Dienstag, 30. Juni 2015

Startschuss für mehr Vereinbarkeit - das neue ElterngeldPlus

Zum Start des neuen ElterngeldPlus spricht Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig mit Müttern und Vätern über verbesserte Möglichkeiten der Vereinbarkeit
Los geht's mit dem neuen ElterngeldPlus - alle Eltern, deren Kinder ab morgen (1.Juli 2015) geboren werden, können die bereits zu Jahresbeginn in Kraft getretenen Regelungen in Anspruch nehmen. Mit dem neuen Elterngeld wird sich künftig der frühe Wiedereinstieg in Teilzeit mehr lohnen. Die partnerschaftliche Aufteilung von Familie und Beruf wird mit einem Partnerschaftsbonus unterstützt und die Elternzeitregelungen werden flexibler, so dass es künftig leichter wird, auch zu einem späteren Zeitpunkt, z.B. zur Einschulung des Kindes, in Elternzeit zu gehen.
"Das ElterngeldPlus unterstützt Väter und Mütter, die gemeinsam für ihre Familie da sein möchten und trotzdem berufstätig sein wollen", fasste die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig die neuen Regelungen bei einem Auftakt-Treffen zum ElterngeldPlus mit Müttern und Vätern in Berlin zusammen.
Untersuchungen haben gezeigt: Mehr als 90 Prozent der Menschen zwischen 20 und 39 Jahren sind der Meinung, dass sich beide Elternteile um die Kinderbetreuung kümmern sollten. 81 Prozent finden, beide Partner sollten für das Einkommen verantwortlich sein.
"Immer mehr Eltern wünschen sich eine partnerschaftliche Aufteilung von Familie und Beruf. Und ein Drittel der Väter nimmt sich inzwischen mit dem Elterngeld eine Auszeit vom Job, um für die Familie da zu sein. Das ElterngeldPlus ist eine gute Grundlage für mehr Partnerschaftlichkeit in Familie und Beruf und ist ein wichtiger Schritt in Richtung Familienarbeitszeit", so Schwesig weiter.
Elterngeld und ElterngeldPlus
Das bisherige Elterngeld wurde für maximal 14 Monate nach der Geburt des Kindes gezahlt. Sind Mütter oder Väter schon währenddessen in Teilzeit beruflich wieder eingestiegen, haben sie dadurch einen Teil ihres Elterngeldanspruches verloren. Das ändert sich mit dem ElterngeldPlus: Nun ist es für Eltern, die in Teilzeit arbeiten, möglich das ElterngeldPlus doppelt so lange zu erhalten. Ein Elterngeldmonat wird zu zwei ElterngeldPlus-Monaten.
Mit dem ElterngeldPlus wird zugleich ein Partnerschaftsbonus eingeführt. Dieser Bonus besteht aus vier zusätzlichen Elterngeld Plus Monaten je Elternteil. Anspruch auf den Partnerschaftsbonus haben Elternpaare, die sich in vier aufeinanderfolgenden Monaten gemeinsam um das Kind kümmern und beide zwischen 25 und 30 Wochenstunden erwerbstätig sind. Der Partnerschaftsbonus soll es Eltern erleichtern, in einer frühen Phase der Elternschaft in die partnerschaftliche Arbeitsteilung hineinzufinden.
Außerdem können künftig 24 statt bisher 12 Monate nicht genutzter Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers im Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes beansprucht werden. Nach bisheriger Rechtslage konnten nur 12 Monate nach vorheriger Zustimmung des Arbeitsgebers übertragen werden.
Die Regelungen zum bisherigen Elterngeld bestehen im Wesentlichen parallel fort.
Weitere Informationen zum ElterngeldPlus: http://www.elterngeld-plus.de/ oder zum Elterngeldrechner: http://www.familien-wegweiser.de/. (www.bmfsfj.de)

Donnerstag, 25. Juni 2015

ElterngeldPlus und flexiblere Elternzeit

Bildnachweis: BMFSFJ
Familie und Beruf können durch das ElterngeldPlus besser miteinander vereint werden

Für Geburten ab dem 1. Juli 2015 gilt das ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit. Damit ist es für Mütter und Väter nun einfacher, Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren.
Das Elterngeld gehört zu den Familienleistungen in Deutschland, die von der Bevölkerung am meisten geschätzt werden. Im ersten Jahr nach der Geburt eines Kindes sichert es die wirtschaftliche Existenz der Familien und hilft Vätern und Müttern, Familie und Beruf besser zu vereinbaren.

