Montag, 23. Januar 2017

Unterhaltsvorschuss - Mehr Hilfe für Alleinerziehende

Was, wenn der Ex-Partner oder die Ex-Partnerin keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt? Dann springt der Staat ein - und zwar künftig bis das Kind 18 Jahre alt ist. Nach langem Streit einigten sich Bund und Länder auf diese Reform des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende.
Von Angela Ulrich, ARD-Hauptstadtstudio
So richtig begeistert sieht Manuela Schwesig zwar nicht aus. Aber die Bundesfamilienministerin ist immerhin erleichtert. Denn das jahrelange Gezerre um mehr Geld für Alleinerziehende ist zu Ende: "Damit ist jetzt Klarheit, vor allem für die Kinder von Alleinerziehenden, die keinen Unterhalt vom Vater oder der Mutter bekommen, dass wir ihren Unterhaltsvorschuss verbessern."
Bis zum 18. Geburtstag, statt bisher höchstens bis zum zwölften bekommt ein Kind künftig staatliche Hilfe, wenn ein Elternteil - meistens der Vater - nicht zahlt. Und das Ganze ohne Begrenzung, bisher war nach maximal sechs Jahren Schluss.
Aber: Die SPD-Familienministerin muss auch Federn lassen. Denn der verbesserte Unterhaltsvorschuss kommt später als geplant - erst zum Juli statt schon zum Januar. Und: Wenn Single-Eltern komplett von Sozialhilfe leben, haben sie nur mit sehr kleinen Kindern Anspruch. Später müssen sie dann mindestens 600 Euro Verdienst beisteuern für den Unterhaltsvorschuss.

Länder machten Rückzieher

Trotzdem ist Schwesig froh: "Ich finde, die Lösung hat jetzt Charme." Schließlich könne, wer sich anstrenge - und 600 Euro Mindesteinkommen sei hier keine utopische Summe - mit weiteren Hilfen des Staates raus aus der Sozialhilfe kommen.
Länder und Kommunen hatten sich bis zuletzt quer gestellt. Zu teuer, zu bürokratisch, war der Vorwurf - obwohl sie ursprünglich schon mal Ja gesagt hatten. Das kritisierte auch CDU-Familienpolitiker Marcus Weinberg. "Wir haben festgestellt, dass sich die Länder aus dem Staub machen wollten. Alle sagen, sie wollen es und schieben auch die Wolken hin und her, aber wenn es dann konkret wird, wird es auch strittig."

Übergangsfrist als Kompromiss

Jetzt räumt der Bund den Ländern aber eine monatelange Übergangsfrist ein. Damit können sie sich nicht mehr beschweren, meinen unisono die SPD-Frau Schwesig und der CDU-Mann Weinberg. Beim Städte- und Gemeindebund sieht man das nicht ganz so rosig. Insgesamt sei der neue Unterhaltsvorschuss zwar richtig, sagt Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg. Und es sei auch schön, dass der Bund künftig seinen Anteil an den Leistungen etwas aufstockt. Aber auch die zusätzlichen Verwaltungskosten möge der Bund noch schultern, fordert Landsberg.
Ist neuer Zwist programmiert? Die Bundesfamilienministerin nimmt es gelassen. Ihr ist wichtig, dass "klar ist, dass der Unterhaltsvorschuss in diesem Jahr kommt, aber dass wir auch so viel Zeit einräumen, dass die Kommunen nicht sagen: 'Das schaffen wir nicht.' Insofern bin ich mit dem Gesamtkompromiss sehr zufrieden." (www.tagesschau.de)

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