Montag, 24. Februar 2014

103 Jahre Internationaler Frauentag - Saarbrücken mit 70 Veranstaltungen

Saarbrücken feiert den Frauentag mit 70 Veranstaltungen!
Mit 70 Veranstaltungen begeht das Netzwerk „FrauenForumSaarbrücken“ gemeinsam mit zahlreichen Saarbrücker Organisationen vom 1. März bis 31. März den diesjährigen Internationalen Frauentag. Der Frauentag jährt sich am 8. März 2014 zum 103. Mal.

Die Veranstaltungen wurden vom Frauenbüro der Landeshauptstadt Saarbrücken in einem Programmheft zusammengestellt. Das Programm ist wieder sehr abwechslungsreich und so umfangreich wie noch nie. Es gibt frauenpolitische Aktionen und viele Informationen zu Beruf, Rente, Gewalt gegen Frauen, Gesundheit und Bewegung sowie kulturelle und literarische Angebote.


Vielfältiges Programm am Frauentag, 8. März

IFT 2014
Das Programm erstreckt sich über den gesamten März, aber am Frauentag selbst ist die Auswahl besonders groß: Vor Karstadt verteilt die Fairtrade Initiative Saarbrücken ab 10 Uhr Fairtade-Rosen und setzt ein Zeichen für Frauenrechte in Ländern wie Kenia, Äthiopien und Ecuador. Das Saarbrücker Stadtarchiv gibt ab 10 Uhr unter dem Titel „Frauen, Männer, Macht“ Einblicke aus regionalhistorischer Perspektive in die „Welt der Frau“.
Ab 11 Uhr informieren Gewerkschaften, Parteien, Frauengruppen und -verbände vor der Europagalerie über ihre Arbeit, machen auf Benachteiligungen von Frauen aufmerksam und stellen Forderungen an die Politik. Unter dem Motto „Schöne neue Frauenwelt- Mini-Jobs und wenig Geld“ schließt sich ab 12 Uhr eine Straßenaktion vom FrauenForum Saarbrücken ebenfalls vor der Europagalerie an und um 16 Uhr ein Flashmop zum Thema „Pflege am Boden“, um auf die Missstände der derzeitigen Pflegesituation aufmerksam zu machen.


Großveranstaltung „Frauenwelten“ für Frauen aus aller Welt im Johannes-Foyer

Der Arbeitskreis Migrantinnen lädt am Frauentag von 14-19 Uhr ins Johannes-Foyer in der Ursulinenstraße 67 ein. Geboten wird von und für Frauen aus aller Welt Information, Austausch, Bewegung, Musik und Café.
Abgerundet wird der Frauentag um 19 Uhr im Kino 8 ½ mit dem Filmabend „Das Schmuckstück“ von DGB und Arbeitskammer, dem sich eine Diskussion zur Gleichstellung von Frauen und Männern anschließt. Parallel geht um 20 Uhr im Theater im Viertel Gesang, Clownerie und Maskenspiel mit Barbara Duss und Helmut Eisel zu Impressionen übers Mamasein an den Start. 
Broschüre gibt ÜberblickInteressierte erhalten das Programmheft „Internationaler Frauentag 2014 in Saarbrücken“ ab sofort im  Frauenbüro Saarbrücken oder können es hier abrufen. 
Weitere Informationen: Landeshauptstadt Saarbrücken, Frauenbüro, Rathaus St. Johann, 66111 Saarbrücken, Tel. +49(0)681 905-1649 E-Mail: frauenbuero@saarbruecken.de und im Internet unter www.frauenbuero.saarbruecken.de.

Equal Pay Day

 
am 21. März ist der Equal Pay Day, der bundesweite Aktionstag für Entgeltgleichheit. Der Equal Pay Day ist der Tag, an dem Frauen endlich genausoviel verdient haben wie Männer bereits am 31.12. des Vorjahres. In Deutschland verdienen Frauen immer noch durchschnittlich 22 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen.
 

Dieses Jahr hat der Equal Pay Day das Schwerpunkthema „... und raus bist du? Minijobs und Teilzeit nach Erwerbspausen"

 
Hintergrund zum Equal Pay Day, (Quelle http://www.equalpayday.de/der-equal-pay-day/):
Entstanden ist der „Tag für gleiche Bezahlung“ in den USA. Initiatorinnen waren die amerikanischen Business and Professional Women (BPW/USA), die 1988 die „Red Purse Campaign“ ins Leben riefen, um auf die bestehende Lohnkluft hinzuweisen. Diesen Gedanken griff der BPW Germany auf und startete die Initiative "Rote Tasche" - der Grundstein der bundesweiten Einführung des Equal Pay Day 2008 legte. Die roten Taschen stehen für die roten Zahlen in den Geldbörsen der Frauen.
Auf den Seiten des Equal Pay Day findet Ihr viele weitere Informationen, etwa zu Minijobs.
 
 

Donnerstag, 20. Februar 2014

Mehrbedarf Alleinerziehende trotz neuem Partner

 

Mehrbedarf für Alleinerziehende kann trotz neuem Lebenspartner weiter gezahlt werden


Der Anspruch auf Mehrbedarf für Alleinerziehende entfällt nicht zwangsläufig durch Zusammenziehen mit einem neuen Partner. Das entschied das Sozialgericht (SG) Konstanz mit Urteil vom 21. Januar 2014. Demnach verwirkt der Anspruch nur, wenn der neue Partner erheblich an der Pflege und Erziehung des Kindes beteiligt wird und somit den alleinerziehenden Elternteil wesentlich unterstützt. (Aktenzeichen: S 4 AS 1904/12)

Anspruch auf Alleinerziehendenmehrbedarf muss im Einzelfall geprüft werden
Im verhandelten Fall wurde der Hartz IV-beziehenden Mutter einer minderjährigen Tochter der Mehrbedarf für Alleinerziehende vom Jobcenter des Landratsamts Bodenseekreis gestrichen, da die Frau mit ihrem neuen Partner zusammengezogen war. Wie das Amt mitteilte, sei die Mutter deshalb nicht länger alleinerziehend und somit auch nicht mehr anspruchsberechtigt.

Die Mutter reichte Klage beim SG Konstanz ein und gewann die Verhandlung. Das Gericht verwies in seiner Urteilsbegründung auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 3. März 2009 (Aktenzeichen: B 4 AS 50/07), nach der das Jobcenter im Einzelfall überprüfen muss, ob durch das Zusammenziehen mit einem neuen Partner tatsächlich die bisherige alleinige Versorgung des Kindes durch den Elternteil wegfällt. Die Alleinerziehung liegt nur dann nicht mehr vor, wenn der neue Partner in erheblichem Umfang an der Erziehung und Pflege des Kindes beteiligt ist und der zuvor alleinerziehende Elternteil nachhaltig unterstützt wird. (ag)

Montag, 17. Februar 2014

Verwitwete Alleinerziehende - Kanzler untersucht Fragen der Besteuerung

Kurznachricht zu "Splitting für verwitwete Alleinerziehende? - Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bietet keine realitätsgerechte familienbezogene Entlastung" von RA/StB Prof. Dr. Hans-Joachim Kanzler, original erschienen ...
Kurznachricht zu "Splitting für verwitwete Alleinerziehende? - Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bietet keine realitätsgerechte familienbezogene Entlastung" von RA/StB Prof. Dr. Hans-Joachim Kanzler, original erschienen in: NWB 2014 Heft 8, 549 - 552.
Kanzler weist einleitend auf den Beschluss des BVerfG vom 07.05.2013 (Az.: 2 BvR 909/06, Az.: 2 BvR 1981/06, Az.: 2 BvR 288/07) hin. Er zeigt auf, das Ehegattensplitting auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften ausgedehnt und damit gegen alle Kritik erneut bestätigt wurde. Der Autor macht deutlich, dass das Ehegattensplitting der Familienförderung dient; zu rechtfertigen ist der Familienbezug des Splittingverfahrens nur durch die Zusatzbelastung aufgrund der Haushaltsführung. Kanzler arbeitet im Folgenden heraus, dass die Steuervergünstigung (hierzu EuGH, Urteil vom 14.02.1995, Rs.: C-279/93) auch in besonderem Maße verwitweten Steuerpflichtigen zustehen muss. Diese führen in der Regel den ehelichen Haushalt fort und tragen dessen Lasten nach dem Tod des Ehegatten allein.
Der Gesetzgeber berücksichtigt dies in § 32a Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 EStG für den dem Todesjahr folgenden Veranlagungszeitraum. Der Autor gelangt zu dem Befund, dass Alleinerziehende unzureichend entlastet werden. Er zeigt auf, dass der Freibetrag gem. § 24b EStG der Höhe nach jedenfalls völlig ungeeignet ist, die familienbedingten Lasten einer Halbfamilie auch nur annäherungsweise abzugelten. Aus seiner Sicht ist die Regelung unvereinbar mit dem Gleichheitssatz im Verhältnis zur "intakten" Familie; auch das Gebot der Folgerichtigkeit ist nach seiner Auffassung verletzt. Abschließend verweist Kanzler auf das anhängige BFH-Verfahren (Az.: III R 62/13; Vorinstanz: FG Niedersachsen, 06.05.2013, Az.: 7 K 114/10, n.v.) und zeigt auf, dass die Bundesregierung im Koalitionsvertrag versprochen hat, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende anzuheben.
Dieser Beitrag wurde erstellt von RA Dr. Henning Seel.

