Montag, 17. Oktober 2016

Kinderarmut: Schluss mit den Ausreden!

Internationaler Tag für die Beseitigung der Armut: Bündnis um die Nationale Armutskonferenz fordert drei Schritte gegen Kinderarmut

Rund 3 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland sind von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen. Jedes fünfte Kind lebt in Armut, davon jedes zweite Kind bei Alleinerziehenden. Materielle Armut ist zentraler Risikofaktor für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen. Anlässlich des Internationalen Tages für die Beseitigung der Armut am 17. Oktober fordert ein Bündnis aus 40 Sozial- und Familienverbänden und Kinderschutzorganisationen um die Nationale Armutskonferenz von der Politik drei Schritte gegen Kinderarmut.

Im Aufruf "Keine Ausreden mehr: Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen!" formuliert das vom VAMV mitinitiierte Bündnis Forderungen, die jetzt in die Programmdebatte der Parteien zur Bundestagswahl einfließen sollen. Anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung der Armut fordern die Bündnispartner drei Schritte gegen Kinderarmut:
  1. Das Existenzminimum von Kindern muss realistisch ermittelt werden. Der Bedarf, der im Regelsatz festgelegt ist, darf nicht einfach aus Ausgabepositionen der ärmsten Haushalte abgeleitet werden. Es gilt die tatsächlichen Bedürfnisse u.a. für Kleidung und Schulmaterial zu erheben.  
  2. Die Ungerechtigkeiten in der Familienförderung müssen abgebaut werden. Aktuell werden Kinder gutverdienender Eltern durch die Kinderfreibeträge stärker unterstützt als Kinder Erwerbsloser oder mittlerer Einkommensbeziehender.
  3. Leistungen müssen einfacher gestaltet und leichter zugänglich sein.Langfristig sollten Familien alle Leistungen für ihre Kinder über eine Stelle in einem Auszahlungsbetrag beziehen.
Die Bündnispartner betonen: "Die unterzeichnenden Organisationen werden aufmerksam verfolgen, welchen Stellenwert die Beseitigung von Kinderarmut in den Wahlprogrammen erhält."

Appell für Alleinerziehende

Armut von Alleinerziehenden nimmt zu - fast 1 Million Kinder alleinerziehender Eltern leben in Armut


Alleinerziehende und ihre Kinder tragen in Deutschland das höchste Armutsrisiko. Fast 1 Million Kinder in Ein-Elternfamilien leben in Armut -  mit allen negativen Auswirkungen auch auf ihre Zukunft. Alleinerziehende, davon sind 90 Prozent Frauen,  werden buchstäblich alleingelassen. Ihre Situation hat sich in den vergangenen zehn Jahren verschlechtert statt verbessert. Jeder Cent muss dreimal umgedreht werden, für Freizeitaktivitäten, Kultur, Urlaub oder notwendige Anschaffungen reicht häufig das Geld nicht. Besonders problematisch ist, dass die Hälfte der Kinder von Alleinerziehenden aus verschiedene Gründen keinen Unterhalt des anderen Elternteils erhält. Der Beschluss, die Ersatzleistung Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr zu verlängern, muss zügig umgesetzt werden. Viel zu viele Alleinerziehende und deren Kinder sind auf Hartz IV angewiesen.

Es besteht dringender Handlungsbedarf!

Mit einem gemeinsamen Appell anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung der Armut am 17. Oktober wenden sich der VAMV, die BAG der Kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Deutschlands, der Deutsche Frauenrat, die Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband, der Sozialdienst katholischer Frauen sowie regionale Netzwerke und Organisationen an die Politik. Es fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die Frauenpolitischen Sprecher/innen der Bundestagsfraktionen, die Minister/innen Wolfgang Schäuble, Manuela Schwesig, Heiko Maas und Andrea Nahles sowie die Bundeskanzlerin Angela Merkel auf:
Politik muss endlich handeln!

Alleinerziehende begrüßen Einigung, Unterhaltsvorschuss endlich ausbauen!