Das ElterngeldPlus - für die Generation Vereinbarkeit

 
Mit dem ElterngeldPlus geht Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig neue Wege in Richtung mehr Partnerschaftlichkeit und besserer Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Denn die Lebenswirklichkeit und die Lebenswünsche junger Familien haben sich in den letzten Jahren geändert: neun von zehn Frauen und Männern zwischen 20 und 39 Jahren finden heute, dass Mütter und Väter sich gemeinsam um das Kind kümmern sollten. 81 Prozent sehen beide Partner für das Familieneinkommen in der Verantwortung.

ElterngeldPlus unterstützt partnerschaftliche Aufgabenteilung

Mit dem ElterngeldPlus erhalten Eltern, die frühzeitig wieder in Teilzeit in den Beruf einsteigen wollen, länger Unterstützung und bekommen so mehr Zeit für die Familie. Eltern, die bisher im Elterngeldbezug Teilzeit gearbeitet haben, hatten einen Nachteil: Mit der Rückkehr in den Beruf verloren sie einen Teil des Elterngeldanspruchs; sie bekamen weniger als diejenigen, die ganz aus dem Beruf ausstiegen. Erwerbstätigkeit lohnte sich dann nicht.
Das ist mit dem ElterngeldPlus jetzt anders: Eltern, die in Zukunft im Elterngeldbezug Teilzeit arbeiten, bekommen doppelt so lange ElterngeldPlus. Aus einem bisherigen Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. So kann das Elterngeldbudget besser ausgeschöpft werden.
Zusammen mit dem ElterngeldPlus gilt ab dem 1. Juli 2015 auch ein Partnerschaftsbonus. Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel für mindestens vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie jeweils zusätzlich für vier Monate ElterngeldPlus. Auch Alleinerziehende, die genauso vom Partnerschaftsbonus profitieren sollen, bekommen vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. (www.bmfsfj.de)


Der Elterngeldrechner mit Planer

Mit dem neuen Elterngeldrechner mit Planer können Mütter und Väter ihre Elternzeit genau planen und berechnen, wie sie Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus miteinander kombinieren können. Informationen über das Elterngeld und die neuen Leistungen können in der Broschüre zum Thema nachgelesen werden.

Mehr Flexibilität: Die Elternzeit

Auch ist jetzt die Elternzeit flexibler: Bisher konnten nur bis zu zwölf Monate Elternzeit auf den Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes verschoben werden, und auch nur dann, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Das wünschten sich die Eltern flexibler – zum Beispiel, um die ersten Schuljahre des Kindes begleiten zu können.
Deswegen können nun bis zu 24 Monate Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes genommen werden. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht mehr erforderlich. Damit Unternehmen sich rechtzeitig darauf einstellen können, wird die Anmeldefrist für die Elternzeit in diesem Zeitraum auf 13 Wochen erhöht.
Außerdem kann die Elternzeit nun in drei statt bisher zwei Zeitabschnitte aufgeteilt werden. Der Arbeitgeber kann jedoch den dritten Abschnitt der Elternzeit aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, wenn er zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes liegt. Darüber hinaus wird eine Zustimmungsfiktion eingeführt: Wenn der Arbeitgeber nicht innerhalb einer bestimmten Frist auf den Teilzeitantrag eines Elternteils reagiert, gilt seine Zustimmung zum Antrag als erteilt. (www.bmfsfj.de)

 
  •  Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit - Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz

  • ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit

  • Donnerstag, 18. Juni 2015

    Steuer: Entlastung für Alleinerziehende dynamisieren!