Gütersloher Stiftung stärkt Alleinerziehende

Um Alleinerziehende in ihrem schwierigen Lebensalltag zu stärken, unterstützt die Güterloher Walter Blücher Stiftung ein Bindungstraining für Mütter.
Bild: dpa


 „Unser Ziel ist es, innerhalb der nächsten fünf Jahre
10 000 alleinerziehende Mütter und ihre Kinder pro Jahr dabei zu unterstützen, ihre Balance wieder zu finden und ihre Beziehung auf eine gute, gesunde Basis zu stellen“, erklärte Prof. Dr. Gunter Thielen, Vorstandsvorsitzender der Walter Blüchert Stiftung.
Das neue „wir2“–Bindungstraining für Alleinerziehende wurde von dem Präventionsexperten Prof. Dr. Matthias Franz entwickelt und passt genau zu dem Konzept, das sich der ehemalige Bertelsmann-Konzernchef Thielen auf die Fahnen der Walter Blüchert Stiftung geschrieben hat: Durch das Fördern und Verbreiten von Modellprogrammen wie „wir2“ will er Politik und Wirtschaft inspirieren, gesellschaftliche Veränderung voranzutreiben und Barrieren abzubauen, die Menschen darin hindern, ihr Potenzial zu entwickeln. „Alleinerziehende Mütter sind oft von der Trennung traumatisiert und müssen lernen, damit und mit den zahlreichen komplexen Herausforderungen umzugehen, die heute zu bewältigen sind, wenn man ein Kind großziehen will,“ sagt Thielen. „Fast ein Drittel muss Hartz IV oder Transferleistungen in Anspruch nehmen, und vielen Frauen geht es mit der Gesamtsituation einfach nicht gut. Das bekommen dann auch die Kinder zu spüren, die ihrerseits Probleme entwickeln können.“
 

Selbstvertrauen und Kraft tanken


Das „wir2“-Bindungstraining setzt genau an diesem Punkt an: In 20 Gruppensitzungen sollen die Mütter wieder genug Selbstvertrauen und vor allem die Kraft gewinnen, sich den Herausforderungen als Alleinerziehende zu stellen und die Nöte und Bedürfnisse auch ihrer Kinder wahrzunehmen. „Angesichts des demographischen Wandels können wir es uns nicht mehr leisten, das Potenzial auch nur eines Kindes zu verschwenden, weil wir uns nicht kümmern“, sagt Thielen. „Und dazu brauchen wir eben auch starke Mütter.“ Entwickelt wurde „wir2“ seit 2004 unter dem Namen Palme von einem Expertenteam aus Ärzten, Psychologen und Therapeuten am Klinischen Institut für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. „Erfinder“ des Präventiven Elterntrainings für alleinerziehende Mütter geleitet von ErzieherInnen (Palme) ist der wissenschaftliche Leiter Prof. Dr. Matthias Franz, Arzt und Psychoanalytiker an der Universitätsklinik Düsseldorf. Gesteuert von Geschäftsstellen in Düsseldorf und der Walter Blüchert Stiftung in Gütersloh sollen künftig zehnmal mehr „wir2“- Gruppenleitungs-Teams pro Jahr ausgebildet werden als bisher. Auch in Gütersloh wird es demnächst „wir2“ Bindungstrainings und Gruppenleitungsschulungen geben. (www.die-glocke.de)

