Dienstag, 12. Dezember 2017

VAMV Fahrt zum Weihnachtsmarkt nach Mannheim am 16.12.2017



VAMV Ortsverband Saarbrücken fährt dieses Jahr zum Weihnachtsmarkt nach Mannheim.

Treffpunkt ist am Samstag den 16.12.2017 um 9:15 Uhr vor Saarbrücker HBF.

Anmeldungen erforderlich entweder im VAMV Elterncafé in der Gutenbergstrasse 2a, 66117 Saarbrücken oder unter Tel. 0681-41418 bei Beate (auch AB)


Freitag, 1. Dezember 2017

Umfrage: Was haben Alleinerziehende (bisher) vom Ausbau des Unterhaltsvorschuss?



Umfrage: Was haben Alleinerziehende (bisher) vom Ausbau des Unterhaltsvorschuss?

Der VAMV hat den Ausbau des Unterhaltsvorschusses als einen großen Schritt in die richtige Richtung begrüßt: Mit der Aufhebung der willkürlichen Altersgrenze bis zum 12. Lebensjahr des Kindes  und der Abschaffung der Begrenzung des Bezugs auf maximal 72 Monate ist eine langjährige Forderung des VAMV umgesetzt worden. Darauf haben Alleinerziehende lange genug gewartet. Denn auf Drängen der Kommunen war die Reform um ein halbes Jahr verschoben worden, damit diese sich auf die Umsetzung vorbereiten konnten. Hat das Warten sich gelohnt?

Die aktuelle Reform löst allerdings noch nicht die bestehenden Handlungsbedarfe im Zusammenspiel mit anderen Sozialleistungen: Wenn der Unterhaltsvorschuss bei der Ermittlung der Anspruchsvoraussetzungen für andere Sozialleistungen (wie z.B. Wohngeld oder Kinderzuschlag) als Einkommen angerechnet wird, kann dies im Einzelfall dazu führen, dass  Leistungen gekürzt werden oder Ansprüche entfallen. Welche Auswirkungen ergeben sich auf das Familienbudget von Alleinerziehenden mit kleinen Einkommen?

Der VAMV möchte sich weiterhin dafür einsetzen, dass bestehende Probleme beseitigt werden. Dafür brauchen wir Ihre Hilfe! Um unsere Forderungen gegenüber der Politik und den zuständigen Stellen zielgerichtet formulieren und authentisch konkretisieren zu können, sind wir auf genaue Informationen zur Umsetzung der Reform des Unterhaltsvorschuss vor Ort und zu deren Auswirkungen auf finanzielle Situation von Einelternfamilien in unterschiedlichen Lebenslagen angewiesen.

Falls Ihre Kinder seit der Reform (wieder) Anspruch auf die Leistung haben, bitten wir Sie, uns möglichst konkret Ihre Erfahrungen und Ihre Situation zu schildern. Uns interessieren sowohl positive Erfahrungen, die zeigen dass Kommunen mit guter Vorbereitung die zu erwartenden Neuanträgen rasch bearbeiten. Genauso von Interesse ist es, wenn es in Ihrem Fall zu Problemen bei der Antragsstellung oder zu ungünstigen Effekten im Zusammenspiel mit anderen Sozialleistungen gekommen ist.

Falls Sie sich angesprochen fühlen, freuen wir uns, wenn Sie unseren Umfragebogen bis zum 31. Dezember 2017 ausfüllen und per Email an Julia Preidel senden: preidel(at)vamv.de!

Bitte stellen Sie uns ggf. auch relevanten Schriftwechsel zur Verfügung, wir behandeln Ihre Informationen vertraulich! Sollten wir Daten und Informationen zu konkreten Einzelfällen beispielhaft im Rahmen unserer politischen Arbeit nutzen, so geschieht dies selbstverständlich immer in anonymisierter Form!

Download Umfragebogen

(www.vamv.de)

Dienstag, 21. November 2017

Kürzung von Kindesunterhalt ab 2018 – Alleinerziehende wehren sich mit Offenem Brief


"Korrigieren Sie die Düsseldorfer Tabelle 2018!" Mit dieser Forderung wendet sich der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) an die Urheber der "Düsseldorfer Tabelle 2018".

Dies sind die Familienrichter der Senate der Oberlandesgerichte und die Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstags. Sie haben in der Tabelle, die ab dem 01.01.2018 faktisch die Unterhaltssätze für Trennungskinder vorgeben wird, eine Verschiebung der Einkommensgruppen vorgenommen.

Die Wirkung: Die Gruppe der Kinder, die künftig von Mindestunterhalt leben muss, wurde massiv vergrößert und umfasst nun alle Kinder, deren unterhaltspflichtiger Elternteil bis zu 1.900 Euro netto verdient (zuvor: 1.500 Euro). Der Mindestunterhalt entspricht dem bloßen Existenzminimum. Dieses wird von Kritikern bereits als nicht ausreichend für die Versorgung von Kindern angesehen.

Dieses Existenzminimum wurde durch den Gesetzgeber für 2018 geringfügig erhöht: 6 bzw. 7 Euro bekommen die Kinder in der neuen Einkommensgruppe 1 damit im nächsten Jahr monatlich mehr Mindestunterhalt. Üblicherweise wird diese Erhöhung auf die Unterhaltssätze für Kinder, deren Eltern mehr verdienen, hochgerechnet. Doch diese Kinder sollen nächstes Jahr nicht nur leer ausgehen, sondern werden pauschal um eine ganze Einkommensgruppe herabgestuft und erhalten damit künftig zusätzlich zwischen 10 und 43 Euro im Monat weniger zum Leben. Durch die Um-Definition der Einkommensgruppen werden Unterhaltsverpflichtete so ab 2018 Geld auf dem Rücken ihrer Kinder sparen können, das diese dringend brauchen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

"Das werden wir nicht einfach so hinnehmen" sagt Erika Biehn, Bundesvorsitzende des Verbandes. "Wir werden laut! In Zeiten, in denen die Armut in den Haushalten Alleinerziehender groß ist und die Bekämpfung von Kinderarmut ganz vorne auf die politischen Agenda gehört, ist diese Entscheidung der Familienrichter nicht nachvollziehbar. Das ist ganz entschieden ein falsches Signal. Hier muss die Frage nach der Legitimation der Richterschaft als Urheber solcher Entscheidungen möglicherweise aufs Neue gestellt werden."
Der Offene Brief  Düsseldorfer Tabelle im Vergleich 2017 und 2018

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 2,7 Millionen Alleinerziehenden. Der VAMV fordert die Anerkennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein.

Montag, 20. November 2017

UN Kinderrechtstag am 20. November – Ministerin Monika Bachmann: „Kinder haben ein Recht auf ein glückliches Leben! Kinderarmut muss bekämpft werden!“

Pressemitteilung vom 20.11.2017 - 13:25 Uhr 
                                        
Am 20. November 1989 wurde das „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“ von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Knapp zwei Jahre später trat es auch in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft.


