Freitag, 19. Dezember 2014

Die neue Familien-Zeit

Bundesrat beschließt Familienpflegezeitgesetz und Gesetz zum Kita-Ausbau
Der Bundesrat hat heute (Freitag) das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufgebilligt. Außerdem stimmte die Länderkammer für das Gesetz zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung. Die Neuregelungen können damit zum 1. Januar 2015 in Kraft treten.
In ihrer Rede vor dem Bundesrat unterstrich Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig: "Heute ist ein guter Tag für Familien. Wir verbessern die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf. Wir treiben den Kita-Ausbau voran. Das ElterngeldPlus ist bereits beschlossen. Diese drei Gesetze gehören zusammen. Sie geben den Familien in unserem Land mehr Zeit. Sie sind ein wichtiger Schritt hin zu einer neuen Familien-Zeit."
Die neue Familien-Zeit
Familienpflegezeit, ElterngeldPlus und Kita-Ausbau sind Bausteine einer modernen Familienpolitik, die auf die veränderte Lebenswirklichkeit von Familien reagiert: Immer mehr junge Mütter gehen einem Beruf nach, immer mehr Väter wollen sich stärker am Familienleben beteiligen. Zugleich gibt es in immer mehr Familienangehörige, die Pflege benötigen. Das stellt viele Menschen vor größte Herausforderungen.
"Wir nehmen diese Bedürfnisse ernst", so Manuela Schwesig, "und wir stellen mit dem ElterngeldPlus, mit der Familienpflegezeit und dem Kita-Ausbau die Weichen für eine neue Qualität bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf."
Für junge Eltern und pflegende Angehörige bringt das Jahr 2015 mehr Flexibilität und Sicherheit. Die Kinder werden besser gefördert und betreut. Außerdem wird es leichter, die Anforderungen von Familie und Berufsleben partnerschaftlich aufzuteilen. Davon profitiert nicht zuletzt auch die Wirtschaft: In Zeiten des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels eröffnen sich für sie neue Perspektiven im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Das ElterngeldPlus
Familie und Beruf partnerschaftlich aufzuteilen, ist der Wunsch immer mehr junger Frauen und Männer. Mit ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Arbeitszeit wird es ab 2015 einfacher, diesen Wunsch in die Tat umzusetzen. Künftig können Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit besser miteinander kombiniert werden. Die Höhe der Unterstützung verringert sich beim ElterngeldPlus, dafür ist ein längerer Bezug möglich. Beide Elternteile können sich um die Kinderbetreuung kümmern und sind länger finanziell abgesichert.
Das Familienpflegezeitgesetz
Berufstätige, die sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern, brauchen Freiräume und Sicherheit. Um die Pflege übernehmen zu können, steigen noch immer viele ganz aus dem Erwerbsleben aus - mit weitreichenden Folgen für den beruflichen Weg und die Alterssicherung.
Mit dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf wird es Beschäftigten erleichtert, alles drei zu vereinbaren. Neu ist, dass in einer akut auftretenden Pflegesituation für bis zu zehn Arbeitstage Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung gezahlt wird. Neu ist der Anspruch auf Familienpflegezeit, mit der die Arbeitszeit bis zu 24 Monate lang reduziert werden kann. Außerdem gibt es die Möglichkeit ein zinsloses Darlehen in Anspruch zu nehmen.
Der Ausbau der Kindertagesbetreuung
Eltern können Familie und Beruf nur dann gut miteinander vereinbaren, wenn ihre Kinder bestmöglich betreut und gefördert werden und die Betreuungszeiten bedarfsgerecht sind. Seit Jahren unterstützt der Bund die Länder und Kommunen tatkräftig dabei, ausreichend Kita-Plätze zu schaffen. Mit dem neuen Kita-Gesetz verstärkt der Bund sein Engagement: Berücksichtigt werden künftig vor allem wichtige Qualitätsaspekte, die der ganztätigen Betreuung, der gesundheitlichen Versorgung und der Inklusion dienen. Insgesamt wird das bestehende Sondervermögen "Kinderbetreuungsaufbau" auf 1 Milliarde Euro aufgestockt. Zudem stellt der Bund dauerhaft jährlich 845 Millionen Euro für die Betriebskosten zur Verfügung - lohnende Investitionen in die Zukunft.(www.bmfsfj.de)
Weitere Informationen finden Sie unter www.bmfsfj.de.

Montag, 15. Dezember 2014

Alleinerziehende und Hartz IV - Alltagskampf bis zur Erschöpfung

auf Deutschlandradio Kultur lief eine Reportage von Wibke Bergemann. Thema: Auswirkungen der Hartz IV-Reformen auf die Lebensbedingungen Alleinerziehender.
Unter anderem waren Interviewausschnitte mit unserer VAMV-Referentin Antje Asmus zu hören . Hier der Link zur Audiodatei und der Seite bei Deutschlandradio Kultur

Alleinerziehende und Hartz IV - Alltagskampf bis zur Erschöpfung MP3

15. Dezember 2014, 19:30 Uhr

90 Prozent aller Alleinerziehenden sind weiblich, viele von ihnen auf Hartz IV angewiesen. Im Zuge der Agenda 2010 hat sich für viele von ihnen die Situation verschärft - gefordert wird viel, vom Fördern ist nicht viel übrig geblieben.

www.deutschlandradiokultur.de, Zeitfragen

Donnerstag, 4. Dezember 2014

Nikolausgeschenk für Unterhaltspflichtige, aber alleinerzogene Kinder bekommen weniger

Berlin, 04. 12. 2014. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) kritisiert die Änderungen der Düsseldorfer Tabelle: Der Selbstbehalt steigt erneut, der Kindesunterhalt stagniert zum dritten Mal in Folge. "Das Nachsehen haben die Kinder, denn sie werden vielfach weniger Unterhalt bekommen", moniert Edith Schwab, VAMV-Bundesvorsitzende.

Der Nikolaus legt unterhaltspflichtigen Eltern ein dickes Geschenk in den Stiefel: Statt 1.000 dürfen sie ab Januar 2015 1.080 Euro für sich selbst behalten. Damit berücksichtigt die Düsseldorfer Tabelle die Erhöhung der Hartz-IV Sätze zum neuen Jahr. Die Kinder von Alleinerziehenden finden allerdings in ihrem Stiefel: Eine Rechnung, denn auf ihre Kosten geht der erhöhte Selbstbehalt! Beim Kindesunterhalt steht die dritte Nullrunde seit 2010 an. Schwab kritisiert: "Wenn die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen sinkt, bekommen Kinder weniger Unterhalt. Bei niedrigen Einkommen fehlen dem Kind die 80 Euro, welche der Barunterhaltspflichtige behalten darf. Alleinerziehende müssen die einseitige Erhöhung ausbaden, sie haben keinen Selbstbehalt."

Kindesunterhalt und Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige sollen beide dafür sorgen, das jeweilige Existenzminimum zu sichern. Dieses Gleichgewicht ist aus dem Lot geraten: Seit 2011 ist der Selbstbehalt um insgesamt 180 Euro pro Monat gestiegen. Der Kindesunterhalt wurde seit 2010 nicht mehr erhöht. Grund ist die Koppelung an den steuerlichen Kinderfreibetrag, der ebenfalls seit 2010 stagniert. Bereits zum Januar 2014 hätte dieser nach Existenzminimumbericht steigen müssen, was aber die Regierung nicht umgesetzt hat. "Der Gesetzgeber ist gefordert, dafür zu sorgen, dass die Selbstbehalte nicht weiter zu Lasten der Existenzsicherung der Kinder steigen", fordert Schwab.

Schon jetzt bekommt die Hälfte der Kinder keinen, zu geringen oder nur unregelmäßigen Unterhalt, so die Zahlen einer Repräsentativbefragung. Kinder von Alleinerziehenden haben das höchste Armutsrisiko. Ein politischer Wille, dies zu ändern, ist nicht erkennbar. "Noch mehr Kinder von Alleinerziehenden werden in Armut rutschen", ist sich Schwab sicher.


Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 2,7 Millionen Alleinerziehenden.
Der VAMV fordert die Anerkennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein.

Montag, 1. Dezember 2014

Acht Kinder und alleinerziehend - Organisationstalent ist gefragt !

Acht Kinder und alleinerziehend 

Wer alleinerziehend ist, muss schon ein gewisses Organisationstalent besitzen. Maria Olbrück aus Nörvenich bei Düren hat davon offenbar jede Menge, denn sie hat gleich acht Kinder! Die ältesten drei sind schon erwachsen. Aber fünf Kinder leben immer noch bei ihr. Ohne die Hilfe der Tafel würde sie kaum über die Runden kommen.
01.12.2014 | 03:15 Min. Quelle: WDR