Durch ein neues Gesetz wurde der Weg für eine Erhöhung mehrerer steuerlicher Freibeträge bzw. des Kindergeldes frei gemacht. Jeder Steuerpflichtige wird davon profitieren. Dies teilte das Finanzministerium am Samstag (15.08.2015) mit.
Neben einer Erhöhung des Grundfreibetrags (rückwirkend zum 01.01.2015), der in der Lohnabrechnung für den Monat Dezember 2015 bei allen Arbeitnehmern automatisch berücksichtigt wird, wurde der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bereits für das gesamte Jahr 2015 um 600,- Euro auf 1.908,- Euro erhöht. Auch diese Erhöhung wirkt sich durch die Steuerklasse II automatisch in der Lohnabrechnung für Dezember 2015 aus. Hinzu kommt eine Erhöhung des Entlastungsbeitrages um jeweils 240,- Euro für das zweite und jedes weitere Kind im Haushalt.
Da dieser Erhöhungsbetrag nicht in der Steuerklasse II eingearbeitet wurde, empfiehlt das Finanzministerium allen Alleinerziehenden mit 2 oder mehr Kindern im Haushalt: „Warten Sie nicht bis zur Abgabe ihrer Einkommensteuererklärung, sondern beantragen Sie diesen Freibetrag bereits im Lohnsteuerermäßigungsverfahren für das Jahr 2015. So kommen Sie beim Lohnsteuerabzug vollumfänglich in den Genuss der Steuererleichterungen. Dazu reicht eine formlose Anlage zum Lohnsteuerermäßigungsantrag. Der Lohnsteuerermäßigungsantrag muss bis zum 30.11.2015 eingereicht werden.“
(www.saarland.de)