Donnerstag, 13. Februar 2014

Alleinerziehende fordern Weichenstellung gegen Altersarmut

Berlin, 29. Januar 2014. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) begrüßt die Verbesserungen bei der Mütterrente, die heute im Kabinett behandelt werden, als ersten Schritt. Die Gerechtigkeitslücke ist aber noch nicht geschlossen: Auch Mütter, die ihre Kinder vor 1992 bekommen haben, müssen drei Jahre Kindererziehungszeiten auf ihrem Rentenkonto erhalten. "Das wäre ein Fortschritt für all jene Alleinerziehende, die unter erschwerten Bedingungen ihre Kinder groß gezogen haben und morgen von einer kleinen Rente leben müssen", betont Edith Schwab, Bundesvorsitzende des VAMV.

Kritisch bewertet der VAMV allerdings die geplante Absenkung des abschlagsfreien Renteneintritts von 65 auf 63 Jahre allein für langjährig Versicherte. Die dafür notwendigen 45 Versicherungsjahre an Pflichtbeiträgen haben nur wenige Versicherte am Ende ihres Erwerbslebens vorzuweisen. Alleinerziehende, zu 90 Prozent Frauen, können diese nur im Ausnahmefall vorweisen. Frauen gehen heute im Schnitt nach 29 Versicherungsjahren in die Rente. Als Versicherte finanzieren sie diese Absenkung mit, ohne in deren Genuss zu kommen. Deswegen lehnt der VAMV die Finanzierung aus den Rücklagen der Rentenversicherer ab, die einseitig zu Lasten der Beitragszahlenden geht. Die Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben muss durch eine Erhöhung des Steueranteils erfolgen.

Der VAMV fordert, heute die Weichen zu stellen, um Alleinerziehende vor Altersarmut schützen: durch existenzsichernde Löhne, durch eine bedarfsgerechte Kinderbetreuung, durch eine Familienbesteuerung, die Alleinerziehende nicht benachteiligt und durch eine vollständige Gleichstellung bei der Mütterrente.

Die Verlagerung hin zu mehr privater Altersvorsorge ist für Alleinerziehende meist nicht finanzierbar. Alleinerziehende brauchen daher eine solidarische gesetzliche Rente, von der sie nach arbeitsreichen Lebensjahren im Alter gut leben können.

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 2,7 Millionen Alleinerziehenden. Der VAMV fordert die Anerkennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein.

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Steuergerechtigkeit für alle Familien realisieren - Aufgabe der neuen Regierung!

Berlin, 17. Dezember 2013. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) gratuliert der neuen Regierung, wünscht ihr Erfolg in der kommenden Legislaturperiode und freut sich besonders auf die Zusammenarbeit mit Manuela Schwesig als Familienministerin. "Ein im Sinne der sozialen Gerechtigkeit und zur Reduzierung des Armutsrisikos immens wichtiges Vorhaben ist, Steuergerechtigkeit für Alleinerziehende umzusetzen. Wir begrüßen, dass die neue Regierung laut Koalitionsvertrag hier endlich für mehr Gerechtigkeit sorgen will", betont Solveig Schuster, Vizevorsitzende des VAMV. Abzuwarten bleibt, wieviel Mut die neue Regierung aufbringen wird. "Angemessen ist eine Koppelung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende an den steuerlichen Grundfreibetrag."

"Alleinerziehende fühlen sich im Vergleich zu Ehepaaren in der Steuer zur Familie zweiter Klasse degradiert", kritisiert Schuster. Zwar gibt es in der Steuerklasse II einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, allerdings stagniert dieser seit 2004 bei 1.308 Euro Absetzbetrag pro Jahr. Am Ende des Jahres kommen für Alleinerziehende maximal knapp 600 Euro raus, bei Ehepaaren durchs Splitting bis zu 15.000 Euro. Kaum nachzuvollziehen, bewältigen Alleinerziehende doch im Alltag allein, was sich ein Ehepaar teilt. Alleinerziehende und ihre Kinder haben zudem mit 43 Prozent das höchste Armutsrisiko aller Familienformen. "Allerdings verlangt der besondere Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG keine Schlechterstellung von Alleinerziehenden", macht Schuster deutlich.

