Mittwoch, 30. Dezember 2015

Finanzministerium: Zum 01. Januar 2016 treten wichtige steuerliche Änderungen in Kraft

Pressemitteilung vom 30.12.2015


Auf wichtige steuerliche Änderungen für alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die ab dem 01.01.2016 in Kraft treten, verwies das Finanzministerium am Mittwoch (30.12.2015).
Mit dem „Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags“ wurde der Weg für eine Erhöhung mehrerer steuerlicher Freibeträge bzw. des Kindergeldes sowie dem Abbau der kalten Progression in den Jahren 2015 und 2016 frei gemacht. Jeder Steuerpflichtige wird davon profitieren.
Finanzminister Stephan Toscani begrüßt die Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages, insbesondere aber auch die Steuererleichterungen für Alleinerziehende. Neben einer Erhöhung des Grundfreibetrags (rückwirkend zum 01.01.2015), der in der Lohnabrechnung für den Monat Dezember 2015 bei allen Arbeitnehmern automatisch berücksichtigt wird, erfolgt ab Januar 2016 eine weitere Entlastung: Zum einen erhöht sich der Grundfreibetrag um 180 EUR auf 8.652 EUR. Zum anderen wird die kalte Progression durch Änderung des Steuertarifs zugunsten aller Steuerzahler abgemildert.
Auch der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wurde rückwirkend für das gesamte Jahr 2015 auf 1.908 EUR erhöht. Dies wirkt sich durch die Steuerklasse II bereits automatisch in der Lohnabrechnung für Dezember 2015 aus. Hinzu kommt eine weitere Erhöhung des Entlastungsbetrages um jeweils 240 EUR für das zweite und jedes weitere Kind im Haushalt. Letzteres wird allerdings erst im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung 2015 berücksichtigt oder kann im Lohnsteuerermäßigungsverfahren als Freibetrag beantragt werden.
Eine weitere Erleichterung für Arbeitnehmer ist die Möglichkeit, ab 2016 Freibeträge im Lohnsteuerermäßigungsverfahren gleich für zwei Jahre eintragen zu lassen und sich so den jährlichen Gang zum Finanzamt zu sparen. Die neuen Vordrucke zum Lohnsteuerermäßigungsverfahren liegen in den Finanzämtern aus und sehen nunmehr die zweijährige Beantragung eines Freibetrags vor.
Auch für kleinere Unternehmen ergibt sich eine Erleichterung durch Entlastung von Bürokratie: Die Grenzbeträge für Buchführungspflichten im Handelsgesetzbuch und der Abgabenordnung wurden erhöht; die Umsatzgrenze um 100.000 EUR auf 600.000 EUR pro Kalenderjahr und die Gewinngrenze für Gewerbetreibende oder Land- und Forstwirte um 10.000 EUR auf 60.000 EUR.
(www.saarland.de)

Donnerstag, 22. Oktober 2015

Familienverbände fordern mehr Aufmerksamkeit für Flüchtlingsfamilien

Familienverbände fordern mehr Aufmerksamkeit für Flüchtlingsfamilien

Geflüchtete Familien unterstützen und ihre spezifischen Bedürfnisse bei der Unterbringung, Versorgung und im Leben nach der Flucht berücksichtigen: Diese Botschaft geht von den Familienorganisationen auf der  heutigen Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) aus. Die AGF rief dazu auf, geflüchtete Kinder und Familien als solche wahrzunehmen. Die Einheit der Familien, der Schutz von Kindern und die familiäre Privatsphäre müssten sichergestellt werden. Notwendig sei dafür die grundsätzliche Anerkennung familiärer Bedürfnisse in der Flüchtlingspolitik.

"Die Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen ist auch eine familienpolitische Herausforderung. Jeder dritte Geflüchtete in Deutschland ist ein Kind. Für ihr Aufwachsen ist die Familie besonders wichtig", so Christel Riemann-Hanewinckel, Vorsitzende der AGF, "und sie ist oft das einzig Vertraute, das nach der Flucht bleibt".

Die AGF fordert von Politik und Verwaltung sowie an der Aufnahme und Betreuung von Flüchtlingen beteiligten Institutionen bei Bund, Ländern und Kommunen die grundsätzliche Rücksicht auf die familiären Lebensumstände und Bindungen der Flüchtlinge, insbesondere Rücksicht auf geflüchtete Kinder. Konkret fordern die Familienorganisationen:

  • Familien mit Kindern sofort zu registrieren.
  • den Aufenthalt von Familien nicht in Sammelunterkünften vorzunehmen  sondern eine schnelle Unterbringung in Wohnungen zu ermöglichen.
  •  eine pädagogische Erstbetreuung für Kinder sofort zu gewährleisten: Kindern ist unmittelbar ein kindgemäßer Alltag zu organisieren, einschließlich  Kinderbetreuung, Schulbesuch, Unterstützung der Eltern und des Spracherwerbs.
  • den Familienzusammenhang zu schützen und zu stärken. Dazu gehört, dass der Familiennachzug zügig ermöglicht wird und Flüchtlinge mit Verwandten in Deutschland in deren Nähe untergebracht werden.
  • unbegleiteten Minderjährigen fachliche Begleitung und Hilfe bereitzustellen und die Jugendämter vor Ort dafür vorzubereiten und auszustatten.
  • die Kinder- und Jugendhilfe systematisch und rechtzeitig einzubeziehen, damit die notwendigen Hilfeleistungen gewährleistet werden können.
  • Familien, die Flüchtlinge bei sich aufnehmen, gezielt zu unterstützen.
Die AGF lobte das Engagement seitens der überwiegend ehrenamtlich tätigen Personen in den Familienverbänden vor Ort sowie anderer Initiativen, Organisationen und Netzwerke. Sie hätten mit ihren Hilfsangeboten wesentlich zur Unterstützung der Geflüchteten beigetragen. Grundsätzlich liege die Verantwortung für die Aufnahme, Versorgung und Unterbringung von Geflüchteten allerdings bei der Politik in Bund, Ländern und Kommunen. Angesichts der aktuellen Flüchtlingslage sei jedoch deutlich geworden, dass die Zusammenarbeit der politischen Ebenen sowie Abläufe vor Ort an vielen Stellen verbessert werden müssten. Dazu gehöre auch, den Schutz besonders gefährdeter Personengruppen, wie Kinder, Frauen und Familien in der Flüchtlingspolitik besser zu gewährleisten und mit speziellen Angeboten für diese Gruppen zu untermauern.  Die Ausdehnung defensiver, abschreckender Maßnahmen, wie Leistungskürzungen oder Reduzierungen auf Sachleistungen werden von den Familienorganisatione n abgelehnt. Sie blieben ineffektiv und verstärkten zudem ablehnende Haltungen.

Montag, 12. Oktober 2015

1. Saarländischer Familienkongress: Familienministerin Monika Bachmann: „Familienzeitpolitik ist elementarer Baustein für eine moderne Familienpolitik“ - Experten diskutieren in Saarbrücken

Pressemitteilung vom 12.10.2015 - 15:30 Uhr (www.saarland.de
                                       
Familienministern Monika Bachmann hat heute den ersten saarländischen Familienkongress im Saarbrücker Schloss eröffnet. Der Kongress ist Bestandteil des  familienpolitischen Programms der Landesregierung.

1. Familienkongress des Saarlandes: Familienministerin Monika Bachmann eröffnet die Veranstaltung



                                                                                                                
 
1. Familienkongress des Saarlandes: Familienministerin Monika Bachmann eröffnet die Veranstaltung

„Eine Premiere“, sagte die Ministerin anlässlich der Eröffnung, „die uns gelungen ist. Wir haben mit namhaften Referenten das wichtige Thema Familienzeitpolitik diskutiert und beleuchtet. Familienzeitpolitik ist ein wesentlicher Bestandteil einer modernen Familienpolitik. Wenn es nicht gelingt, den Lebensphasen angepasste Beschäftigungs- und Zeitmodelle zu finden und umzusetzen, bleibt das Ziel der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unerreichbar. Der heutige Kongress hat daher großen Wert auf das Thema gelegt. Es gilt, für dieses Ziel konkrete Maßnahmen zu entwickeln – getragen von einer entsprechenden Akzeptanz in der Gesellschaft“, so die Familienministerin.
Über 150 Zuhörer haben die Gelegenheit wahrgenommen, um sich über  Familienzeit, Familienzeitpolitik und die lokalen Bündnisse für Familie zu informieren. Professor Dr. Hans Bertram von der Humboldt Universität Berlin und Frau Dr. Karin Jurczyk vom Deutschen Jugendinstitut  München referierten über Familie, Arbeit und Zeit in der Wissensgesellschaft und zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dr. Jan Schröder, Beratungsunternehmer und Experte für soziale Innovation hat  die Entwicklung der Lokalen Bündnisse für Familie vorgestellt. „Für die Landesregierung waren und sind die lokalen Bündnisse für Familien wichtige Partner für die konkrete Umsetzung von familienfreundlichen Strukturen in unserem Land“, sagte Ministerin Monika Bachmann. “Gerade bei der vor uns liegenden Aufgabe der Integration von Flüchtlingsfamilien bauen wir auch auf die Kreativität und Unterstützung der Bündnisse vor Ort. Von daher ist es für uns ein wichtiges Ziel diese Bündnisse zu stärken – ihre Strukturen zu stabilisieren – und sie weiterhin als Partner an unserer Seite zu wissen.“
Im Saarland gibt es derzeit 27  Bündnisse für Familien. „Ich freue mich, wenn dieser Kongress ein Stück weit dazu beitragen konnte, dass sich weitere Akteure und Interessierte auf kommunaler Ebene zu einem Lokalen Bündnis für Familie zusammenschließen, um dabei zu helfen das Saarland noch familienfreundlicher zu gestalten“, sagte Bachmann abschließend.

1. Saarländischer Familienkongress

Programm:
13.00 Uhr: Ministerin Monika Bachmann: Eröffnung
13.15 Uhr: Prof. Hans Bertram, Institut für Sozialwissenschaft, Humboldt Universität Berlin: „Die überforderte Generation – Familie, Arbeit und Zeit in der Wissensgesellschaft"
14.15 Uhr: Dr. Karin Jurczyk, Leiterin Abteilung Familien beim Deutschen Jugendinstitut, München: „Familienzeitpolitik: Warum und Wie? Neue Herausforderungen bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie"?
15.00 Uhr: Pause
15.15 Uhr: Dr. Jan Schröder: „Innovationsmotor Lokales Bündnis für Familie – inhaltliche und strukturelle Perspektiven für die Landesfamilienpolitik"– Schwerpunktdiskussion mit den „Lokalen Bündnissen für Familie"

16.15 Uhr: Ministerin Monika Bachmann: Ausblick: Familienfreundliches Saarland 4.0


Dr. Karin Jurczyk (DJI) Präsentationsfolien



 

    Donnerstag, 3. September 2015

    "KitaPlus": Berufstätige Eltern brauchen eine gute und verlässliche Kinderbetreuung

    Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig ist überzeugt: "Eine verlässliche und flexible Kindertagesbetreuung ist der Schlüssel für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf."
    Aus diesem Grund sollen mit dem neuen "Bundesprogramm KitaPlus" passgenaue Betreuungsangebote für Kinder, deren Eltern im Schichtdienst arbeiten, ihren Lebensunterhalt ohne Partner verdienen müssen oder sich noch in der Ausbildung befinden, geschaffen werden. Hierfür stellt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend insgesamt 100 Mio. Euro zur Verfügung.
    "Eltern, die im Schichtdienst zum Beispiel am Abend oder am Wochenende arbeiten, brauchen bessere Unterstützung. Passgenaue Angebote für die Kindertagesbetreuung sind ein wirksames Instrument moderner Familienpolitik, weil sie es manchen Eltern erst möglich machen, überhaupt eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder diese fortzusetzen", erklärt Manuela Schwesig.
    Diese Auffassung teilen viele: So wird das Programm von der Bundesvereinigung der Arbeitgeber, der Bundesagentur für Arbeit, dem Deutschen Gewerkschaftsbund, dem Deutschen Städte- und Gemeindebund sowie dem Deutschen Städtetag unterstützt.
    Ab Januar 2016 werden im neuen "Bundesprogramm KitaPlus" mit einer Laufzeit von drei Jahren zukunftsfähige Konzepte für bedarfsgerechte Betreuungszeiten gefördert. Dazu gehören Randzeiten außerhalb der Regelbetreuung zwischen 8:00 und 16:00 Uhr wie zum Beispiel die Verlängerung auf 18 Uhr. Darüber hinaus können sie über Betreuungsmöglichkeiten am Wochenende und an Feiertagen bis hin zu einem Betreuungsangebot reichen, das auch Schichtarbeit abdeckt. Neben Personalmitteln fördert das BMFSFJ die Ausstattung, die für die Umsetzung des erweiterten Angebots erforderlich ist. Kindertageseinrichtungen können Fördermittel bis zu 200.000 Euro im Jahr und Tagespflegepersonen bis zu 15.000 Euro jährlich erhalten.
    Projektberaterinnen und Projektberater unterstützen Kitas und Tagespflegestellen bei der Entwicklung eines pädagogischen Konzepts für die optimale Umsetzung des erweiterten Angebotes. Um auch die Nachhaltigkeit eines solchen Betreuungsangebots sicherzustellen, geben die Projektberaterinnen und Projektberater zudem unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten wichtige Hilfestellungen. Weiterer wichtiger Bestandteil des Programms ist die Zusammenarbeit mit den Eltern.
     
    Interessenbekundungen können ab sofort eingereicht werden unter interessenbekundung@bundesprogramm-kitaplus.de.
    Weitere Informationen finden Sie unter: www.frühe-chancen.de/kitaplus

    (www.bmfsfj.de)

    Freitag, 28. August 2015

    #HeForShe: Kampagne für mehr Gleichberechtigung

    Die Forderung  nach der Gleichstellung der Geschlechter war lange Zeit eine Position, die von Frauen für Frauen vertreten wurde. Heute sind wir viele Schritte weiter, aber es gibt noch immer Hürden und Benachteiligungen, die dringend abgebaut werden müssen. Hierfür ist ein grundsätzliches Umdenken notwendig, denn moderne Gleichstellungspolitik fordert das Engagement aller und richtet sich an Frauen und Männer.
    Die internationale #HeForShe Kampagne von UN Women setzt genau an diesem Punkt an und ruft Männer dazu auf, sich für Frauenrechte und Geschlechtergleichstellung stark zu machen. Weltweit werden eine Million Männer gesucht, die sich als "Agents of Change" für die Gleichstellung der Geschlechter und für ein Ende von Gewalt und Diskriminierungen gegenüber Frauen und Mädchen einsetzen.

    Auch das Bundesfamilienministerium macht mit!

    Bildnachweis:BMFSFJ
    Manuela Schwesig und Phumzile Mlambo-Ngcuka, Exekutiv Direktorin von UN Women

    (www.bmfsfj.de)




    

    Montag, 17. August 2015

    Mütter mit Migrationshintergrund sind "Stark im Beruf"

