von der großen Koalition
Der „große Wurf“ blieb aus
Mit großem Interesse haben die Alleinerziehenden den Weg zur Koalition der beiden großen Volksparteien verfolgt. Der Koalitionsvertrag, der einige gute Ansätze bietet, kann nur als Minimalkonsens gewertet werden.
Der gewünschte „große Wurf“ ist er nicht. Dies ist bedauerlich. Der erhoffte und seit Jahren seitens des VAMV eingeforderte familienpolitische Masterplan, vor allem für die Bekämpfung der Kinderarmut, wird vermisst. Dies
ist umso enttäuschender, als auch die große Koalition ersichtlich keine Antwort auf die brennende Frage der Kinderarmut findet.
Der Vertrag enthält für Einelternfamilien gute und weniger gute Nachrichten. 1. Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in der Steuerklasse II soll nach zehnjähriger Stagnation endlich angehoben werden.
Dies ist ein kleiner aber wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Steuergerechtigkeit.
Der VAMV fordert dies als erste Maßnahme seit Jahren, aktuell mit der im Sommer 2013 gestarteten Kampagne für mehr Steuergerechtigkeit für Familien. Der VAMV fordert eine Koppelung der Steuerklasse II an den steuerlichen Grundfreibetrag, damit Alleinerziehende sich nicht länger zur Familie zweiter Klasse degradiert fühlen. Wie die Koalition den Vertragsinhalt umsetzt, ist offen. Die Alleinerziehenden hoffen jedoch zuversichtlich, nicht erneut mit Peanuts abgespeist zu werden. 2. Zu begrüßen ist, dass die Kinderbetreuung
weiter ausgebaut werden soll. Hier wird ein drittes Investitionsprogramm angekündigt, um die Betreuung für unter Dreijährige bedarfsgerecht zu realisieren und die Ganztagsbetreuung auszubauen. Was fehlt ist eine verbindliche Regelung zur Qualitätssicherung. 3. Für Alleinerziehende eine gute Nachricht ist, dass der Mindestlohn kommen wird und ein Rückkehrrecht aus Teilzeit beschlossen ist. Für Alleinerziehende, zu 90 Prozent Frauen und zu großen Teilen (mehr als 40 Prozent) in der Armutsfalle mit Niedriglöhnen, Minijobs etc., besteht hierdurch die Chance, von ihrer Arbeit wieder leben zu können. Allerdings darf dieser positive Aspekt nicht darüber hinweg täuschen, dass es für die Kinder nicht reichen wird. Der Wille, Kinderarmut offensiv zu bekämpfen, ist nicht ersichtlich. Enttäuschend sind auch Leerstellen im Koalitionsvertrag, die im Wahlkampf
diskutiert wurden und dringend einer Regelung zugeführt werden sollen: keinerlei Aussage zum Ehegattensplitting (derzeit Subventionierung der Ehe anstatt der Familien); keine Aussage zu prekären Beschäftigungsverhältnissen, Minijobs etc. (der gerade Weg zur Altersarmut); kein Ausbau des Unterhaltsvorschusses für Kinder (zur Zeit maximal sechs Jahre Bezug, Forderung von 0 bis 18 Jahren); auch die geplante Erhöhung des Kinderzuschlags hilft Alleinerziehenden überwiegend nicht aus der Armutsfalle zu kommen, da Unterhalt und Unterhaltsvorschuss angerechnet werden.
In Kürze wird der Bericht zur Gesamtevaluation ehe- und familienbezogener Leistungen in Deutschland vorliegen, deren Ergebnisse sorgfältig zu diskutieren sein werden. Der VAMV fordert die große Koalition auf, rasch Konsequenzen aus dem Bericht und den vielfältigen Anregungen zu ziehen. Die große Koalition hat den Gestaltungsspielraum für große Lösungen, diese Chance sollte nicht vertan werden.
(Mittelbayerische Zeitung vom 11.2.2014)
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