Freitag, 2. Dezember 2016

Mit ergänzender Kinderbetreuung für Alleinerziehende auf dem richtigen Weg: Evaluation liefert erste Erkenntnisse aus Modellprojekten zur Rand- und Notfallbetreuung


Der Zwischenbericht für die Evaluation des Modellprojektes zur Wirksamkeit von ergänzender Kinderbetreuung, Notfallbetreuung und Beratung von Einelternfamilien in Deutschland zeigt: Ergänzende Kinderbetreuung für Alleinerziehende ist bitter nötig und sie zeigt auch Wirkung.

Diese Bilanz ziehen der Verband alleiner-ziehender Mütter und Väter, Bundesverband
e. V. (VAMV), der das Projekt durchführt, und
die Walter Blüchert Stiftung, die das Projekt finanziert, in einer gemeinsamen Pressemitteilung.

Das Modellprojekt bietet den teilnehmenden Alleinerziehenden Beratung, Coaching und eine Betreuung ihrer Kinder in Randzeiten an, wenn öffentliche Betreuungseinrichtungen geschlossen sind. Je nach Projektschwerpunkt werden in den drei Bundesländern verstärkt Hol- und Bringdienste, die Betreuung der Kinder durch Betreuungspersonen im Haushalt der Alleinerziehenden oder umfassende Coachings angeboten und durchgeführt.

Gestartet im September 2014, läuft das Projekt seit nunmehr über zwei Jahren und wird vom VAMV Bundesverband evaluiert.

Die Evaluation wird von einem externen wissenschaftlichen Beirat begleitet, um die Wirkung flexibler ergänzender Kinderbetreuung auf die wirtschaftliche Situation von Einelternfamilien exemplarisch zu erfassen und Rückschlüsse auf politischen Handlungsbedarf zu ziehen.

Der wissenschaftliche Beirat von links nach rechts: Prof. Meier-Gräwe, Frau Schallenberg-Diekmann, Frau Bengelsdorf; abwesend: Prof. Bertram, Prof. Ziegler

Die Daten aus Berlin, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz zeigen bereits erste Tendenzen auf. Demnach kann schon jetzt festgestellt werden, dass sich die Inanspruchnahme der ergänzenden Kinderbetreuung positiv auf die sozioökonomische Situation der Alleinerziehenden und ihrer Kinder auswirkt: Mittelbar werden ihre Erwerbschancen erhöht und das Haushaltseinkommen stabilisiert.
Bei den teilnehmenden Alleinerziehenden steigt zudem die Zufriedenheit mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf nachweislich an und sie konstatieren mehrheitlich positive Veränderungen in ihrer Ausbildungs- und Erwerbssituation.


 
Hier finden Sie denZwischenbericht als Download
Hier finden Sie die
Pressemitteilung zur Veröffentlichung des Zwischenberichts als Download


Mit ergänzender Kinderbetreuung für Alleinerziehende auf dem richtigen Weg: Evaluation liefert erste Erkenntnisse aus Modellprojekten zur Rand- und Notfallbetreuung



Der Zwischenbericht für die Evaluation des Modellprojektes zur Wirksamkeit von ergänzender Kinderbetreuung, Notfallbetreuung und Beratung von Einelternfamilien in Deutschland zeigt: Ergänzende Kinderbetreuung für Alleinerziehende ist bitter nötig und sie zeigt auch Wirkung.
Diese Bilanz ziehen der Verband alleiner-ziehender Mütter und Väter, Bundesverband
e. V. (VAMV), der das Projekt durchführt, und
die Walter Blüchert Stiftung, die das Projekt finanziert, in einer gemeinsamen Pressemitteilung.
Das Modellprojekt bietet den teilnehmenden Alleinerziehenden Beratung, Coaching und eine Betreuung ihrer Kinder in Randzeiten an, wenn öffentliche Betreuungseinrichtungen geschlossen sind. Je nach Projektschwerpunkt werden in den drei Bundesländern verstärkt Hol- und Bringdienste, die Betreuung der Kinder durch Betreuungspersonen im Haushalt der Alleinerziehenden oder umfassende Coachings angeboten und durchgeführt.
Gestartet im September 2014, läuft das Projekt seit nunmehr über zwei Jahren und wird vom VAMV Bundesverband evaluiert.
Die Evaluation wird von einem externen wissenschaftlichen Beirat begleitet, um die Wirkung flexibler ergänzender Kinderbetreuung auf die wirtschaftliche Situation von Einelternfamilien exemplarisch zu erfassen und Rückschlüsse auf politischen Handlungsbedarf zu ziehen.

Der wissenschaftliche Beirat von links nach rechts: Prof. Meier-Gräwe, Frau Schallenberg-Diekmann, Frau Bengelsdorf; abwesend: Prof. Bertram, Prof. Ziegler
Die Daten aus Berlin, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz zeigen bereits erste Tendenzen auf. Demnach kann schon jetzt festgestellt werden, dass sich die Inanspruchnahme der ergänzenden Kinderbetreuung positiv auf die sozioökonomische Situation der Alleinerziehenden und ihrer Kinder auswirkt: Mittelbar werden ihre Erwerbschancen erhöht und das Haushaltseinkommen stabilisiert.

Bei den teilnehmenden Alleinerziehenden steigt zudem die Zufriedenheit mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf nachweislich an und sie konstatieren mehrheitlich positive Veränderungen in ihrer Ausbildungs- und Erwerbssituation.

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www.vamv.de

Donnerstag, 17. November 2016

Meilenstein für Alleinerziehende: Schwesig lässt mit Ausbau Unterhaltsvorschuss den Worten Taten folgen!

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Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) begrüßt den Beschluss des Kabinetts, den Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr des Kindes zu verlängern und die begrenzte Bezugsdauer von 72 Monaten aufzuheben. "Wir sind erleichtert und froh, dass Familienministerin Manuela Schwesig den überfälligen Ausbau in der Regierung durchgesetzt hat. Endlich Taten statt Sonntagsreden! Damit erfüllt Schwesig eine langjährige Forderung des VAMV", lobt Bundesvorsitzende Solveig Schuster.

"Nur jedes vierte Kind erhält den Unterhalt, der ihm zusteht, die Hälfte sogar gar keinen. Mit der neuen Regelung erkennt der Staat an: Das ist kein vorübergehendes Problem, sondern für viele Alleinerziehende eine Dauerbelastung und zugleich eine Ursache für ihr hohes Armutsrisiko", betont Schuster. Mit dem Unterhaltsvorschuss springt der Staat für alle unterhaltspflichtigen Väter (und Mütter) ein, die nicht zahlen und sorgt dafür, dass das Kind das allernötigste Geld zum Leben hat. Das soll nun für alle Kinder durchgehend von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr gelten.

"Es ist ein erster wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Kinderarmut. Reformbedarf besteht zwar weiter bei der Höhe des Unterhaltsvorschusses, aber es ist ein Durchbruch geschafft und lässt hoffen, dass der zweite Schritt bald folgen wird", zeigt sich Schuster optimistisch. (www.vamv.de)
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 2,7 Millionen Alleinerziehenden. Der VAMV fordert die Anerkennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein

Mittwoch, 16. November 2016

Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende

Alleinerziehende Mütter und Väter leisten enorm viel und brauchen deshalb unsere besondere Unterstützung. Heute (Mittwoch) hat das Bundeskabinett beschlossen, den Unterhaltsvorschuss auszuweiten: Ab 2017 wird der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird aufgehoben.  
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig erklärt dazu: „Bislang zahlt der Staat höchstens sechs Jahre lang und für Elternteile mit Kindern ab zwölf Jahren gar nicht. Kinder wachsen, kommen in die Schule. Jetzt zum Beispiel werden dicke Jacken und Winterschuhe gebraucht. Gerade, wenn der Partner keinen Unterhalt zahlt, muss der Staat besser unterstützen. Deswegen soll der staatliche Vorschuss jetzt für Kinder bis zum Alter von 18 Jahren ausgeweitet werden. Davon werden zusätzlich mindestens 260.000 Kinder profitieren“. 
Über die Finanzierung wird mit den Ländern gesondert eine Einigung herbeigeführt. In den laufenden Gesprächen hat der Bund den Ländern angeboten, auf seine Einnahmen nach § 8 Absatz 2 Unterhaltsvorschussgesetz (Rückgriff) zu ihren Gunsten zu verzichten.
Der Unterhaltsvorschuss ist eine sehr wichtige Leistung für alleinerziehende Eltern und ihre Kinder. Das bestätigt nicht nur die Gesamtevaluation der familien-bezogenen Leistungen. Er sichert nicht nur die finanzielle Situation der Allein-erziehendenfamilien ab, sondern vielmehr gelingt es durch die Bemühungen der Unterhaltsvorschussstellen um die Unterhaltszahlungen des Partners oft, dass Unterhalt fließt. Bereits in seiner derzeitigen Ausgestaltung sichert der Unterhalts-vorschuss verlässlich die wirtschaftliche Stabilität der Familien und trägt zu ihrem Wohlergehen bei.
Zum Hintergrund: 
Der Unterhaltsvorschuss ist eine besondere Hilfe für alleinerziehende Elternteile und ihre Kinder. Sie hilft den Alleinerziehenden, wenn sie wegen des Ausfallens der Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils selbst nicht nur für die Betreuung und Erziehung des Kindes sorgen, sondern auch für den ausfallenden Barunterhalt aufkommen müssen. Alleinerziehende Elternteile und ihre Kinder sind in dieser Lebenssituation besonders zu unterstützen. Der Unterhaltsvorschuss hat dabei auch armutsreduzierende Wirkung. Unterhaltsvorschuss unterstützt bislang längstens für 72 Monate und bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes.
Das wird nun geändert: Alleinerziehende können nunmehr auch für ältere Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren Unterhaltsvorschuss und ohne Begrenzung der Bezugsdauer erhalten.  
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Internet unter www.bmfsfj.de bzw. www.familien-wegweiser.de

Dienstag, 15. November 2016

Frühe Bildung – Mehr Qualität für alle Kinder

Bund und Länder wollen künftig höhere Qualität in der Kindertagesbetreuung und eine dauerhafte Finanzierung sicherstellen. Darauf haben sich die zuständigen Ministerinnen und Minister auf der Konferenz „Frühe Bildung – Mehr Qualität für alle Kinder“ am 14. und 15. November 2016 in Berlin geeinigt. In einer gemeinsamen Erklärung bekräftigen Bund und Länder ihr gemeinsames Ziel, die Qualität in der Kindertagesbetreuung durch gemeinsame Qualitätsentwicklungsziele und eine solide Finanzierungsgrundlage dauerhaft zu sichern. Grundlage dafür soll der heute vorgestellte erste Zwischenbericht von Bund und Ländern sein.
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig: „Mütter und Väter in Deutschland wünschen sich für ihre Kinder gleiche Bildungs- und Entwicklungschancen und eine gute Betreuung in der Kita. Ich freue mich, dass sich heute Bund, Länder und Kommunen erstmals darauf verständigt haben, gemeinsam eine Qualitätsoffensive in der Kindertagesbetreuung zu starten. Bis zum Frühjahr sollen die Eckpunkte für ein Qualitätsentwicklungsgesetz erarbeitet werden, das den länderspezifischen Bedürfnissen gerecht wird. Das heißt auch, dass wir künftig wesentlich mehr Mittel investieren müssen. Ich werde mich dafür einsetzen, dass die Kosten fairer auf Bund, Länder und Kommunen verteilt werden. Ein großer Erfolg ist es bereits, dass der Bund in 2017-2020 noch mal rund 1,7 Milliarden Euro zusätzlich für die Kindertagesbetreuung geben wird. Klar ist aber auch, dass wir damit noch lange nicht am Ziel angelangt sind.“
Auch Günter BaaskeMinister für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg zeigt sich mit dem gemeinsamen Bericht zufrieden: „Neben dem Elternhaus sind Kindertagesstätten entscheidende Orte für frühkindliche Bildung. Die Kindertagesbetreuung ergänzt und erweitert die Förderung durch das Elternhaus und stellt wichtige Weichen für den weiteren Bildungsweg der Kinder. Zugleich ist es Aufgabe der Kindertagesbetreuung, Eltern zu entlasten und ihnen eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Sowohl der familienpolitische als auch der bildungspolitische Auftrag stellen hohe Ansprüche an stabile Strukturen und die pädagogische Qualität. Deshalb sind Qualitätsstandards für die Kindertagesbetreuung unverzichtbar. Länder und Kommunen sind hierbei schon seit langem auf dem Weg. Von Länderseite begrüßen wir es ausdrücklich, wenn der Bund eine zielgerichtete und differenzierte finanzielle Unterstützung der Qualitätsentwicklung zusagt.“
Oberbürgermeisterin Dr. Eva LohsePräsidentin des Deutschen Städtetages betont für die am Qualitätsentwicklungsprozess beteiligte Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände: „Eine bessere Qualität kommt allen betreuten Kindern und ihren Eltern zugute. Wir begrüßen, dass Bund und Länder sich zur gemeinsamen Finanzierungsverantwortung beim Qualitätsausbau der Kinder-tagesbetreuung bekennen. Bund und Länder müssen im nächsten Schritt konkrete Zusagen für finanzielle Mittel zur Qualitätsverbesserung geben und sicherstellen, dass die Mittel zielgerichtet und vollständig bei den Kommunen als verantwortliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe ankommen. In den einzelnen Bundesländern und Kommunen sollte entschieden werden, welches Qualitätsziel zunächst in Angriff genommen wird, um die unterschiedlichen vorhandenen Strukturen zu verbessern.“
Den ersten Zwischenbericht hat die Arbeitsgruppe „Frühe Bildung“ von Bund und Ländern mit Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände vorgelegt. Der Bericht beschreibt erstmalig gemeinsame Ziel- und Entwicklungsperspektiven von Bund und Ländern, nimmt Kostenabschätzungen vor und zeigt mögliche Finanzierungswege auf. Mit der gemeinsamen Erklärung erhält die Arbeitsgruppe nun das Mandat von Bund und Ländern, bis zur Jugend- und Familienministerkonferenz 2017 einen Vorschlag zur weiteren Ausgestaltung des Qualitätsentwicklungsprozesses und zur finanziellen Sicherung zu erarbeiten.
Mit dem Communiqué „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern“ wurde 2014 der Startschuss für einen gemeinsamen Qualitätsentwicklungsprozess von Bund und Ländern unter enger Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände gegeben. Seitdem tagte die Arbeitsgruppe „Frühe Bildung“ mit Vertreterinnen und Vertretern des BMFSFJ, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände mit dem Ziel, gemeinsame Handlungsziele zu entwickeln und Vorschläge für Finanzierungsgrundlagen zu erarbeiten. Unterstützt wurde sie dabei von Vertreterinnen und Vertretern aus den in der Kindertagesbetreuung verantwortlichen Verbänden und Organisationen sowie durch Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis. Die Ergebnisse dieser Arbeit hat die Arbeitsgruppe „Frühe Bildung“ nun mit dem Zwischenbericht 2016 von Bund und Ländern vorgelegt.
Neben dem Qualitätsentwicklungsprozess und dem Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren engagiert sich der Bund mit Bundesprogrammen für mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung. Im Januar 2016 liefen die Bundesprogramme „Sprach-Kitas“ zur Verbesserung der sprachlichen Bildung in Kitas, „KitaPlus“ für passgenaue Betreuungsangebote außerhalb der üblichen Betreuungszeiten und „Kindertagespflege“ zur weiteren Qualifizierung der Tagespflegepersonen an.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.bmfsfj.de