Die saarländische Familienministerin Monika Bachmann bekräftigt: „Kinderrechte sind ein Querschnittsthema, das alle Lebensbereiche betrifft. Wir müssen Kindern eine Stimme geben, damit sie sich und ihre Ideen in die Gesellschaft einbringen können. So gelingt es, dass unsere Kinder zu aufgeschlossenen, weltoffenen und verantwortungsbewussten Menschen heranwachsen. Es geht aber auch darum, die Rahmenbedingungen zu schaffen und zu verbessern, dass Kinder glücklich aufwachsen können. Dies gelingt nur, wenn wir in der Kinder- und Familienpolitik den eingeschlagenen Weg weitergehen.“
Für Bachmann geht das Wohl der Kinder Hand in Hand mit dem Wohl der gesamten Familie: „Der 1. Saarländische Familienreport hat gezeigt, dass sich die Familien im Saarland wohlfühlen. Wir sind mit unserem Programm ‚Familienfreundliches Saarland 4.0‘ auf dem richtigen Weg. Die zahlreichen Unterstützungs- und Serviceangebote unseres Ministeriums wie die Familien-App oder unsere Broschüren ‚Willkommen im Leben‘ und der ‚Familienhelfer‘ werden nachgefragt und helfen dabei, dass Kinder in ordentlichen Verhältnissen groß werden können.“
Mit dem Saarländischen Familienfest, das im vergangenen September zum zweiten Mal stattfand, wurden die vielfältigen Angebote rund um das Thema Familie im Saarland präsentiert – auch dies ist ein wichtiger Baustein saarländischer Familienpolitik.
„Wir müssen dafür Sorge tragen, dass Kinder und ihre Familien nicht mehr von Armut bedroht werden. Diese Kraftanstrengung gelingt nur gemeinsam. Denn Kinderarmut zeigt sich nicht nur durch materielle Entbehrungen, sondern auch durch soziale Ausgrenzung oder Freizeitaktivitäten, an denen diese Kinder nicht teilnehmen können. Deshalb kämpfen wir dafür, dass kein Mensch, insbesondere Kinder, unter Armut leiden müssen“, so Monika Bachmann abschließend.
(www.saarland.de)

Freitag, 20. Oktober 2017

Gemeinsame Erklärung Deutscher Kinderschutzbund, Deutsche Liga für das Kind und VAMV: Wechselmodell als gesetzlich zu verankerndes Leitmodell ungeeignet



Die Justizministerkonferenz hat sich für eine Prüfung einer gesetzlichen Regelung des Wechselmodells ausgesprochen - kurz nach der vielbeachteten Entscheidung des BGH, dass das Wechselmodell unter bestimmten Voraussetzungen auch gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden kann. In einer gemeinsamen Erklärung mahnen der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB), die Deutsche Liga für das Kind und der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) an, dass das Wechselmodell nicht zum Regelfall werden dürfe. Vorrang müsse immer das Kindeswohl haben.

Die Verbände weisen darauf hin, dass eine zeitlich annähernd gleichwertige elterliche Betreuung besondere Toleranz und eine belastbare Kommunikationsbasis der Eltern erfordert. Zudem ist das Wechselmodell oft kostenintensiver als das bisher überwiegend gelebte Residenzmodell und stellt
an die betroffenen Kinder wegen des Pendelns zwischen Vater und Mutter eine besondere Herausforderung dar.

Prof. Beate Naake, Vorstandsmitglied im Deutschen Kinderschutzbund, erklärt dazu: "Kinder wollen regelmäßig guten Kontakt zu beiden Eltern haben und sollten nicht aus diesem Loyalitätskonflikt einem Lebensmodell zustimmen, das sie nicht überschauen können. Daher muss ihnen klar verdeutlicht werden, was es für sie konkret bedeutet, ein Wechselmodell zu leben. Das Wechselmodell als gesetzlicher Regelfall würde diese Loyalitätskonflikte auf alle von Trennung betroffenen Kinder ausweiten."

"Das Wechselmodell ist ein anspruchsvolles Modell", sagt Erika Biehn, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV). "Die Eltern müssen trotz Trennung kooperieren und sollten idealerweise in räumlicher Nähe wohnen. Im Einzelfall ist es eine gute Regelung, als gesetzlicher Standard ist das Wechselmodell allerdings nicht geeignet."

Auch das Alter des Kindes ist bei der Wahl des geeigneten Betreuungsmodells zu berücksichtigen. Besonders für Kleinkinder bis drei Jahren ist ein paritätisches Wechselmodell mit Pendeln und Übernachtungen eher nicht zu empfehlen. 

"Im Einzelfall kann das Wechselmodell durchaus im besten Interesse eines Kindes liegen. Das berechtigt uns aber nicht, daraus eine Regelvermutung abzuleiten. Bei anhaltenden Konflikten der Eltern kann häufiges Pendeln zwischen Mutter und Vater für das Kind eine große Belastung sein", sagt Prof. Dr. Sabine Walper, Präsidentin der Deutschen Liga für das Kind und Forschungsdirektorin am Deutschen Jugendinstitut.

Die Verbände sind sich darin einig, dass folgende Faktoren zu einem Gelingen des Wechselmodells beitragen: Das Kind sollte gleichwertige positive Bindungen an beide Elternteile haben, über das Wechselmodell altersgerecht informiert sein und es selbst wünschen. Die Betreuungsregelungen sollten vor und nach der Trennung weitgehend ähnlich sein. Auch müssen sich die Eltern flexibel auf sich verändernde Bedürfnisse des Kindes einstellen und gut miteinander kommunizieren und kooperieren können. Entscheidend ist zudem, dass die Eltern in räumlicher Nähe zueinander leben und die finanziellen Mittel haben, um die Mehrkosten zu tragen.
Kontakt:
Franziska Fischer, Pressesprecherin Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V., 
Tel.: 030 214 809-20, E-Mail: fischer(at)dksb.de

Prof. Dr. Jörg Maywald, Geschäftsführer Deutsche Liga für das Kind e.V.,
Tel.: 0178-533 90 65, E-Mail: post(at)liga-kind.de

Erika Biehn, Bundesvorsitzende Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV),
Tel.: 0176-96 77 06 35, E-Mail: biehn(at)vamv.de

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 2,7 Millionen Alleinerziehenden. Der VAMV fordert die Anerkennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein.

Donnerstag, 19. Oktober 2017

30 Organisationen fordern: "Gute Bildung für alle Menschen!"

Breites Bündnis macht sich für mehr Geld in der Bildung stark


 Mit Blick auf die jetzt beginnenden Koalitionsverhandlungen appelliert ein großes Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen und Gewerkschaften an CDU/CSU, FDP und Grüne, mehr Geld für die Bildung bereit zu stellen. "Deutschland braucht mehr und bessere Bildung für alle Menschen. So soll das Menschenrecht auf Bildung mit Leben gefüllt werden. Der Bund muss künftig zusätzliche Mittel in die Bildung investieren. Er soll Bildungsprojekte der Länder und Kommunen dauerhaft unterstützen. Dafür muss das Kooperationsverbot in der Bildung endlich komplett gestrichen werden", betonen die 30 Bündnispartner am Donnerstag in Berlin. "Geld ist genug da: Die öffentlichen Ausgaben für Bildung verharren bei 4,3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Der OECD-Schnitt liegt bei 5,2 Prozent. Würde die Bundesrepublik so viel Geld für Bildung ausgeben wie die Staaten im OECD-Durchschnitt, stünden jährlich gut 26 Milliarden Euro mehr zur Verfügung."

Offensive für den Ausbau des Bildungswesens

"Deutschland braucht in dieser Legislaturperiode eine Offensive für den qualitativen und quantitativen Ausbau des Bildungswesens - von der Kita über alle Schulen und Hochschulen bis zur Weiterbildung - im Sinne einer Bildung für nachhaltige Entwicklung. Nur so ist gesellschaftlicher Fortschritt möglich", unterstreichen die Organisationen. Dabei müsse die künftige Regierung auch international ihrer Verantwortung gerecht werden, indem sie den deutschen Beitrag zur Förderung von guter Bildung weltweit steigert und mehr für die globale Bildung tut.

