Bildnachweis: Bundesregierung / Denzel Manuele Schwesig
Nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am 21. Juli sein Urteil zum Betreuungsgeld gesprochen und das Gesetz für verfassungswidrig erklärt hat, stellen sich insbesondere Familien, die die Leistung erhalten, viele Fragen. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig dazu: "Klar ist: Niemand muss Geld zurückbezahlen! Die Familien, die bereits Betreuungsgeld beziehen, bekommen es auch weiterhin. Die Auszahlungen laufen ganz normal weiter. Diejenigen, deren Anträge bereits bewilligt wurden, werden Zahlungen erhalten", so die Bundesfamilienministerin.
Bundesregierung prüft Umsetzung
Da das BVerfG das Betreuungsgeldgesetz formal für verfassungswidrig erklärt hat, ist der Bund nicht mehr für diese Leistung zuständig. Das BVerfG hat keine Regelungen getroffen, die das Entfallen des Betreuungsgeldes näher regeln. Die Bundesregierung prüft derzeit, wie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen ist. Dabei wird der Vertrauensschutz für die betroffenen Familien im Vordergrund stehen.
Bereits am 21. Juli hatte Manuela Schwesig sich zu dem Urteil des BVerfG geäußert: "Ich freue mich, dass wir nun Klarheit haben. Die Entscheidung zeigt: Das Betreuungsgeld ist der falsche Weg und hat keine Zukunft. Die frei werdenden Mittel sollen Kindern und Familien zugutekommen, zum Beispiel durch eine verbesserte Kinderbetreuung. Das Geld darf nicht im Haushalt des Bundesfinanzministeriums versickern. Außerdem werde ich nach einer Lösung suchen, damit Familien, die das Betreuungsgeld bereits beziehen, es bis zum Ende bekommen. Über die weitere Umsetzung werde ich mich mit den Regierungsfraktionen am 13. August beraten." (www.bmfsfj.de)
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Freitag, 24. Juli 2015
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig zum Betreuungsgeld
Eingestellt von
Verband Alleinerziehender Mütter und Väter Ortsverband Saarbrücken e.V.
um
05:55
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Donnerstag, 23. Juli 2015
Wegweiser für den Umgang überarbeitet - Orientierungen für Eltern nach Trennung und Scheidung
Wegweiser für den Umgang überarbeitet
Rubrik: Pressemitteilungen
Orientierungen für Eltern nach Trennung und Scheidung

Nach einer Trennung oder Scheidung ist es für die Eltern eine große Herausforderung, die Regelung des Umgangs an den Bedürfnissen und Rechten ihres Kindes auszurichten. In dieser Situation bietet der "Wegweiser für den Umgang nach Trennung und Scheidung. Wie Eltern den Umgang am Wohl des Kindes orientieren können" Unterstützung und Hilfe. Er wurde aufgrund vielfältiger gesetzlicher Änderungen und fachlicher Weiterentwicklungen vollständig überarbeitet und aktualisiert. Auch Großeltern, weitere Bezugspersonen des Kindes, Fachkräfte in Beratungsstellen und Jugendämtern sowie andere Fachleute finden darin für sie relevante Informationen. Herausgeber des Wegweisers sind die Deutsche Liga für das Kind, der Deutsche Kinderschutzbund und der Verband alleinerziehender Mütter und Väter.
"Die wichtigste Botschaft für Eltern ist, dass auch Trennungs- und Scheidungskinder einen guten, unbelasteten Entwicklungsverlauf nehmen und glücklich sein können. Insbesondere dann, wenn in der Trennungssituation ihre Bedürfnisse wahrgenommen, geachtet und berücksichtigt werden", betont Prof. Dr. Sabine Walper, Präsidentin der Deutschen Liga für das Kind.
Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, ergänzt: "Wir müssen konsequent vom Kind aus denken. Das wichtigste Ziel sollte daher sein, das Wohl des Kindes bei allen Entscheidungen in den Mittelpunkt zu stellen. Kinder haben ein Recht auf beide Eltern. Wie der Umgang konfliktarm gelingen kann, zeigt der Wegweiser anhand konkreter Hinweise und Empfehlungen auf."