    Auftaktveranstaltung mit Bundesfamilienministerin Schwesig in Oberhausen
    Müttern mit Migrationshintergrund soll der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert werden. Das ist das Ziel des ESF-Programms "Stark im Beruf". Heute (Montag) besuchte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig im Kulturzentrum Altenberg in Oberhausen die Auftaktveranstaltung des neuen Programms. Sie tauschte sich mit Müttern mit Zuwanderungsgeschichte aus, die in das Arbeitsleben einsteigen möchten.
    "Viele Mütter mit ausländischen Wurzeln sind gut qualifiziert und möchten gerne arbeiten. Doch häufig wird ihr Können unterschätzt. Mit unserem Programm wollen wir die Frauen 'Stark im Beruf' machen. Wir möchten die Frauen auf ihrem Weg in den Arbeitsmarkt begleiten: Durch Beratungsangebote, begleitende Gespräche bei Unternehmen oder persönliche Coachings. Mütter mit Migrationshintergrund sind eine Bereicherung: Denn diese Vielfalt in der Arbeitswelt, die unterschiedlichen Perspektiven der Menschen sind wichtig. So können wir auch als Gesellschaft erfolgreich sein, wenn wir die unterschiedlichen kulturellen Potentiale nutzen", sagte Manuela Schwesig.
    Das Programm "Stark im Beruf" hat prominente Unterstützerinnen, die als Programmbotschafterinnen und -botschafter für die Initiative werben. Drei von ihnen waren auch bei der Auftaktveranstaltung in Oberhausen dabei: Die Moderatorin und Autorin Nazan Eckes, Gülabatin Sun, Global Head of Diversity & Inclusion von der Deutschen Bank, sowie Nelly Kostadinova, Gründerin von Lingua-World. Auch sie unterstreichen die Bedeutung des Programms:
    "Wir erleben Mütter mit Zuwanderungsgeschichte als Gewinn für unsere Gesellschaft und für unsere Arbeitswelt. Als Programmbotschafterinnen setzen wir uns dafür ein, dass Migrantinnen ihren beruflichen Weg erfolgreich gehen können. Wir wollen ihnen Mut machen, stark im Beruf zu sein."
    88 Projekte im Bundesgebiet setzen sich dafür ein, Mütter mit Migrationsgeschichte auf ihrem Weg in den Arbeitsmarkt zu begleiten. Die Projekte kooperieren dabei mit unterschiedlichen Akteuren, die die Frauen zum Beispiel durch die Vermittlung von Sprachkursen, Kontakten zu möglichen Arbeitgebern und Hilfen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen.
    Eine wichtige Kooperationspartnerin ist die Bundesagentur für Arbeit (BA). Heidi Holzhauser, Leiterin des Stabes Kompetenzzentrums Chancengleichheit am Arbeitsmarkt in der BA, erklärte: "Der Bundesagentur für Arbeit ist es ein wichtiges Anliegen, dass Mütter mit Migrationshintergrund ihre vielfältigen Potenziale auch für den Arbeitsmarkt nutzen, damit die gesellschaftliche mit der beruflichen Integration Hand in Hand geht."
    Auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitsgeberverbände unterstützt das Programm. Alexander Gunkel, Mitglied der Hauptgeschäftsführung: "Die BDA unterstützt 'Stark im Beruf', um in Zeiten zunehmenden Fachkräftemangels mehr Mütter mit Migrationshintergrund für den Arbeitsmarkt zu gewinnen. Sie sind eine Bereicherung für die Betriebe und tragen zu einer produktiven Vielfalt in den Belegschaften bei. Ich ermutige sowohl Unternehmen als auch Mütter mit Migrationshintergrund, sich an dem Programm zu beteiligen."
    Bernd Neuendorf, Staatssekretär im Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen, betonte: "Eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf macht Mütter 'Stark im Beruf'. Dafür brauchen wir eine verlässliche und qualitätsvolle Kinderbetreuung sowie flexible Arbeitsplatzgestaltungen. Politik und Wirtschaft haben sich hier bereits mit der Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz ab einem Jahr und dem damit verbundenen massiven Ausbau der Kleinkinderbetreuung sowie zahlreichen unterschiedlichen Arbeitszeitmodellen auf den Weg gemacht."
    Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Europäische Sozialfonds (ESF) stellen für das ESF-Programm "Stark im Beruf" rund 29 Mio. Euro zur Verfügung. Jedes Projekt wird mit jährlich 50.000 Euro gefördert.
    Informationen zum Programm "Stark im Beruf" finden sich unter www.starkimberuf.de.
    (www.bmfsfj.de)

    Samstag, 15. August 2015

    Finanzministerium: Steuererleichterungen durch Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende

    Durch ein neues Gesetz wurde der Weg für eine Erhöhung mehrerer steuerlicher Freibeträge bzw. des Kindergeldes frei gemacht. Jeder Steuerpflichtige wird davon profitieren. Dies teilte das Finanzministerium am Samstag (15.08.2015) mit.
    Neben einer Erhöhung des Grundfreibetrags (rückwirkend zum 01.01.2015), der in der Lohnabrechnung für den Monat Dezember 2015 bei allen Arbeitnehmern automatisch berücksichtigt wird, wurde der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bereits für das gesamte Jahr 2015 um 600,- Euro auf 1.908,- Euro erhöht. Auch diese Erhöhung wirkt sich durch die Steuerklasse II automatisch in der Lohnabrechnung für Dezember 2015 aus. Hinzu kommt eine Erhöhung des Entlastungsbeitrages um jeweils 240,- Euro für das zweite und jedes weitere Kind im Haushalt.
    Da dieser Erhöhungsbetrag nicht in der Steuerklasse II eingearbeitet wurde, empfiehlt das Finanzministerium allen Alleinerziehenden mit 2 oder mehr Kindern im Haushalt: „Warten Sie nicht bis zur Abgabe ihrer Einkommensteuererklärung, sondern beantragen Sie diesen Freibetrag bereits im Lohnsteuerermäßigungsverfahren für das Jahr 2015. So kommen Sie beim Lohnsteuerabzug vollumfänglich in den Genuss der Steuererleichterungen. Dazu reicht eine formlose Anlage zum Lohnsteuerermäßigungsantrag. Der Lohnsteuerermäßigungsantrag muss bis zum 30.11.2015 eingereicht werden.“
    (www.saarland.de)

    Freitag, 24. Juli 2015

    Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig zum Betreuungsgeld

    Bildnachweis: Bundesregierung / Denzel
    Manuele Schwesig

    Nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am 21. Juli sein Urteil zum Betreuungsgeld gesprochen und das Gesetz für verfassungswidrig erklärt hat, stellen sich insbesondere Familien, die die Leistung erhalten, viele Fragen. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig dazu: "Klar ist: Niemand muss Geld zurückbezahlen! Die Familien, die bereits Betreuungsgeld beziehen, bekommen es auch weiterhin. Die Auszahlungen laufen ganz normal weiter. Diejenigen, deren Anträge bereits bewilligt wurden, werden Zahlungen erhalten", so die Bundesfamilienministerin.

    Bundesregierung prüft Umsetzung

    Da das BVerfG das Betreuungsgeldgesetz formal für verfassungswidrig erklärt hat, ist der Bund nicht mehr für diese Leistung zuständig. Das BVerfG hat keine Regelungen getroffen, die das Entfallen des Betreuungsgeldes näher regeln. Die Bundesregierung prüft derzeit, wie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen ist. Dabei wird der Vertrauensschutz für die betroffenen Familien im Vordergrund stehen.
    Bereits am 21. Juli hatte Manuela Schwesig sich zu dem Urteil des BVerfG geäußert: "Ich freue mich, dass wir nun Klarheit haben. Die Entscheidung zeigt: Das Betreuungsgeld ist der falsche Weg und hat keine Zukunft. Die frei werdenden Mittel sollen Kindern und Familien zugutekommen, zum Beispiel durch eine verbesserte Kinderbetreuung. Das Geld darf nicht im Haushalt des Bundesfinanzministeriums versickern. Außerdem werde ich nach einer Lösung suchen, damit Familien, die das Betreuungsgeld bereits beziehen, es bis zum Ende bekommen. Über die weitere Umsetzung werde ich mich mit den Regierungsfraktionen am 13. August beraten." (www.bmfsfj.de)


    • Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts
     

    Donnerstag, 23. Juli 2015

    Wegweiser für den Umgang überarbeitet - Orientierungen für Eltern nach Trennung und Scheidung

    Wegweiser für den Umgang überarbeitet

    Rubrik: Pressemitteilungen
     
    Orientierungen für Eltern nach Trennung und Scheidung
     
     
     
     
     
     
    Nach einer Trennung oder Scheidung ist es für die Eltern eine große Herausforderung, die Regelung des Umgangs an den Bedürfnissen und Rechten ihres Kindes auszurichten. In dieser Situation bietet der "Wegweiser für den Umgang nach Trennung und Scheidung. Wie Eltern den Umgang am Wohl des Kindes orientieren können" Unterstützung und Hilfe. Er wurde aufgrund vielfältiger gesetzlicher Änderungen und fachlicher Weiterentwicklungen vollständig überarbeitet und aktualisiert. Auch Großeltern, weitere Bezugspersonen des Kindes, Fachkräfte in Beratungsstellen und Jugendämtern sowie andere Fachleute finden darin für sie relevante Informationen. Herausgeber des Wegweisers sind die Deutsche Liga für das Kind, der Deutsche Kinderschutzbund und der Verband alleinerziehender Mütter und Väter.

    "Die wichtigste Botschaft für Eltern ist, dass auch Trennungs- und Scheidungskinder einen guten, unbelasteten Entwicklungsverlauf nehmen und glücklich sein können. Insbesondere dann, wenn in der Trennungssituation ihre Bedürfnisse wahrgenommen, geachtet und berücksichtigt werden", betont Prof. Dr. Sabine Walper, Präsidentin der Deutschen Liga für das Kind.

    Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, ergänzt: "Wir müssen konsequent vom Kind aus denken. Das wichtigste Ziel sollte daher sein, das Wohl des Kindes bei allen Entscheidungen in den Mittelpunkt zu stellen. Kinder haben ein Recht auf beide Eltern. Wie der Umgang konfliktarm gelingen kann, zeigt der Wegweiser anhand konkreter Hinweise und Empfehlungen auf."

    Der Wegweiser beschreibt dabei nicht nur den Umgang aus Sicht des Kindes, sondern geht auch auf die neue Lebenssituation des hauptbetreuenden Elternteils, des umgangsberechtigten Elternteils und den Umgang mit anderen wichtigen Bezugspersonen des Kindes ein. Zudem erklärt er neben der rechtlichen Situation nach Trennung und Scheidung die Chancen und Risiken für die weitere Entwicklung der Kinder und was für den Umgang zu regeln ist.

    "Dabei werden in der überarbeiteten Auflage sowohl die kulturelle Vielfalt als auch gesellschaftliche Veränderungen, wie beispielsweise die Vielfalt von Elternschaft und die Diskussion über das sogenannte Wechselmodell, berücksichtigt", sagt Solveig Schuster, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter.

    Der Wegweiser für den Umgang orientiert sich an aktuellen fachlichen und wissenschaftlichen Standards und erläutert die relevante Rechtsprechung. In einem Service-Teil gibt er Eltern zudem Adressen, eine herausnehmbare Mustervereinbarung inklusive Checkliste zum Umgang sowie eine Zusammenstellung der wichtigsten rechtlichen Regelungen an die Hand.


    Der Wegweiser ist als Einzelexemplar für 3,00 Euro, ab zehn Exemplaren für je 2,50 Euro, ab 100 Exemplaren für je 2,00 Euro (jeweils zzgl. Versandkosten) erhältlich bei:

    Deutsche Liga für das Kind in Familie und Gesellschaft e.V.
    Tel.: 030 - 28 59 99 70
    Fax : 030 - 28 59 99 71
    E-Mail: post@liga-kind.de

    Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V.
    Tel.: 030 - 21 48 09 24
    E-Mail: bestellung@dksb.de

    Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V.
    Tel.: 0 30 - 69 59 78 6
    Fax: 0 30 - 69 59 78 77
    E-Mail: kontakt@vamv.de


     

     



     

    Dienstag, 21. Juli 2015

    Betreuungsgeld verfassungswidrig! Betreuungsgeld in gute Kinderbetreuung investieren!

     
    Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts, mit dem es das Betreuungsgeld als verfassungswidrig eingestuft hat. Der Bund hatte nicht die Gesetzgebungskompetenz ein Betreuungsgeld einzuführen, da es nicht zur Herstellung bundesweit gleichwertiger Lebensverhältnisse notwendig ist. "Mit der Entscheidung ist eine weitere als 'Familien-Leistung' deklarierte Förderung vom Tisch, die komplett an Alleinerziehenden vorbei geht", sagt die Bundesvorsitzende des VAMV, Solveig Schuster.

    Alleinerziehende haben keine Wahlfreiheit und können sich den "Luxus" zu Hause zu bleiben, gar nicht leisten. Stattdessen sind sie auf gute und bedarfsgerechte Kitas angewiesen. "Nach dem Urteil ist die Regierung nun gefragt, zügig das Betreuungsgeld abzuwickeln und die frei werdenden Mittel vor allem auch für den Ausbau und die Qualität von frühkindlicher Bildung und Betreuung zu investieren", fordert Schuster. "Alleinerziehende brauchen gute, verlässliche und flexible Kinderbetreuungsangebote auch zu Randzeiten und am Wochenende, wie andere Eltern auch", so die Bundesvorsitzende. Hier besteht weiterhin dringender Ausbaubedarf. Der VAMV fordert die Politik auf, bundesweit einheitliche Qualitätsstandards für Kitas gesetzlich zu verankern.

    Zudem ist die Politik gefordert, familienpolitische Widersprüche abzubauen, die im Lebenslauf zu Lasten von Alleinerziehenden gehen, wie etwa das Ehegattensplitting oder die beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatt/innen. Wie das Betreuungsgeld fördern auch sie die Entscheidung von Müttern, zugunsten der Familie zu Hause zu bleiben. Bricht die Ehe auseinander, fällt ihnen das jedoch auf die Füße, denn das Unterhaltsrecht verlangt, selbst für das Geld auf dem Konto zu sorgen. Nach beruflicher Auszeit und ohne Kinderbetreuung ist dies aber kaum zu realisieren. "Hier braucht es einen roten Faden statt Fehlanreize", fordert Schuster.

    Der VAMV hatte im Verfahren des Bundesverfassungsgerichts schriftlich und mündlich Stellung bezogen und das Betreuungsgeld als verfassungswidrig kritisiert.

    Freitag, 10. Juli 2015

    Bundesrat billigt Gesetz zu Verbesserungen von Familienleistungen

    Bildnachweis: Bundesrat.de /
    Elke Ferner spricht im Bundesrat zum Gesetz zu Verbesserungen von Familienleistungen

    Ein guter Tag für Familien: Der Bundesrat hat am 10. Juli dem Gesetzentwurf zur Verbesserung von Familienleistungen zugestimmt. Unter anderem werden nun das Kindergeld, der Kinderzuschlag und der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende angehoben.

    Entlastung für Alleinerziehende

    Familien sind die Leistungsträger unserer Gesellschaft. Das vom Bundesrat gebilligte Familienpaket, ist ein Signal der Wertschätzung und Anerkennung für die Familien in diesem Land. Insbesondere die Verbesserungen beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende sind begrüßenswert.  
    "Alleinerziehende zählen zu den Familien, die besonders viel leisten. Deshalb ist es wichtig, dass zum Familienpaket auch die Anhebung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende gehört", betonte Elke Ferner, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesfamilienministerin, in ihrer Rede vor dem Bundesrat. Die Alleinerziehenden werden schon in 2015 mehr Netto vom Brutto haben: Rückwirkend zum 1. Januar 2015 steigt der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 1308 Euro auf 1908 Euro jährlich.
    Elke Ferner begrüßte das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags ausdrücklich: "Es ist ein großes Paket, das wir zusammengestellt haben, ein gutes Paket und ein wirksames Paket."

    Die Maßnahmen im Einzelnen:

    • Der Kinderzuschlag wird um einen Betrag von 20 Euro auf 160 Euro monatlich ab dem 1. Juli 2016 angehoben
    • Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt für 2015 von 4368 Euro auf 4512 Euro und für 2016 von 4512 Euro auf  4608 Euro
    • Das Kindergeld wird rückwirkend zum 1. Januar 2015 um 4 Euro monatlich und ab 2016 um zwei weitere Euro monatlich erhöht. Das monatliche Kindergeld beträgt damit für erste und zweite Kinder jeweils 188 Euro, für dritte Kinder 194 Euro und für jedes weitere Kind jeweils 219 Euro. Das monatliche Kindergeld beträgt ab 2016 für erste und zweite Kinder jeweils 190 Euro, für dritte Kinder 196 Euro und für jedes weitere Kind jeweils 221 Euro.
    • Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird rückwirkend zum 1. Januar 2015 von 1308 Euro auf 1908 Euro jährlich erhöht. Zudem wird eine Staffelung ab dem 2. Kind mit zusätzlich 240 Euro pro weiteren Kind neu eingeführt.
    • Der steuerliche Grundfreibetrag wird für das Jahr 2015 von 8354 Euro  auf 8472 Euro erhöht. Eine weitere Erhöhung erfolgt 2016 von 8472 Euro auf 8652 Euro.
    • Auch der Unterhaltsvorschuss wird mit dem geplanten Gesetz angehoben. Ab der Verkündung des Gesetzes in diesem Jahr erhöhen sich die monatlichen Sätze für Kinder von bis zu 5 Jahren von 133 auf 144 Euro und für Kinder von 6 bis 11 Jahren von 180 auf 192 Euro. Ab 2016  erhöhen sich die Sätze für Kinder von bis zu 5 Jahren auf 145 Euro und für Kinder von 6 bis 11 Jahren auf 194 Euro.(www.bmfsfj.de)


     

    Dienstag, 30. Juni 2015

    Startschuss für mehr Vereinbarkeit - das neue ElterngeldPlus

    Zum Start des neuen ElterngeldPlus spricht Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig mit Müttern und Vätern über verbesserte Möglichkeiten der Vereinbarkeit
    Los geht's mit dem neuen ElterngeldPlus - alle Eltern, deren Kinder ab morgen (1.Juli 2015) geboren werden, können die bereits zu Jahresbeginn in Kraft getretenen Regelungen in Anspruch nehmen. Mit dem neuen Elterngeld wird sich künftig der frühe Wiedereinstieg in Teilzeit mehr lohnen. Die partnerschaftliche Aufteilung von Familie und Beruf wird mit einem Partnerschaftsbonus unterstützt und die Elternzeitregelungen werden flexibler, so dass es künftig leichter wird, auch zu einem späteren Zeitpunkt, z.B. zur Einschulung des Kindes, in Elternzeit zu gehen.
    "Das ElterngeldPlus unterstützt Väter und Mütter, die gemeinsam für ihre Familie da sein möchten und trotzdem berufstätig sein wollen", fasste die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig die neuen Regelungen bei einem Auftakt-Treffen zum ElterngeldPlus mit Müttern und Vätern in Berlin zusammen.
    Untersuchungen haben gezeigt: Mehr als 90 Prozent der Menschen zwischen 20 und 39 Jahren sind der Meinung, dass sich beide Elternteile um die Kinderbetreuung kümmern sollten. 81 Prozent finden, beide Partner sollten für das Einkommen verantwortlich sein.
    "Immer mehr Eltern wünschen sich eine partnerschaftliche Aufteilung von Familie und Beruf. Und ein Drittel der Väter nimmt sich inzwischen mit dem Elterngeld eine Auszeit vom Job, um für die Familie da zu sein. Das ElterngeldPlus ist eine gute Grundlage für mehr Partnerschaftlichkeit in Familie und Beruf und ist ein wichtiger Schritt in Richtung Familienarbeitszeit", so Schwesig weiter.
    Elterngeld und ElterngeldPlus
    Das bisherige Elterngeld wurde für maximal 14 Monate nach der Geburt des Kindes gezahlt. Sind Mütter oder Väter schon währenddessen in Teilzeit beruflich wieder eingestiegen, haben sie dadurch einen Teil ihres Elterngeldanspruches verloren. Das ändert sich mit dem ElterngeldPlus: Nun ist es für Eltern, die in Teilzeit arbeiten, möglich das ElterngeldPlus doppelt so lange zu erhalten. Ein Elterngeldmonat wird zu zwei ElterngeldPlus-Monaten.
    Mit dem ElterngeldPlus wird zugleich ein Partnerschaftsbonus eingeführt. Dieser Bonus besteht aus vier zusätzlichen Elterngeld Plus Monaten je Elternteil. Anspruch auf den Partnerschaftsbonus haben Elternpaare, die sich in vier aufeinanderfolgenden Monaten gemeinsam um das Kind kümmern und beide zwischen 25 und 30 Wochenstunden erwerbstätig sind. Der Partnerschaftsbonus soll es Eltern erleichtern, in einer frühen Phase der Elternschaft in die partnerschaftliche Arbeitsteilung hineinzufinden.
    Außerdem können künftig 24 statt bisher 12 Monate nicht genutzter Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers im Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes beansprucht werden. Nach bisheriger Rechtslage konnten nur 12 Monate nach vorheriger Zustimmung des Arbeitsgebers übertragen werden.
    Die Regelungen zum bisherigen Elterngeld bestehen im Wesentlichen parallel fort.
    Weitere Informationen zum ElterngeldPlus: http://www.elterngeld-plus.de/ oder zum Elterngeldrechner: http://www.familien-wegweiser.de/. (www.bmfsfj.de)

    Donnerstag, 25. Juni 2015

    ElterngeldPlus und flexiblere Elternzeit

    Bildnachweis: BMFSFJ
    Familie und Beruf können durch das ElterngeldPlus besser miteinander vereint werden

    Für Geburten ab dem 1. Juli 2015 gilt das ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit. Damit ist es für Mütter und Väter nun einfacher, Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren.
    Das Elterngeld gehört zu den Familienleistungen in Deutschland, die von der Bevölkerung am meisten geschätzt werden. Im ersten Jahr nach der Geburt eines Kindes sichert es die wirtschaftliche Existenz der Familien und hilft Vätern und Müttern, Familie und Beruf besser zu vereinbaren.

    Das ElterngeldPlus - für die Generation Vereinbarkeit

     
    Mit dem ElterngeldPlus geht Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig neue Wege in Richtung mehr Partnerschaftlichkeit und besserer Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Denn die Lebenswirklichkeit und die Lebenswünsche junger Familien haben sich in den letzten Jahren geändert: neun von zehn Frauen und Männern zwischen 20 und 39 Jahren finden heute, dass Mütter und Väter sich gemeinsam um das Kind kümmern sollten. 81 Prozent sehen beide Partner für das Familieneinkommen in der Verantwortung.

    ElterngeldPlus unterstützt partnerschaftliche Aufgabenteilung

    Mit dem ElterngeldPlus erhalten Eltern, die frühzeitig wieder in Teilzeit in den Beruf einsteigen wollen, länger Unterstützung und bekommen so mehr Zeit für die Familie. Eltern, die bisher im Elterngeldbezug Teilzeit gearbeitet haben, hatten einen Nachteil: Mit der Rückkehr in den Beruf verloren sie einen Teil des Elterngeldanspruchs; sie bekamen weniger als diejenigen, die ganz aus dem Beruf ausstiegen. Erwerbstätigkeit lohnte sich dann nicht.
    Das ist mit dem ElterngeldPlus jetzt anders: Eltern, die in Zukunft im Elterngeldbezug Teilzeit arbeiten, bekommen doppelt so lange ElterngeldPlus. Aus einem bisherigen Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. So kann das Elterngeldbudget besser ausgeschöpft werden.
    Zusammen mit dem ElterngeldPlus gilt ab dem 1. Juli 2015 auch ein Partnerschaftsbonus. Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel für mindestens vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie jeweils zusätzlich für vier Monate ElterngeldPlus. Auch Alleinerziehende, die genauso vom Partnerschaftsbonus profitieren sollen, bekommen vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. (www.bmfsfj.de)


    Der Elterngeldrechner mit Planer

    Mit dem neuen Elterngeldrechner mit Planer können Mütter und Väter ihre Elternzeit genau planen und berechnen, wie sie Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus miteinander kombinieren können. Informationen über das Elterngeld und die neuen Leistungen können in der Broschüre zum Thema nachgelesen werden.

    Mehr Flexibilität: Die Elternzeit

    Auch ist jetzt die Elternzeit flexibler: Bisher konnten nur bis zu zwölf Monate Elternzeit auf den Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes verschoben werden, und auch nur dann, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Das wünschten sich die Eltern flexibler – zum Beispiel, um die ersten Schuljahre des Kindes begleiten zu können.
    Deswegen können nun bis zu 24 Monate Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes genommen werden. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht mehr erforderlich. Damit Unternehmen sich rechtzeitig darauf einstellen können, wird die Anmeldefrist für die Elternzeit in diesem Zeitraum auf 13 Wochen erhöht.
    Außerdem kann die Elternzeit nun in drei statt bisher zwei Zeitabschnitte aufgeteilt werden. Der Arbeitgeber kann jedoch den dritten Abschnitt der Elternzeit aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, wenn er zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes liegt. Darüber hinaus wird eine Zustimmungsfiktion eingeführt: Wenn der Arbeitgeber nicht innerhalb einer bestimmten Frist auf den Teilzeitantrag eines Elternteils reagiert, gilt seine Zustimmung zum Antrag als erteilt. (www.bmfsfj.de)

     
    •  Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit - Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz

  • ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit

  • Donnerstag, 18. Juni 2015

    Steuer: Entlastung für Alleinerziehende dynamisieren!

     
    "Alleinerziehende haben sich vom Familienpaket deutlich mehr erhofft, von der Erhöhung des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und Kinderzuschlags wird wenig bei ihnen ankommen. Die bescheidene Erhöhung ihres steuerlichen Entlastungsbetrags ist ein kleines Trostpflaster. Allerdings wurde hier die Chance verpasst, die jetzt erzielte Entlastung langfristig zu sichern und den Entlastungsbetrag zu dynamisieren", kritisiert Solveig Schuster, Bundesvorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV), anlässlich der heutigen zweiten und dritten Lesung des "Familienpakets" im Bundestag.

    "Nach elf Jahren Stagnation war eine Erhöhung der steuerlichen Entlastung für Alleinerziehende überfällig", betont Schuster. "Ohne Dynamisierung wird es wieder zu einer schleichenden Steuererhöhung für Alleinerziehende kommen. Der Grundfreibetrag wird regelmäßig angepasst, um steigende Lebenshaltungskosten abzubilden. Das muss auch für den Entlastungbetrag gelten, um die zeitliche und finanzielle Mehrbelastung von Alleinerziehenden aufzufangen", fordert Schuster. "Steuergerechtigkeit für Alleinerziehende ist allerdings auch mit der Erhöhung des Entlastungsbetrags um 600 Euro auf 1.908 Euro noch lange nicht erreicht. Angemessen wäre die Ausgestaltung mit einem zweiten Grundfreibetrag als Gegenstück zum Ehegattensplitting."

    Insgesamt bleibt grundsätzlicher Reformbedarf bestehen: Die soziale Schieflage von Kinderfreibeträgen und Kindergeld ist unangetastet, von der wohlhabende Familien profitieren. Für Alleinerziehende verpufft die Erhöhung des Kindergeldes oft: Wer auf SGB II-Leistungen angewiesen ist, guckt in die Röhre, denn hier wird das Kindergeld ganz angerechnet. Auch beim Unterhaltsvorschuss wird das Kindergeld vollständig angerechnet, was änderungsbedürftig ist. Bei dieser Leistung besteht dringender Ausbaubedarf: Kinder haben länger als sechs Jahre und auch nach ihrem zwölften Geburtstag den Bedarf auf Unterhaltsvorschuss, wenn sie keinen Unterhalt bekommen.

    "Als VAMV machen wir uns für eine Familienförderung jenseits vom Steuerrecht stark, hin zu einer Individualbesteuerung und der direkten Förderung von Kindern durch eine Kindergrundsicherung von 600 Euro pro Monat, unabhängig von der Familienform und von Einkommen ihrer Eltern", unterstreicht Schuster.

    Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 2,7 Millionen Alleinerziehenden. Der VAMV fordert die Anerkennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein.


    Pressemitteilung zum Download

    Bundestag verabschiedet Verbesserungen von Familienleistungen

    Bildnachweis: Deutscher Bundestag
    Manuela Schwesig spricht im Bundestag über die Verbesserungen von Familienleistungen

    Der Bundestag hat am 18. Juni in zweiter/dritter Lesung den Gesetzentwurf zur Verbesserung von Familienleistungen verabschiedet. Mit dem Gesetzentwurf sollen unter anderem das Kindergeld, der Kinderzuschlag und der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende angehoben werden.
    "Heute ist ein guter Tag für Familien, denn wir bringen ein milliardenschweres Entlastungspaket auf den Weg. Das ist eine gute Nachricht für alle Familien in Deutschland", betonte Bundesfamilieministerin Manuela Schwesig in ihrer Rede anlässlich der Gesetzesberatung.

    Entlastung für Alleinerziehende

    Familien sind die Leistungsträger unserer Gesellschaft. Das Familienpaket, ist ein Signal der Wertschätzung und Anerkennung für die Familien in diesem Land. Besonders erfreulich ist, dass nun auch die Verbesserungen beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Gesetzgebungsverfahren beschlossen wurden, die den Alleinerziehenden schon in 2015 mehr Netto vom Brutto bringen werden.
    Manuela Schwesig: "Alleinerziehende Mütter und Väter stemmen viel und sind trotzdem oft von Armut bedroht. Sie dürfen steuerlich nicht schlechter gestellt werden als verheiratete Paare und deshalb freue ich mich , dass wir den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende endlich erhöhen."

    Vielfalt von Familien unterstützen

    Gleichzeitig machte die Bundesfamilienministerin auf die Vielfalt von Familien aufmerksam: "Von dem Paket profitieren alle Familienformen. Paare mit oder ohne Trauschein, Alleinerziehende, Patchwork- und Regenbogenfamilien -  es ist wichtig, dass wir alle Familien mit Infrastruktur, mit Zeit füreinander aber auch mit Geldleistungen unterstützen. Das tut unser Familienpaket."

    Die Maßnahmen im Einzelnen:

    • Der Kinderzuschlag wird um einen Betrag von 20 Euro auf 160 Euro monatlich ab dem 1. Juli 2016 angehoben
    • Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt für 2015 von 4.368 Euro auf 4.512 Euro und für 2016 von 4.512 Euro auf  4.608 Euro
    • Das Kindergeld steigt 2015 um 4 Euro monatlich und 2016 um zwei weitere Euro monatlich. Das monatliche Kindergeld beträgt dann ab 2015 für erste und zweite Kinder jeweils 188 Euro, für dritte Kinder 194 Euro und für jedes weitere Kind jeweils 219 Euro. Das monatliche Kindergeld beträgt ab 2016 für erste und zweite Kinder jeweils 190 Euro, für dritte Kinder 196 Euro und für jedes weitere Kind jeweils 221 Euro.
    • Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird rückwirkend zum 1. Januar 2015 von 1.308 € auf 1.908 € jährlich erhöht. Zudem wird eine Staffelung ab dem 2. Kind mit zusätzlich 240 € pro weiteren Kind neu eingeführt.
    • Der steuerliche Grundfreibetrag wird für das Jahr 2015 von 8.354 Euro  auf 8.472 Euro erhöht. Eine weitere Erhöhung erfolgt 2016 von 8.472 Euro auf 8.652 Euro.
    • Auch der Unterhaltsvorschuss wird mit dem geplanten Gesetz angehoben. Ab der Verkündung des Gesetzes in diesem Jahr erhöhen sich die monatlichen Sätze für Kinder von bis zu 5 Jahren von 133 auf 144 Euro und für Kinder von 6 bis 11 Jahren von 180 auf 192 Euro. Ab 2016  erhöhen sich die Sätze für Kinder von bis zu 5 Jahren auf 145 Euro und für Kinder von 6 bis 11 Jahren auf 194 Euro.
    Für die Maßnahmen ist noch die Zustimmung des Bundesrats erforderlich.

     
    Rede von Familienministerin Manuela Schwesig zum Familienpaket
     

    Freitag, 12. Juni 2015

    Gesucht: Alterssicherung für Alleinerziehende

    Das Risiko im Alter in Armut zu leben, steigt für Alleinerziehende. Anstatt entgegenzuwirken, tragen die Rentenreformen der vergangenen Jahre dazu bei. Das Verlagern hin zur privaten Altersvorsorge ist für Alleinerziehende meist zu teuer. Zusätzlich sinken mit dem gesetzlichen Rentenniveau auch die familienbezogenen Leistungen der Alterssicherung. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) fordert einen Paradigmenwechsel rückwärts: Stärkung des Solidarsystems hin zu einer starken gesetzlichen Rente.

    "Niedriglöhne und Minijobs führen direkt in Altersarmut", bemängelt Solveig Schuster, neue Bundesvorsitzende des VAMV. "Wir brauchen eine starke solidarische gesetzliche Rente, damit Alleinerziehende nicht am Ende eines arbeitsreichen Lebens Sozialhilfe beantragen müssen."

