Mittwoch, 18. Juni 2014

VAMV THEMENABEND: NEUREGELUNG DES SORGERECHTS NICHT MITEINANDER VERHEIRATETER ELTERN

Neuregelung des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern
Die Neuregelung des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern ist im Mai 2013 in Kraft getreten. Weiterhin liegt nach der Geburt eines Kindes die alleinige Sorge bei der Mutter, es sei denn die Eltern begründen im Einverständnis durch eine Sorgeerklärung die gemeinsame Sorge. Der Großteil der nicht miteinander verheirateten Eltern entscheidet sich bereits dafür. Neu ist, dass auch gegen den Willen der Mutter ein Gericht auf Antrag des Vaters das gemeinsame Sorgerecht anordnen kann. Neu ist auch ein schriftliches Verfahren mit kurzen Fristen, in dem die Mutter darlegen muss, warum die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl widerspricht.
Das bringt Fragen, Unsicherheiten und auch Ängste bei Alleinerziehenden mit sich. Hier ist Information darüber gefragt, wie die juristische Situation aussieht, was das Sorgerecht umfasst und was nicht.

Deshalb führt am 02. Juli 2014 der Verband alleinerziehender Mütter und Väter Ortsverband Saarbrücken e.V.  gemeinsam mit der Fachanwältin für Familienrecht Tatjana Röder, eine Informationsveranstaltung zu diesem wichtigen Thema durch und zieht nach einem Jahr Bilanz, wie sich die Neuregelung in der Praxis ausgewirkt hat. 
Um 19:00 Uhr beginnt im VAMV Elternkaffee, Gutenbergstrasse 2A, 66117 Saarbrücken diese Veranstaltung, zu der jeder Interessierte, Betroffene und Beratende herzlich eingeladen ist.

Montag, 16. Juni 2014

Alleinerziehende fordern bundeseinheitliche Qualitätsstandards für Kitas

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) fordert die Politik auf sicherzustellen, dass bundeseinheitliche Qualitätsstandards in Kitas dafür sorgen, dass Kinder überall eine gleichermaßen gute Qualität in ihrer frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung vorfinden - egal, in welchem Bundesland sie leben. Nicht nur der quantitative Ausbau des Betreuungsangebots muss weitergehen, gleichzeitig besteht bei der Qualität der Einrichtungen und Tagespflege dringender Handlungsbedarf.

Im Rahmen der vergangenes Wochenende in Gera stattgefundenen Fachtagung "Frühe Bildung für kleine Köpfe: Qualität in Kitas im Spannungsverhältnis zwischen Bildung für Kinder und besserer Vereinbarkeit" machte der Vortrag von Birgit Riedel vom Deutschen Jugendinstitut deutlich, dass die Qualität in deutschen Kitas weiter mittelmäßig ist, in einer von zehn Einrichtungen sogar ungenügend.  So eines der zentralen Ergebnisse der Nationalen Untersuchung zu Bildung, Betreuung und Erziehung in der frühen Kindheit (NUBBEK). Norbert Hocke, Kita-Experte von der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW), stellte heraus, dass für gute Qualität die strukturellen Rahmenbedingungen an Kitas verbessert werden müssen. Das reiche von guten Arbeitsbedingungen der Erzieher/innen über eine bessere Fachkraft-Kind-Relation hin zur Qualifizierung der Fachkräfte.

"Alleinerziehende als Familienernährer/innen brauchen eine gute Kinderbetreuung: Ohne Betreuung haben sie keinen Job und kein Geld. Gerade an den Randzeiten und am Wochenende, mit Blick auf die Flexibilität der Angebote muss hier noch viel passieren. Aber auch die Arbeitswelt muss auf Familien mehr Rücksicht nehmen und die Politik deshalb die Rechte von Familien stärken", betont Edith Schwab, VAMV-Bundesvorsitzende. "Gleichzeitig wünschen sich Eltern nicht nur Betreuung, sondern eine optimale Ergänzung zu Erziehung und Bildung in der Familie. Wir brauchen bundeseinheitliche Qualitätsstandards, die fachlich begründet sind", fordert Schwab, "auch wenn das kostet! Investitionen in frühkindliche Bildung sind Investitionen in die Zukunft und in die Chancengleichheit von Kindern."

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 2,7 Millionen Alleinerziehenden.
Der VAMV fordert die Anerkennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein.
(www.vamv.de)

Mittwoch, 4. Juni 2014

Wenn schon, denn schon: Elterngeld Plus muss Alleinerziehende mit gemeinsamer Sorge einbeziehen

Heute hat das Kabinett das neue Elterngeld Plus beschlossen. "Wir unterstützen das Ziel des Gesetzgebers, Partnerschaftlichkeit in Familien zu fördern. Für den Fall der Trennung ist es gut, wenn beide Elternteile eine eigenständige Existenzsicherung und eine Elternschaft aufgebaut haben, die bleibt. Die Anspruchshürden für Alleinerziehende sind jedoch zu hoch", betont Edith Schwab, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV).

Für einen tatsächlichen Zugang zu Partnermonaten und Partnerschaftsbonus im neuen Elterngeld Plus fordert der VAMV erstens, für Alleinerziehende gegebenenfalls den Erwerbsumfang von 25-30 Stunden als Vorrausetzung für den Bonus zu senken und zweitens weiter nach einer praktikablen Regelung im Gesetz zu suchen, die Alleinerziehende mit gemeinsamen Sorgerecht einbezieht.

Alleinerziehende mit gemeinsamem Sorgerecht sind bisher laut Referentenentwurf vom Bezug der Partnermonate sowie des Partnerschaftsbonus ausgeschlossen. Das steht im Widerspruch zum gesetzlichen Leitbild der gemeinsamen Sorge, welches der Gesetzgeber 2013 im Familienrecht verankert hat. Immer mehr Alleinerziehende werden in Zukunft die gemeinsame Sorge haben. "Eine neue familienpolitische Leistung an das alleinige Sorgerecht zu knüpfen, ist inkonsequent und wird Alleinerziehenden nicht gerecht. Die Politik ist aufgefordert, für Alleinerziehende eine konsistente Gesetzgebung zu verfolgen", so Edith Schwab.

Eine Arbeitszeit von 25-30 Wochenstunden als Voraussetzung für den Partnerschaftsbonus im Anschluss an das Elterngeld, geht angesichts ihrer Arbeitsmarktsituation und fehlender Kinderbetreuung an Alleinerziehenden vorbei. "Eine neue familienpolitische Leistung ist aber nur dann akzeptabel, wenn Alleinerziehende davon gleichermaßen wie Paare profitieren können", ergänzt Edith Schwab.

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 2,7 Millionen Alleinerziehenden.
Der VAMV fordert die Anerkennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein.