Berlin, 27. August 2014. Die staatliche Förderung von Kindern darf
nicht von Familienform und Einkommen ihrer Eltern abhängen.
Anlässlich der heutigen Veröffentlichung des Abschlussberichts der
Gesamtevaluation familien- und ehebezogener Leistungen fordert
der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV)
Gerechtigkeit für Alleinerziehende und ihre Kinder.
„Heute wurde die Abschaffung des Ehegattensplittings
wissenschaftlich abgesegnet und der Ausbau der Kinderbetreuung
als wirksamste Leistung für alle Familien nach vorne gestellt. Die
derzeitige Privilegierung des Trauscheins ist unfair,
rückwärtsgewandt und im Übrigen verfassungsrechtlich nicht
geboten“ so Familienanwältin Edith Schwab, Bundesvorsitzende des
VAMV.
Die neue Bundesregierung hat jetzt die Chance, familienpolitisch
neue Wege zu gehen. Die Bestandsaufnahme sämtlicher 156
Leistungen und deren Kosten bietet eine sinnvolle Grundlage für die
Zieldiskussion. Der Gestaltungspielraum hängt dabei vom politischen
Willen ab.
Während der Ehe wird die Erwerbsunterbrechung von Frauen
unterstützt, nach der Ehe sollen Alleinerziehende die Folgen
individuell aushalten. Mit 43 Prozent haben Einelternfamilien das
höchste Armutsrisiko aller Familienformen. In einem ersten Schritt
muss deswegen die Steuerklasse II für Alleinerziehende spürbar
angehoben werden, betont Schwab. Der VAMV fordert darüber
hinaus mit der Einführung einer Kindergrundsicherung einen
familienpolitischen Systemwechsel. „Nur eine über den
Lebensverlauf hinweg abgesicherte eigenständige Existenzsicherung
für alle Erwachsenen und Kinder ermöglicht eine emanzipierte
Gesellschaft, in der Alleinerziehen kein ‚Risiko‘ mehr ist“, moniert
Schwab.
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit
1967 die Interessen der heute 2,7 Millionen Alleinerziehenden. Der VAMV
fordert die Anerkennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform
und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er
tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach
Trennung und Scheidung ein.