Verbände fordern einheitliche Qualitätsstandards für Kitas

Um überall in Deutschland eine hohe Betreuungsqualität sicherzustellen, müssen verbindliche, bundesweit einheitliche und wissenschaftlich fundierte Standards eingeführt werden: Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) fordert dies gemeinsam mit Familien-, Kinderrechts- und Wohlfahrtsverbänden sowie Gewerkschaften. Anlass dafür ist die Veröffentlichung des Zwischenberichts der Arbeitsgruppe "Frühe Bildung", in der Bund, Länder und Kommunen gemeinsame Handlungsziele entwickeln und Vorschläge für Finanzierungsgrundlagen erarbeiten.
Die Verbände begrüßen den von Bund und Ländern eingeschlagenen Weg zur Verbesserung der Qualität in Kitas und Kindertagespflege und gehen davon aus, dass nunmehr konkrete Umsetzungsschritte erarbeitet werden.
Die Erklärung wird von den folgenden Organisationen getragen:
  • Arbeiter-Samariter-Bund
  • AWO
  • Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und    Kindertagespflege
  • Deutsche Liga für das Kind
  • Deutscher Familienverband
  • Deutscher Kinderschutzbund
  • Deutsches Kinderhilfswerk
  • evangelische arbeitsgemeinschaft familie
  • Familienbund der Katholiken
  • Fröbel-Gruppe
  • Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
  • Lebenshilfe
  • Pestalozzi-Fröbel-Verband
  • Verband alleinerziehender Mütter und Väter
  • Verband binationaler Familien und Partnerschaften
  • Zukunftsforum Familie

Freitag, 11. November 2016

Haushalt 2017: Mehr Entlastung für Familien

Mit rund 9,5 Mrd. Euro ist der Etat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend(BMFSFJ) für das Jahr 2017 so groß wie nie zuvor.
„Ich freue mich sehr, dass weiteres Geld für Familien zur Verfügung gestellt werden kann. Dafür möchte ich mich sehr bei den Koalitionsfraktionen bedanken“, erklärte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig anlässlich der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses.
„Mit diesem Haushalt geben wir deutlich mehr Geld für die Familien. Wir unterstützen Familien mit modernen familienpolitischen Leistungen, die Eltern ein solides Auskommen sichern und die Kinderarmut bekämpfen. Es gibt mehr Geld für gute Kinderbetreuung. Und es gibt mehr Geld für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft“, betonte Manuela Schwesig. „Denn Geld für starke Familien und Geld für starke Strukturen in der Zivilgesellschaft sind Investitionen in den Zusammenhalt und in die Zukunft unseres Landes.“
Bei den gesetzlichen Leistungen für Familien sind das neue ElterngeldPlus und das klassische Elterngeld so beliebt wie nie zuvor. Im kommenden Jahr werden hierfür 6,4 Mrd. Euro veranschlagt. Dies hängt auch mit der erhöhten Geburtenrate zusammen. Im vergangenen Jahr sind so viele Kinder (insgesamt 738.000) zur Welt gekommen wie seit 15 Jahren nicht.
„Jeder einzelne Cent ist gut investiert, denn besonders das ElterngeldPlus gibt Paaren eine flexiblere Unterstützung, wenn beide früh nach der Geburt in Teilzeit wieder in den Beruf einsteigen wollen. Und es hilft Müttern und Vätern dabei, Familie und Beruf partnerschaftlich aufzuteilen“, so Schwesig.
Der Kinderzuschlag wurde erhöht für die Eltern, die arbeiten gehen, aber am Ende des Monats kaum etwas übrig haben. So bekommt eine Frau, die zwei Kinder allein großzieht und 1.200 Euro netto verdient, 320 Euro Kinderzuschlag. Der Kinderzuschlag trägt mit dazu bei, dass alleinerziehende Mütter ein besseres Auskommen für sich und ihre Kinder haben und besser vor Armut geschützt sind.
Zu guten Rahmenbedingungen für Familien gehört auch eine gute und flexible Kindertagesbetreuung. Daher geht auch der Ausbau des Platzangebots weiter: Dem Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau werden im Jahr 2017 insgesamt 446 Mio. Euro aus dem Haushalt des Bundesfamilienministeriums zugeführt.
„Mir ist es besonders wichtig, dass wir nicht nur mehr Plätze schaffen, sondern auch mehr Qualität und mehr Flexibilität in die Kindertagesbetreuung bringen. Besonders Eltern, die im Schichtdienst arbeiten, zum Beispiel am Abend oder am Wochenende, sind auf flexible Betreuungsangebote außerhalb der üblichen Kita-Öffnungszeiten angewiesen. Für diese Bedarfe gibt es derzeit noch kein flächendeckendes Angebot. Das wollen wir ändern und deshalb fördern wir mit dem Bundesprogramm „KiTa-Plus“ bedarfsgerechte Betreuungszeiten in 300 Kitas bundesweit“, erklärte Ministerin Schwesig.
In Deutschland besuchen rund 721.000 Kinder unter 3 Jahren eine Kita. Aber noch mit fünf Jahren hat ein Viertel der Kinder einen Bedarf an Sprachförderung. Dies gilt für Kinder mit und ohne Migrationshintergrund.
Für eine gute schulische Bildung und für gesellschaftliche Teilhabe wurden in einem ersten Schritt die Haushaltsmittel für frühkindliche Sprach- und Integrationsförderung in Kitas um 150 Mio. Euro auf insgesamt 278 Mio. Euro erhöht. Doppelt so viele Kitas wie bisher können künftig zur Sprach-Kita werden und Mittel für eine zusätzliche halbe Fachkraftstelle abrufen.
Um gesellschaftliche Teilhabe und um Integration geht es auch bei der Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements. Mit dem Bundesprogramm „Menschen stärken Menschen“ unterstützt das BMFSFJ freiwilliges Engagement zur Unterstützung von geflüchteten Menschen.
Einen großen Aufwuchs in unserem Haushalt gibt es ebenfalls im Bereich „Demokratieförderung und Extremismusprävention“. Das erfolgreiche Bundesprogramm „Demokratie leben“ wird mit über 100 Mio. Euro breiter aufgestellt und um neue Themenbereiche ergänzt. Ziel ist es, die Entstehung demokratiefeindlicher extremistischer Tendenzen frühzeitig zu verhindern oder wenigstens zu unterbrechen.
Die Mehrgenerationenhäuser sind ein Beispiel für Begegnung und gelebte Solidarität zwischen den Generationen. Mit dem neuen „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus“ kann die erfolgreiche Arbeit der Mehrgenerationenhäuser weitergeführt werden.
Neben der Förderung bis zu 100 weiterer Mehrgenerationenhäuser gibt es zudem wieder mehr Geld für die C1- Sprachkurse des Garantiefonds Hochschulbereich und für die Jugendmigrationsdienste. Zudem erhalten die Wohlfahrtsverbände weiterhin zusätzliche Mittel für die Beratung und Betreuung von Geflüchteten. Auf diese Weise ist auch die weitere Förderung der psychosozialen Therapie- und Folteropferzentren gesichert. Ebenfalls profitieren die Freiwilligendienste, die Bundesstiftung Mutter und Kind, die Jugendverbände und das Deutsch-Polnische Jugendwerk.
(www,bmfsfj.de)