     
    "Alleinerziehende haben sich vom Familienpaket deutlich mehr erhofft, von der Erhöhung des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und Kinderzuschlags wird wenig bei ihnen ankommen. Die bescheidene Erhöhung ihres steuerlichen Entlastungsbetrags ist ein kleines Trostpflaster. Allerdings wurde hier die Chance verpasst, die jetzt erzielte Entlastung langfristig zu sichern und den Entlastungsbetrag zu dynamisieren", kritisiert Solveig Schuster, Bundesvorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV), anlässlich der heutigen zweiten und dritten Lesung des "Familienpakets" im Bundestag.

    "Nach elf Jahren Stagnation war eine Erhöhung der steuerlichen Entlastung für Alleinerziehende überfällig", betont Schuster. "Ohne Dynamisierung wird es wieder zu einer schleichenden Steuererhöhung für Alleinerziehende kommen. Der Grundfreibetrag wird regelmäßig angepasst, um steigende Lebenshaltungskosten abzubilden. Das muss auch für den Entlastungbetrag gelten, um die zeitliche und finanzielle Mehrbelastung von Alleinerziehenden aufzufangen", fordert Schuster. "Steuergerechtigkeit für Alleinerziehende ist allerdings auch mit der Erhöhung des Entlastungsbetrags um 600 Euro auf 1.908 Euro noch lange nicht erreicht. Angemessen wäre die Ausgestaltung mit einem zweiten Grundfreibetrag als Gegenstück zum Ehegattensplitting."

    Insgesamt bleibt grundsätzlicher Reformbedarf bestehen: Die soziale Schieflage von Kinderfreibeträgen und Kindergeld ist unangetastet, von der wohlhabende Familien profitieren. Für Alleinerziehende verpufft die Erhöhung des Kindergeldes oft: Wer auf SGB II-Leistungen angewiesen ist, guckt in die Röhre, denn hier wird das Kindergeld ganz angerechnet. Auch beim Unterhaltsvorschuss wird das Kindergeld vollständig angerechnet, was änderungsbedürftig ist. Bei dieser Leistung besteht dringender Ausbaubedarf: Kinder haben länger als sechs Jahre und auch nach ihrem zwölften Geburtstag den Bedarf auf Unterhaltsvorschuss, wenn sie keinen Unterhalt bekommen.

    "Als VAMV machen wir uns für eine Familienförderung jenseits vom Steuerrecht stark, hin zu einer Individualbesteuerung und der direkten Förderung von Kindern durch eine Kindergrundsicherung von 600 Euro pro Monat, unabhängig von der Familienform und von Einkommen ihrer Eltern", unterstreicht Schuster.

    Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 2,7 Millionen Alleinerziehenden. Der VAMV fordert die Anerkennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein.


    Pressemitteilung zum Download

    Bundestag verabschiedet Verbesserungen von Familienleistungen

    Bildnachweis: Deutscher Bundestag
    Manuela Schwesig spricht im Bundestag über die Verbesserungen von Familienleistungen

    Der Bundestag hat am 18. Juni in zweiter/dritter Lesung den Gesetzentwurf zur Verbesserung von Familienleistungen verabschiedet. Mit dem Gesetzentwurf sollen unter anderem das Kindergeld, der Kinderzuschlag und der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende angehoben werden.
    "Heute ist ein guter Tag für Familien, denn wir bringen ein milliardenschweres Entlastungspaket auf den Weg. Das ist eine gute Nachricht für alle Familien in Deutschland", betonte Bundesfamilieministerin Manuela Schwesig in ihrer Rede anlässlich der Gesetzesberatung.

    Entlastung für Alleinerziehende

    Familien sind die Leistungsträger unserer Gesellschaft. Das Familienpaket, ist ein Signal der Wertschätzung und Anerkennung für die Familien in diesem Land. Besonders erfreulich ist, dass nun auch die Verbesserungen beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Gesetzgebungsverfahren beschlossen wurden, die den Alleinerziehenden schon in 2015 mehr Netto vom Brutto bringen werden.
    Manuela Schwesig: "Alleinerziehende Mütter und Väter stemmen viel und sind trotzdem oft von Armut bedroht. Sie dürfen steuerlich nicht schlechter gestellt werden als verheiratete Paare und deshalb freue ich mich , dass wir den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende endlich erhöhen."

    Vielfalt von Familien unterstützen

    Gleichzeitig machte die Bundesfamilienministerin auf die Vielfalt von Familien aufmerksam: "Von dem Paket profitieren alle Familienformen. Paare mit oder ohne Trauschein, Alleinerziehende, Patchwork- und Regenbogenfamilien -  es ist wichtig, dass wir alle Familien mit Infrastruktur, mit Zeit füreinander aber auch mit Geldleistungen unterstützen. Das tut unser Familienpaket."

    Die Maßnahmen im Einzelnen:

    • Der Kinderzuschlag wird um einen Betrag von 20 Euro auf 160 Euro monatlich ab dem 1. Juli 2016 angehoben
    • Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt für 2015 von 4.368 Euro auf 4.512 Euro und für 2016 von 4.512 Euro auf  4.608 Euro
    • Das Kindergeld steigt 2015 um 4 Euro monatlich und 2016 um zwei weitere Euro monatlich. Das monatliche Kindergeld beträgt dann ab 2015 für erste und zweite Kinder jeweils 188 Euro, für dritte Kinder 194 Euro und für jedes weitere Kind jeweils 219 Euro. Das monatliche Kindergeld beträgt ab 2016 für erste und zweite Kinder jeweils 190 Euro, für dritte Kinder 196 Euro und für jedes weitere Kind jeweils 221 Euro.
    • Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird rückwirkend zum 1. Januar 2015 von 1.308 € auf 1.908 € jährlich erhöht. Zudem wird eine Staffelung ab dem 2. Kind mit zusätzlich 240 € pro weiteren Kind neu eingeführt.
    • Der steuerliche Grundfreibetrag wird für das Jahr 2015 von 8.354 Euro  auf 8.472 Euro erhöht. Eine weitere Erhöhung erfolgt 2016 von 8.472 Euro auf 8.652 Euro.
    • Auch der Unterhaltsvorschuss wird mit dem geplanten Gesetz angehoben. Ab der Verkündung des Gesetzes in diesem Jahr erhöhen sich die monatlichen Sätze für Kinder von bis zu 5 Jahren von 133 auf 144 Euro und für Kinder von 6 bis 11 Jahren von 180 auf 192 Euro. Ab 2016  erhöhen sich die Sätze für Kinder von bis zu 5 Jahren auf 145 Euro und für Kinder von 6 bis 11 Jahren auf 194 Euro.
    Für die Maßnahmen ist noch die Zustimmung des Bundesrats erforderlich.

     
    Rede von Familienministerin Manuela Schwesig zum Familienpaket
     

    Freitag, 12. Juni 2015

    Gesucht: Alterssicherung für Alleinerziehende

    Das Risiko im Alter in Armut zu leben, steigt für Alleinerziehende. Anstatt entgegenzuwirken, tragen die Rentenreformen der vergangenen Jahre dazu bei. Das Verlagern hin zur privaten Altersvorsorge ist für Alleinerziehende meist zu teuer. Zusätzlich sinken mit dem gesetzlichen Rentenniveau auch die familienbezogenen Leistungen der Alterssicherung. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) fordert einen Paradigmenwechsel rückwärts: Stärkung des Solidarsystems hin zu einer starken gesetzlichen Rente.

    "Niedriglöhne und Minijobs führen direkt in Altersarmut", bemängelt Solveig Schuster, neue Bundesvorsitzende des VAMV. "Wir brauchen eine starke solidarische gesetzliche Rente, damit Alleinerziehende nicht am Ende eines arbeitsreichen Lebens Sozialhilfe beantragen müssen."

    Im Rahmen der vergangenes Wochenende in Homburg stattgefundenen Fachtagung "Alterssicherung in Einelternfamilien" machte der Vortrag von Dr. Richard Ochmann (Forschungsinstitut IGES) deutlich, dass Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rente gerade in Einelternfamilien die wirtschaftliche Stabilität erhöhen. Allerdings auf einem sehr niedrigen Niveau. Ulrike Schmalreck unterstrich in ihren Ausführungen zur eigenständigen Alterssicherung von Frauen den dringenden Handlungsbedarf: Nur jede vierte Frau hat aufgrund der eigenen Ansprüche eine Rente über 750 Euro. Der Blick in die Schweiz zeigte, wie eine solidarischere Rentenformel plus familienbezogene Leistungen eine armutsfeste Rente auch für Alleinerziehende sichern könnte. Einig waren sich die Experten, dass die Schlüssel für eine existenzsicherende Rente am Arbeitsmarkt und in bedarfsgerechten Kinderbetreuungsangeboten liegen.

    Die 90 Delegierten haben anlässlich ihrer Jahrestagung einen neuen Vorstand gewählt: Die Journalistin Solveig Schuster ist mit überwältigender Mehrheit in das Amt der Bundesvorsitzenden gewählt worden. Edith Schwab hatte nach 14 Jahren Vorsitz nicht mehr kandidiert. Stellvertretende Vorsitzende sind Erika Biehn und Runa Rosenstiel. Jürgen Pabst, Martina Krahl, Angela Jagenow, Daniela Jaspers, Franz-Siegfried Arndt-Buchgraber und Dr. Cornelia Harrer wurden wieder oder neu gewählt.

    Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 2,7 Millionen Alleinerziehenden. Der VAMV fordert die Aner-kennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein. (www.vamv.de)

    Montag, 8. Juni 2015

    Unter dem Titel "Alterssicherung in Einelternfamilien“ hat Elke Ferner, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesfamilienministerin, am 6. Juni die Fachtagung unseres Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) mit einem Grußwort eröffnet.

    Elke Ferner eröffnet Fachtagung für Alleinerziehende

    Unter dem Titel "Alterssicherung in Einelternfamilien“ hat Elke Ferner, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesfamilienministerin, am 6. Juni eine Fachtagung des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) mit einem Grußwort eröffnet. Rund 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer kamen dafür in Homburg an der Saar zusammen.
    Elke Ferner betonte in ihrem Grußwort, dass Alleinerziehende Leistungsträgerinnen und Leistungsträger unserer Gesellschaft sind und Wertschätzung und Unterstützung verdienen. "Wir haben erfolgreich dafür gestritten, dass die Alleinerziehenden beim großen Familienpaket nun deutlich besser wegkommen", machte sie auf die geplante Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende aufmerksam.

    Erhöhung des Entlastungsbetrags

    Durch die Erhöhung des Entlastungsbetrags um 600 Euro ab 2016 und die Staffelung nach Kinderzahl haben Alleinerziehende endlich mehr Netto vom Brutto und können auch besser für ihr Alter vorsorgen. Die Erhöhung und Staffelung des Entlastungsbetrags ist auch gegen Familienarmut wirksam: Insgesamt 21.000 alleinerziehende Familien werden hierdurch aus dem Arbeitslosengeld II-Bezug herausgeholt.
    Gerade Frauen würden zudem von der Einführung des Mindestlohns profitieren und auch die Erhöhung von Kindergeld und Kinderzuschlag sei wichtig für die Besserstellung der Alleinerziehenden, so Elke Ferner. Als weitere notwendige Bausteine im Kampf gegen Altersarmut nannte sie den Ausbau der Kinderbetreuungsinfrastruktur und das neue ElterngeldPlus, welches auch Alleinerziehende bei der Existenzsicherung besser unterstützt. "Wir brauchen insgesamt  Rahmenbedingungen, die gerade berufstätige alleinerziehende Frauen und Männer stärker entlasten und ihnen so – wie allen anderen – eine gute, eigenständige Existenzsicherung ermöglichen. Denn letztlich ist Altersarmut immer eine Folge von Erwerbsarmut."
    Elke Ferner zeigte sich überzeugt: "Auch wenn es derzeit noch offene Baustellen gibt, werden das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit, der im Koalitionsvertrag vereinbarte Rechtsanspruch zur Rückkehr aus Teilzeit in Vollzeit und die im Koalitionsvertrag festgeschriebene, solidarische Lebensleistungsrente die Situation von Alleinerziehenden im Alter weiter verbessern." 

    Fachtagung des VAMV

    Die Fachtagung fand im Rahmen des jährlichen Bundeskongresses des VAMV statt, bei dem Delegierte des VAMV aus allen Bundesländern zusammenkommen. Gastgeberverband war der VAVM Landesverband Saar, dessen 40-jähriges Bestehen die Delegierten sowie geladenen Gäste am Abend des 6. Juni feierten.

    (www.bmfsfj.de)

    Mittwoch, 3. Juni 2015

    VAMV BUNDESKONGRESS in Homburg/Saar mit Fachtagung: ALTERSSICHERUNG IN EINELTERNFAMILIEN

    Jürgen Pabst 
    VAMV Saarbrücken NEWS



    Liebe VAMV Mitglieder, liebe Alleinerziehende und Interessierte !



    Vom 05.06.2015 bis 07.06.2015 finden sich Delegierte unseres Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) aus allen Bundesländern in unserer saarländischen Universitätsstadt Homburg zu unserem jährlich stattfindenden VAMV Bundeskongress ein, um unter anderem auf einer Fachtagung zu einem für Alleinerziehende sehr wichtigen politischen Thema, auseinanderzusetzen, zu diskutieren, Lösungswege zu finden,  Handlungsstrategien  zu entwickeln und mit  Forderungen an die Politik auf deren Umsetzung zu drängen.

    Dieses Jahr wird es das Thema Rente, Rentenlücke  und Alterssicherung mit Sicht auf uns Alleinerziehende sein. Alleinerziehende sind immer noch zu 90 % Frauen. In Deutschland verfügen Frauen über eine wesentlich geringere eigenständige Alterssicherung als Männer. Gründe hierfür sind von verschiedenen Instituten ausreichend untersucht und erforscht worden. Wegen der Erwerbszentriertheit unseres Rentensystems hängt dies ursächlich im deutschen Arbeitsmarkt begründet. Längere Erwerbsunterbrechungen wegen Kindererziehung, Entgeltungleichheit zwischen Männern und Frauen, Teilzeitarbeit, geringfügige Beschäftigung führen gerade bei Frauen zu niedrigen Renten. Kindererziehung oder Pflege älterer Familienangehöriger sind zum größten Teil immer noch „Frauensache“.  Viele Frauen ziehen sich noch immer nach der Familiengründung aus dem Erwerbsleben zurück, besonders unterstützt durch das Ehegattensplitting. Dies wirkt sich natürlich negativ auf Ihre Alterssicherung aus.  Notwendige private Vorsorge , um die Rentenlücke zu schließen oder die Rente aufzubessern (ein Ansparpotenzial von mtl. Ca. 300 € wären erforderlich), kann von Alleinerziehenden, die häufig am Existensminimum leben nicht aufgebracht werden. 
    Ohnehin stellt sich angesichts der andauernden Niedrigzinsphase die Frage der Sinnhaftigkeit privater Altersvorsorge, die wegen höherer Inflationsrate eh schon geschrumpft ist.

    Wie also herauskommen aus diesem Dilemma ? Wo und wie kann das Problem der niedrigen Renten von Alleinerziehenden (überwiegend Frauen) gelöst werden ? 
    Diese und weitere richtungsweisende Fragen werden wir auf unserer Fachtagung ausführlich behandeln und versuchen Antworten darauf zu finden, die nicht nur Handlungsempfehlungen für die Politik darstellen, sondern auch Forderungen zur konkreten Umsetzung beinhalten werden.

    Überdies wird dieses Jahr, so wie alle zwei Jahre wieder, der Bundesvorstand neu gewählt.

    Und ……wir haben etwas zu feiern ! Der VAMV Landesverband Saar als Gastgeberverband des Bundeskongresses wird 40 Jahre. Dieses Jubiläum wollen wir am Abend des 06.06.2015 vor Ort gebührend mit einem bunten Abend feiern.

    Ich wünsche  uns allen viel Energie, konstruktive Ideen, gute Diskussionen und viel Erfolg, viel Freude und Spaß und für alle 3 Tage gute Begegnungen und  gewinnbringende Gespräche
    Ich freue mich auf Euch !



    Euer 
               Jürgen Pabst

    Bundesschatzmeister
    Verband Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV)
    Bundesverband e.V.

    Montag, 1. Juni 2015

    Gleichstellungspolitik - Politik für Frauen und Männer

    Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern: Das ist eine der zentralen Herausforderungen, um unser Land zukunftsfähig, erfolgreich und gerecht zu gestalten. Dafür müssen Frauen und Männern über ihren gesamten Lebensweg hinweg die gleichen Chancen eröffnet werden - sei es persönlich, im Beruf oder in der Familie. Die Bundesregierung hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, in dieser Legislaturperiode spürbare Fortschritte in der Gleichstellungspolitik zu erzielen. Denn es gibt noch viel zu tun: Auch heute noch verdienen Frauen selbst bei vergleichbarer Tätigkeit oft weniger als Männer; Frauen steigen trotz gleicher oder sogar besserer Qualifikation seltener in Führungspositionen auf als Männer. Und auch bei Gewalt in der Beziehung sind die Opfer ganz überwiegend Frauen.

    Partnerschaftlichkeit als Fundament

    Die Lebensrealität junger Frauen und Männer hat sich geändert. Immer mehr Mütter mit kleinen Kindern gehen ihrem Beruf nach, immer mehr Männer möchten sich stärker am Familienleben beteiligen. Dennoch sind in vielen Familien Erwerbs- und Sorgearbeit ungleich auf Mann und Frau verteilt: 60 Prozent aller Paare mit kleinen Kindern wünschen sich heute eine partnerschaftliche Arbeitsteilung, in der beide Eltern die Chance haben, sowohl für die Familie da zu sein als auch Aufstiegsmöglichkeiten im Beruf zu haben. Doch nur 14 Prozent leben dieses Modell auch.
    Viele Entscheidungen treffen Paare heute gemeinsam - die Folgen aber spüren Frauen und Männer ganz unterschiedlich: Wenn Kinder geboren werden, bleiben Männer meist noch immer erwerbstätig oder setzen nur kurz aus. Sie sichern sich so berufliche Aufstiegschancen und die Möglichkeit zur Weiterentwicklung. Frauen steigen dagegen öfter und vor allem länger aus dem Beruf aus als Männer. Diese Unterbrechungen bringen deutliche Nachteile mit sich, die sich summieren: Frauen verdienen im Durchschnitt 22 Prozent weniger pro Stunde, sie finden sich häufiger in unsicheren Arbeitsverhältnissen wie Minijobs wieder und ihre Aufstiegsmöglichkeiten in eine Führungsposition sind ungleich geringer. Die langfristigen Auswirkungen zeigen sich vor allem, wenn Frauen ungewollt die Rolle als Familienernährerin übernehmen müssen oder im Alterssicherungseinkommen, das bei Frauen heute um 57 Prozent geringer ist als bei Männern.
    Aber auch Männern steht oft nur ein begrenztes Entscheidungsspektrum zur Verfügung: Sie entscheiden sich zum Beispiel selten für soziale und Pflegeberufe und nehmen sehr viel seltener und kürzer Elternzeit als Frauen. Auch Teilzeitarbeit wird Männern seltener zugestanden. Das bedeutet einen Verzicht auf wesentliche Lebenschancen in Beruf und Familie.
    Ein zentrales Ziel moderner Gleichstellungspolitik ist es deshalb, eine partnerschaftliche Lebensweise von Frauen und Männern zu ermöglichen. Denn Partnerschaft auf Augenhöhe sorgt dafür, dass beide, Frau und Mann, arbeiten und damit den eigenen Lebensunterhalt sichern können, dass sie die Hausarbeit gerecht verteilen und beide sich um pflegebedürftige Angehörige und gemeinsame Kinder kümmern können.

    Noch immer ungleiche Chancen

    Die Lebenswirklichkeit von Frauen und Männern ist in Deutschland heute vielfältiger denn je. Beiden Geschlechtern stehen heute weit mehr Chancen offen, als vor wenigen Jahren noch vorstellbar war. Trotzdem bestehen weiterhin gravierende Unterschiede und ungleiche Chancen zwischen Frauen und Männern, sei es bei der Berufswahl, bei der Gründung einer Familie oder beim Aus- und Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Moderne Gleichstellungspolitik setzt daher gerade an diesen Übergängen an. Sie nimmt den gesamten Lebensverlauf in den Blick und will individuelle Entscheidungen ermöglichen, die nicht in eine Sackgasse führen - unabhängig vom Geschlecht. Dafür setzt sich die Bundesregierung in Deutschland sowie international ein.

    Bundesregierung will faktische Gleichstellung von Frauen und Männern

    Um die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in allen gesellschaftlichen Bereichen zu verwirklichen, hat sich die Bundesregierung ein ganzes Bündel von Maßnahmen vorgenommen und zum Teil bereits umgesetzt. So gilt seit dem 1. Mai 2015 das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst. Mit dem Gesetz soll mittelfristig der Anteil von Frauen in Führungspositionen signifikant verbessert und letztlich eine Geschlechterparität erreicht werden. Auch die Verdienst- und Beschäftigungsmöglichkeiten von Frauen sollen durch verschiedene Vorhaben verbessert werden, beispielsweise durch das Recht, nach einer Phase reduzierter Arbeitszeit zum vorherigen Arbeitsumfang zurückzukehren. Außerdem will die Bundesregierung typische Frauenberufe aufwerten, zum Beispiel in der Pflege, eine hochwertige Kinderbetreuung sicherstellen und das Elterngeld weiterentwickeln und verbessern.
    Echte Partnerschaft und tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter können jedoch nur verwirklicht werden, wenn auch die Gewalt gegen Frauen wirksam bekämpft wird. Deshalb geht die Bundesregierung entschieden gegen Menschenhandel vor und will die legale Prostitution regulieren. Der Zugang zu bestehenden Hilfeangeboten wird durch das bundesweite Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" deutlich erleichtert.
    Eine an Partnerschaft ausgerichtete Politik muss aber auch gezielt die Belange der Männer in den Fokus nehmen. Das Bundesfamilienministerium unterstützt deshalb Männer dabei, ihre Rolle jenseits von Klischees und überholten Mustern neu zu definieren. Das Projekt "Quereinstieg – Männer und Frauen in Kitas" ermutigtvor allem auch Männer, in den Erzieherberuf einzusteigen; weitere Berufe, für die sich bislang nur wenige Jungen und Männer entscheiden, werden am Boys'Day vorgestellt, der parallel zum Mädchen-Zukunftstag Girls'Day stattfindet.

    Alleinerziehende: Unterstützung auf breiter Basis

    Ein weiteres wichtiges Ziel der Bundesregierung ist es, die Lebenssituation von Alleinerziehenden nachhaltig zu verbessern. Entscheidend für viele alleinstehende Mütter ist eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Voraussetzungen dafür schafft die Bundesregierung gemeinsam mit den Kommunen durch den Ausbau der Kinderbetreuung für unter Dreijährige und die Ganztagsschulbetreuung. Auch die Unterstützung und Förderung Alleinerziehender bei der Jobsuche ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Gerade weil die Arbeitszeiten eine so wichtige Rolle für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf spielen, hat das Bundesfamilienministerium gemeinsam mit Wirtschaftsverbänden und dem Deutschen Gewerkschaftsbund die Initiative "Familienbewusste Arbeitszeiten" ins Leben gerufen. Ziel der Initiative ist es, Arbeitgeber zu motivieren und dabei zu unterstützen, mehr flexible und familienbewusste Arbeitszeitmodelle anzubieten.
    Aber auch ganz direkt finanziell unterstützt die Bundesregierung Alleinerziehende, zum Beispiel durch den Steuerentlastungsbetrag oder das Kindergeld. Der Entlastungsbetrag wurde seit seiner Einführung 2004 nicht verändert - im Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien deshalb festgeschrieben, den Betrag zu erhöhen und nach der Anzahl der Kinder zu staffeln. Der entsprechende Gesetzesentwurf befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Vorgesehen ist eine rückwirkende Erhöhung zum 1. Januar 2015 um 300 Euro auf dann 1608 Euro. Zum 1. Januar 2016 soll der Entlastungsbetrag um weitere 300 Euro erhöht werden. (www.bmfsfj.de)

    • Erster Gleichstellungsbericht - Neue Wege-Gleiche Chancen - Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf
  • Atlas zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland