Dienstag, 24. März 2015

Keine "Schwarze Null" auf dem Rücken der Familien

Die in der AGF zusammengeschlossenen Familienorganisationen lehnen den Vorschlag des Finanzministers zum "Familienpaket" als unzureichend ab. Sie fordern das Bundeskabinett anlässlich der bevorstehenden Entscheidung auf, stattdessen den Koalitionsvertrag und die verfassungsrechtlichen Vorgaben orientiert an den Bedürfnissen der Familien umzusetzen.

"Was Herr Schäuble in puncto Kindergelderhöhung vorgeschlagen hat, geht an den Bedürfnissen der Familien völlig vorbei" fasst die Vorsitzende der AGF, Christel Riemann-Hanewinckel, die Kritik der Verbände zusammen. "Es sieht so aus, als würde der Bundesfinanzminister seinen Haushalt auf dem Rücken der Familien sanieren."

Ausschlaggebend für die Höhe des Kindergeldes ist das steuerfrei zu stellende Kinderexistenzminimum. Dieses hat sich bereits 2014 deutlich erhöht - allerdings ohne, dass das Kindergeld und der Kinderfreibetrag bisher entsprechend angehoben wurden. Die Anpassungspläne fallen vor diesem Hintergrund viel zu dürftig aus. Es ist höchste Zeit für eine verfassungsgemäße Besteuerung und - nach jahrelangem Stillstand trotz wiederholter Wahlversprechen - für eine entsprechende Kindergelderhöhung.

Die AGF kritisiert, dass in dem Entwurf die Erhöhung des steuerlichen Entlastungsbetrags für Alleinerziehende nicht aufgegriffen wird. "Dies ist eine schallende Ohrfeige für Alleinerziehende! Eine deutliche Anhebung ist nach elf Jahren Stagnation längst überfällig", so Riemann-Hanewinckel weiter. "Dass die Finanzierung des erhöhten Entlastungsbetrages aus dem Budget der Familienministerin, also zu Lasten der Familien selbst, erfolgen soll, ist unglaublich."

Die Erhöhung des Kinderzuschlags zur Unterstützung von Familien mit geringem Einkommen begrüßen die Familienorganisationen, leider profitieren Alleinerziehende kaum. Hier besteht grundsätzlicher Reformbedarf.

Bedauerlicherweise haben die Familienverbände den Gesetzentwurf des Finanzministers erst gar nicht zur Stellungnahme erhalten. Diese fehlende Beteiligung am demokratischen Verfahren kritisiert die AGF scharf. Es zeige einmal mehr, dass Familien bei dem sogenannten "Familienpaket" offenkundig keine wirkliche Rolle spielen.

Freitag, 13. März 2015

Verbände kritisieren das "Familienpaket" des Bundesfinanzministeriums: Bei Familienförderung geht es nicht nur um Kosten, sondern um Chancen

Der vom Bundesfinanzministerium am 6. März 2015 vorgelegte Gesetzentwurf zur Erhöhung von Kinderfreibetrag, Kindergeld und Kinderzuschlag ist vollkommen unzureichend. Es gäbe jetzt die Chance, die Vorschläge durch die Beteiligung der zuständigen Bundesfamilienministerin sowie der Verbände zu verbessern.

Wir fordern bedarfsgerechte Leistungen für Familien als eine Investition in die Zukunft. Die geplante Erhöhung des Kindergeldes um vier und im nächsten Jahr um zwei Euro bleibt deutlich hinter den Versprechungen der Regierungsparteien zurück. Dagegen ist die geplante Erhöhung des Kinderzuschlages für Geringverdienende gut und richtig, sie muss allerdings sofort und nicht erst Mitte kommenden Jahres erfolgen.

Besonders enttäuschend und völlig inakzeptabel: Alleinerziehende, und das sind zu 90% Frauen, bleiben außen vor - trotz der Ankündigungen im Koalitionsvertrag, den Entlastungsbetrag anzuheben und nach Kinderzahl zu staffeln. Wir verlangen eine deutliche Anhebung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende!

Auch die u.a. durch das Bundesfamilienministerium in Auftrag gegebene umfangreiche und teure Gesamtevaluation von ehe- und familienbezogenen Leistungen hat gezeigt: zielgerichtete Familienförderung erfordert eine qualifizierte und breite Debatte. Alibi-Beteiligungen mit äußerst kurzen Fristen von wenigen Tagen bei der Abgabe von Stellungnahmen oder die Ausgrenzung von wichtigen Verbänden schaden dem Thema. Ein Dialog sieht anders aus: wir erwarten das Einhalten demokratischer Spielregeln und eine angemessene Debatte unter Beteiligung von Verbänden und Expertinnen/Experten. Zudem fordern wir die Beteiligung des inhaltlich betroffenen Bundesfamilienministeriums, denn bei Familienförderung geht es nicht nur um Kosten, sondern um die Gestaltung der Zukunft.