Montag, 17. Oktober 2016

Kinderarmut: Schluss mit den Ausreden!

Internationaler Tag für die Beseitigung der Armut: Bündnis um die Nationale Armutskonferenz fordert drei Schritte gegen Kinderarmut

Rund 3 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland sind von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen. Jedes fünfte Kind lebt in Armut, davon jedes zweite Kind bei Alleinerziehenden. Materielle Armut ist zentraler Risikofaktor für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen. Anlässlich des Internationalen Tages für die Beseitigung der Armut am 17. Oktober fordert ein Bündnis aus 40 Sozial- und Familienverbänden und Kinderschutzorganisationen um die Nationale Armutskonferenz von der Politik drei Schritte gegen Kinderarmut.

Im Aufruf "Keine Ausreden mehr: Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen!" formuliert das vom VAMV mitinitiierte Bündnis Forderungen, die jetzt in die Programmdebatte der Parteien zur Bundestagswahl einfließen sollen. Anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung der Armut fordern die Bündnispartner drei Schritte gegen Kinderarmut:
  1. Das Existenzminimum von Kindern muss realistisch ermittelt werden. Der Bedarf, der im Regelsatz festgelegt ist, darf nicht einfach aus Ausgabepositionen der ärmsten Haushalte abgeleitet werden. Es gilt die tatsächlichen Bedürfnisse u.a. für Kleidung und Schulmaterial zu erheben.  
  2. Die Ungerechtigkeiten in der Familienförderung müssen abgebaut werden. Aktuell werden Kinder gutverdienender Eltern durch die Kinderfreibeträge stärker unterstützt als Kinder Erwerbsloser oder mittlerer Einkommensbeziehender.
  3. Leistungen müssen einfacher gestaltet und leichter zugänglich sein.Langfristig sollten Familien alle Leistungen für ihre Kinder über eine Stelle in einem Auszahlungsbetrag beziehen.
Die Bündnispartner betonen: "Die unterzeichnenden Organisationen werden aufmerksam verfolgen, welchen Stellenwert die Beseitigung von Kinderarmut in den Wahlprogrammen erhält."

Appell für Alleinerziehende

Armut von Alleinerziehenden nimmt zu - fast 1 Million Kinder alleinerziehender Eltern leben in Armut


Alleinerziehende und ihre Kinder tragen in Deutschland das höchste Armutsrisiko. Fast 1 Million Kinder in Ein-Elternfamilien leben in Armut -  mit allen negativen Auswirkungen auch auf ihre Zukunft. Alleinerziehende, davon sind 90 Prozent Frauen,  werden buchstäblich alleingelassen. Ihre Situation hat sich in den vergangenen zehn Jahren verschlechtert statt verbessert. Jeder Cent muss dreimal umgedreht werden, für Freizeitaktivitäten, Kultur, Urlaub oder notwendige Anschaffungen reicht häufig das Geld nicht. Besonders problematisch ist, dass die Hälfte der Kinder von Alleinerziehenden aus verschiedene Gründen keinen Unterhalt des anderen Elternteils erhält. Der Beschluss, die Ersatzleistung Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr zu verlängern, muss zügig umgesetzt werden. Viel zu viele Alleinerziehende und deren Kinder sind auf Hartz IV angewiesen.

Es besteht dringender Handlungsbedarf!

Mit einem gemeinsamen Appell anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung der Armut am 17. Oktober wenden sich der VAMV, die BAG der Kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Deutschlands, der Deutsche Frauenrat, die Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband, der Sozialdienst katholischer Frauen sowie regionale Netzwerke und Organisationen an die Politik. Es fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die Frauenpolitischen Sprecher/innen der Bundestagsfraktionen, die Minister/innen Wolfgang Schäuble, Manuela Schwesig, Heiko Maas und Andrea Nahles sowie die Bundeskanzlerin Angela Merkel auf:
Politik muss endlich handeln!

Alleinerziehende begrüßen Einigung, Unterhaltsvorschuss endlich ausbauen!

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Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) begrüßt die Einigung zwischen Bund und Ländern, den Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr des Kindes zu verlängern und die begrenzte Bezugsdauer von 72 Monaten aufzuheben. "Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige, armutsvermeidende Leistung. Die willkürlichen Begrenzungen stellen Alleinerziehende allerdings vor massive Probleme. Mit einem Ausbau des Unterhaltsvorschuss bis 18 wird eine langjährige Forderung des VAMV endlich umgesetzt", betont Bundesvorsitzende Solveig Schuster. "Wir sind erleichtert und froh. Reformbedarf bestehe aber weiter in der Höhe. Um  Gerechtigkeit für alle Kinder zu schaffen, darf das Kindergeld nicht länger vollständig auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet werden, sondern wie beim Unterhalt nur zur Hälfte", fordert Schuster. Nur so kann der Unterhaltsvorschuss seine armutsvermeidende Wirkung tatsächlich entfalten.

Mit dem Unterhaltsvorschuss springt der Staat für den Unterhaltspflichtigen ein, wenn dieser nicht zahlt, damit das Kind Geld zum Leben hat. Allerdings nur bis zum 12. Geburtstag des Kindes und für maximal 72 Monate. Nur jedes vierte Kind erhält den Unterhalt, der ihm zusteht, die Hälfte sogar gar keinen.

Mit dem Beschluss zur Neuregelung des Bund-Länder-Finanzausgleichs haben sich Bund und Länder vergangen Freitag darauf verständigt, zum 1. Januar 2017 die Altersgrenze von 12 auf 18 Jahre anzuheben, die Bezugsdauergrenze aufzuheben sowie auf eine dafür erforderliche Finanzierung. Diese liegt bereits jetzt auf den Schultern von Bund und Ländern. Zu den finanziellen Belastungen der Länder gebe es noch Beratungsbedarf mit dem Bund, so der Beschluss der Regierungschef/innen von Bund und Ländern.

"Wir gehen davon aus, dass ein Ausbau des Unterhaltsvorschuss Kinder von Alleinerziehenden aus der Armut holt", betont Solveig Schuster. "Wir dringen auf eine zeitnahe Einigung, welche Belastungen Bund und Länder tragen, so dass die Änderung tatsächlich Anfang 2017 in Kraft treten kann."

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 2,7 Millionen Alleinerziehenden. Der VAMV fordert die Anerkennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein.

Freitag, 14. Oktober 2016

Pressemitteilung zum Internationalen Tag zur Beseitigung der Armut am 17.Oktober

 

 

 

 

 

  Pressemitteilung

zum Internationalen Tag zur Beseitigung der Armut am 17.Oktober
 
Alleinerziehende und ihre Kinder tragen in Deutschland das höchste Armutsrisiko.
Fast 1 Million Kinder in Ein-Elternfamilien leben in Armut – mit allen negativen Auswirkungen auch auf ihre Zukunft. Alleinerziehende, davon sind 90 Prozent Frauen,  werden buchstäblich alleingelassen. Ihre Situation hat sich in den vergangenen zehn Jahren verschlechtert statt verbessert. Jeder Cent muss dreimal umgedreht werden, für Freizeitaktivitäten, Kultur, Urlaub oder notwendige Anschaffungen reicht häufig das Geld nicht. Besonders problematisch ist, dass die Hälfte der Kinder von Alleinerziehenden aus verschiedene Gründen keinen Unterhalt des anderen Elternteils erhält. Nicht nachvollziehbar ist, warum der Unterhaltsvorschuss bisher nur für maximal sechs Jahre und höchstens bis zum zwölften Geburtstag des Kindes gewährt wird. Viel zu viele Alleinerziehende und deren Kinder sind auf Hartz IV angewiesen.
 
Es besteht dringender Handlungsbedarf!
 
Mit diesem gemeinsamen Appell wenden wir uns an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die frauenpolitischen Sprecher/innen der Bundestagsfraktionen, die Minister/innen Wolfgang Schäuble, Manuela Schwesig, Heiko Maas und Andrea Nahles, sowie an die Bundeskanzlerin Angela Merkel und fordern: Politik muss endlich handeln!

 
 
Gemeinsamer Appell zum 17. Oktober:
Internationaler Tag zur Beseitigung der Armut

 

Armut von Alleinerziehenden nimmt zu – fast 1 Million Kinder alleinerziehender Eltern leben in Armut
 
Alleinerziehende und ihre Kinder tragen in Deutschland das höchste Armutsrisiko. Die erschreckenden Ergebnisse der Studie der Bertelsmann Stiftung vom Juli 2016 bestätigen die Erfahrungen der BAG der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Deutschlands, des Deutschen Frauenrates, der Diakonie Deutschland- Evangelischer Bundesverband, des Verbandes der alleinerziehenden Mütter und Väter (VAMV e.V.), des Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) sowie regionaler Netzwerke und Organisationen. Schon seit vielen Jahren weisen wir auf die fortschreitende Verarmung von Alleinerziehenden und ihren Kindern hin und fordern die Politik zum Handeln auf.
 
Nach den Angaben der Studie der Bertelsmann Stiftung hat sich jedoch in den vergangenen zehn Jahren die Situation Alleinerziehender weiter verschlechtert statt verbessert. 2014 erhielten 42 Prozent der Alleinerziehenden ein Einkommen, das weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens entsprach. Das sind 6,6 Prozent mehr als 2005. Im gleichen Zeitraum ist das Armutsrisiko bei Paarfamilien um fast 12 Prozent gesunken.
 
Ein-Eltern-Familien sind fünfmal häufiger im SGB II-Bezug als Paar-Familien, obwohl mehr als drei Viertel der Alleinerziehenden über einen mittleren bis hohen Berufsabschluss verfügt.
 
90 Prozent der Alleinerziehenden sind Frauen. Die Hälfte der Kinder von Alleinerziehenden erhält keinen Unterhalt, obwohl er ihnen zusteht. 25 Prozent bekommen weniger als ihnen zusteht, weil der entsprechende Elternteil (mehrheitlich Väter) unregelmäßig oder zu wenig zahlt. Knapp eine Million Kinder von Alleinerziehenden lebt von Leistungen nach dem SGB II. Oft müssen Ein-Eltern-Familien nur deshalb Leistungen nach dem SGB II beantragen und sich den Restriktionen des Jobcenters unterwerfen, weil die unterhaltspflichtigen Elternteile ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen. Es kann nicht hingenommen werden, dass zahlungsfähige unterhaltpflichtige Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen. Es braucht endlich wirksame rechtliche Instrumente gegen zahlungsunwillige Elternteile.
 
Es ist unzumutbar und in keiner Weise nachvollziehbar, dass unterhaltsberechtigte Personen (zumeist Mütter) nachweisen müssen, inwieweit der Unterhaltspflichtige in der Lage wäre, einer Arbeit nachzugehen, die eine Unterhaltszahlung ermöglicht. Die Reform des Unterhaltsrechtes 2008 hat die finanzielle Situation Alleinerziehender weiter verschärft.
 
Der Staat springt mit dem Unterhaltsvorschuss ein, wenn kein Kindesunterhalt gezahlt wird. Wenn aber nach 72 Monaten maximaler Bezugszeit und spätestens mit der Vollendung des zwölften Lebensjahres des Kindes die staatliche Unterstützung endet - wer zahlt dann? Es sind zumeist die Frauen, die es „irgendwie hinbekommen“ müssen. Ein positiver Schritt ist die gerade kürzlich erfolgte Einigung in der Koalition zur Ausweitung des Unterhaltsvorschusses bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt noch nicht vor. Offen bleibt, in welcher Form und wie schnell in Abstimmung mit den Ländern die Umsetzung dieses Beschlusses erfolgen wird. Die Unterhaltsbeträge nach der Düsseldorfer Tabelle sind schon lange nicht mehr zeitgemäß und decken nicht den Bedarf der Kinder. Viele sind aus finanziellen Gründen von sozialen und kulturellen Aktivitäten in ihrem unmittelbaren Lebensalltag ausgeschlossen. Alle diese Kinder haben einen schlechteren Start in das Leben.
 
Wenn Frauen und Männer in sehr jungen Jahren Familienaufgaben übernehmen, tragen sie ein hohes Risiko keinen Berufsabschluss zu schaffen. Gerade für die berufliche Erstausbildung und Qualifizierung von jungen Menschen mit Kindern ist die Teilzeitausbildung ein wichtiger Baustein.
 
Für alle Eltern ist die Vereinbarkeit von beruflichen Anforderungen und privaten Fürsorgepflichten eine tägliche Herausforderung. Im Besonderen für Alleinerziehende ist das Vorhandensein einer auf diese Belange zugeschnittenen Kinderbetreuung eine wichtige Voraussetzung für eine existenzsichernde Erwerbstätigkeit.
 
Die zentrale politische Zielsetzung muss sein, Rahmenbedingen zu schaffen, die es Alleinerziehenden ermöglicht, ihren Lebensunterhalt sowie den ihrer Kinder langfristig und nachhaltig durch eigene Erwerbstätigkeit zu sichern.
 
Ein-Eltern-Familien müssen endlich als eine gleichberechtigte Familienform sowohl rechtlich als auch finanziell anerkannt werden. Deshalb fordern wir:

  • Die Anhebung und Dynamisierung des steuerlichen Entlastungsbetrages für Alleinerziehende
  • Keine Anrechnung des vollen Kindergeldes auf den Unterhaltsvorschuss
  • Zügige Umsetzung des Grundsatzbeschlusses zur  Ausweitung des Unterhaltsvorschusses ohne zeitliche Begrenzung der Bezugsdauer und bis zur Volljährigkeit des Kindes in Höhe des Mindestunterhalts
  • Wirksame rechtliche Instrumente gegen zahlungsunwillige Elternteile
  • Den qualitativen und quantitativen Ausbau der Teilzeitberufsausbildung
  • Ausbau und Förderung von flexiblen Kinderbetreuungsformen außerhalb der Regelöffnungszeiten von Kita und Hort

 
Außerdem fordern wir die Einführung eines pauschalen Umgangskinder-Mehrbedarfs im SGB II, der an den hilfebedürftigen umgangsberechtigten Elternteil ausgezahlt wird und dem Zweck dient, die Existenz des Kindes während der Umgangstage sicher zu stellen. Wir fordern Rechtssicherheit für Alleinerziehende, dass während der Umgangstage nicht das Sozialgeld für ihr Kind gekürzt wird.
 
Langfristig brauchen wir einen Systemwechsel, der über den Lebensverlauf hinweg bis ins hohe Alter auf ökonomische Selbständigkeit setzt. Es gilt Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine aktive Elternschaft von Müttern und Vätern ermöglicht. Alle Kinder haben das Recht auf eine umfassende Förderung, unabhängig von der jeweiligen Familienform in der sie aufwachsen. Das ist nur möglich durch eine Kindergrundsicherung
 
Sie, als Politiker/innen müssen endlich handeln!
 
Unterzeichner/innen:
BAG der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Deutschlands, e.V., Deutscher Frauenrat e.V., Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband, Sozialdienst katholischer Frauen (SkF e.V.) - Gesamtverein, Verband alleinerziehenden Mütter und Väter (VAMV e.V.) Bundesverband, Selbsthilfeinitiativen Alleinerziehender (SHIA e.V.), Evangelische Frauen in Baden, Frauenwerk der Nordkirche, Netzwerk Alleinerziehenden-Arbeit Baden Württemberg
 
Die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauen- und Gleichstellungsbeauftragter hat immer wieder auf die schwierige Situation von Alleinerziehenden und ihrer Kinder hingewiesen und eine bundesweite Kampagne gegen Frauenarmut gestartet. Informationen, Videos und Audios zur kostenfreien Nutzung unter: www.frauenbeauftragte.de
 
Ansprechpartnerinnen:
·         BAG kommunaler Frauen- und Gleichstellungsbeauftragter Deutschlands,
Heike Gerstenberger (030/902 95 23 05), Annette Niesyto (0721/133 30 60)
 
·         Deutscher Frauenrat e.V., Ulrike Helwerth (030/20 45 69 17)
 
·         Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband
Ulrike Gebelein (0173/254 96 51),
ulrike.gebelein@diakonie.de
 
·         Sozialdienst katholischer Frauen, SkF Gesamtverein e.V.,
Renate Jachmann-Willma, (0231/55 70 26 22)
 
·         Verband alleinerziehender Mütter und  Väter, VAMV e.V.
Geschäftsstelle (030/695 97 86) und Solveig Schuster (0178/12 94 27)
 
·         Selbsthilfeinitiativen Alleinerziehender, SHIA e.V.
Birgit Uhlworm (03375/29 47 52 oder 0175/110 47 38), Brunhild Fischer (0163/800 00 32)
 
·         Evangelische Frauen in Baden, Anke Ruth-Klumbies (0175/159 57 03)
 
·         Frauenwerk der Nordkirche, Susanne Sengstock (0431/55 77 91 02)
 
·         Netzwerk Alleinerziehenden-Arbeit Baden-Württemberg
Hannelore List (0175/159 57 03)
 
 
Mit freundlichen Grüßen
Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG)
kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen
Geschäftsstelle
Weydingerstraße 14-16
10178 Berlin
Fon 0 30 - 240 09 812
Fax 0 30 - 240 09 813

 
 
 

Mittwoch, 12. Oktober 2016

Mehr Geld für Familien mit kleinen Einkommen

Für Eltern mit niedrigem Einkommen wird der Kinderzuschlag zum Jahresbeginn 2017 erneut erhöht. Nach einer ersten Erhöhung im Juli 2016 auf 160 Euro, beläuft sich der Kinderzuschlag ab dem 1. Januar auf 170 Euro. Das hat das Kabinett am 12.10.2016  beschlossen.
„Vor allem für Geringverdiener muss mehr getan werden, denn sie sind einem besonders hohen Armutsrisiko ausgesetzt. Mit der Erhöhung des Kinderzuschlags erreichen wir zwei Dinge: Wir unterstützen damit mehr Familien mit kleinen Einkommen, gerade auch jene, die viele Kinder haben. Und wir stärken sie darin, ihr Einkommen selbst zu erwirtschaften und dauerhaft auf sicheren Füßen zu stehen,“ erklärte Bundesfamilienministerin Schwesig.
Zudem hat sich das Kabinett darauf verständigt, dass im Rahmen der Beratungen von Bund und Ländern zu den Finanzbeziehungen auch eine Verbesserung des Unterhaltsvorschusses erreicht werden soll.
Dazu sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig: „Wir müssen Alleinerziehende, die keinen Unterhalt vom Partner für die Kinder bekommen, besser unterstützen. Gleichzeitig müssen wir dafür sorgen, dass der Unterhalt konsequent von den nichtzahlenden Elternteilen zurückgefordert wird.“
Zum Hintergrund:
Kinderzuschlag
Kinderzuschlag können Elternpaare und Alleinerziehende für ihr Kind erhalten, wenn dieses unverheiratet, unter 25 Jahre alt ist und in ihrem Haushalt lebt und wenn die Eltern für dieses Kind Kindergeld beziehen. Außerdem sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen: Zum Beispiel müssen die monatlichen Einnahmen der Eltern mindestens 900 Euro für Elternpaare und 600 Euro für Alleinerziehende betragen und dürfen eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.
Die obere Einkommensgrenze liegt zum Beispiel für ein Elternpaar mit zwei Kindern und einer monatlichen Miete von 690 Euro warm bei ca. 2400 Euro brutto. Für ein Elternpaar mit drei Kindern und einer monatlichen Miete von 780 Euro warm liegt sie bei ca. 3000 Euro. Und für Alleinerziehende mit einem Kind und einer monatlichen Miete von 560 Euro warm liegt die Einkommensgrenze bei 2000 Euro brutto.
Wer Anspruch auf Kinderzuschlag hat, kann zusätzlich Bildungs- und Teilhabeleistungen in Anspruch nehmen.
Unterhaltsvorschuss
Beim Unterhaltsvorschuss ist vorgesehen, die Altersgrenze von 12 auf 18 Jahre anzuheben. Außerdem soll der Unterhaltsvorschuss künftig ohne zeitliche Befristung bezogen werden können. Bisher ist die Bezugsdauer auf 72 Monate begrenzt. Ziel ist es, dass Bund und Länder im Rahmen der Beratungen zu den Finanzbeziehungen die dazu erforderliche Finanzierung klären. (www.bmfsfj.de)
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Internet unter www.bmfsfj.de bzw. www.Familien-wegweiser.de.

Dienstag, 27. September 2016

"KitaPlus: Weil gute Betreuung keine Frage der Uhrzeit ist"

Bereits150 Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen erproben und entwickeln bundesweit innovative Modelle zur Erweiterung ihrer Öffnungszeiten. Insgesamt möchte dasBundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend rund 300 Vorhaben fördern, die sich mit ihrem Angebot passgenau am Bedarf der Familien und am Kindeswohl orientieren.
„Die Nachfrage zum „KitaPlus-Programm“ ist enorm. Sie zeigt den hohen Bedarf von Eltern, die im Schichtdienst oder zu Randzeiten erwerbstätig sind und ihre Kinder gut versorgt wissen wollen. Mit „KitaPlus“ können wir Müttern und Vätern eine flexible und gute Betreuung für ihre Kinder anbieten, die den Familien und ihren Lebenslagen gerecht wird. Die 300 Vorhaben und Standorte, die wir mit „KitaPlus“ insgesamt fördern wollen, werden vielfältige Lösungen und Konzepte für unterschiedlichste Anforderungen bieten. Am Ende eint sie alle ein Ziel: eine optimale Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten, die das Wohl der Kinder fest im Blick hat“, sagte Manuela Schwesig auf der ersten Trägerkonferenz vor rund 300 Teilnehmenden in Berlin.
Anschließend übergab sie fünf weitere Zuwendungsbescheide an Kinderbetreuungseinrichtungen und an eine Kindertagespflegestelle, die ihre Öffnungszeiten im Rahmen des Bundesprogramms "KitaPlus" bedarfsorientiert erweitern.
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist für viele Eltern noch immer ein Balanceakt. Familien benötigen eine gute und auf ihre Arbeitszeiten abgestimmte Kinderbetreuung. Deshalb fördert dasBundesfamilienministerium das Bundesprogramm „KitaPlus“. Hier richten Kinderbetreuungseinrichtungen und Kindertagespflegestellen ihre Betreuungsangebote am Bedarf und an den Lebensrealitäten von Familien aus. Dabei kommt es auf gute Qualität auch früh morgens, spät abends, nachts oder am Wochenende an. Vor allem Alleinerziehende und Eltern in Schichtarbeit sowie Berufsgruppen, deren Arbeitszeiten außerhalb der üblichen Betreuungszeiten liegen nutzen diese Angebote.
Auf der Konferenz konnten die Träger die sich bereits am Bundesprogramm beteiligen, aber auch Vertreterinnen und Vertreter der Kooperationspartner des Programms, von Länderministerien, von den örtlichen Jugendämtern, die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt aus den Arbeitsverwaltungen und weitere aktiv Beteiligte sich austauschen.
In Workshops diskutieren die Teilnehmer unter anderem über Fragen der Auswirkung von flexiblen Betreuungsangeboten auf die Kinder, die Bedeutung guter Elternarbeit, Möglichkeiten der Kindertagespflege und der nachhaltigen Umsetzung des Bundesprogramm „KitaPlus“.
Zur Förderung des Bundesprogramms „KitaPlus“ stehen von Januar 2016 bis einschließlich Dezember 2018 insgesamt 100 Millionen Euro zur Verfügung. Eine zweite Trägerkonferenz im Rahmen des Bundesprogramms „KitaPlus“ ist 2018 geplant. (www.bmfsfj.de)

Weitere Informationen finden Sie unter: www.fruehe-chancen.de/kitaplus.

Sonntag, 5. Juni 2016

VAMV Saarbrücken ehrt die Bezirksbürgermeisterin der Landeshauptstadt Saarbrücken Frau Christa Piper mit Ehrenmitgliedschaft

Auf dem diesjährigen Sommerfest des VAMV Ortsverband Saarbrücken e.V. am 05.06.2016 überreichte der Vorsitzende Jürgen Pabst , im Namen aller Mitglieder, der Bezirksbürgermeisterin der Landeshauptstadt Saarbrücken Frau Christa Piper für das gesellschaftliche und politische Engagement und die langjährige Unterstützung des Verbandes eine Urkunde zur Ehrenmitgliedschaft. Die Freude darüber war beiderseits groß und herzlich. Frau Ursel Theres, Mitbegründerin des VAMV Landesverband Saar und langjähriges Mitglied im VAMV Saarbrücken hatte dies angeregt.  

von links Bezirksbürgermeisterin C.Piper, Vorsitzender J. Pabst

von links Bezirksbürgermeisterin C.Piper,Vorsitzender J.Pabst,Stellvertreterin B.Krebber-Wengler

von links Bezirksbürgermeisterin C.Piper, U.Theres
 

Dienstag, 31. Mai 2016

Verbände starten Aufruf für eine Gesellschaft ohne Kinderarmut

Berlin, 31. Mai 2016. Mehr als 30 Verbände und Nichtregierungsorganisationen sowie Experten aus Wissenschaft und Kirchen appellieren in einem Aufruf an die Politik, Armut und Ausgrenzung von Kindern und Jugendlichen wirksam zu bekämpfen. 

In ihrem Aufruf "Wir wollen eine Gesellschaft, der jedes Kind gleich viel wert ist!" fordern die Unterzeichner eine eigenständige und einheitliche Geldleistung für alle Kinder und Jugendlichen, die deren finanzielles Existenzminimum und gesellschaftliche Teilhabe wirklich absichert. Es sei zu tiefst ungerecht, wenn Eltern mit höheren Einkommen für ihre Kinder mehr Unterstützung erhalten, als Eltern mit mittlerem oder niedrigem Einkommen. Wer auf Grundsicherungsleistungen wie Hartz IV angewiesen sei, erhalte faktisch kein Kindergeld, da es mit den Regelleistungen verrechnet wird. Auch der
bürokratische Kindergeldzuschlag erreiche nur wenige bedürftige Familien mit Kindern, argumentieren die Unterzeichner. Eine einheitliche und eigenständige Geldleistung würde zudem viele Kinder und Jugendliche aus dem diskriminierenden und stigmatisierenden Bezug der Grundsicherungsleistungen herausholen. 

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) unterstützt den Aufruf und hat diesen unterzeichnet. Die VAMV-Bundesvorsitzende Solveig Schuster erklärt hierzu:
"Wir unterstützen den Aufruf, weil Bildung und Beruf, Chance und Teilhabe, Gesundheit und Wohlergehen weder von Herkunft, Bildungsstand und Geldbeutel noch von der Lebensform der Eltern eines Kindes abhängen dürfen. Die Kinder von heute werden morgen die Erwachsenen sein, die unsere Gesellschaft tragen. Verantwortungsvoll mit unserer Zukunft umzugehen, heißt, sie stärker in den Blick zu nehmen und allen gleiche Startbedingungen zu ermöglichen. Dazu gehört ein finanzielles Fundament, das keine Unterschiede macht. Wer schon hinter den Startblöcken platziert ins Rennen geht, läuft von Beginn an hinterher."

Eine digitale Pressemappe und mehr Informationen zum Thema Kinderarmut ist zu finden unter:
http://www.diakonie.de/aufruf-fuer-eine-gesellschaft-ohne-kinderarmut-17095.html


(www.vamv.de)

Montag, 30. Mai 2016

"Kann ich mir Umgang mit dem Vater leisten?"


Verbände fordern Umgangspauschale für Kinder statt Leistungskürzungen bei Alleinerziehenden


     
Berlin, 30. Mai 2016. Kinder getrennter Eltern, die Umgang mit Mutter und Vater pflegen, dürfen nicht im SGB II-Bezug benachteiligt werden. Die jetzt vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorgeschlagene gesetzliche Verankerung einer tageweisen Kürzung des Sozialgeldes im Haushalt von Alleinerziehenden lehnen wir ab. Durch den erhöhten Umgang mit dem anderen Elternteil entsteht ein zusätzlicher Bedarf, der anerkannt und durch die Einführung einer Umgangspauschale für den umgangsberechtigten Elternteil gedeckt werden muss. 
Nach der vorgesehenen Neuregelung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) soll das dem im Haushalt eines/einer alleinerziehenden Hartz IV-Empfängers/-in lebenden Kind zustehende Sozialgeld um die Tage gekürzt werden, die es beim anderen Elternteil verbringt. Diese Pläne stehen im Zusammenhang mit dem Neunten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung für die Verwaltung und Leistungsbeziehenden. Statt einen Mangel zwischen den Eltern hin- und herzuschieben, muss der Gesetzgeber seiner Verantwortung in der Grundsicherung gerecht werden und den erhöhten umgangsbedingten Kindermehrbedarf anerkennen.

Regelmäßig soll zukünftig bei allen Alleinerziehenden, deren Kinder Umgang mit dem anderen Elternteil (i.d.R. der Vater) haben, gekürzt werden, auch dann, wenn der umgangsberechtigte Elternteil nicht selbst hilfebedürftig im Sinne des Grundsicherungsrechts und nicht auf das Sozialgeld für das Kind angewiesen ist. Diese Regelung würde eine deutliche Verschlechterung für sehr viele Kinder alleinerziehender Eltern im SGB II darstellen. 39 Prozent aller Alleinerziehenden beziehen SGB II-Leistungen, die Hälfte aller Kinder im SGB II lebt bei Alleinerziehenden.

Der Bedarf von Kindern kann realistisch nicht tageweise berechnet werden. Zum einen fallen doppelte Kosten zum Beispiel für Kleidung und Ausstattung an und zum anderen werden laufende Kosten wie zum Beispiel für Versicherungen, Vereinsbeiträge oder das Handy im Haushalt der Alleinerziehenden auch bei tageweisen Abwesenheiten des Kindes nicht eingespart.

Beispiel: Für ein Kind im Alter von sechs bis 14 Jahren sieht das Sozialrecht neun Euro pro Tag vor. Wird das Sozialgeld für zwei Wochenenden bzw. fünf Tage im Monat gestrichen, muss die Alleinerziehende eine Kürzung von über 45 Euro verkraften.

Die von diesem Verfahren erhoffte Verwaltungsvereinfachung ist eine Illusion und verursacht (neue) Konflikte über Umgangszeiten in den Familien. Die Anzahl der Umgangstage kann monatlich wechseln und muss dann jeweils pro Monat neu berechnet werden. Eine Vereinfachung ist hier nicht erkennbar. Ein finanzieller Anreiz für die Reduzierung von Umgangstagen konterkariert darüber hinaus die von der Familienpolitik angestrebte Förderung partnerschaftlicher Elternschaft. Außerdem stellt sie einen Systembruch zum Familienrecht dar, wonach der Kindesunterhalt nicht einfach gekürzt wird, wenn das Kind sich beim Umgangsberechtigten aufhält.

Solange das Kind einen Lebensmittelpunkt hat, wird der Elternteil dort primär für die Organisation des kindlichen Alltags und die Bedarfsdeckung verantwortlich sein. Damit haben Alleinerziehende nicht nur die Hauptverantwortung, sondern auch die größeren Ausgaben sowie Anschaffungen zu tätigen, für die der volle Sozialgeldsatz verlässlich zur Verfügung stehen muss.

Deshalb fordern wir die Einführung eines sozialrechtlichen Umgangsmehrbedarfes in Form pauschalisierter und gestaffelter Zuschläge als Anspruch des umgangsberechtigten Elternteils. Erst mit der Gewährung eines solchen Mehrbedarfs sehen wir die Existenzsicherung für Kinder getrennt lebender Eltern mit SGB II-Leistungsbezug als tatsächlich gesichert an.

Wir fordern alle beteiligten Akteure auf, die Interessen der Kinder Alleinerziehender in den aktuellen Verhandlungen um die Rechtsvereinfachungen im SGB II zu unterstützen! Umgang darf nicht vom Geldbeutel abhängen!

Dr. Anke Klaus, Vorsitzende des Sozialdienstes katholischer Frauen Gesamtverein e.V.
Federführender Verband der Arbeitsgemeinschaft Interessenvertretung Alleinerziehende (AGIA)

Wolfgang Stadler, Bundesvorsitzender
AWO-Bundesverband e.V.

Hannelore Buls, Vorsitzende
Deutscher Frauenrat

Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie e.V. (DGSF)

Ramona Pisal, Präsidentin
Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)

Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer
Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

Heinz Hilgers, Präsident
Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V.

Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik
Diakonie Deutschland ? Evangelischer Bundesverband

Christel Riemann-Hanewinckel, Präsidentin
evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf)

Dr. Eske Wollrad, Martin Rosowski, Geschäftsführende
Evangelisches Zentrum Frauen und Männer gGmbH

Stefan Becker, Präsident
Familienbund der Katholiken e.V. (FDK)

Dr. Frank Johannes Hensel, Sprecher
Nationale Armutskonferenz (nak)

Birgit Uhlworm, Bundesvorstandsvorsitzende
Selbsthilfeinitiative Alleinerziehender (SHIA) e.V. Bundesverband

Solveig Schuster, Bundesvorsitzende
Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV)

Angela Rother-El-Lakkis, Bundesvorsitzende
Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.

Christiane Reckmann, Vorsitzende
Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF)
(www.vamv.de)