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Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) begrüßt die Einigung zwischen Bund und Ländern, den Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr des Kindes zu verlängern und die begrenzte Bezugsdauer von 72 Monaten aufzuheben. "Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige, armutsvermeidende Leistung. Die willkürlichen Begrenzungen stellen Alleinerziehende allerdings vor massive Probleme. Mit einem Ausbau des Unterhaltsvorschuss bis 18 wird eine langjährige Forderung des VAMV endlich umgesetzt", betont Bundesvorsitzende Solveig Schuster. "Wir sind erleichtert und froh. Reformbedarf bestehe aber weiter in der Höhe. Um  Gerechtigkeit für alle Kinder zu schaffen, darf das Kindergeld nicht länger vollständig auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet werden, sondern wie beim Unterhalt nur zur Hälfte", fordert Schuster. Nur so kann der Unterhaltsvorschuss seine armutsvermeidende Wirkung tatsächlich entfalten.

Mit dem Unterhaltsvorschuss springt der Staat für den Unterhaltspflichtigen ein, wenn dieser nicht zahlt, damit das Kind Geld zum Leben hat. Allerdings nur bis zum 12. Geburtstag des Kindes und für maximal 72 Monate. Nur jedes vierte Kind erhält den Unterhalt, der ihm zusteht, die Hälfte sogar gar keinen.

Mit dem Beschluss zur Neuregelung des Bund-Länder-Finanzausgleichs haben sich Bund und Länder vergangen Freitag darauf verständigt, zum 1. Januar 2017 die Altersgrenze von 12 auf 18 Jahre anzuheben, die Bezugsdauergrenze aufzuheben sowie auf eine dafür erforderliche Finanzierung. Diese liegt bereits jetzt auf den Schultern von Bund und Ländern. Zu den finanziellen Belastungen der Länder gebe es noch Beratungsbedarf mit dem Bund, so der Beschluss der Regierungschef/innen von Bund und Ländern.

"Wir gehen davon aus, dass ein Ausbau des Unterhaltsvorschuss Kinder von Alleinerziehenden aus der Armut holt", betont Solveig Schuster. "Wir dringen auf eine zeitnahe Einigung, welche Belastungen Bund und Länder tragen, so dass die Änderung tatsächlich Anfang 2017 in Kraft treten kann."

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 2,7 Millionen Alleinerziehenden. Der VAMV fordert die Anerkennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein.

Freitag, 14. Oktober 2016

Pressemitteilung zum Internationalen Tag zur Beseitigung der Armut am 17.Oktober

 

 

 

 

 

  Pressemitteilung

zum Internationalen Tag zur Beseitigung der Armut am 17.Oktober
 
Alleinerziehende und ihre Kinder tragen in Deutschland das höchste Armutsrisiko.
Fast 1 Million Kinder in Ein-Elternfamilien leben in Armut – mit allen negativen Auswirkungen auch auf ihre Zukunft. Alleinerziehende, davon sind 90 Prozent Frauen,  werden buchstäblich alleingelassen. Ihre Situation hat sich in den vergangenen zehn Jahren verschlechtert statt verbessert. Jeder Cent muss dreimal umgedreht werden, für Freizeitaktivitäten, Kultur, Urlaub oder notwendige Anschaffungen reicht häufig das Geld nicht. Besonders problematisch ist, dass die Hälfte der Kinder von Alleinerziehenden aus verschiedene Gründen keinen Unterhalt des anderen Elternteils erhält. Nicht nachvollziehbar ist, warum der Unterhaltsvorschuss bisher nur für maximal sechs Jahre und höchstens bis zum zwölften Geburtstag des Kindes gewährt wird. Viel zu viele Alleinerziehende und deren Kinder sind auf Hartz IV angewiesen.
 
Es besteht dringender Handlungsbedarf!
 
Mit diesem gemeinsamen Appell wenden wir uns an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die frauenpolitischen Sprecher/innen der Bundestagsfraktionen, die Minister/innen Wolfgang Schäuble, Manuela Schwesig, Heiko Maas und Andrea Nahles, sowie an die Bundeskanzlerin Angela Merkel und fordern: Politik muss endlich handeln!

 
 
Gemeinsamer Appell zum 17. Oktober:
Internationaler Tag zur Beseitigung der Armut

 

Armut von Alleinerziehenden nimmt zu – fast 1 Million Kinder alleinerziehender Eltern leben in Armut
 
Alleinerziehende und ihre Kinder tragen in Deutschland das höchste Armutsrisiko. Die erschreckenden Ergebnisse der Studie der Bertelsmann Stiftung vom Juli 2016 bestätigen die Erfahrungen der BAG der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Deutschlands, des Deutschen Frauenrates, der Diakonie Deutschland- Evangelischer Bundesverband, des Verbandes der alleinerziehenden Mütter und Väter (VAMV e.V.), des Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) sowie regionaler Netzwerke und Organisationen. Schon seit vielen Jahren weisen wir auf die fortschreitende Verarmung von Alleinerziehenden und ihren Kindern hin und fordern die Politik zum Handeln auf.
 
Nach den Angaben der Studie der Bertelsmann Stiftung hat sich jedoch in den vergangenen zehn Jahren die Situation Alleinerziehender weiter verschlechtert statt verbessert. 2014 erhielten 42 Prozent der Alleinerziehenden ein Einkommen, das weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens entsprach. Das sind 6,6 Prozent mehr als 2005. Im gleichen Zeitraum ist das Armutsrisiko bei Paarfamilien um fast 12 Prozent gesunken.
 
Ein-Eltern-Familien sind fünfmal häufiger im SGB II-Bezug als Paar-Familien, obwohl mehr als drei Viertel der Alleinerziehenden über einen mittleren bis hohen Berufsabschluss verfügt.
 
90 Prozent der Alleinerziehenden sind Frauen. Die Hälfte der Kinder von Alleinerziehenden erhält keinen Unterhalt, obwohl er ihnen zusteht. 25 Prozent bekommen weniger als ihnen zusteht, weil der entsprechende Elternteil (mehrheitlich Väter) unregelmäßig oder zu wenig zahlt. Knapp eine Million Kinder von Alleinerziehenden lebt von Leistungen nach dem SGB II. Oft müssen Ein-Eltern-Familien nur deshalb Leistungen nach dem SGB II beantragen und sich den Restriktionen des Jobcenters unterwerfen, weil die unterhaltspflichtigen Elternteile ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen. Es kann nicht hingenommen werden, dass zahlungsfähige unterhaltpflichtige Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen. Es braucht endlich wirksame rechtliche Instrumente gegen zahlungsunwillige Elternteile.
 
Es ist unzumutbar und in keiner Weise nachvollziehbar, dass unterhaltsberechtigte Personen (zumeist Mütter) nachweisen müssen, inwieweit der Unterhaltspflichtige in der Lage wäre, einer Arbeit nachzugehen, die eine Unterhaltszahlung ermöglicht. Die Reform des Unterhaltsrechtes 2008 hat die finanzielle Situation Alleinerziehender weiter verschärft.
 
Der Staat springt mit dem Unterhaltsvorschuss ein, wenn kein Kindesunterhalt gezahlt wird. Wenn aber nach 72 Monaten maximaler Bezugszeit und spätestens mit der Vollendung des zwölften Lebensjahres des Kindes die staatliche Unterstützung endet - wer zahlt dann? Es sind zumeist die Frauen, die es „irgendwie hinbekommen“ müssen. Ein positiver Schritt ist die gerade kürzlich erfolgte Einigung in der Koalition zur Ausweitung des Unterhaltsvorschusses bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt noch nicht vor. Offen bleibt, in welcher Form und wie schnell in Abstimmung mit den Ländern die Umsetzung dieses Beschlusses erfolgen wird. Die Unterhaltsbeträge nach der Düsseldorfer Tabelle sind schon lange nicht mehr zeitgemäß und decken nicht den Bedarf der Kinder. Viele sind aus finanziellen Gründen von sozialen und kulturellen Aktivitäten in ihrem unmittelbaren Lebensalltag ausgeschlossen. Alle diese Kinder haben einen schlechteren Start in das Leben.
 
Wenn Frauen und Männer in sehr jungen Jahren Familienaufgaben übernehmen, tragen sie ein hohes Risiko keinen Berufsabschluss zu schaffen. Gerade für die berufliche Erstausbildung und Qualifizierung von jungen Menschen mit Kindern ist die Teilzeitausbildung ein wichtiger Baustein.
 
Für alle Eltern ist die Vereinbarkeit von beruflichen Anforderungen und privaten Fürsorgepflichten eine tägliche Herausforderung. Im Besonderen für Alleinerziehende ist das Vorhandensein einer auf diese Belange zugeschnittenen Kinderbetreuung eine wichtige Voraussetzung für eine existenzsichernde Erwerbstätigkeit.
 
Die zentrale politische Zielsetzung muss sein, Rahmenbedingen zu schaffen, die es Alleinerziehenden ermöglicht, ihren Lebensunterhalt sowie den ihrer Kinder langfristig und nachhaltig durch eigene Erwerbstätigkeit zu sichern.
 
Ein-Eltern-Familien müssen endlich als eine gleichberechtigte Familienform sowohl rechtlich als auch finanziell anerkannt werden. Deshalb fordern wir:

  • Die Anhebung und Dynamisierung des steuerlichen Entlastungsbetrages für Alleinerziehende
  • Keine Anrechnung des vollen Kindergeldes auf den Unterhaltsvorschuss
  • Zügige Umsetzung des Grundsatzbeschlusses zur  Ausweitung des Unterhaltsvorschusses ohne zeitliche Begrenzung der Bezugsdauer und bis zur Volljährigkeit des Kindes in Höhe des Mindestunterhalts
  • Wirksame rechtliche Instrumente gegen zahlungsunwillige Elternteile
  • Den qualitativen und quantitativen Ausbau der Teilzeitberufsausbildung
  • Ausbau und Förderung von flexiblen Kinderbetreuungsformen außerhalb der Regelöffnungszeiten von Kita und Hort

 
Außerdem fordern wir die Einführung eines pauschalen Umgangskinder-Mehrbedarfs im SGB II, der an den hilfebedürftigen umgangsberechtigten Elternteil ausgezahlt wird und dem Zweck dient, die Existenz des Kindes während der Umgangstage sicher zu stellen. Wir fordern Rechtssicherheit für Alleinerziehende, dass während der Umgangstage nicht das Sozialgeld für ihr Kind gekürzt wird.
 
Langfristig brauchen wir einen Systemwechsel, der über den Lebensverlauf hinweg bis ins hohe Alter auf ökonomische Selbständigkeit setzt. Es gilt Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine aktive Elternschaft von Müttern und Vätern ermöglicht. Alle Kinder haben das Recht auf eine umfassende Förderung, unabhängig von der jeweiligen Familienform in der sie aufwachsen. Das ist nur möglich durch eine Kindergrundsicherung
 
Sie, als Politiker/innen müssen endlich handeln!
 
Unterzeichner/innen:
BAG der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Deutschlands, e.V., Deutscher Frauenrat e.V., Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband, Sozialdienst katholischer Frauen (SkF e.V.) - Gesamtverein, Verband alleinerziehenden Mütter und Väter (VAMV e.V.) Bundesverband, Selbsthilfeinitiativen Alleinerziehender (SHIA e.V.), Evangelische Frauen in Baden, Frauenwerk der Nordkirche, Netzwerk Alleinerziehenden-Arbeit Baden Württemberg
 
Die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauen- und Gleichstellungsbeauftragter hat immer wieder auf die schwierige Situation von Alleinerziehenden und ihrer Kinder hingewiesen und eine bundesweite Kampagne gegen Frauenarmut gestartet. Informationen, Videos und Audios zur kostenfreien Nutzung unter: www.frauenbeauftragte.de
 
Ansprechpartnerinnen:
·         BAG kommunaler Frauen- und Gleichstellungsbeauftragter Deutschlands,
Heike Gerstenberger (030/902 95 23 05), Annette Niesyto (0721/133 30 60)
 
·         Deutscher Frauenrat e.V., Ulrike Helwerth (030/20 45 69 17)
 
·         Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband
Ulrike Gebelein (0173/254 96 51),
ulrike.gebelein@diakonie.de
 
·         Sozialdienst katholischer Frauen, SkF Gesamtverein e.V.,
Renate Jachmann-Willma, (0231/55 70 26 22)
 
·         Verband alleinerziehender Mütter und  Väter, VAMV e.V.
Geschäftsstelle (030/695 97 86) und Solveig Schuster (0178/12 94 27)
 
·         Selbsthilfeinitiativen Alleinerziehender, SHIA e.V.
Birgit Uhlworm (03375/29 47 52 oder 0175/110 47 38), Brunhild Fischer (0163/800 00 32)
 
·         Evangelische Frauen in Baden, Anke Ruth-Klumbies (0175/159 57 03)
 
·         Frauenwerk der Nordkirche, Susanne Sengstock (0431/55 77 91 02)
 
·         Netzwerk Alleinerziehenden-Arbeit Baden-Württemberg
Hannelore List (0175/159 57 03)
 
 
Mit freundlichen Grüßen
Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG)
kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen
Geschäftsstelle
Weydingerstraße 14-16
10178 Berlin
Fon 0 30 - 240 09 812
Fax 0 30 - 240 09 813

 
 
 

Mittwoch, 12. Oktober 2016

Mehr Geld für Familien mit kleinen Einkommen

Für Eltern mit niedrigem Einkommen wird der Kinderzuschlag zum Jahresbeginn 2017 erneut erhöht. Nach einer ersten Erhöhung im Juli 2016 auf 160 Euro, beläuft sich der Kinderzuschlag ab dem 1. Januar auf 170 Euro. Das hat das Kabinett am 12.10.2016  beschlossen.
„Vor allem für Geringverdiener muss mehr getan werden, denn sie sind einem besonders hohen Armutsrisiko ausgesetzt. Mit der Erhöhung des Kinderzuschlags erreichen wir zwei Dinge: Wir unterstützen damit mehr Familien mit kleinen Einkommen, gerade auch jene, die viele Kinder haben. Und wir stärken sie darin, ihr Einkommen selbst zu erwirtschaften und dauerhaft auf sicheren Füßen zu stehen,“ erklärte Bundesfamilienministerin Schwesig.
Zudem hat sich das Kabinett darauf verständigt, dass im Rahmen der Beratungen von Bund und Ländern zu den Finanzbeziehungen auch eine Verbesserung des Unterhaltsvorschusses erreicht werden soll.
Dazu sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig: „Wir müssen Alleinerziehende, die keinen Unterhalt vom Partner für die Kinder bekommen, besser unterstützen. Gleichzeitig müssen wir dafür sorgen, dass der Unterhalt konsequent von den nichtzahlenden Elternteilen zurückgefordert wird.“
Zum Hintergrund:
Kinderzuschlag
Kinderzuschlag können Elternpaare und Alleinerziehende für ihr Kind erhalten, wenn dieses unverheiratet, unter 25 Jahre alt ist und in ihrem Haushalt lebt und wenn die Eltern für dieses Kind Kindergeld beziehen. Außerdem sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen: Zum Beispiel müssen die monatlichen Einnahmen der Eltern mindestens 900 Euro für Elternpaare und 600 Euro für Alleinerziehende betragen und dürfen eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.
Die obere Einkommensgrenze liegt zum Beispiel für ein Elternpaar mit zwei Kindern und einer monatlichen Miete von 690 Euro warm bei ca. 2400 Euro brutto. Für ein Elternpaar mit drei Kindern und einer monatlichen Miete von 780 Euro warm liegt sie bei ca. 3000 Euro. Und für Alleinerziehende mit einem Kind und einer monatlichen Miete von 560 Euro warm liegt die Einkommensgrenze bei 2000 Euro brutto.
Wer Anspruch auf Kinderzuschlag hat, kann zusätzlich Bildungs- und Teilhabeleistungen in Anspruch nehmen.
Unterhaltsvorschuss
Beim Unterhaltsvorschuss ist vorgesehen, die Altersgrenze von 12 auf 18 Jahre anzuheben. Außerdem soll der Unterhaltsvorschuss künftig ohne zeitliche Befristung bezogen werden können. Bisher ist die Bezugsdauer auf 72 Monate begrenzt. Ziel ist es, dass Bund und Länder im Rahmen der Beratungen zu den Finanzbeziehungen die dazu erforderliche Finanzierung klären. (www.bmfsfj.de)
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Internet unter www.bmfsfj.de bzw. www.Familien-wegweiser.de.