Verbändeliste:
Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.
Deutscher Juristinnenbund e.V.
Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V.
Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V.
Familienbund der Katholiken e.V.
ver.di - Bereich Genderpolitik
Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V.
Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.
Zukunftsforum Familie e.V.

Mittwoch, 11. März 2015

VAMV Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags


Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags


Berlin, 11. März 2015. Mit diesem Gesetzesentwurf gehen Alleinerziehende und ihre Kinder leer aus. Der VAMV vermisst darin jeglichen politischen Willen, Alleinerziehenden eine Perspektive zu bieten. Ihnen wird jede Anerkennung und Wertschätzung ihrer enormen Belastung als Familienernährer/innen versagt.
Entgegen der Zusage im Koalitionsvertrag sieht der vorliegende Gesetzesentwurf keine Anhebung des steuerlichen Entlastungsbetrages für Alleinerziehende nach § 24b Einkommenssteuergesetz (EStG) vor. Der Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) beschränkt sich auf verfassungsrechtliche gebotene Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages und des Kinderfreibetrages, eine geringe Anhebung des Kindergeldes um insgesamt sechs Euro sowie eine Erhöhung des Kinderzuschlags um 20 Euro.

Der VAMV fordert den Gesetzgeber mit Nachdruck auf, in den Gesetzentwurf eine deutliche Anhebung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende sowie eine Veränderung der Anrechnungsmodalitäten beim Kinderzuschlag aufzunehmen.
Eine Anhebung des Kindergeldes geht an Kindern mit Bezug von Leistungen nach dem SGB II sowie im Unterhaltsvorschussbezug vollständig vorbei, da das Kindergeld bei diesen Leistungen vollständig angerechnet wird. Auch der Kinderzuschlag erreicht Alleinerziehende nicht, da sowohl Kindesunterhalt, Waisenrenten als auch Unterhaltsvorschuss angerechnet wird. Weder die Erhöhung des Kindergeldes noch die Erhöhung des Kinderzuschlags sind also geeignete Instrumente für eine Verbesserung der Lebenslagen von Alleinerziehenden. Kinderarmut in Einelternfamilien wird also durch die Anhebung des Kindergeldes und des Kinderzuschlags kaum reduziert.
Die vollständige Stellungnahme steht hier für Sie als Download bereit.

Donnerstag, 5. März 2015

Offener Brief an Schäuble: VAMV und AGIA fordern steuerliche Verbesserung für Alleinerziehende!


Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) und die katholische Arbeitsgemeinschaft Inte­ressenvertretung Alleinerziehende (AGIA) fordern in einem offenen Brief an Bundesfinanzminister Schäuble, den steuerlichen Entlastungs­betrag für Alleinerziehende deutlich anzuheben. Nach Medienberichten plant Schäuble, die angekündigte Erhöhung doch nicht umzusetzen. Eine Nullrunde ist inakzeptabel, eine Erhöhung ist im Koalitionsvertrag festgelegt.
 
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende stagniert seit 2004 bei 1.308 Euro. Im Schnitt haben Alleinerziehende am Jahresende da­durch 350 Euro mehr im Familienbudget, fühlen sich aber gegenüber Ehepaaren mit Splittingeffekt durch die Steuerpolitik benachteiligt, da dieser bis zu 15.000 Euro im Jahr ausmacht, auch ohne Kinder.
 
„Die Regierung steht hier im Wort, ihr Verspechen zu halten, das sie im Koalitionsvertrag gegeben hat“, fordert Edith Schwab, Bundesvor­sitzende des VAMV. „Alleinerziehende wünschen sich, nicht länger mit der Steuerklasse II quasi als Singles besteuert und damit zur Familie zweiter Klasse degradiert zu werden. Sie sind Familien mit Kindern und stehen als solche unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes.“ VAMV und AGIA fordern eine deutliche Anhebung des steuerlichen Entlastungsbetrags für Alleinerziehende, die eine spürbare steuerliche Entlastung und finanzielle Verbesserungen für Einelternfamilien mit sich bringt!
 
Offener Brief des VAMV und der AGIA an Bundesfinanzminister Schäuble unter www.vamv.de.
 
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 2,7 Millionen Alleinerziehenden.
Der VAMV fordert die Anerkennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Le­bensform und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Tren­nung und Scheidung ein.
 
Mitglieder der AGIA sind der Sozialdienst katholischer Frauen Gesamt­verein e.V. (SkF)(Federführung), der Katholische Deutsche Frauenbund (KDFB), die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd), die Katholische Arbeitnehmerbewegung (KAB) und die Bundesarbeitsge­meinschaft Katholischer Familienbildungsstätten (BAG KFBS). Die AGIA erarbeitet seit 1986 Stellungnahmen und entwickelt Initiativen in wichtigen gesellschaftspolitischen und kirchlichen Fragen zur Verbesserung der Si­tuation Alleinerziehender.

„Individuelle Familienplanung darf keine Frage des Geldes sein“

Bundestagspetition von pro familia für kostenfreie Verhütungsmittel für Menschen mit niedrigen Einkommen
Heute startet pro familia die öffentliche Bundestagspetition „Kostenfreie Verhütungsmittel für Menschen mit geringem Einkommen“. Ziel ist eine Gesetzesänderung, die alle Menschen mit geringem Einkommen von den Kosten für Verhütungsmittel entlastet. Bis zum 1. April können UnterstützerInnen die Petition online unterzeichnen.
 
„Wir wollen, dass Verhütungskosten dauerhaft und bundesweit einheitlich übernommen werden“, sagt Prof. Dr. Daphne Hahn, Bundesvorsitzende von pro familia. „Die Regelung muss möglichst unbürokratisch und niedrigschwellig sein und sich auf die realen Kosten beziehen. Menschen haben ein Recht darauf, zu entscheiden, ob sie sich fortpflanzen wollen oder nicht. Ohne Geld für Verhütungsmittel ist diese Entscheidungsfreiheit bedroht, denn Frauen und ihre Partner riskieren eine ungewollte Schwangerschaft.“

 
Bis 2004 übernahm das Sozialamt die Kosten für Verhütungsmittel, die der Arzt oder die Ärztin verschrieb. Durch die Hartz-IV-Gesetzgebung ist diese Möglichkeit weggefallen. Betroffen sind Frauen und Männer, die Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung erhalten. Sie müssen Verhütungsmittel künftig aus dem Regelsatz bestreiten, der eine Pauschale für „Gesundheitspflege“ in Höhe von 17 Euro enthält. Dies ist bei monatlichen Pillenkosten von bis zu 22 Euro kaum zu leisten. Langzeitverhütung mit Spirale oder Implantat kommt für Hartz-IV-Empfängerinnen überhaupt nicht infrage, da sie die einmaligen Kosten von 300 bis 400 Euro nicht ansparen können.

 
„Kein Geld für Verhütung – dieses Problem kennen nicht nur Hartz-IV-Empfängerinnen, sondern alle Menschen mit geringem Einkommen. Sie wenden zunehmend billigere und oft unsichere Verhütungsmittel an, das zeigen Studien und Berichte von Schwangerschaftsberaterinnen. Individuelle Familienplanung darf aber keine Frage des Geldes sein“, so Hahn.

 
pro familia hofft, dass die Petition auf breite Resonanz stoßen wird. Schon jetzt gehören namhafte Verbände zu den UnterstützerInnen der Petition. Gemeinsam rufen Sie zur Unterzeichnung der Petition auf, damit das vor 20 Jahren international zuerkannte Menschenrecht auf uneingeschränkten Zugang zu Verhütung wieder für alle gilt.

 
UnterstützerInnen der Bundestagspetition:

AWO-Bundesverband

TERRE DES FEMMES

Ver.di Frauen- und Gleichstellungspolitik

Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen

Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen

Frauenberatungsstellen und Frauennotruf  – bff

Gemeinnützige Stiftung Sexualität und Gesundheit GSSG

Die Frauen im Sozialverband Deutschland (SoVD)

 
Link zur Petition:
https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2015/_02/_23/Petition_57650.html
oder über die pro familia Kampagnenseite:
www.profamilia.de/petition
 
5. März 2015

 
pro familia ist der führende Verband für Sexualität und Partnerschaft in Deutschland.

Der Bundesverband wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanziell gefördert.

 
Pressekontakt:

Regine Wlassitschau

Referentin für Öffentlichkeitsarbeit


cid:image001.png@01CDEF34.13480FC0

 
pro familia Bundesverband

Stresemannallee 3

60596 Frankfurt

Tel. 069 -26 95 779 22

regine.wlassitschau@profamilia.de
www.profamilia.de
 
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Kostenfreie Verhütungsmittel für Menschen mit geringem Einkommen

Mittwoch, 4. März 2015

Kindergelderhöhung: Paritätischer kritisiert Schäubles Pläne als "schlechten Witz"

Scharfe Kritik übt der Paritätische Wohlfahrtsverband an den Plänen des Bundesfinanzministers, das Kindergeld lediglich um sechs Euro und das auch noch gestreckt über einen Zeitraum von zwei Jahren zu erhöhen. Es sei unerhört, wie der Finanzminister aus haushaltspolitischem Kalkül Familien in Deutschland die überfällige Anhebung des Kindergeldes von mindestens 20 Euro vorenthalte und Familien im Hartz-IV-Bezug ganz im Regen stehen lasse.
"Der Finanzminister erkauft sich die "schwarze Null" zum Preis wachsender Ungleichheit in dieser Gesellschaft. Diese Mini-Kindergelderhöhung ist ein schlechter Witz. Der Verzicht auf eine grundlegende Reform des Kinderzuschlags und die Ignoranz gegenüber der schwierigen Situation Alleinerziehender dagegen ist armutspolitisch grob fahrlässig", kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.
Der Verband weist daraufhin, dass bereits heute die monatliche Nettoentlastung durch die steuerlichen Kinderfreibeträge für Spitzenverdiener um 93 Euro höher ist als das Kindergeld, das Normalverdiener erhalten. "Es ist einfach ungerecht, wenn die Kinder von Spitzenverdienern deutlich höher gefördert werden als Kinder von Normalverdienern und Hartz-IV-Bezieher beim Kindergeld sogar ganz leer ausgehen. Jedes Kind muss dem Staat gleich viel wert sein", mahnt Schneider. Ziel müsse die Angleichung des Kindergeldes an den Entlastungseffekt der Steuerfreibeträge sein. Der Paritätische fordert eine deutliche und sofortige Anhebung des Kindergeldes um 20 Euro und einen Freibetrag in selber Höhe für Hartz-IV-Bezieher, damit diese künftig wenigstens einen kleinen Teil des Kindergeldes behalten dürfen. Darüber hinaus sei eine umfassende Reform des Familienlastenausgleichs erforderlich.

www.der-paritaetische.de

Familienbund der Katholiken von geplanter Kindergelderhöhung enttäuscht

Familienbund der Katholiken  Bundesgeschäftsstelle Pressemitteilung
 
Kein Geld für Familien!
 
Familienbund der Katholiken von geplanter Kindergelderhöhung enttäuscht
Berlin, 4. März 2015. Der Familienbund der Katholiken hat die heute bekannt gewordenen Pläne für eine Kindergelderhöhung als ungenügend und enttäuschend kritisiert. „Die geplante Erhöhung des Kindergeldes von vier und im nächsten Jahr zwei Euro bleibt deutlich hinter den Erwartungen der Familien und den Versprechungen der Regierungsparteien zurück. Insbesondere Familien mit kleineren Einkommen hätten in Anbetracht der guten Steuerentwicklung jetzt spürbar entlastet werden können“ sagte Stefan Becker,  Präsident des Familienbundes der Katholiken.  In keiner Weise nachvollziehbar ist es, dass die bereits 2014 fällige Anpassung des Kinderfreibetrages und des Kindergeldes nicht mehr nachgeholt werden soll. „Die Erhöhung des Kindergeldes ist kein Geschenk für Familien, sondern verfassungsrechtlich zwingend geboten, wie die Bundesregierung selbst unlängst in ihrem Bericht über das steuerfrei zu stellende Existenzminimum festgestellt hat. Es darf nicht sein, dass Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble seinen Haushalt ausgerechnet auf dem Rücken der Familien ausgleichen will“,  sagte Stefan Becker.
Die  geplante Erhöhung des Kinderzuschlages für Geringverdiener sei gut und richtig, muss allerdings sofort und nicht erst Mitte kommenden Jahres erfolgen. Als überfällig bezeichnete Stefan Becker eine Erhöhung des Freibetrages für Alleinerziehende. Dieser sei seit zehn Jahren nicht erhöht worden, eine Anpassung dürfe nicht wieder verschoben werden.  Der Familienbund fordert grundsätzlich die Anhebung des Kinderfreibetrages auf das Niveau der Erwachsenen und die entsprechende Erhöhung des Kindergeldes. „Familien sichern die Zukunft unserer Gesellschaft! Bei ihnen zu sparen, wäre das falsche Signal“, so Stefan Becker.
 
 
Der Familienbund der Katholiken ist der mitgliederstärkste Familienverband Deutschlands.
Ihm gehören 25 Diözesan-, 10 Landes- und 15 Mitgliedsverbände an.
 
 
Kontakt: Claudia Hagen, Leiterin Kommunikation
Familienbund der Katholiken, Reinhardtstr. 13 – 10117 Berlin
Tel: (030) 326 756–0  ·  Fax: (030) 326 756–20

Familienpaket vom Finanzminister: Für Alleinerziehende nur heiße Luft


Bundesfinanzminister Schäuble will nach heutigen Medienberichten das Kindergeld nur marginal anheben, vollkommen in heiße Luft aufgelöst hat sich eine Erhöhung des steuer­lichen Entlastungsbetrags für Alleinerziehende. Dieser stagniert seit zwölf Jahren, die überfällige Erhöhung hat die Regierung bereits im Koalitionsvertrag zugesagt. Der Verband allein­erziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) kritisiert entschieden, hier zu Lasten von Alleinerziehenden zu sparen.

 

„Ohne Not scheint Schäuble das einzige konkrete Versprechen brechen zu wollen, dass die Regierung überhaupt Alleinerziehenden gegeben hat. Wir sind entsetzt und enttäuscht“, moniert Edith Schwab, VAMV-Bundesvorsitzende. Der Entlastungsbetrag für Allein­erziehende dümpelt seit 2004 bei 1.308 Euro. Im Schnitt haben Alleinerziehende am Jahresende dadurch 350 Euro mehr im Familien­budget. Ehepaare haben durchs Splitting bis zu 15.000 Euro im Jahr mehr zur Verfügung, auch wenn sie keine Kinder haben.

 

„Ein Familienpaket á la Schäuble ist für Alleinerziehende eine einzige Luftnummer“, kritisiert Schwab. „Die Regierung ist hier im Wort, end­lich die Steuerklasse II zu erhöhen!“ Eine Erhöhung des Kindergel­des geht an Kindern in Hartz IV sowie im Unterhaltsvorschussbezug komplett vorbei, da das Kindergeld ganz angerechnet wird. „Auch der Kinderzuschlag ist wegen Anrechnungen bekannterweise nicht ge­eignet, das Armutsrisiko in Einelternfamilien zu senken. Daran ändert auch eine Erhöhung nichts“, bemängelt Schwab.

 

„Jede fünfte Familie ist heute eine Einelternfamilie. Alleinerziehende wollen endlich von der Politik als gleichberechtigte Familienform an­erkannt, wertgeschätzt und gefördert werden!“, unterstreicht Schwab. „Alleinerziehende wieder in die Röhre gucken zu lassen, ist vollkom­men inakzeptabel!“

 

Informationen zur aktuellen Kampagne des VAMV „UmSTEUERN – keine Familie II. Klasse. Steuergerechtigkeit für Alleinerziehende!“  unter www.vamv.de.

 

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 2,7 Millionen Alleinerziehenden.
Der VAMV fordert die Anerkennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Le­bensform und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Tren­nung und Scheidung ein.

Kindergelderhöhung: Familien sind mehr Wert

|Familien benötigen - neben Geldleistungen - ein dichtes Netz von Institutionen, die ihnen, Kindern und Jugendlichen beratend und unterstützend zur Seite stehen.
„Familien müssen der Gesellschaft mehr Wert sein“, kommentiert der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler das Vorhaben des Bundesfinanzministers Wolfgang Schäuble, Kinderfreibetrag und Kindergeld um ein paar Euro anzuheben. Stadler ergänzt: „Geld allein ist aber auch nicht die Lösung. Wir brauchen ein dichtes Netz von Institutionen, die Familien, Kindern und Jugendlichen beratend und unterstützend zur Seite stehen. Jede Familie, die Hilfe benötigt, muss diese auch bekommen. Jeder Euro, der in Kinder investiert wird, muss als Investitionen in die Zukunft verstanden werden.“
Die aktuellen Pläne bleiben außerdem weit hinter dem Erforderlichen zurück, um Armut wirksam zu bekämpfen, insbesondere bei Alleinerziehenden, die einen stetig steigenden Anteil in der von Armut betroffenen Gruppen der Gesellschaft ausmachen. „Wird an den Plänen nichts geändert, profitieren wieder nur die Besserverdienenden“, kritisiert Stadler und fordert abschließend: „Familien leisten viel für unsere Gesellschaft, deshalb ist es im Interesse der gesamten Gesellschaft, wenn sie sowohl monetär, aber auch mit anderen Leistungen bestmöglich unterstützt werden.“
(http://www.awo-informationsservice.org)