    Im Rahmen der vergangenes Wochenende in Homburg stattgefundenen Fachtagung "Alterssicherung in Einelternfamilien" machte der Vortrag von Dr. Richard Ochmann (Forschungsinstitut IGES) deutlich, dass Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rente gerade in Einelternfamilien die wirtschaftliche Stabilität erhöhen. Allerdings auf einem sehr niedrigen Niveau. Ulrike Schmalreck unterstrich in ihren Ausführungen zur eigenständigen Alterssicherung von Frauen den dringenden Handlungsbedarf: Nur jede vierte Frau hat aufgrund der eigenen Ansprüche eine Rente über 750 Euro. Der Blick in die Schweiz zeigte, wie eine solidarischere Rentenformel plus familienbezogene Leistungen eine armutsfeste Rente auch für Alleinerziehende sichern könnte. Einig waren sich die Experten, dass die Schlüssel für eine existenzsicherende Rente am Arbeitsmarkt und in bedarfsgerechten Kinderbetreuungsangeboten liegen.

    Die 90 Delegierten haben anlässlich ihrer Jahrestagung einen neuen Vorstand gewählt: Die Journalistin Solveig Schuster ist mit überwältigender Mehrheit in das Amt der Bundesvorsitzenden gewählt worden. Edith Schwab hatte nach 14 Jahren Vorsitz nicht mehr kandidiert. Stellvertretende Vorsitzende sind Erika Biehn und Runa Rosenstiel. Jürgen Pabst, Martina Krahl, Angela Jagenow, Daniela Jaspers, Franz-Siegfried Arndt-Buchgraber und Dr. Cornelia Harrer wurden wieder oder neu gewählt.

    Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 2,7 Millionen Alleinerziehenden. Der VAMV fordert die Aner-kennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein. (www.vamv.de)

    Montag, 8. Juni 2015

    Unter dem Titel "Alterssicherung in Einelternfamilien“ hat Elke Ferner, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesfamilienministerin, am 6. Juni die Fachtagung unseres Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) mit einem Grußwort eröffnet.

    Elke Ferner eröffnet Fachtagung für Alleinerziehende

    Unter dem Titel "Alterssicherung in Einelternfamilien“ hat Elke Ferner, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesfamilienministerin, am 6. Juni eine Fachtagung des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) mit einem Grußwort eröffnet. Rund 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer kamen dafür in Homburg an der Saar zusammen.
    Elke Ferner betonte in ihrem Grußwort, dass Alleinerziehende Leistungsträgerinnen und Leistungsträger unserer Gesellschaft sind und Wertschätzung und Unterstützung verdienen. "Wir haben erfolgreich dafür gestritten, dass die Alleinerziehenden beim großen Familienpaket nun deutlich besser wegkommen", machte sie auf die geplante Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende aufmerksam.

    Erhöhung des Entlastungsbetrags

    Durch die Erhöhung des Entlastungsbetrags um 600 Euro ab 2016 und die Staffelung nach Kinderzahl haben Alleinerziehende endlich mehr Netto vom Brutto und können auch besser für ihr Alter vorsorgen. Die Erhöhung und Staffelung des Entlastungsbetrags ist auch gegen Familienarmut wirksam: Insgesamt 21.000 alleinerziehende Familien werden hierdurch aus dem Arbeitslosengeld II-Bezug herausgeholt.
    Gerade Frauen würden zudem von der Einführung des Mindestlohns profitieren und auch die Erhöhung von Kindergeld und Kinderzuschlag sei wichtig für die Besserstellung der Alleinerziehenden, so Elke Ferner. Als weitere notwendige Bausteine im Kampf gegen Altersarmut nannte sie den Ausbau der Kinderbetreuungsinfrastruktur und das neue ElterngeldPlus, welches auch Alleinerziehende bei der Existenzsicherung besser unterstützt. "Wir brauchen insgesamt  Rahmenbedingungen, die gerade berufstätige alleinerziehende Frauen und Männer stärker entlasten und ihnen so – wie allen anderen – eine gute, eigenständige Existenzsicherung ermöglichen. Denn letztlich ist Altersarmut immer eine Folge von Erwerbsarmut."
    Elke Ferner zeigte sich überzeugt: "Auch wenn es derzeit noch offene Baustellen gibt, werden das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit, der im Koalitionsvertrag vereinbarte Rechtsanspruch zur Rückkehr aus Teilzeit in Vollzeit und die im Koalitionsvertrag festgeschriebene, solidarische Lebensleistungsrente die Situation von Alleinerziehenden im Alter weiter verbessern." 

    Fachtagung des VAMV

    Die Fachtagung fand im Rahmen des jährlichen Bundeskongresses des VAMV statt, bei dem Delegierte des VAMV aus allen Bundesländern zusammenkommen. Gastgeberverband war der VAVM Landesverband Saar, dessen 40-jähriges Bestehen die Delegierten sowie geladenen Gäste am Abend des 6. Juni feierten.

    (www.bmfsfj.de)

    Mittwoch, 3. Juni 2015

    VAMV BUNDESKONGRESS in Homburg/Saar mit Fachtagung: ALTERSSICHERUNG IN EINELTERNFAMILIEN

    Jürgen Pabst 
    VAMV Saarbrücken NEWS



    Liebe VAMV Mitglieder, liebe Alleinerziehende und Interessierte !



    Vom 05.06.2015 bis 07.06.2015 finden sich Delegierte unseres Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) aus allen Bundesländern in unserer saarländischen Universitätsstadt Homburg zu unserem jährlich stattfindenden VAMV Bundeskongress ein, um unter anderem auf einer Fachtagung zu einem für Alleinerziehende sehr wichtigen politischen Thema, auseinanderzusetzen, zu diskutieren, Lösungswege zu finden,  Handlungsstrategien  zu entwickeln und mit  Forderungen an die Politik auf deren Umsetzung zu drängen.

    Dieses Jahr wird es das Thema Rente, Rentenlücke  und Alterssicherung mit Sicht auf uns Alleinerziehende sein. Alleinerziehende sind immer noch zu 90 % Frauen. In Deutschland verfügen Frauen über eine wesentlich geringere eigenständige Alterssicherung als Männer. Gründe hierfür sind von verschiedenen Instituten ausreichend untersucht und erforscht worden. Wegen der Erwerbszentriertheit unseres Rentensystems hängt dies ursächlich im deutschen Arbeitsmarkt begründet. Längere Erwerbsunterbrechungen wegen Kindererziehung, Entgeltungleichheit zwischen Männern und Frauen, Teilzeitarbeit, geringfügige Beschäftigung führen gerade bei Frauen zu niedrigen Renten. Kindererziehung oder Pflege älterer Familienangehöriger sind zum größten Teil immer noch „Frauensache“.  Viele Frauen ziehen sich noch immer nach der Familiengründung aus dem Erwerbsleben zurück, besonders unterstützt durch das Ehegattensplitting. Dies wirkt sich natürlich negativ auf Ihre Alterssicherung aus.  Notwendige private Vorsorge , um die Rentenlücke zu schließen oder die Rente aufzubessern (ein Ansparpotenzial von mtl. Ca. 300 € wären erforderlich), kann von Alleinerziehenden, die häufig am Existensminimum leben nicht aufgebracht werden. 
    Ohnehin stellt sich angesichts der andauernden Niedrigzinsphase die Frage der Sinnhaftigkeit privater Altersvorsorge, die wegen höherer Inflationsrate eh schon geschrumpft ist.

    Wie also herauskommen aus diesem Dilemma ? Wo und wie kann das Problem der niedrigen Renten von Alleinerziehenden (überwiegend Frauen) gelöst werden ? 
    Diese und weitere richtungsweisende Fragen werden wir auf unserer Fachtagung ausführlich behandeln und versuchen Antworten darauf zu finden, die nicht nur Handlungsempfehlungen für die Politik darstellen, sondern auch Forderungen zur konkreten Umsetzung beinhalten werden.

    Überdies wird dieses Jahr, so wie alle zwei Jahre wieder, der Bundesvorstand neu gewählt.

    Und ……wir haben etwas zu feiern ! Der VAMV Landesverband Saar als Gastgeberverband des Bundeskongresses wird 40 Jahre. Dieses Jubiläum wollen wir am Abend des 06.06.2015 vor Ort gebührend mit einem bunten Abend feiern.

    Ich wünsche  uns allen viel Energie, konstruktive Ideen, gute Diskussionen und viel Erfolg, viel Freude und Spaß und für alle 3 Tage gute Begegnungen und  gewinnbringende Gespräche
    Ich freue mich auf Euch !



    Euer 
               Jürgen Pabst

    Bundesschatzmeister
    Verband Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV)
    Bundesverband e.V.

