Bildnachweis: Bundesrat.de / Elke Ferner spricht im Bundesrat zum Gesetz zu Verbesserungen von Familienleistungen
Ein guter Tag für Familien: Der Bundesrat hat am 10. Juli dem Gesetzentwurf zur Verbesserung von Familienleistungen zugestimmt. Unter anderem werden nun das Kindergeld, der Kinderzuschlag und der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende angehoben.
Entlastung für Alleinerziehende
Familien sind die Leistungsträger unserer Gesellschaft. Das vom Bundesrat gebilligte Familienpaket, ist ein Signal der Wertschätzung und Anerkennung für die Familien in diesem Land. Insbesondere die Verbesserungen beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende sind begrüßenswert.
"Alleinerziehende zählen zu den Familien, die besonders viel leisten. Deshalb ist es wichtig, dass zum Familienpaket auch die Anhebung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende gehört", betonte Elke Ferner, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesfamilienministerin, in ihrer Rede vor dem Bundesrat. Die Alleinerziehenden werden schon in 2015 mehr Netto vom Brutto haben: Rückwirkend zum 1. Januar 2015 steigt der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 1308 Euro auf 1908 Euro jährlich.
Elke Ferner begrüßte das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags ausdrücklich: "Es ist ein großes Paket, das wir zusammengestellt haben, ein gutes Paket und ein wirksames Paket."
Die Maßnahmen im Einzelnen:
|
Labels
- Alleinerziehend
- Altersarmut
- Arbeit
- Armut
- Corona
- Ehegattensplitting
- Familienpolitik
- Frauen
- Gender/Gleichstellungspolitik
- Gewalt_gegen_Frauen
- INFOHEFTE
- Informationen/Infohefte
- Kinder
- Kinderbetreuung
- Kindesunterhalt
- Kitas
- Politik
- Prostitution
- SGBII/Hartz4
- Sorgerecht
- Steuergerechtigkeit
- Umgang
- Väter
- Vereinbarkeit Familie und Beruf
- Wechselmodell
Freitag, 10. Juli 2015
Bundesrat billigt Gesetz zu Verbesserungen von Familienleistungen
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen