Donnerstag, 25. Juni 2015

ElterngeldPlus und flexiblere Elternzeit

Bildnachweis: BMFSFJ
Familie und Beruf können durch das ElterngeldPlus besser miteinander vereint werden

Für Geburten ab dem 1. Juli 2015 gilt das ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit. Damit ist es für Mütter und Väter nun einfacher, Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren.
Das Elterngeld gehört zu den Familienleistungen in Deutschland, die von der Bevölkerung am meisten geschätzt werden. Im ersten Jahr nach der Geburt eines Kindes sichert es die wirtschaftliche Existenz der Familien und hilft Vätern und Müttern, Familie und Beruf besser zu vereinbaren.

Das ElterngeldPlus - für die Generation Vereinbarkeit

 
Mit dem ElterngeldPlus geht Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig neue Wege in Richtung mehr Partnerschaftlichkeit und besserer Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Denn die Lebenswirklichkeit und die Lebenswünsche junger Familien haben sich in den letzten Jahren geändert: neun von zehn Frauen und Männern zwischen 20 und 39 Jahren finden heute, dass Mütter und Väter sich gemeinsam um das Kind kümmern sollten. 81 Prozent sehen beide Partner für das Familieneinkommen in der Verantwortung.

ElterngeldPlus unterstützt partnerschaftliche Aufgabenteilung

Mit dem ElterngeldPlus erhalten Eltern, die frühzeitig wieder in Teilzeit in den Beruf einsteigen wollen, länger Unterstützung und bekommen so mehr Zeit für die Familie. Eltern, die bisher im Elterngeldbezug Teilzeit gearbeitet haben, hatten einen Nachteil: Mit der Rückkehr in den Beruf verloren sie einen Teil des Elterngeldanspruchs; sie bekamen weniger als diejenigen, die ganz aus dem Beruf ausstiegen. Erwerbstätigkeit lohnte sich dann nicht.
Das ist mit dem ElterngeldPlus jetzt anders: Eltern, die in Zukunft im Elterngeldbezug Teilzeit arbeiten, bekommen doppelt so lange ElterngeldPlus. Aus einem bisherigen Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. So kann das Elterngeldbudget besser ausgeschöpft werden.
Zusammen mit dem ElterngeldPlus gilt ab dem 1. Juli 2015 auch ein Partnerschaftsbonus. Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel für mindestens vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie jeweils zusätzlich für vier Monate ElterngeldPlus. Auch Alleinerziehende, die genauso vom Partnerschaftsbonus profitieren sollen, bekommen vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. (www.bmfsfj.de)


Der Elterngeldrechner mit Planer

Mit dem neuen Elterngeldrechner mit Planer können Mütter und Väter ihre Elternzeit genau planen und berechnen, wie sie Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus miteinander kombinieren können. Informationen über das Elterngeld und die neuen Leistungen können in der Broschüre zum Thema nachgelesen werden.

Mehr Flexibilität: Die Elternzeit

Auch ist jetzt die Elternzeit flexibler: Bisher konnten nur bis zu zwölf Monate Elternzeit auf den Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes verschoben werden, und auch nur dann, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Das wünschten sich die Eltern flexibler – zum Beispiel, um die ersten Schuljahre des Kindes begleiten zu können.
Deswegen können nun bis zu 24 Monate Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes genommen werden. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht mehr erforderlich. Damit Unternehmen sich rechtzeitig darauf einstellen können, wird die Anmeldefrist für die Elternzeit in diesem Zeitraum auf 13 Wochen erhöht.
Außerdem kann die Elternzeit nun in drei statt bisher zwei Zeitabschnitte aufgeteilt werden. Der Arbeitgeber kann jedoch den dritten Abschnitt der Elternzeit aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, wenn er zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes liegt. Darüber hinaus wird eine Zustimmungsfiktion eingeführt: Wenn der Arbeitgeber nicht innerhalb einer bestimmten Frist auf den Teilzeitantrag eines Elternteils reagiert, gilt seine Zustimmung zum Antrag als erteilt. (www.bmfsfj.de)

 
  •  Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit - Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz

  • ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit

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