    Montag, 1. Juni 2015

    Gleichstellungspolitik - Politik für Frauen und Männer

    Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern: Das ist eine der zentralen Herausforderungen, um unser Land zukunftsfähig, erfolgreich und gerecht zu gestalten. Dafür müssen Frauen und Männern über ihren gesamten Lebensweg hinweg die gleichen Chancen eröffnet werden - sei es persönlich, im Beruf oder in der Familie. Die Bundesregierung hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, in dieser Legislaturperiode spürbare Fortschritte in der Gleichstellungspolitik zu erzielen. Denn es gibt noch viel zu tun: Auch heute noch verdienen Frauen selbst bei vergleichbarer Tätigkeit oft weniger als Männer; Frauen steigen trotz gleicher oder sogar besserer Qualifikation seltener in Führungspositionen auf als Männer. Und auch bei Gewalt in der Beziehung sind die Opfer ganz überwiegend Frauen.

    Partnerschaftlichkeit als Fundament

    Die Lebensrealität junger Frauen und Männer hat sich geändert. Immer mehr Mütter mit kleinen Kindern gehen ihrem Beruf nach, immer mehr Männer möchten sich stärker am Familienleben beteiligen. Dennoch sind in vielen Familien Erwerbs- und Sorgearbeit ungleich auf Mann und Frau verteilt: 60 Prozent aller Paare mit kleinen Kindern wünschen sich heute eine partnerschaftliche Arbeitsteilung, in der beide Eltern die Chance haben, sowohl für die Familie da zu sein als auch Aufstiegsmöglichkeiten im Beruf zu haben. Doch nur 14 Prozent leben dieses Modell auch.
    Viele Entscheidungen treffen Paare heute gemeinsam - die Folgen aber spüren Frauen und Männer ganz unterschiedlich: Wenn Kinder geboren werden, bleiben Männer meist noch immer erwerbstätig oder setzen nur kurz aus. Sie sichern sich so berufliche Aufstiegschancen und die Möglichkeit zur Weiterentwicklung. Frauen steigen dagegen öfter und vor allem länger aus dem Beruf aus als Männer. Diese Unterbrechungen bringen deutliche Nachteile mit sich, die sich summieren: Frauen verdienen im Durchschnitt 22 Prozent weniger pro Stunde, sie finden sich häufiger in unsicheren Arbeitsverhältnissen wie Minijobs wieder und ihre Aufstiegsmöglichkeiten in eine Führungsposition sind ungleich geringer. Die langfristigen Auswirkungen zeigen sich vor allem, wenn Frauen ungewollt die Rolle als Familienernährerin übernehmen müssen oder im Alterssicherungseinkommen, das bei Frauen heute um 57 Prozent geringer ist als bei Männern.
    Aber auch Männern steht oft nur ein begrenztes Entscheidungsspektrum zur Verfügung: Sie entscheiden sich zum Beispiel selten für soziale und Pflegeberufe und nehmen sehr viel seltener und kürzer Elternzeit als Frauen. Auch Teilzeitarbeit wird Männern seltener zugestanden. Das bedeutet einen Verzicht auf wesentliche Lebenschancen in Beruf und Familie.
    Ein zentrales Ziel moderner Gleichstellungspolitik ist es deshalb, eine partnerschaftliche Lebensweise von Frauen und Männern zu ermöglichen. Denn Partnerschaft auf Augenhöhe sorgt dafür, dass beide, Frau und Mann, arbeiten und damit den eigenen Lebensunterhalt sichern können, dass sie die Hausarbeit gerecht verteilen und beide sich um pflegebedürftige Angehörige und gemeinsame Kinder kümmern können.

    Noch immer ungleiche Chancen

    Die Lebenswirklichkeit von Frauen und Männern ist in Deutschland heute vielfältiger denn je. Beiden Geschlechtern stehen heute weit mehr Chancen offen, als vor wenigen Jahren noch vorstellbar war. Trotzdem bestehen weiterhin gravierende Unterschiede und ungleiche Chancen zwischen Frauen und Männern, sei es bei der Berufswahl, bei der Gründung einer Familie oder beim Aus- und Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Moderne Gleichstellungspolitik setzt daher gerade an diesen Übergängen an. Sie nimmt den gesamten Lebensverlauf in den Blick und will individuelle Entscheidungen ermöglichen, die nicht in eine Sackgasse führen - unabhängig vom Geschlecht. Dafür setzt sich die Bundesregierung in Deutschland sowie international ein.

    Bundesregierung will faktische Gleichstellung von Frauen und Männern

    Um die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in allen gesellschaftlichen Bereichen zu verwirklichen, hat sich die Bundesregierung ein ganzes Bündel von Maßnahmen vorgenommen und zum Teil bereits umgesetzt. So gilt seit dem 1. Mai 2015 das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst. Mit dem Gesetz soll mittelfristig der Anteil von Frauen in Führungspositionen signifikant verbessert und letztlich eine Geschlechterparität erreicht werden. Auch die Verdienst- und Beschäftigungsmöglichkeiten von Frauen sollen durch verschiedene Vorhaben verbessert werden, beispielsweise durch das Recht, nach einer Phase reduzierter Arbeitszeit zum vorherigen Arbeitsumfang zurückzukehren. Außerdem will die Bundesregierung typische Frauenberufe aufwerten, zum Beispiel in der Pflege, eine hochwertige Kinderbetreuung sicherstellen und das Elterngeld weiterentwickeln und verbessern.
    Echte Partnerschaft und tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter können jedoch nur verwirklicht werden, wenn auch die Gewalt gegen Frauen wirksam bekämpft wird. Deshalb geht die Bundesregierung entschieden gegen Menschenhandel vor und will die legale Prostitution regulieren. Der Zugang zu bestehenden Hilfeangeboten wird durch das bundesweite Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" deutlich erleichtert.
    Eine an Partnerschaft ausgerichtete Politik muss aber auch gezielt die Belange der Männer in den Fokus nehmen. Das Bundesfamilienministerium unterstützt deshalb Männer dabei, ihre Rolle jenseits von Klischees und überholten Mustern neu zu definieren. Das Projekt "Quereinstieg – Männer und Frauen in Kitas" ermutigtvor allem auch Männer, in den Erzieherberuf einzusteigen; weitere Berufe, für die sich bislang nur wenige Jungen und Männer entscheiden, werden am Boys'Day vorgestellt, der parallel zum Mädchen-Zukunftstag Girls'Day stattfindet.

    Alleinerziehende: Unterstützung auf breiter Basis

    Ein weiteres wichtiges Ziel der Bundesregierung ist es, die Lebenssituation von Alleinerziehenden nachhaltig zu verbessern. Entscheidend für viele alleinstehende Mütter ist eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Voraussetzungen dafür schafft die Bundesregierung gemeinsam mit den Kommunen durch den Ausbau der Kinderbetreuung für unter Dreijährige und die Ganztagsschulbetreuung. Auch die Unterstützung und Förderung Alleinerziehender bei der Jobsuche ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Gerade weil die Arbeitszeiten eine so wichtige Rolle für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf spielen, hat das Bundesfamilienministerium gemeinsam mit Wirtschaftsverbänden und dem Deutschen Gewerkschaftsbund die Initiative "Familienbewusste Arbeitszeiten" ins Leben gerufen. Ziel der Initiative ist es, Arbeitgeber zu motivieren und dabei zu unterstützen, mehr flexible und familienbewusste Arbeitszeitmodelle anzubieten.
    Aber auch ganz direkt finanziell unterstützt die Bundesregierung Alleinerziehende, zum Beispiel durch den Steuerentlastungsbetrag oder das Kindergeld. Der Entlastungsbetrag wurde seit seiner Einführung 2004 nicht verändert - im Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien deshalb festgeschrieben, den Betrag zu erhöhen und nach der Anzahl der Kinder zu staffeln. Der entsprechende Gesetzesentwurf befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Vorgesehen ist eine rückwirkende Erhöhung zum 1. Januar 2015 um 300 Euro auf dann 1608 Euro. Zum 1. Januar 2016 soll der Entlastungsbetrag um weitere 300 Euro erhöht werden. (www.bmfsfj.de)

    • Erster Gleichstellungsbericht - Neue Wege-Gleiche Chancen - Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf
  • Atlas zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland