Donnerstag, 27. November 2014

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig zum Haushalt 2015

Bildnachweis: Deutscher Bundestag
 

Am 27. November hat Manuela Schwesig anlässlich der 2./3. Lesung des Bundeshaushalts 2015 im Deutschen Bundestag eine Rede zum Haushalt des Bundesfamilienministeriums gehalten: "Der Haushalt 2015 ist Ausdruck einer modernen Gesellschaftspolitik", sagte sie. Er stehe für eine Politik, die nah an den Wünschen der Menschen sei und auf aktuelle Situationen reagiere.

Gesellschaftlich umsteuern

Der Einzelplan 17 des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für 2015 umfasst mit 8,53 Milliarden Euro fast 700 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr 2014. Vor diesem Hintergrund zeigte sich Manuela Schwesig erfreut, dass es trotz der notwendigen Haushaltskonsolidierung gelungen sei, auf dringenden und neuen Bedarf im Haushalt Antworten zu geben.
In ihrer Rede machte sie deutlich, dass es darum gehe, gesellschaftspolitisch umzusteuern und neue Akzente zu setzen. Neben den bereits erreichten Zielen wie dem erfolgreich eingebrachten Gesetz für mehr Frauen in Führungspositionen führte sie das ElterngeldPlus, die zehntägige Auszeit für pflegende Angehörige, die weitere Finanzierung der Mehrgenerationenhäuser und das neue Bundesprogramm "Demokratie leben" an.

Moderne Familienpolitik umsetzen

Das neue ElterngeldPlus, das am 1. Januar 2015 in Kraft tritt, erleichtert die Kombination von Elterngeld und Teilzeitarbeit und unterstützt damit den Wunsch von Müttern und Vätern nach einer partnerschaftlichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Im Etat des Bundesfamilienministeriums wurde der Haushaltssatz für das Elterngeld und das ElterngeldPlus auf 5,5 Milliarden Euro angehoben.

Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

In ihrer Rede zeigte sich die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auch erfreut über die Bereitstellung der Mittel für die zehntägige Lohnersatzleistung in einer akuten Pflegesituation durch die Pflegereform ab dem 1. Januar 2015: "Das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf unterstützt die Kombination von Teilzeitarbeit und Pflege. Eine wichtige gesellschaftspolitische Weichenstellung in Zeiten des demografischen Wandels."

Mehrgenerationenhäuser und Jugendarbeit stärken

Auch für das generationenübergreifende Miteinander und Engagement sind weitere Mittel vorgesehen. Insgesamt 16 Millionen Euro sollen 2015 für die weitere Förderung aller 450 Mehrgenerationenhäuser im laufenden Aktionsprogramm des Bundes zur Verfügung gestellt werden. In ihrer Rede zeigte sich Manuela Schwesig überzeugt, dass ein Weg für eine nachhaltige Sicherung der Strukturen gefunden werden kann.
Auch für die Jugendverbandsarbeit wird im Kinder- und Jugendplan auch für 2015 weiterhin eine zusätzliche Million Euro bereitgestellt.

Radikalismus vorbeugen: Bundesprogramm "Demokratie leben!"

Mit dem neuen Bundesprogramm "Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit" unterstützt das Bundesfamilienministerium ab dem 1. Januar 2015 das zivile Engagement von Initiativen und Vereinen in der Präventionsarbeit. Die Mittel des Bundesprogramms wurden für das Haushaltsjahr 2015 auf 40 Millionen Euro aufgestockt, um feste Strukturen zu schaffen und dauerhaft zu stärken. Manuela Schwesig: "Wir brauchen nicht nur eine sicherheitspolitische Antwort, sondern auch eine gesellschaftspolitische Antwort."

Alleinerziehende verlangen Kindergrundsicherung



Die staatliche Förderung von Kindern darf nicht länger von Familienform und Einkommen ihrer Eltern abhängen. Anlässlich der abschließenden Beratung über den Haushalt des Familienministeriums fordert der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) ein familien- und steuerpolitisches Umsteuern hin zu einer Kindergrundsicherung, die alle Kinder in gleicher Höhe bekommen sollen, egal in welcher Familienform sie leben.

"Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme sämtlicher 156 Leistungen liegen endlich auf dem Tisch. Der Gesetzgeber ist gefordert, endlich alte Zöpfe abzuschneiden, um der gesellschaftlichen Pluralisierung von Familienformen politisch gerecht zu werden", fordert Edith Schwab, die Bundesvorsitzende des VAMV. Die Gesamtevaluation zeigt, dass die ehe- und familienbezogenen Leistungen erstens Armut in Einelternfamilien nicht verhindern können, zweitens Eltern mit Trauschein bevorzugen und drittens, sofern sie Alleinerziehende adressieren, vorrangig diejenigen unterstützen, die von Sozialleistungen unabhängig leben.

"Während der Ehe wird die Erwerbsunterbrechung von Frauen unterstützt, nach der Ehe sollen sie als Alleinerziehende die Folgen individuell aushalten", moniert Schwab, "wir brauchen einen Masterplan statt des Flickenteppichs Wahlfreiheit." Mit 43 Prozent haben Einelternfamilien das höchste Armutsrisiko aller Familienformen. In einem ersten Schritt muss deswegen die Steuerklasse II für Alleinerziehende spürbar angehoben werden. Die Gesamtevaluation bestätigt außerdem, wie effektiv der Unterhaltsvorschuss Armut verhindert. "Es wäre daher sinnvoll gewesen, gezielt Mittel für einen Ausbau des Unterhaltvorschusses einzusetzen.", betont Schwab.
"Die Förderung von Kindern nach Familienform und Einkommen ihrer Eltern gehört in die Mottenkiste", verlangt Schwab. Der VAMV fordert deshalb den Systemwechsel hin zu einer Individualbesteuerung in Kombination mit einer Kindergrundsicherung in Höhe von 590 Euro pro Monat. Darin sollen alle kindbezogenen Leistungen wie Sozialgeld, Kindergeld, Unterhaltvorschuss oder Kinderzuschlag zusammengefasst werden. Damit dem Staat jedes Kind gleich viel wert ist.

Stellungnahme zur Gesamtevaluation unter:
https://www.vamv.de/stellungnahmen.html
Kampagne ?UmSTEUERN ? keine Familie II. Klasse? unter:https://www.vamv.de/politische-aktionen.html

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 2,7 Millionen Alleinerziehenden. Der VAMV fordert die Anerkennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Le-bensform und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein. (www.vamv.de)

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Mittwoch, 26. November 2014

SGB II-Reform: Kürzung zu Lasten der Kinder von Alleinerziehenden droht


 
 
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) lehnt die geplante Kürzung zu Lasten alleinerzogener Kinder bei der anstehenden "Hartz-IV"-Reform ab. Anlässlich der heutigen Arbeits- und Sozialminister/innenkonferenz in Mainz fordert der VAMV eine gesetzliche Klarstellung gemäß der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG). Das Sozialgeld für Umgangstage muss ohne Minderung der Ansprüche in der Hauptbedarfsgemeinschaft ausgezahlt werden.

Es geht um getrennte Eltern, die beide im SGB II leben. Künftig soll der betreuende Elternteil das Sozialgeld fürs Kind für die Tage an den anderen Elternteil weitergeben, an denen es Vater oder Mutter besucht. Einigen sich die Eltern nicht, kürzt das Jobcenter das Sozialgeld tageweise fürs Kind in der Hauptbedarfsgemeinschaft, also im Alleinerziehenden-Haushalt, um es an den anderen Elternteil auszuzahlen. Diese Handhabung findet teilweise in der Praxis statt, widerspricht aber der Rechtsprechung des BSG. Danach ist der entstehende finanzielle Mehrbedarf bei Bedürftigkeit der Eltern von den Grundsicherungsträgern zu übernehmen, auch wenn die anspruchsberechtigten Kinder dadurch insgesamt ein höheres Sozialgeld erhalten.
"Die drohende Kürzung ist eine Milchmädchenrechnung", kritisiert Edith Schwab, Bundesvorsitzende des VAMV. "Lebt ein Kind in zwei Haushalten, ist das teurer, als wenn beide Eltern zusammen leben. Das Kind nimmt die angefangene Milchpackung nicht mit rüber, Fixkosten und Anschaffungen wie Kleidung oder Schuhe werden nicht tageweise eingespart. Die geplante 'Klarstellung' führt unterm Strich dazu, dass die Existenz des Kindes nicht gedeckt wäre. Das ist unwürdig, wir lehnen das entschieden ab."

Kritisch sieht der VAMV, dass der Kürzungsvorschlag Alleinerziehende in einen Interessenskonflikt bringt: Je mehr Umgang mit dem anderen Elternteil, desto schwerer wird wegen der systematischen Unterdeckung die Existenzsicherung des Kindes im eigenen Haushalt. Der Wunsch nach einem großzügigen Umgang würde somit indirekt bestraft. "Der Gesetzgeber sollte die Situation von Kindern in Hartz IV nicht noch weiter verschärfen", unterstreicht Schwab.
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 2,7 Millionen Alleinerziehenden.
Der VAMV fordert die Anerkennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein.
(www.vamv.de)


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Dienstag, 11. November 2014

Unternehmen unterstützen Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Väter erwarten mehr Angebote aus der Wirtschaft
Von einer familienfreundlichen Arbeitswelt profitieren auch die Unternehmen. Darauf hat heute  die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig bei einem Treffen mit den Regionalbotschafterinnen und -botschaftern des Unternehmensprogramms "Erfolgsfaktor Familie" hingewiesen. Arbeitgeber, die eine partnerschaftliche Aufteilung von familiären und beruflichen Aufgaben unterstützen, könnten sich im Wettbewerb um Fachkräfte einen handfesten Vorteil verschaffen.
"Viele Väter wünschen sich heutzutage mehr Zeit für die Familie", betonte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig. "Wir brauchen deshalb eine neue Qualität der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Mütter und Väter brauchen neue Angebote, wenn Unternehmen sie als Arbeitskräfte halten und gewinnen möchten", so Schwesig weiter.
Mit den Vertretern des Unternehmensprogramms "Erfolgsfaktor Familie" verständigte sie sich beim Treffen im Bundesfamilienministerium auf fünf Leitlinien für eine partnerschaftliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dazu zählen unter anderem Maßnahmen wie vollzeitnahe Arbeitszeitmodelle für beide Elternteile. Männliche Beschäftigte und Führungskräfte sollen ermutigt werden, familienfreundliche Angebote genauso in Anspruch zu nehmen wie Frauen.
Die Regionalbotschafterinnen und -botschafter sagten zu, das Thema der partnerschaftlichen Aufgabenteilung in Familie und Beruf bundesweit in die Fläche zu tragen. Durch Infoveranstaltungen, Workshops sowie Unternehmensbesuche wollen sie vor allem unter männlichen Arbeitnehmern für die Angebote werben.
Ein Großteil der deutschen Unternehmen misst dem Thema Väterunterstützung inzwischen größere Bedeutung zu. Dies belegt eine aktuelle Umfrage des Bundesverbandes der Personalmanager (BPM) in Kooperation mit dem Bundesfamilienministerium. Mehr als 80 Prozent der 1.737 befragten Personalverantwortlichen sahen demnach eine gestiegene Erwartungshaltung der Väter an betriebliche Angebote zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. In der Praxis unterstützen Arbeitgeber bisher die Beschäftigten in dieser Hinsicht aber nur zum Teil. (www.bmfsfj.de)
Mehr Informationen zu den Botschafterinnen und Botschaftern, der BPM-Befragung und den "Leitlinien für eine väterorientierte Personalpolitik" finden Sie hier: www.erfolgsfaktor-familie.de.

Freitag, 7. November 2014

ElterngeldPlus im Deutschen Bundestag verabschiedet

Neuregelungen erleichtern die Kombination von Elterngeldbezug und Teilzeit
Der Bundestag hat heute  in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zum ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit verabschiedet. Mit den Neuregelungen soll es für Mütter und Väter künftig einfacher werden, Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren. Außerdem wird die Elternzeit flexibler gestaltet. Das neue Gesetz zum ElterngeldPlus tritt zum 1. Januar 2015 in Kraft und gilt für Geburten ab dem 1. Juli 2015.
"Mit dem ElterngeldPlus und einer flexibleren Elternzeit ermöglichen wir es mehr Frauen und Männern, ihre Anforderungen in der Familie und im Beruf partnerschaftlich aufzuteilen. Das ist der Wunsch vieler Eltern, dem wir nachkommen," sagte die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig. "Wir gehen damit neue Wege in der partnerschaftlichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das ElterngeldPlus ist ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Familienarbeitszeit," so Schwesig weiter.
Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes frühzeitig in Teilzeit arbeiten und Familie und Beruf partnerschaftlich vereinbaren wollen, profitieren von der Neuregelung. Der Bedarf besteht: laut einer Allensbach-Umfrage befürworten 58 Prozent der Eltern das ElterngeldPlus. Bei den Eltern mit Kindern unter 3 Jahren sind es sogar 67 Prozent.
Das bisherige Elterngeld wird derzeit für maximal 14 Monate nach der Geburt des Kindes gezahlt. Steigen Mütter oder Väter schon währenddessen in Teilzeit beruflich wieder ein, haben sie bislang dadurch einen Teil ihres Elterngeldanspruches verloren. Das ändert sich mit dem ElterngeldPlus: Künftig ist es für Eltern, die in Teilzeit arbeiten, möglich, das ElterngeldPlus doppelt so lange zu erhalten. Ein Elterngeldmonat wird zu zwei ElterngeldPlus-Monaten.
Damit lohnt sich für die Eltern nun auch der frühere Wiedereinstieg in den Job.

Ergänzend gibt es einen Partnerschaftsbonus: Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel für mindestens vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie jeweils zusätzlich für vier Monate ElterngeldPlus.
Alleinerziehende können das neue ElterngeldPlus im gleichen Maße nutzen. In Zukunft wird für alleinerziehende Eltern an den steuerlichen Entlastungsbetrag nach Paragraph 24b EStG angeknüpft, damit sie von den Partnermonaten und dem Partnerschaftsbonus profitieren können.
Auch die Elternzeit wird deutlich flexibler. Wie bisher können Eltern bis zum 3. Geburtstag eines Kindes eine unbezahlte Auszeit vom Job nehmen. Künftig können 24 Monate statt bisher 12 zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag des Kindes genommen werden.
Für das Elterngeld bei Mehrlingsgeburten wird das Gesetz klargestellt. Es gelten wieder die Regelungen, die ursprünglich vom Gesetzgeber intendiert waren. Eltern von Mehrlingen haben einen Elterngeldanspruch pro Geburt und erhalten den Mehrlingszuschlag in Höhe von 300 Euro. Diese Regelung soll zum 01. Januar 2015 in Kraft treten. Für das Elterngeld stehen pro Jahr rund fünf Milliarden Euro zur Verfügung. Es beträgt mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro im Monat. Liegt das Nettoeinkommen vor der Geburt des Kindes über 1.000 Euro, werden 65 bzw. 67 Prozent als Elterngeld gezahlt. Lag das Nettoeinkommen unter 1.000 Euro, ist das Elterngeld prozentual höher. (www.bmfsfj.de)
Weitere Informationen finden Sie unter www.bmfsfj.de.

Fortschritt: Elterngeld Plus für alle Alleinerziehenden!

 
Berlin, 07. November 2014. Heute hat der Bundestag das neue Elterngeld Plus beschlossen. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) begrüßt ausdrücklich, dass die Partnermonate von nun an auch Alleinerziehenden mit gemeinsamem Sorgerecht zugänglich sind. Damit wurde ein zentraler Kritikpunkt des VAMV von der Politik aufgegriffen und im Gesetz berücksichtigt. Bislang waren die Partnermonate nur Alleinerziehenden mit alleinigem Sorgerecht vorbehalten gewesen.

"Wir unterstützen die Weiterentwicklung des Elterngeldes. Mit den neuen Elementen des Elterngeld Plus sowie dem Bonus bei paralleler Teilzeit Partnerschaftlichkeit in Familien zu fördern, knüpft an den Wünschen vieler Eltern an. Für den Fall der Trennung ist es gut, wenn beide Elternteile eine eigenständige Existenzsicherung und eine Elternschaft aufgebaut haben, die bleibt", unterstreicht Edith Schwab, VAMV-Bundesvorsitzende.

Der VAMV kritisiert allerdings weiterhin eine Arbeitszeit von 25 bis 30 Wochenstunden als Voraussetzung für den Partnerschaftsbonus im Anschluss an das Elterngeld. Angesichts ihrer Arbeitsmarktsituation und fehlender Kinderbetreuung geht das an der Lebensrealität von Alleinerziehenden vorbei. "Neun von zehn Alleinerziehenden sind Frauen mit entsprechenden als frauentypisch geltenden Berufen", erläutert Schwab. "Liegen als Krankenschwester oder Verkäuferin die Arbeitszeiten jenseits der Öffnungszeiten der Betreuungseinrichtungen, können Alleinerziehende gerade nicht zusammen mit einem Partner das mangelnde Angebot ausgleichen. Der VAMV fordert deshalb, für Alleinerziehende den Korridor auf 19,5 bis 30 Stunden auszudehnen."
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 2,7 Millionen Alleinerziehenden.
Der VAMV fordert die Anerkennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingun-gen. Er tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein.



(www.vamv.de)

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