicht erhalten. Zugleich wird für die Haushalte, die nicht hilfebedürftig sind bzw. durch eigene Erwerbseinkünfte unabhängig von Grundsicherungsleistungen werden könnten, ein wichtiger Anreiz geschaffen, den eigenen Lebensunterhalt zu sichern.
Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige Leistung für alleinerziehende Eltern und ihre Kinder. Das bestätigt nicht nur die Gesamtevaluation der familienbezogenen Leistungen. Er sichert nicht nur die finanzielle Situation der Alleinerziehenden Familien ab, vielmehr gelingt es durch die Bemühungen der Unterhaltsvorschussstellen um die Unterhaltszahlungen des Partners oft, dass Unterhalt fließt. Der Unterhaltsvorschuss sichert verlässlich die wirtschaftliche Stabilität der Familien und trägt zu ihrem Wohlergehen bei.
Es ist geplant, das Gesetzgebungsverfahren im Frühjahr 2017 abzuschließen. Die Reform des Unterhaltsvorschusses soll zum 1. Juli 2017 in Kraft treten.“
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Internet unter www.bmfsfj.de  bzw. www.familien-wegweiser.de (www,bmfsfj.de)

Dienstag, 14. Februar 2017

Gesetzentwurf für mehr Lohngerechtigkeit

Heute hat der Bundestag in erster Lesung über den Gesetzentwurf zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen beraten. Der Gesetzentwurf wurde am 11. Januar 2017 vom Bundeskabinett beschlossen.
Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig:
 „Mit dem Gesetzentwurf schaffen wir eine klare Rechtsgrundlage für den Anspruch auf gleichen Lohn bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit unabhängig vom Geschlecht. Und zwar für alle Beschäftigten. Bis zu 14 Millionen Männer und Frauen können durch den Auskunftsanspruch erfahren, ob sie gerecht bezahlt werden. Große Unternehmen müssen sich künftig erstmals durch Berichtspflichten und Prüfverfahren mit ihren Lohnstrukturen beschäftigen. Bisher gibt es kein Gesetz, dass das Thema „gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ voranbringt. Ich bin sehr froh, dass wir hier einen echten Durchbruch geschafft haben.“
Der Gesetzentwurf enthält folgende Bausteine:
1. Einen individuellen Auskunftsanspruch: Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen diesen zukünftig auf Anfrage erläutern, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden.
2. Betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit: Private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten werden aufgefordert, regelmäßig ihre Entgeltstrukturen auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit zu überprüfen.
3. Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit: Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten, die lageberichtspflichtig sind, müssen künftig regelmäßig über Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten. Diese Berichte sind für alle einsehbar.
Der Gesetzentwurf wird nun in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages beraten. Am 6. März 2017 findet eine Anhörung mit Sachverständigen im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend statt. Das Gesetz soll am 1. Juli 2017 in Kraft treten. (www.bmfsfj.de)

Gemeinsamer Aufruf von Verbänden und Gewerkschaften zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts

Die in der AGF zusammengeschlossenen Familienorganisationen unterstützen den aktuellen Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums, mit dem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Befristung der Teilzeit erhalten sollen.
Der VAMV begrüßt gemeinsam mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund, dem Deutschen Frauenrat, dem Sozialverband Deutschlands, der Arbeiterwohlfahrt, der Diakonie Deutschland, dem Bundesforum Männer, dem Verband berufstätiger Mütter, dem Zukunftsforum Familie und der Deutschen Gesellschaft für Zeitpolitik die damit eingeleiteten Schritte hin zu mehr Arbeitszeitbestimmung für Beschäftigte und den leichteren Wechsel zwischen Voll- und Teilzeittätigkeiten für Frauen und Männer. (www.vamv.de)

Gemeinsamer Aufruf von Verbänden und Gewerkschaften zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts

Die in der AGF zusammengeschlossenen Familienorganisationen unterstützen den aktuellen Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums, mit dem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Befristung der Teilzeit erhalten sollen.
Der VAMV begrüßt gemeinsam mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund, dem Deutschen Frauenrat, dem Sozialverband Deutschlands, der Arbeiterwohlfahrt, der Diakonie Deutschland, dem Bundesforum Männer, dem Verband berufstätiger Mütter, dem Zukunftsforum Familie und der Deutschen Gesellschaft für Zeitpolitik die damit eingeleiteten Schritte hin zu mehr Arbeitszeitbestimmung für Beschäftigte und den leichteren Wechsel zwischen Voll- und Teilzeittätigkeiten für Frauen und Männer. (www.vamv.de)

Gemeinsamer Aufruf von Verbänden und Gewerkschaften zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts


Die in der AGF zusammengeschlossenen Familienorganisationen unterstützen den aktuellen Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums, mit dem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Befristung der Teilzeit erhalten sollen.
Der VAMV begrüßt gemeinsam mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund, dem Deutschen Frauenrat, dem Sozialverband Deutschlands, der Arbeiterwohlfahrt, der Diakonie Deutschland, dem Bundesforum Männer, dem Verband berufstätiger Mütter, dem Zukunftsforum Familie und der Deutschen Gesellschaft für Zeitpolitik die damit eingeleiteten Schritte hin zu mehr Arbeitszeitbestimmung für Beschäftigte und den leichteren Wechsel zwischen Voll- und Teilzeittätigkeiten für Frauen und Männer.
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