Der Wegweiser beschreibt dabei nicht nur den Umgang aus Sicht des Kindes, sondern geht auch auf die neue Lebenssituation des hauptbetreuenden Elternteils, des umgangsberechtigten Elternteils und den Umgang mit anderen wichtigen Bezugspersonen des Kindes ein. Zudem erklärt er neben der rechtlichen Situation nach Trennung und Scheidung die Chancen und Risiken für die weitere Entwicklung der Kinder und was für den Umgang zu regeln ist.
"Dabei werden in der überarbeiteten Auflage sowohl die kulturelle Vielfalt als auch gesellschaftliche Veränderungen, wie beispielsweise die Vielfalt von Elternschaft und die Diskussion über das sogenannte Wechselmodell, berücksichtigt", sagt Solveig Schuster, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter.
Der Wegweiser für den Umgang orientiert sich an aktuellen fachlichen und wissenschaftlichen Standards und erläutert die relevante Rechtsprechung. In einem Service-Teil gibt er Eltern zudem Adressen, eine herausnehmbare Mustervereinbarung inklusive Checkliste zum Umgang sowie eine Zusammenstellung der wichtigsten rechtlichen Regelungen an die Hand.
Der Wegweiser ist als Einzelexemplar für 3,00 Euro, ab zehn Exemplaren für je 2,50 Euro, ab 100 Exemplaren für je 2,00 Euro (jeweils zzgl. Versandkosten) erhältlich bei:
Deutsche Liga für das Kind in Familie und Gesellschaft e.V.
Tel.: 030 - 28 59 99 70
Fax : 030 - 28 59 99 71
E-Mail: post@liga-kind.de
Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V.
Tel.: 030 - 21 48 09 24
E-Mail: bestellung@dksb.de
Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V.
Tel.: 0 30 - 69 59 78 6
Fax: 0 30 - 69 59 78 77
E-Mail: kontakt@vamv.de
"Die wichtigste Botschaft für Eltern ist, dass auch Trennungs- und Scheidungskinder einen guten, unbelasteten Entwicklungsverlauf nehmen und glücklich sein können. Insbesondere dann, wenn in der Trennungssituation ihre Bedürfnisse wahrgenommen, geachtet und berücksichtigt werden", betont Prof. Dr. Sabine Walper, Präsidentin der Deutschen Liga für das Kind.
Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, ergänzt: "Wir müssen konsequent vom Kind aus denken. Das wichtigste Ziel sollte daher sein, das Wohl des Kindes bei allen Entscheidungen in den Mittelpunkt zu stellen. Kinder haben ein Recht auf beide Eltern. Wie der Umgang konfliktarm gelingen kann, zeigt der Wegweiser anhand konkreter Hinweise und Empfehlungen auf."
Der Wegweiser beschreibt dabei nicht nur den Umgang aus Sicht des Kindes, sondern geht auch auf die neue Lebenssituation des hauptbetreuenden Elternteils, des umgangsberechtigten Elternteils und den Umgang mit anderen wichtigen Bezugspersonen des Kindes ein. Zudem erklärt er neben der rechtlichen Situation nach Trennung und Scheidung die Chancen und Risiken für die weitere Entwicklung der Kinder und was für den Umgang zu regeln ist.
"Dabei werden in der überarbeiteten Auflage sowohl die kulturelle Vielfalt als auch gesellschaftliche Veränderungen, wie beispielsweise die Vielfalt von Elternschaft und die Diskussion über das sogenannte Wechselmodell, berücksichtigt", sagt Solveig Schuster, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter.
Der Wegweiser für den Umgang orientiert sich an aktuellen fachlichen und wissenschaftlichen Standards und erläutert die relevante Rechtsprechung. In einem Service-Teil gibt er Eltern zudem Adressen, eine herausnehmbare Mustervereinbarung inklusive Checkliste zum Umgang sowie eine Zusammenstellung der wichtigsten rechtlichen Regelungen an die Hand.