Als dringende Aufgaben in Deutschland benennen die Bündnispartner den qualitativen und quantitativen Ausbau der Ganztagsangebote, ein Sanierungs- und Neubauprogramm für Schulen und Hochschulen - auch mit Blick auf Bildung in einer digitalisierten Welt -, ein Kita-Qualitätsgesetz sowie die Entwicklung eines inklusiven Bildungswesens. Für das Lernen aller Menschen Barrieren abzubauen und deren gesellschaftliche Teilhabe aktiv zu fördern, ist laut UN-Kinderrechts- und Behindertenkonvention Auftrag der politisch Verantwortlichen. Zudem sei die Weiterbildung, insbesondere in der Grundbildung und der digitalen Medienkompetenz, deutlich auszubauen. Außerschulische Bildungs- und Lernorte müssten stärker gefördert und mehr mit Schule verzahnt werden. Die Unterstützungsangebote für geflüchtete und asylsuchende Kinder, Jugendliche und Erwachsene seien zu erweitern und zu verbessern. "Gute Angebote und gute Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sind dabei zwei Seiten einer Medaille", sagen die Bündnispartner. "Bildung und Lernen brauchen mehr Zeit und Raum."

Gute Bildung ist ein Eckpfeiler der Demokratie

"Gute Bildung darf nicht vom Geldbeutel der Menschen oder dem Wohnort abhängig sein. Für ein hochwertiges, flächendeckendes und soziales Bildungsangebot müssen Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen. Das Grundgesetz verlange bundesweit eine gleichwertige Ausstattung der Bildungseinrichtungen. Gute Bildung ist ein Eckpfeiler der Demokratie. Sie ist Voraussetzung für eine plurale, freiheitliche Gesellschaft, die gerade jetzt gestärkt werden muss", heben die Organisationen hervor. Bildung ermögliche den Menschen Teilhabe an der Gesellschaft, sie eröffne berufliche und persönliche Perspektiven.

Die Bündnispartner werten den wachsenden Personalmangel im Bildungsbereich als "gesamtgesellschaftliches Alarmsignal". Er beeinträchtige zunehmend Quantität und Qualität der Angebote. Deshalb müssten die Attraktivität pädagogischer Berufe verbessert und die Ausbildungskapazitäten erhöht werden. Zudem seien die selbstständigen Lehrkräfte sowohl in der Weiterbildung als auch an der Hochschule sozial besser abzusichern sowie das Befristungsunwesen an Unis und Fachhochschulen einzudämmen. "In Bildung und Wissenschaft müssen Dauerstellen für Daueraufgaben geschaffen werden. Außerdem benötigen zusätzliche Aufgaben zusätzliches Personal. Denn: Alles beginnt mit guter Bildung!", sagen die Organisationen.

Info: Diese Pressemitteilung wird von den folgenden 30 zivilgesellschaftlichen Organisationen und Gewerkschaften getragen:

Alevitische Gemeinde Deutschland e.V.
Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik
Attac Deutschland
Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (BdWi)
Bundesschülerkonferenz
Bundesverband der Träger Beruflicher Bildung (Bildungsverband) e.V. (BBB)
Bundesverband deutscher Schullandheime e.V.
Bündnis DaF/DaZ-Lehrkräfte
Der Paritätische Gesamtverband
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. 
Deutscher Volkshochschul-Verband e.V.
Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
DIDF – Föderation Demokratischer Arbeitervereine e.V.
Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) 
freier zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) e.V.
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)
Grundschulverband e.V. (GSV)
Internationaler Bund (IB)
Mach meinen Kumpel nicht an!
NaturFreunde Deutschlands e.V.
OWUS Dachverband e.V.
Oxfam Deutschland e.V.
Pestalozzi-Fröbel-Verband e.V. 
SoVD Sozialverband Deutschland
Sozialverband VdK Deutschland e.V.
Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV)
WUS World University Service
Zukunftsforum Familie e.V.

Die Daten der öffentlichen Ausgaben für Bildung in Deutschland sind der aktuellen OECD-Studie "Bildung auf einen Blick 2017" entnommen.

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 2,7 Millionen Alleinerziehenden. Der VAMV fordert die Anerkennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein.

Dienstag, 12. September 2017

Modellprojekt belegt: Ergänzende Kinderbetreuung holt Alleinerziehende aus Armut!


 Die Kita schließt um fünf, die Schicht geht bis um acht - solche Betreuungslücken erschweren Eltern ihre Erwerbstätigkeit, für Alleinerziehende bedeuten sie oft das Aus. Denn Einelternfamilien haben weniger Möglichkeiten der Kompensation von Betreuungslücken als Paarfamilien. Um ihre Existenz sichern zu können, benötigen daher gerade Alleinerziehende ein flexibles Angebot an Kinderbetreuung, welches über die öffentlich bereitgestellte Betreuungsinfrastruktur hinaus geht.

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) hat in Berlin, Essen und Mainz durch Modellprojekte Alleinerziehenden eine Betreuung ihrer Kinder zu Hause außerhalb der regulären Kita- und Hortzeiten angeboten sowie ganzheitliche Beratung. Die nun vorliegende Evaluation bestätigt: Flexible und ergänzende Kinderbetreuung erhöht die Erwerbschancen und kann zur Steigerung des Erwerbseinkommens bis hin zur Unabhängigkeit von sozialen Transferleistungen führen. Finanziert wurden Modellprojekte und Evaluation von der Gütersloher Walter Blüchert Stiftung. Das Programm lief von September 2014 bis August 2017. Das Angebot war für die Alleinerziehenden kostenlos oder lediglich mit einem Minimalbeitrag pro Einsatz verbunden.

Weitere positive Effekte zeigten sich bei der Zufriedenheit der Alleinerziehenden mit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie mit ihrer finanziellen Situation. Darüber hinaus führte die Entlastung im Alltag zu einer Entspannung im Familienleben. Davon profitierten auch die Kinder, wie auch von der zusätzlichen Beziehung zu einer weiteren Betreuungsperson.

Die Evaluation zeigt auch, dass es überwiegend sehr wenige Stunden in der Woche sind, in denen ergänzende Kinderbetreuung notwendig ist, um die sozioökonomische Situation von Alleinerziehenden und ihren Kindern zu verbessern. Mit verhältnismäßig geringem Aufwand und Mitteln konnte somit ein hoher Nutzen erreicht werden.
Download der Pressemitteilung
Download Endbericht


Montag, 21. August 2017

Kita-Planer Regionalverband

Hilfe auf der Suche nach Betreuungsplätzen bietet der Kita-Planer des Regionalverbandes Saarbrücken

 

Kita-Planer Regionalverband

Der Kita-Planer ist das Online-Portal zur Suche, Vergabe und Verwaltung von Kinderbetreuungsplätzen im Regionalverband.  Zum Kita-Planer.

Kinderfest im DFG

Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) Ortsverband Saarbrücken auf Saarbrücker Kinderfest, wie jedes Jahr, wieder mit einem Informationsstand für Alleinerziehende und Bastelangebote für Kinder dabei. Kommen Sie uns mit Ihren Kindern am Stand besuchen. Wir freuen uns auf Sie ! (www.vamv-sb.de)



Am letzten August-Sonntag verwandelt sich der Deutsch-Französische Garten in ein Kinderparadies mit zahlreichen Spiel- und Entdeckungsangeboten.

Dieser Tag steht 2017 unter dem Motto: „Kindern eine Stimme geben “. Im Vorfeld der Bundestagswahl rufen die Kinderrechtsorganisationen gemeinsam dazu auf, mehr Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Deutschland zu schaffen. Die UN-Kinderrechtskonvention von 1989 garantiert allen Kindern das Recht auf Überleben, persönliche Entwicklung, Schutz vor Ausbeutung und Gewalt sowie das Recht auf Beteiligung – unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Hautfarbe und Religion. 
Die Kinderrechte gelten in den Entwicklungsländern ebenso wie in Industrieländern wie Deutschland. Deutschland hat die Kinderrechtskonvention vor genau 25 Jahren, im April 1992, ratifiziert und sich verpflichtet,
diese umzusetzen.

Weitere Informationen

Organisiert wird das Kinderfest von der Landeshauptstadt Saarbrücken und der UNICEF-Arbeitsgruppe Saarbrücken, in Zusammenarbeit mit den Freunden des Deutsch-Französischen Gartens e.V. (FDFG e.V.).

Der Eintritt ist frei.

(www.saarbrücken.de)
Weitere Informationen und Programm unter Info Kinderfest Saarbrücken

Freitag, 18. August 2017

Endlich: Ausbau Unterhaltsvorschuss in Kraft getreten!


 
 
 
Der erweiterte Unterhaltsvorschuss ist rückwirkend zum 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Der Unterhaltsvorschuss kann nun über das Alter von 11 hinaus bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt werden. Die bislang geltende Begrenzung auf maximal 6 Jahre Bezug gehört der Vergangenheit an. Mit Inkrafttreten können die Jugendämter nun die Neuanträge bewilligen und auszahlen.

Das Familienministerium hat die Frist für Anträge verlängert: Alleinerziehende müssen spätestens bis zum 30. September einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellen, um rückwirkend zum 1. Juli neue Ansprüche aufgrund der Reform geltend zu machen. Wenn Alleinerziehende einen Antrag im Oktober einreichen, gelten wieder die üblichen Regelungen. Danach ist eine rückwirkende Bewilligung des Unterhaltsvorschusses für einen Monat nur möglich, wenn sie bereits Bemühungen unternommen haben, den unterhaltspflichtigen Elternteil zu Zahlungen zu veranlassen.

"Die Alleinerziehenden haben seit vielen Jahren auf diesen Ausbau gewartet. Die Verzögerungen bei der Reform und zuletzt das Warten auf das Inkrafttreten haben zu Verunsicherungen geführt", erklärt Erika Biehn, Vorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV). "Wir erwarten nun von den Kommunen, den neuen Unterhaltsvorschuss zügig auszuzahlen." Auf Drängen der Kommunen war die Reform um ein halbes Jahr verschoben worden, damit diese sich auf die Umsetzung vorbereiten konnten.

Der neue Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für Kinder über das 12. Lebensjahr hinaus wird rückwirkend zum 1. Juli wirksam, wenn das Kind nicht auf SGB-II-Leistungen angewiesen ist oder der/die Alleinerziehende im SGB-II-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt. Der VAMV hatte eine bedingungslose Zahlung der Vorschussleistung gefordert. Weiterer Reformbedarf besteht bei der Anrechnung des Kindergeldes und an der Schnittstelle zu Kinderzuschlag und Wohngeld. (www.vamv.de)
Dateien:
PM_VAMV_UV_in_Kraft_18082017.pdf
 
 
 






Freitag, 4. August 2017

Digitales Familienministerium - Informationstool Familienleistungen unterstützt Eltern

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am 4. August 2017 das „Informationstool Familienleistungen“ – www.infotool-familie.de – freigeschaltet. Mithilfe dieses neuartigen digitalen Angebotes können (werdende) Eltern und Familien durch die Eingabe von nur wenigen Angaben herausfinden, welche Familienleistungen und ggf. weitere Unterstützungsangebote für sie in Frage kommen sowie wo und unter welchen Voraussetzungen diese beantragt werden können. Das spart eine Menge Zeit und unterstützt insbesondere diejenigen, die bis dahin noch keinen Überblick über das Angebot der familienpolitischen Leistungen hatten.
Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley erklärte anlässlich des Livegangs des Infotools: „Für das Bundesfamilienministerium ist es wichtig, die Bürgerinnen und Bürger umfassend über die familienpolitischen Leistungen und Möglichkeiten zu informieren. Alle müssen die Möglichkeit haben, in Anspruch zu nehmen, was ihnen zusteht.“
Dieses interaktive, digitale Informationstool steht nun den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung und geht mit den wichtigsten Familienleistungen und Unterstützungsangeboten an den Start. Dabei ist das Tool so konzipiert, dass es Stück für Stück weiter ausgebaut wird und an die aktuellen Gesetzeslagen angepasst werden kann. Es ist ebenso für Tablet und Smartphone optimiert.
„Das Bundesfamilienministerium geht hier neue Wege. Wir sind ein digitales Familienministerium und gestalten den digitalen Wandel aktiv mit“, betonte Dr. Barley. Die Bundesfamilienministerin verwies auf die Möglichkeiten, die digitale Technologien bieten, um den Zugang zu familienpolitischen Leistungen leichter zu machen. Ein wichtiger Baustein ist dabei das Infotool Familienleistungen. Aber auch die Beantragung von Leistungen will die Bundesministerin vereinfachen. Noch in diesem Jahr wird es Schritt für Schritt möglich sein, Elterngeld als erste familienpolitische Leistung online zu beantragen.
Das Infotool Familienleistungen – www.infotool-familie.de – soll dazu beitragen, dass der Zugang zu Informationen über Familienleistungen vereinfacht und entbürokratisiert wird. Das Projekt ist eine zentrale Maßnahme im Rahmen des Arbeitsprogramms Bessere Rechtsetzung 2014 (Thema Bürokratieabbau) und der Digitalen Agenda 2014 – 2017 der Bundesregierung.
Verlinkungen:
www.infotool-familie.de
www.bmfsfj.de/impulspapier-Digitalisierung

(www.bmfsfj.de)

Montag, 31. Juli 2017

Dr. Katarina Barley: Wir brauchen einen Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder im Grundschulalter

Für Eltern ist die Ganztagsbetreuung von Kindern im Schulalter eines der Topthemen. Drei von vier Eltern von Kindern im Grundschulalter fordern, dass sich die Familienpolitik zurzeit besonders für den Ausbau solcher Angebote einsetzen soll. Es besteht dringender Handlungsbedarf bei der Schaffung eines bedarfsgerechten Angebots für Kinder im Grundschulalter. Denn mit dem Schuleintritt erlischt der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, obwohl der Unterricht oft bereits zur Mittagszeit endet. Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird daher für viele Eltern mit der Einschulung erneut und verschärft zum Problem.
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Katarina Barley: „Eltern müssen sich auf eine gute und verbindliche Betreuung ihrer Kinder verlassen können. Nach dem Rechtsanspruch für Kinder im Kita-Alter müssen wir jetzt den Rechtsanspruch für Kinder im Grundschulalter einführen. Gute ganztägige Angebote für Kinder sind wichtig für ein gutes Aufwachsen von Kindern, Chancengleichheit und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern.“
Erkenntnisse zum Bedarf an Ganztagsbetreuung für Schulkinder, zu den Vorstellungen der Eltern und zu den Wirkungen der Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern auf Kinder, Eltern sowie Familien- und Arbeitsleben hat das Kompetenzbüro Wirksame Familienpolitik im Chartbook „Gute und verlässliche Ganztagsangebote für Grundschulkinder“ zusammengetragen. Das Chartbook zeigt zum Beispiel, dass zwar rund 80 Prozent der Kinder im Alter von drei bis fünf Jahren ganztags oder im erweiterten Halbtag betreut sind, bei den Grundschulkindern aber 44 Prozent kein Betreuungsangebot nach dem Unterricht haben. Zudem versprechen sich große Mehrheiten von Eltern (83 %) und Lehrern (74 %) bessere Chancen für benachteiligte Kinder durch ganztägige Angebote – vor allem durch eine Hausaufgabenbetreuung. Zum Chartbook gelangen Sie hier www.bmfsfj.de/chartbook-ganztagsangebote.
Eine aktuelle Rechtsexpertise von Prof. Dr. Johannes Münder zum Thema „Bedarfsdeckende Förderung und Betreuung von Grundschulkindern durch Schaffung eines Rechtsanspruchs“ zeigt, dass der Bund einen solchen Rechtsanspruch umsetzen kann und wie dieser ausgestaltet werden könnte.
Prof. Dr. Johannes Münder: „Die Rahmenbedingungen für die Förderung und Betreuung sind in Deutschland sehr unterschiedlich, da bundesweit keine rechtlich verbindliche Mindestregelung besteht. Wenn der politische Wille existiert, ist die ganztägige Betreuung und Förderung von Grundschulkindern durch einen Rechtsanspruch für die Kinder im Sozialgesetzbuch VIII – Kinder-Jugendhilfe zügig realisierbar. Dabei müssen die schulischen Angebote und die Betreuung außerhalb der Unterrichtszeit im Interesse der Kinder und Eltern eng verbunden werden. Es sollte ein Anspruch auf Förderung und Betreuung als Gesamtzeit unter Einschluss der durch die Schule abgedeckten Zeit festgelegt werden. Damit könnten auch Ferienzeiten und Unterrichtsausfall abgedeckt werden.“
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Katarina Barley: „Die konkrete Ausgestaltung eines Rechtsanspruchs werde ich mit den Ländern und anderen Akteuren diskutieren. Dabei muss auch über die notwendige finanzielle Beteiligung des Bundes geredet werden. Die Erfahrungen beim Ausbau der Betreuung für die Kinder unter drei Jahren stimmen mich zuversichtlich, dass wir auch für Schulkinder zu guten Lösungen kommen. Denn der Ausbau von Bildungs- und Betreuungsangeboten lohnt sich für Bund, Länder und Gemeinden gleich mehrfach: Startchancen von Kindern werden verbessert, Armutsrisiken für Familien reduziert, die Erwerbstätigkeit insbesondere von Müttern verbessert und die öffentlichen Mehreinnahmen gesteigert.“
Weitere Informationen finden Sie unter www.bmfsfj.de, www.fruehe-chancen.de und www.prognos.de.

(www.bmfsfj.de)

Dienstag, 11. Juli 2017

Gemeinsam getrennt erziehen? Wunsch und Wirklichkeit von Trennungsfamilien

BMFSFJ stellt erste vorläufige Ergebnisse einer Befragung von Trennungseltern vor
Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley stellte heute (11.7.) im Rahmen des hauseigenen Zukunftsgesprächs „GEMEINSAM GETRENNT ERZIEHEN“ erste Ergebnisse einer durch das Institut für Demoskopie Allensbach im Auftrag des BMFSFJ durchgeführte Befragung von Trennungseltern vor. Danach wünscht sich über die Hälfte der Trennungseltern (51 %) eine hälftige bzw. annähernd hälftige Aufteilung der Betreuung der Kinder. 15 Prozent der Trennungseltern erziehen bereits gemeinsam. Unter diesen Eltern haben die allermeisten eher gute bis sehr gute Erfahrungen mit ihrem Betreuungsmodell gemacht (93%). Die Ergebnisse der Befragung geben ebenfalls Aufschluss darüber, wie Eltern in die gewünschte Betreuungskonstellation hineinfinden und was nötig ist, damit eine partnerschaftliche Betreuung gelingt.
Familienministerin Dr. Katarina Barley: „Moderne Familien wünschen sich Partnerschaftlichkeit. Auch die getrennten Eltern.“ Barley wertete dies als gutes Zeichen. „Eine partnerschaftliche Einstellung ist eine gute Grundlage, um Kinder nach einer Trennung gemeinsam zu erziehen. Im Vordergrund muss dabei das Wohlergehen der Kinder stehen, die diesen Einschnitt im Leben zu bewältigen haben.“
Mit dem Zukunftsgespräch „GEMEINSAM GETRENNT ERZIEHEN“ setzt das Bundesfamilienministerium einen Dialogprozess über die unterschiedlichen Lebenslagen und Bedürfnisse getrennter Eltern in Gang. Dabei soll es auch darum gehen, wie die Familienpolitik Eltern, die bereits gemeinsam erziehen oder sich dies wünschen, besser unterstützen kann. Die Befragungsergebnisse liefern dafür den Ausgangspunkt.
Familienministerin Dr. Katarina Barley: „Ich nehme es sehr ernst, dass die Mehrheit der getrennt lebenden Eltern sich nicht genügend vom Staat anerkannt fühlt. Deswegen müssen wir noch bessere Rahmenbedingungen für diese Familien schaffen.“
Den Ergebnissen der Studie zufolge, wünschen sich vor allem die Väter bessere rechtliche Bedingungen für getrennt erziehende Eltern. Der großen Mehrheit geht es dabei um finanzielle Unterstützung (68 %) Viele wünschen sich auch eine stärkere steuerliche Berücksichtigung von Kosten, die Getrennterziehenden entstehen (60 %). Gerade die Väter wünschen sich häufig auch, dass ihr Betreuungsanteil im Unterhaltsrecht Berücksichtigung findet.
Grundlage der von Allensbach durchgeführten Studie war eine Stichprobe von April und Mai 2017, von 603 Müttern und Vätern, die repräsentativ für die Eltern mit Kindern aus früheren Partnerschaften ist. Bei den dargestellten Zahlen handelt es sich um erste vorläufige Ergebnisse. Abschließende Studienergebnisse werden bis zum Herbst erwartet.
(www.bmfsfj.de)

Samstag, 1. Juli 2017

Reform des Unterhaltsvorschuss 2017



Der Ausbau des Unterhaltsvorschuss tritt am 1. Juli 2017 in Kraft. Was ändert sich für Sie als Alleinerziehende/r durch die Reform?
Ein Informationspapier zur Reform finden Sie hier.




 

Mittwoch, 28. Juni 2017

Familienorganisationen zum Armuts- und Reichtumsbericht: Bekämpfung von Kinderarmut ist Aufgabe ersten Ranges!

 
Die in der AGF zusammengeschlossenen Familienverbände appellieren anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über den 5. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung eindringlich, die Bekämpfung der Kinderarmut zu einer politischen Aufgabe ersten Ranges zu machen, die auch im nächsten Koalitionsvertrag Eingang finden muss und nach der Bundestagswahl Bestand hat.

"Im bevorstehenden Wahlkampf und vor allem in der kommenden Legislaturperiode muss die Armutsproblematik von Kindern und Familien besonders in den Blick genommen werden", fordert Stefan Becker, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen. "Wir müssen als Gesellschaft endlich Maßnahmen verankern, die erstens kurzfristig Abhilfe schaffen und zweitens langfristig strukturelle Reformen beinhalten. Denn jedem Kind ein Aufwachsen ohne Armut zu ermöglichen, ist eine staatliche Pflicht."

Die Verbände halten es daher für zwingend notwendig, die Bekämpfung von Kinderarmut als prioritäres Ziel im nächsten Koalitionsvertrag festzuschreiben. Sie weisen darauf hin, dass arme Kinder in der Regel in armen Familien leben und politische Maßnahmen zur Beseitigung der Armut sowohl bei den Familien als auch bei den Kindern und Jugendlichen direkt ansetzen müssen.

Bereits Anfang des Monats hatten die Familienorganisationen gemeinsam mit dem Deutschen Kinderhilfswerk in einem Brief an die Partei- und Fraktionsvorsitzenden sowie an die beiden Bundesministerinnen für Soziales und Familie gefordert, einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Kinderarmut zu erstellen, der mit ausreichend finanziellen Mitteln ausgestattet ist und mehrdimensional an den verschiedenen Lebenslagen von Kindern ansetzt sowie alle relevanten Politikbereiche umfasst.

Wörtlich heißt es in dem Brief unter anderem: "Wir fordern Ihre Partei auf, sich umgehend für erste Schritte zur Bekämpfung von Kinderarmut einzusetzen. Dazu gehört die Neuberechnung der Regelbedarfe. Die geltenden Regelbedarfe haben in der Ermittlung methodische Schwächen und halten den sozialrechtlichen Mindestbedarf von Kindern künstlich klein. Sie entsprechen insgesamt nicht dem notwendigen soziokulturellen Existenzminimum und sollten auf ein Niveau angehoben werden, das echte gesellschaftliche Teilhabe möglich macht. Zügig umzusetzen ist darüber hinaus die Vereinfachung und Entbürokratisierung von Leistungen für Kinder. (…) Zudem sollten aus unserer Sicht die Hauptrisikogruppen für Kinderarmut, also Kinder von Alleinerziehenden, Kinder in Mehrkindfamilien und Kinder mit Migrationshintergrund besonders in den Blick genommen werden."

https://www.vamv.de/uploads/media/170628_AGF_PM_Kinderarmut_5ARB.pdf



Mittwoch, 14. Juni 2017

50 Jahre stark für Alleinerziehende!

50 Jahre stark für Alleinerziehende!
 
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) hat sein 50-jähriges Jubiläum mit einem Festakt und der Fachtagung "Alleinerziehend früher, heute und morgen" gefeiert. "In den letzten 50 Jahren hat sich viel für Alleinerziehende bewegt, aber noch mehr bleibt zu tun", resümiert Erika Biehn, Bundesvorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) "Insbesondere das viel zu hohe Armutsrisiko Allein¬erziehender ist ein Zeichen ihrer weiterhin bestehenden Benachteiligung. Kinderarmut darf keine offene Frage bleiben, sondern die Antwort Kindergrundsicherung muss endlich kommen!"

Staatssekretär Dr. Ralf Kleindiek (BMFSFJ) würdigte in seinem Grußwort die Arbeit und Erfolge des VAMV. Er diskutierte mit Erika Biehn und den Abgeordneten des Bundestags Marcus Weinberg (CDU) und Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) auf dem Podium da-rüber, was passieren muss um die Situation Alleinerziehender zu verbessern. Paus sprach sich für eine Kindergrundsicherung als Teil eines Familienbudgets aus.

Die Historikerin und Sozialwissenschaftlerin Dr. Gisela Notz zeigte mit einem Blick in die Geschichte, wie sich die rechtliche Situation Alleinerziehender verändert und auch verbessert hat, insbesondere die lediger Mütter. Sie plädierte für eine tatsächliche Gleichwertigkeit unterschiedlicher Familienformen statt der immer noch bestehenden Fokussierung auf Familien mit Trauschein. Die Juristin Prof. Dr. Eva Kocher stellte Handlungsempfehlungen des 2. Gleichstellungsberichts vor, welche die Situation Alleinerziehender positiv beeinflussen können, etwa am Arbeitsmarkt oder durch eine gerechtere Verteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit im Lebensverlauf.

Bei der anschließenden Bundesdelegiertenversammlung standen Wahlen auf dem Programm: Die Versammlung hat Erika Biehn als Vorsitzende gewählt und Daniela Jaspers als Vizevorsitzende. Schatzmeister ist Jürgen Pabst, Protokollführerin Elisabeth Küppers und Karina Hoff Beisitzerin im Bundesvorstand.

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 2,7 Millionen Alleinerziehenden. Der VAMV fordert die Aner-kennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein.

PM_VAMV_50_Jahre_VAMV.pdf

Freitag, 2. Juni 2017

Geschafft: Ausbau Unterhaltsvorschuss wird Gesetz!

Der Bundesrat hat heute mit dem Bund-Länder-Finanzpaket auch den Ausbau des Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Geburtstag des Kindes verabschiedet. Dazu erklärt Erika Biehn, Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV):

"Heute ist ein guter Tag für Alleinerziehende! Der Ausbau des Unterhaltsvorschuss ist ein Meilenstein für Alleinerziehende, die für ihre Kinder keinen Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten. Es war überfällig, die lebensfremden Begrenzungen bis zum 12. Lebensjahr sowie auf maximal sechs Jahre Bezugsdauer endlich aufzuheben. Wir sind sehr froh und auch erleichtert, dass die vielen Hürden auf dem Weg zur Ausweitung des Unterhaltsvorschuss genommen sind. Wir danken allen Beteiligten, insbesondere Familienministerin Manuela Schwesig, dass ein Kompromiss zwischen Bund, Ländern und Kommunen zustande gekommen ist. Die Alleinerziehenden haben seit vielen Jahren auf diesen Ausbau gewartet, zuletzt noch ein halbes Jahr länger als im Oktober 2016 zugesagt. Begründung: Die Kommunen bräuchten noch Zeit, um sich personell und verwaltungstechnisch auf die Reform vorzubereiten. Wir erwarten nun von den Kommunen, den neuen Unterhaltsvorschuss ohne jede Verzögerung auszuzahlen. Wenn wir jetzt von Alleinerziehenden hören, dass bei einzelnen Unterhaltsvorschusskassen immer noch monatelange Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung zu befürchten seien, fragen wir uns, was im letzten halben Jahr dort passiert ist."

Der neue Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für Kinder über das 12.Lebensjahr hinaus wird ab Juli wirksam, wenn das Kind nicht auf SGB-II-Leistungen angewiesen ist oder der/die Alleinerziehende im SGB-II-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt. Der VAMV hatte eine bedingungslose Zahlung der Vorschussleistung gefordert. Weiterer Reformbedarf besteht bei der Anrechnung des Kindergeldes.
(www.vamv.de)

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 2,7 Millionen Alleinerziehenden. Der VAMV fordert die Aner-kennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform und entspre¬chende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein.

Dienstag, 28. März 2017

Verbände fordern einheitliche Qualitätsstandards für Kitas


Anlässlich des Starts des 16. Kinder- und Jugendhilfetags in Düsseldorf fordern 27 Wohlfahrts-, Familien- und Kinderrechtsverbände sowie Gewerkschaften und Kita-Träger gemeinsam die Einführung von verbindlichen, bundesweit einheitlichen und wissenschaftlich fundierten Qualitätsstandards für Kitas.
Die beteiligten Verbände begrüßen die von Bund und Ländern bereits erzielten Ergebnisse und gehen davon aus, dass noch in dieser Legislaturperiode verbindliche Umsetzungsschritte erarbeitet werden, die bestehende Prozesse der Kita-Qualitätsentwicklungen in den Ländern mit aufgreifen. Ziel ist es, in absehbarer Zeit überall in Deutschland eine hohe Betreuungsqualität sicherzustellen.
Die Erklärung wird von den folgenden Organisationen getragen:
  • Arbeiter-Samariter-Bund
  • Arbeiterwohlfahrt
  • Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
  • Bundesvereinigung Lebenshilfe
  •  Deutsche Liga für das Kind
  • Deutscher Familienverband
  • Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Deutscher Kinderschutzbund
  • Deutsches Kinderhilfswerk
  • Deutsches Netzwerk Schulverpflegung
  •  Deutsches Rotes Kreuz
  • educcare
  • evangelische arbeitsgemeinschaft familie
  • Familienbund der Katholiken
  • Fröbel-Gruppe
  • Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
  • Karl-Kübel-Stiftung
  • Der Paritätische - Gesamtverband
  • Pestalozzi-Fröbel-Verband
  • plattform ernährung und bewegung
  • SOS-Kinderdorf
  • Stiftung Lesen
  • Stiftung Haus der kleinen Forscher
  • Verband alleinerziehender Mütter und Väter
  • Verband binationaler Familien und Partnerschaften
  • Vereinigung der Waldorfkindergärten
  • Zukunftsforum Familie
Download der Pressemitteilung

Dienstag, 14. März 2017

Wir brauchen ein Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit

Die heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen zum Gender Pay Gap zeigen einen leichten Rückgang im Verdienstabstand zwischen Frauen und Männern.
Dazu erklärt Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig:
„Es ist ein bisschen Bewegung in den Lohnabstand zwischen Frauen und Männern gekommen - durch die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns, der Frauenquote und den Verbesserungen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Aber das reicht nicht. Noch immer bekommen Frauen im Durchschnitt 21 Prozent weniger als Männer. Auch wenn man einen Teil des Gender Pay Gap mit strukturellen Unterschieden erklären kann, heißt das nicht, dass das fair ist. Wir müssen mehr tun für Lohngerechtigkeit. Deswegen brauchen wir das Entgelttransparenzgesetz, das gerade im Bundestag beraten wird“.
Das Gesetz schreibt erstmals den Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ fest. Unternehmen und öffentlicher Dienst sollen sich mit den Ursachen der Lohnlücke auseinandersetzen. Durch die Transparenz von Entgeltsystemen soll mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern geschaffen werden.
Künftig soll es einen individuellen Auskunftsanspruch für alle Beschäftigte geben, die in Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeiter/-innen arbeiten. Sie erhalten damit das Recht zu erfahren, wie sie im Vergleich zu anderen bezahlt werden. Außerdem werden lageberichtspflichtige Unternehmen ab 500 Mitarbeiter/-innen  aufgefordert, in einem definierten Verfahren regelmäßig zu prüfen, ob und wo Frauen systematisch benachteiligt werden. Die Unternehmen werden zukünftig zusammen mit dem Lagebericht über den Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten. Diese Berichte werden für alle einsehbar sein.
Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt zu mehr Lohngerechtigkeit. Die verschiedenen Ursachen für die Lohnlücke von 21 Prozent müssen vielmehr von unterschiedlichen Seiten her angegangen werden. Familienpolitik spielt eine wichtige Rolle: In dieser Legislaturperiode haben wir den Ausbau der Kindertagesbetreuung und ihre Qualität vorangetrieben, die Familienpflegezeit verbessert und das ElterngeldPlus eingeführt. Mit dem Familiengeld liegt ein weiterführender Vorschlag für die partnerschaftliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf vor. Direkt in der Arbeitswelt wirken der gesetzliche Mindestlohn, von dem besonders Frauen im Niedriglohnbereich profitieren, und das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst. Auch das Rückkehrrecht von Teilzeit, das Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles einführen möchte, ist ein wichtiger Schritt. Denn alle diese Maßnahmen tragen dazu bei, dass gleiche Chancen für Frauen und Männer – und damit auch gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit – endlich in der Arbeitswelt durchgesetzt werden. (www.bmfsfj.de)

Mittwoch, 8. März 2017

Internationaler Frauentag 2017

Programmheft zum Internationalen Frauentag in Saarbrücken

Dieses Jahr jährt sich der Internationale Frauentag zum 106ten Mal.
Die Mitgliedsorganisationen des FrauenForum Saarbrücken sowie weitere Organisationen und Einzelpersonen haben die Veranstaltungen konzipiert und organisiert. Im vorliegenden Programmheft zusammengetragen und veröffentlicht wurden sie vom Frauenbüro der Landeshauptstadt Saarbrücken.

Abwechslungsreiches Programm

Es ist ein abwechslungsreiches Programm entstanden, das sich im gesamten März rund um den Frauentag rankt und diese Zeit zur „Frauenzeit“ in Saarbrücken werden lässt.
Falls Sie Programmhefte benötigen – auch um sie zu verteilen oder auszulegen – melden Sie sich gerne beim Frauenbüro.
Kontakt: Frauenbüro der Landeshauptstadt Saarbrücken, +49 681 905-1649,frauenbuero@saarbruecken.de (www.saarbruecken.de)

Programmheft zum IFT 2017

Donnerstag, 2. März 2017

Bericht zur Armutsentwicklung in Deutschland 2017




Der Paritätische Gesamtverband hat heute seinen aktuellen Armutsbericht 2017 vorgestellt. Der Armutsbericht ist unter Mitherausgeberschaft des VAMV und weiterer Verbände erschienen. Die Herausgeber kritisieren die wachsende Armut und fordern von der Bundesregierung einen sozial- und steuerpolitischen Kurswechsel. 

Der Armutsbericht enthält neben Daten auch Berichte, Analysen und Kommentare zu besonders armutsgefährdeten Gruppen, so auch zu Alleinerziehenden. Die Hälfte der Kinder in Armut wächst bei Alleinerziehenden auf, u.a. da sie systematisch durchs Raster der Familien- und Sozialpolitik fallen. Das muss sich ändern! (www.vamv.de)

Links: 
Pressemitteilung des Paritätischen zur Veröffentlichung des Armutsberichts
Statement VAMV zur Veröffentlichung des Armutsberichts
Armutsbericht 
Artikel "Armut Alleinerziehender"

Montag, 27. Februar 2017

BGH-Urteil zum Wechselmodell: In Zukunft sind salomonische Urteile gefragt

Der BGH hat heute klargestellt, dass ein Familiengericht ein Wechselmodell als Umgangsregelung anordnen kann. Maßstab ist für den BGH das Kindeswohl: Im Einzelfall muss ein Wechselmodell dem Kindeswohl am besten entsprechen, die Familiengerichte haben dies unter Anhörung des Kindes zu prüfen.

Dazu erklärt Erika Biehn, Vizevorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV):

"Wenn die Eltern sich vor Gericht über ein Wechselmodell streiten, ist der Konsens als Grundvoraussetzung für ein Gelingen im Sinne des Kindes nicht gegeben. Der VAMV bezweifelt deshalb, dass es dem Kindeswohl entspricht, ein Wechselmodell gerichtlich anzuordnen.

Wir hoffen auf salomonische Urteile, die dem Wohl des Kindes gerecht werden: Es darf nicht darum gehen, das Kind gerecht zwischen den Eltern aufzuteilen, sondern das Kind mit seinen Bedürfnissen und Bindungen in den Mittelpunkt zu stellen. Kommt ein Kind damit klar, zwei Zuhause zu haben statt eins? Gibt es eine primäre Bezugsperson oder zwei gleichwertige, wie haben die Eltern die Betreuung vor der Trennung geregelt? Für das Kind ist es nicht so sehr entscheidend, gleich viel Zeit mit beiden Elternteilen zu verbringen, sondern gute Zeiten mit beiden Eltern zu haben.

Das Wechselmodell ist ein anspruchsvolles Modell: Die Eltern müssen trotz Trennung kooperieren und kommunizieren können, was mit dem Kind war, sie müssen die finanziellen Mittel haben, weil es teurer ist, ein Kind in zwei Haushalten zu betreuen. Sie sollten idealerweise in räumlicher Nähe wohnen. Als Regelfall ist das Wechselmodell deshalb nicht geeignet, sondern nur im Einzelfall." (www.vamv.de)

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 2,7 Millionen Alleinerziehenden. Der VAMV fordert die Anerkennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein.
Download der Pressemitteilung

Dienstag, 21. Februar 2017

CEDAW: Parlamentarische Staatssekretärin Ferner präsentiert gleichstellungspolitische Bilanz

Am 21. Februar 2017 hat die Bundesrepublik Deutschland vor dem CEDAW-Komitee der Vereinten Nationen ihren kombinierten 7./8. Staatenbericht zur Gleichstellungspolitik präsentiert.
In ihrer Eröffnungsrede vor dem CEDAW-Ausschuss in Genf betonte Parlamentarische Staatssekretärin Elke Ferner am 20. Februar: "Die Umsetzung tatsächlicher Gleichstellung nach den Vorgaben der CEDAW-Konvention von 1979, hat für die Bundesrepublik Deutschland einen hohen Stellenwert.“
Im Hinblick auf die aktuellen Entwicklungen in Deutschland seit Ende des letzten Berichtszeitraums (2007-2014) zog Elke Ferner eine positive Bilanz: „Auch wenn in keinem Land der Welt die de facto Gleichstellung zwischen Frauen und Männern erreicht ist, haben wir in dieser Legislaturperiode doch viele Fortschritte gemacht. Angefangen bei der Reform des Sexualstrafrechts über Gewaltschutz im Bereich Menschenhandel bis hin zum gesetzlichen Mindestlohn, von dem Frauen beispielsweise überproportional profitieren. Auch mit dem Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe in Führungspositionen ebenso wie mit dem Elterngeld Plus, der Familienpflegegesetz oder dem Ausbau der Betreuungsinfrastruktur haben wir die Rahmenbedingungen für eine partnerschafltiche Vereinbarkeit von Familie und Beruf und damit die gleichstellungspolitischen Verwirklichungschancen deutlich verbessert. Weitere Meilensteine sind das jetzt im parlamentarischen Verfahren befindliche Entgelttransparenzgesetz, mit dem wir das Lohn-Tabu in Deutschland brechen und einen großen Schritt zur Reduzierung des Gender-Pay Gaps machen werden. Auch das vom Bundesarbeitsministerium geplante Rückkehrrecht auf die bisherige Arbeitszeit (befristete Teilzeit) wird dafür sorgen, Frauen den Weg aus der Teilzeitfalle und hin zu mehr existenzsichernder Beschäftigung zu ebnen.“
Der kombinierte siebte und achte Staatenbericht der Bundesregierung wurde im Juni 2015 vom Bundeskabinett verabschiedet und umfasst den Berichtszeitraum 2007-2014. Er erläutert, welche Maßnahmen Deutschland in diesem Zeitraum zur Umsetzung der Gleichstellung der Frau getroffen hat. Die Bundesrepublik Deutschland erfüllt mit dem Bericht ihre Verpflichtung aus Artikel 18 des Frauenrechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (VN), regelmäßig über die Umsetzung von Gleichstellung zu berichten.
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (UN Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women - CEDAW) gehört zu den neun internationalen Menschenrechtsverträgen. Es wurde am 18. Dezember 1979 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN) verabschiedet und inzwischen von 189 der 193 VN-Mitgliedstaaten bestätigt. Deutschland hat das Übereinkommen 1985 ratifiziert.
Die fünfstündige Anhörung am 21. Februar ist auch im Internet abrufbar: http://webtv.un.org/meetings-events/
Alle Dokumente zum Staatenberichtsverfahren einschließlich der Parallelberichte der Zivilgesellschaft finden Sie unter: http://tbinternet.ohchr.org/_layouts/treatybodyexternal/SessionDetails1.aspx?SessionID=1071&Lang=en /www.bmfsfj.de)

Montag, 20. Februar 2017

Mehr partnerschaftliche Vereinbarkeit

Deutschland hat mit dem Ausbau der Kinderbetreuung sowie mit der Ausgestaltung des Elterngeldes bereits wichtige Voraussetzungen für eine gleichmäßigere Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit zwischen beiden Eltern geschaffen. Eine gezielte Weiterentwicklung bestehender Instrumente sowie Anpassungen im Steuer- und Transfersystem könnten dazu beitragen, dass es mehr Müttern und Vätern gelingt, umfänglich erwerbstätig zu sein und Zeit für Kinder und Partnerschaft zu haben. Zu diesem Schluss kommt die OECD-Studie „Dare to Share“ zur Partnerschaftlichkeit in Familie und Beruf in Deutschland, die heute (Montag) veröffentlicht wurde. 
In Deutschland waren 2013 rund 70 Prozent der Mütter erwerbstätig, ein Wert, der ungefähr dem OECD-Schnitt entspricht, jedoch hinter die Erwerbsquoten in Dänemark oder Schweden zurückfällt, wo rund 82 Prozent der Mütter einem Beruf nachgehen. Allerdings arbeiteten mit 39 Prozent überdurchschnittlich viele Mütter in Deutschland in Teilzeit und ihre Wochenarbeitszeit ist mit durchschnittlich 20 Stunden relativ kurz. Nur in den Niederlanden und in Österreich ist die Teilzeitquote unter Müttern noch höher. Gleichzeitig übernehmen Frauen fast zwei Drittel der Hausarbeit, der Betreuung von Kindern und anderen Familienangehörigen. In Ländern, in denen Frauen in größerem Umfang arbeiten und es eine gut ausgebaute und qualitativ hochwertige Kinderbetreuung wie etwa in Finnland, oder Norwegen gibt, teilen Eltern unbezahlte Arbeit dagegen ausgewogener auf. Insgesamt wird nach den Ergebnissen der Studie die unbezahlte Arbeit partnerschaftlicher aufgeteilt, je höher der Erwerbsumfang ist.
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig sieht ihre Politik durch die Studie bestätigt: „Ich freue mich, dass die OECD Deutschland ausdrücklich ermutigt, die Bemühungen fortzusetzen, Eltern bei der partnerschaftlichen Vereinbarkeit besser zu unterstützen. Das ist der Wunsch der Mehrheit der Mütter und Väter in Deutschland. Nur leider gelingt es nur wenigen, diese Lebenswünsche zu verwirklichen.
Diesen Eltern, die sich gemeinsam intensiv ums Kind kümmern und engagiert im Beruf sein wollen, möchte ich mit der Familienarbeitszeit und dem Familiengeld ein Angebot machen. Ich möchte Väter ermutigen, sich mehr Zeit für ihre Kinder zu nehmen, wie sie es sich wünschen. Und ich möchte Mütter ermutigen, ihre Chancen im Berufsleben zu ergreifen und ihre Existenzen zu sichern, wie sie es sich wünschen und wie sie es benötigen. Die Ergebnisse der OECD machen deutlich: Die Idee der Familienarbeitszeit mit dem Familiengeld ist der richtige Weg.“
"Deutschland hat in den vergangenen Jahren die Voraussetzungen für die Erwerbstätigkeit von Müttern deutlich verbessert. Auch gesellschaftlich wird heute die Erwerbstätigkeit von Müttern eher akzeptiert als noch vor 15 Jahren. Die hohe Teilzeitquote bei Müttern zeigt jedoch, dass eine wirklich ausgeglichene Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit innerhalb von Familien noch nicht die Regel ist. Dies schwächt nicht nur die wirtschaftliche Stellung von Frauen, angesichts des demografischen Wandels bleiben so auch wirtschaftliche Potenziale ungenutzt“, sagte die OECD-Sozialexpertin Monika Queisser.
Der Bericht empfiehlt unter anderem, mehr Väter zur Inanspruchnahme von Elternzeit zu ermutigen. Betreuungsangebote für Kleinkinder und auch für Grundschuldkinder sollten weiter ausgebaut und flexibler gestaltet werden. Ein Anspruch auf Rückkehr zu voller Erwerbstätigkeit nach einer familienbedingten Teilzeitphase könnte helfen, die Erwerbsbeteiligung von Müttern zu erhöhen. Durch eine Weiterentwicklung familienpolitischer Förderinstrumente könnte Eltern eine Erwerbstätigkeit in größerem Umfang ermöglicht werden. Im Bereich Steuern und Transfers könnte das System so angepasst werden, dass Paare zu einer partnerschaftlichen Aufteilung der Erwerbstätigkeit ermutigt werden. und damit dazu beitragen, dass die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen weiter verringert werden.
Eine Zusammenfassung der Studie sowie den Gesamtbericht finden Sie unterwww.oecd.org/berlin/publikationen/dare-to-share.htm (www.bmfsfj.de)