Dienstag, 24. Januar 2017

Geschafft! Ausbau Unterhaltsvorschuss ist Riesenschritt im Kampf gegen Kinderarmut

Zur Startseite

Jetzt können die Sektkorken knallen. Alleinerziehende und ihre Kinder haben heute Grund zum Feiern! Nach monatelangem Ringen haben sich Bund, Länder und Kommunen auf einen Kompromiss beim Ausbau des Unterhaltsvorschusses geeinigt. Die willkürlich gesetzte Altersgrenze wird fallen, der Unterhaltsvorschuss als Ersatzleistung für nicht gezahlten Unterhalt ab 1. Juli 2017 über das 12. Lebensjahr der Kinder hinaus bis zum 18. Lebensjahr und somit in den meisten Fällen bis zum Ende der Unterhaltspflicht gezahlt.

"Damit erfüllt sich nicht nur eine langjährige Forderung unseres Verbandes, diese Entscheidung ist ein Meilenstein auf dem Weg zur Bekämpfung der Kinderarmut im Land", freut sich Solveig Schuster, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV). "Wir sind dankbar und glücklich, dass der Ausbau des Unterhaltsvorschusses nun endlich kommt", erklärte sie. Für die alleinerziehenden Eltern  - zu 90 Prozent Mütter - von über einer Million Kindern bedeutet das weniger Sorge und Last bei der Sicherung der Existenz ihrer Kinder.

Mit dem Unterhaltsvorschuss springt der Staat für alle unterhaltspflichtigen Väter (und Mütter) ein, damit auch ein Kind getrennter Eltern das allernötigste Geld zum Leben hat. Bisher wurde der Vorschuss jedoch nur an Unterzwölfjährige gezahlt und nach spätestens 6 Jahren war Schluss. Mit der neuen Regelung werden nun 46.000 Kinder zwischen 6 und 12 Jahren weiter Unterhaltsvorschuss beziehen können. Auch über das 12. Lebensjahr hinaus besteht ein Anspruch auf die Ersatzleistung. Dieser wird wirksam, wenn das Kind nicht auf SGB-II-Leistungen angewiesen ist oder der/die Alleinerziehende im SGB-II-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt. Hierdurch werden 75.000 weitere Kinder erreicht. Der VAMV hatte bislang eine bedingungslose Zahlung der Vorschussleistung gefordert, findet aber: Es ist ein guter Kompromiss!

"Unserer besonderer Dank richtet sich an Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig, die sich in den letzten Wochen und Monaten unermüdlich für den längst überfälligen Ausbau des Unterhaltsvorschusses eingesetzt hat", betont sie, "aber auch an alle anderen Beteiligten, die mit diesem Schritt allen Alleinerziehenden Unterstützung und Anerkennung geben."

Der VAMV hatte im Vorfeld der Verhandlungen von Regierungs- und Ländervertreter/innen vergangene Woche gemeinsam mit ver.di einen von 20 Verbänden und Organisationen getragenen Aufruf ins Leben gerufen und mit einem Offenen Brief an die Beteiligten darauf gedrungen, eine gute Lösung zu finden. Innerhalb weniger Tage fand eine begleitende Unterschriftenkampagne über 40.000 Unterstützer/innen.

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 2,7 Millionen Alleinerziehenden. Der VAMV fordert die Anerkennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein. (www.vamv.de)

Montag, 23. Januar 2017

Unterhaltsvorschuss - Mehr Hilfe für Alleinerziehende

Was, wenn der Ex-Partner oder die Ex-Partnerin keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt? Dann springt der Staat ein - und zwar künftig bis das Kind 18 Jahre alt ist. Nach langem Streit einigten sich Bund und Länder auf diese Reform des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende.
Von Angela Ulrich, ARD-Hauptstadtstudio
So richtig begeistert sieht Manuela Schwesig zwar nicht aus. Aber die Bundesfamilienministerin ist immerhin erleichtert. Denn das jahrelange Gezerre um mehr Geld für Alleinerziehende ist zu Ende: "Damit ist jetzt Klarheit, vor allem für die Kinder von Alleinerziehenden, die keinen Unterhalt vom Vater oder der Mutter bekommen, dass wir ihren Unterhaltsvorschuss verbessern."
Bis zum 18. Geburtstag, statt bisher höchstens bis zum zwölften bekommt ein Kind künftig staatliche Hilfe, wenn ein Elternteil - meistens der Vater - nicht zahlt. Und das Ganze ohne Begrenzung, bisher war nach maximal sechs Jahren Schluss.
Aber: Die SPD-Familienministerin muss auch Federn lassen. Denn der verbesserte Unterhaltsvorschuss kommt später als geplant - erst zum Juli statt schon zum Januar. Und: Wenn Single-Eltern komplett von Sozialhilfe leben, haben sie nur mit sehr kleinen Kindern Anspruch. Später müssen sie dann mindestens 600 Euro Verdienst beisteuern für den Unterhaltsvorschuss.

Länder machten Rückzieher

Trotzdem ist Schwesig froh: "Ich finde, die Lösung hat jetzt Charme." Schließlich könne, wer sich anstrenge - und 600 Euro Mindesteinkommen sei hier keine utopische Summe - mit weiteren Hilfen des Staates raus aus der Sozialhilfe kommen.
Länder und Kommunen hatten sich bis zuletzt quer gestellt. Zu teuer, zu bürokratisch, war der Vorwurf - obwohl sie ursprünglich schon mal Ja gesagt hatten. Das kritisierte auch CDU-Familienpolitiker Marcus Weinberg. "Wir haben festgestellt, dass sich die Länder aus dem Staub machen wollten. Alle sagen, sie wollen es und schieben auch die Wolken hin und her, aber wenn es dann konkret wird, wird es auch strittig."

Übergangsfrist als Kompromiss

Jetzt räumt der Bund den Ländern aber eine monatelange Übergangsfrist ein. Damit können sie sich nicht mehr beschweren, meinen unisono die SPD-Frau Schwesig und der CDU-Mann Weinberg. Beim Städte- und Gemeindebund sieht man das nicht ganz so rosig. Insgesamt sei der neue Unterhaltsvorschuss zwar richtig, sagt Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg. Und es sei auch schön, dass der Bund künftig seinen Anteil an den Leistungen etwas aufstockt. Aber auch die zusätzlichen Verwaltungskosten möge der Bund noch schultern, fordert Landsberg.
Ist neuer Zwist programmiert? Die Bundesfamilienministerin nimmt es gelassen. Ihr ist wichtig, dass "klar ist, dass der Unterhaltsvorschuss in diesem Jahr kommt, aber dass wir auch so viel Zeit einräumen, dass die Kommunen nicht sagen: 'Das schaffen wir nicht.' Insofern bin ich mit dem Gesamtkompromiss sehr zufrieden." (www.tagesschau.de)

Mittwoch, 11. Januar 2017

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf für mehr Lohngerechtigkeit

Das Bundeskabinett hat heute (Mittwoch) den vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingebrachten Gesetzentwurf für mehr Lohngerechtigkeit (Gesetz zur Förderung von Transparenz von Entgeltstrukturen), beschlossen.
„Die Lohnlücke von 21 Prozent ist ungerecht. Deshalb brauchen wir dieses Gesetz. Denn bisher gab es kein Gesetz, das das Thema „gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ voranbringt. Das schaffen wir jetzt und ich bin sehr froh, dass wir dieses Gesetz nun auf den Weg gebracht haben. Das ist ein Durchbruch“, so Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig.
Ministerin Schwesig erklärte weiter: „Wir wollen, dass Frauen genauso fair bezahlt werden wie Männer. Dafür haben Frauen – aber auch Männer -künftig die Möglichkeit, in Betrieben ab 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu schauen, ob sie tatsächlich gerecht bezahlt werden. Das sind 14 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit diesem individuellen Auskunftsanspruch, der Berichtspflicht und den Prüfverfahren wird die Unternehmenskultur verändert.“
Das Gesetz sieht folgende Bausteine vor:
  1. Einführung eines individuellen Auskunftsanspruches: Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen zukünftig ihren Beschäftigten auf Anfrage erläutern, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden.
  2. Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit: Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten, die lageberichtspflichtig sind, müssen zudem künftig regelmäßig über Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten. Diese Berichte sind für alle einsehbar.
  3. Betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit: Private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten werden aufgefordert, regelmäßig ihre Entgeltstrukturen auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit zu überprüfen.
  4. Schaffung einer klaren Rechtsgrundlage für das Entgeltgleichheitsgebot
Mit diesem Gesetz gelingt nach der Einführung der Quote für Frauen in den Aufsichtsräten nun ein weiterer Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft. Das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zielt auf die Durchsetzung des bereits seit über 50 Jahren geltenden Anspruches von Frauen auf gleiches Entgelt bei gleicher und gleichwertiger Arbeit. Es schafft nun neue Instrumente, um die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt auch beim Lohn voranzutreiben. (www.bmfsfj.de)

Montag, 2. Januar 2017

2017: Änderungen für Alleinerziehende und ihre Kinder


Zur Startseite
Ab Januar 2017 erhöht sich der Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Unterhaltsvorschuss, Kindergeld und die Regelsätze steigen ebenfalls.
Die wichtigsten Neuerungen finden Sie hier.