Neuregelung des
Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern
Die Neuregelung des
Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern ist im Mai 2013 in Kraft
getreten. Weiterhin liegt nach der Geburt eines Kindes die alleinige Sorge bei
der Mutter, es sei denn die Eltern begründen im Einverständnis durch eine
Sorgeerklärung die gemeinsame Sorge. Der Großteil der nicht miteinander
verheirateten Eltern entscheidet sich bereits dafür. Neu ist, dass auch gegen
den Willen der Mutter ein Gericht auf Antrag des Vaters das gemeinsame
Sorgerecht anordnen kann. Neu ist auch ein schriftliches Verfahren mit kurzen
Fristen, in dem die Mutter darlegen muss, warum die gemeinsame Sorge dem
Kindeswohl widerspricht.
Das bringt Fragen,
Unsicherheiten und auch Ängste bei Alleinerziehenden mit sich. Hier ist
Information darüber gefragt, wie die juristische Situation aussieht, was das
Sorgerecht umfasst und was nicht.
Deshalb führt am 02.
Juli 2014 der Verband alleinerziehender Mütter und Väter Ortsverband
Saarbrücken e.V. gemeinsam mit der
Fachanwältin für Familienrecht Tatjana Röder, eine Informationsveranstaltung zu
diesem wichtigen Thema durch und zieht nach einem Jahr Bilanz, wie sich die
Neuregelung in der Praxis ausgewirkt hat.
Um 19:00 Uhr beginnt im VAMV
Elternkaffee, Gutenbergstrasse 2A, 66117 Saarbrücken diese Veranstaltung, zu
der jeder Interessierte, Betroffene und Beratende herzlich eingeladen ist.
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