Der Wegweiser ist als Einzelexemplar für 3,00 Euro, ab zehn Exemplaren für je 2,50 Euro, ab 100 Exemplaren für je 2,00 Euro (jeweils zzgl. Versandkosten) erhältlich bei:
Deutsche Liga für das Kind in Familie und Gesellschaft e.V.
Tel.: 030 - 28 59 99 70
Fax : 030 - 28 59 99 71
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Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V.
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Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V.
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Dienstag, 21. Juli 2015
Betreuungsgeld verfassungswidrig! Betreuungsgeld in gute Kinderbetreuung investieren!
Alleinerziehende haben keine Wahlfreiheit und können sich den "Luxus" zu Hause zu bleiben, gar nicht leisten. Stattdessen sind sie auf gute und bedarfsgerechte Kitas angewiesen. "Nach dem Urteil ist die Regierung nun gefragt, zügig das Betreuungsgeld abzuwickeln und die frei werdenden Mittel vor allem auch für den Ausbau und die Qualität von frühkindlicher Bildung und Betreuung zu investieren", fordert Schuster. "Alleinerziehende brauchen gute, verlässliche und flexible Kinderbetreuungsangebote auch zu Randzeiten und am Wochenende, wie andere Eltern auch", so die Bundesvorsitzende. Hier besteht weiterhin dringender Ausbaubedarf. Der VAMV fordert die Politik auf, bundesweit einheitliche Qualitätsstandards für Kitas gesetzlich zu verankern.
Zudem ist die Politik gefordert, familienpolitische Widersprüche abzubauen, die im Lebenslauf zu Lasten von Alleinerziehenden gehen, wie etwa das Ehegattensplitting oder die beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatt/innen. Wie das Betreuungsgeld fördern auch sie die Entscheidung von Müttern, zugunsten der Familie zu Hause zu bleiben. Bricht die Ehe auseinander, fällt ihnen das jedoch auf die Füße, denn das Unterhaltsrecht verlangt, selbst für das Geld auf dem Konto zu sorgen. Nach beruflicher Auszeit und ohne Kinderbetreuung ist dies aber kaum zu realisieren. "Hier braucht es einen roten Faden statt Fehlanreize", fordert Schuster.
Der VAMV hatte im Verfahren des Bundesverfassungsgerichts schriftlich und mündlich Stellung bezogen und das Betreuungsgeld als verfassungswidrig kritisiert.
Freitag, 10. Juli 2015
Bundesrat billigt Gesetz zu Verbesserungen von Familienleistungen
Bildnachweis: Bundesrat.de / Elke Ferner spricht im Bundesrat zum Gesetz zu Verbesserungen von Familienleistungen
Ein guter Tag für Familien: Der Bundesrat hat am 10. Juli dem Gesetzentwurf zur Verbesserung von Familienleistungen zugestimmt. Unter anderem werden nun das Kindergeld, der Kinderzuschlag und der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende angehoben.
Entlastung für Alleinerziehende
Familien sind die Leistungsträger unserer Gesellschaft. Das vom Bundesrat gebilligte Familienpaket, ist ein Signal der Wertschätzung und Anerkennung für die Familien in diesem Land. Insbesondere die Verbesserungen beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende sind begrüßenswert.
"Alleinerziehende zählen zu den Familien, die besonders viel leisten. Deshalb ist es wichtig, dass zum Familienpaket auch die Anhebung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende gehört", betonte Elke Ferner, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesfamilienministerin, in ihrer Rede vor dem Bundesrat. Die Alleinerziehenden werden schon in 2015 mehr Netto vom Brutto haben: Rückwirkend zum 1. Januar 2015 steigt der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 1308 Euro auf 1908 Euro jährlich.
Elke Ferner begrüßte das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags ausdrücklich: "Es ist ein großes Paket, das wir zusammengestellt haben, ein gutes Paket und ein wirksames Paket."
Die Maßnahmen im Einzelnen:
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