Langfristig fordert der VAMV die Umgestaltung des bestehenden Steuersystems zu einer Individualbesteuerung und Förderung von Kindern durch eine Kindergrundsicherung. So lange es das Ehegattensplitting und keine eigenständige Absicherung der Kinder gibt, muss den Mehrbelastungen von Alleinerziehenden in der Steuerklasse II stärker Rechnung getragen werden. Der VAMV fordert eine Koppelung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende an den Grundfreibetrag. "Alleinerziehende wollen endlich von der Politik als gleichberechtigte Familienform anerkannt, wertgeschätzt und gefördert werden!", betont Schuster.

Der VAMV hat seine Kampagne "UmSTEUERn - keine Familie II. KLASSE! Steuergerechtigkeit für Alleinerziehende!" bis Ende April 2014 verlängert und sammelt weiter unter
www.vamv.de Unterschriften.
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 2,7 Millionen Alleinerziehenden. Der VAMV fordert die Anerkennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Le-bensform und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein.

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Koalitionsvertrag vergisst arme Kinder!

Berlin, 28. November 2013. Zum Koalitionsvertrag zwischen SPD und Union erklärt Edith Schwab, Bundesvorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV): "Der Vertrag enthält familienpolitisch gute Einzelschritte, die Chance auf große Reformen in einer großen Koalition haben die Beteiligten jedoch verpasst. Dass es keine Antworten auf das brennende Thema Kinderarmut gibt, ist eine Enttäuschung für Alleinziehende. Wir begrüßen allerdings sehr, dass unsere Forderung den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu erhöhen, auf der Agenda der neuen Bundesregierung steht."

Der Entlastungsbetrag stagniert seit 2004 bei 1.308 Euro Absetzbetrag pro Jahr. "Alleinerziehende fühlen sich im Vergleich zu Ehepaaren in der Steuer zur Familie zweiter Klasse degradiert", bemängelt Schwab. "Gut, dass die neue Bundesregierung diese Ungerechtigkeit angehen wird." Überfällig ist eine deutliche Erhöhung des steuerlichen Entlastungsbetrags, deshalb fordert der VAMV eine Koppelung der Höhe an den Grundfreibetrag. "Das wäre eine deutliche Verbesserung für Alleinerziehend", betont Schwab. Alleinerziehende und ihre Kinder haben mit 43 Prozent das höchste Armutsrisiko aller Familien.

Eine weitere Gerechtigkeitslücke wird durch die ausgeweitete Anerkennung von Kindererziehungszeiten bei der Mütterrente kleiner. Geschlossen ist diese aber erst, wenn auch Mütter, die ihre Kinder vor 1992 bekommen haben, drei Entgeltpunkte erhalten. Auch Maßnahmen, die Alleinerziehende als Familienernährerinnen unterstützen, sieht der VAMV positiv. Dazu gehören das Recht auf befristete Teilzeit, der Mindestlohn und Verbesserungen beim Elterngeld.

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter hofft, dass die neue Bundesregierung über den Koalitionsvertrag hinaus die Chance auf grundlegende Reformen hin zu einem familienpolitischen Masterplan ergreift. Um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen, muss Familienpolitik alle Familien gleichermaßen fördern. Die staatliche Förderung von Kindern darf nicht länger an Familienform und Einkommen ihrer Eltern gekoppelt sein. Eine Kindergrundsicherung ist die beste Antwort!

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 2,7 Millionen Alleinerziehenden. Der VAMV fordert die Anerkennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein.

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Alleinerziehende brauchen gute Arbeit statt "Anreize"

Berlin, 7. November 2013. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) weist den Vorschlag der Bundesagentur für Arbeit (BA) zurück, den Mehrbedarf für Alleinerziehende in Hartz IV abzuschaffen. VAMV-Vorsitzende Edith Schwab kritisiert: "Alleinerziehende wollen arbeiten und sind hochmotiviert durch die eigene Erwerbstätigkeit die Existenz für sich und ihre Kinder zu sichern, statt in Hartz IV zu leben. Den Druck einseitig auf die Alleinerziehenden zu erhöhen, geht vollständig am Problem vorbei: Alleinerziehende brauchen als Familienernährerinnen anständige Arbeitsplätze und eine bedarfsgerechte Kinderbetreuung!"

"Die Bundesagentur für Arbeit hat die Aufgabe, Alleinerziehende dabei zu unterstützen, ihre hohe Erwerbsmotivation umsetzen zu können", unterstreicht Schwab. Stattdessen hat die BA vorgeschlagen, den Mehrbedarf für Alleinerziehende im SGB II nur noch sogenannten Aufstocker/innen oder Alleinerziehenden in Bildungsmaßnahmen zuzubilligen, um das aktive Bemühen um Arbeit zu honorieren. "Es mangelt allerdings nicht an 'Arbeitsanreizen', sondern an einem geschlechtergerechten Arbeitsmarkt, wo Frauen jenseits von Minijob, kleiner Teilzeit und Niedriglohn ein Einkommen jenseits von Hartz IV erzielen können. Die Politik ist gefragt, Kinderbetreuung und gute Arbeit sicher zu stellen, anstatt gesellschaftliche Probleme zu privatisieren", fordert Schwab.
Mit 43 Prozent haben Alleinerziehende und ihre Kinder das höchste Armutsrisiko aller Familien. Zu 90 Prozent Frauen, sind Alleinerziehende im Alltag allein für Broterwerb, Erziehung und Haushalt zuständig. Die Hälfte aller Kinder in Armut lebt in Alleinerziehendenhaushalten. Mit einer Streichung des Mehrbedarfs würden diese Kinder noch weiter benachteiligt und am meisten darunter leiden.
 
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 2,7 Millionen Alleinerziehenden. Der VAMV fordert die Anerkennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Le-bensform und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein.

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Dienstag, 11. Februar 2014

Der „großeWurf“ blieb aus, Presseartikel zur großen Koalition


Alleinerziehende erwarten

von der großen Koalition
eine große Lösung.




 
 
 
 

Der „große Wurf“ blieb aus

 
 
 

 
 
 
Mit großem Interesse haben die Alleinerziehenden den Weg zur Koalition der beiden großen Volksparteien verfolgt. Der Koalitionsvertrag, der einige gute Ansätze bietet, kann nur als Minimalkonsens gewertet werden. Der gewünschte „große Wurf“ ist er nicht. Dies ist bedauerlich. Der erhoffte und seit Jahren seitens des VAMV eingeforderte familienpolitische Masterplan, vor allem für die Bekämpfung der Kinderarmut, wird vermisst. Dies
ist umso enttäuschender, als auch die große Koalition ersichtlich keine Antwort auf die brennende Frage der Kinderarmut findet.
Der Vertrag enthält für Einelternfamilien gute und weniger gute Nachrichten. 1. Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in der Steuerklasse II soll nach zehnjähriger Stagnation endlich angehoben werden.
Dies ist ein kleiner aber wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Steuergerechtigkeit.
Der VAMV fordert dies als erste Maßnahme seit Jahren, aktuell mit der im Sommer 2013 gestarteten Kampagne für mehr Steuergerechtigkeit für Familien. Der VAMV fordert eine Koppelung der Steuerklasse II an den steuerlichen Grundfreibetrag, damit Alleinerziehende sich nicht länger zur Familie zweiter Klasse degradiert fühlen. Wie die Koalition den Vertragsinhalt umsetzt, ist offen. Die Alleinerziehenden hoffen jedoch zuversichtlich, nicht erneut mit Peanuts abgespeist zu werden. 2. Zu begrüßen ist, dass die Kinderbetreuung
weiter ausgebaut werden soll. Hier wird ein drittes Investitionsprogramm angekündigt, um die Betreuung für unter Dreijährige bedarfsgerecht zu realisieren und die Ganztagsbetreuung auszubauen. Was fehlt ist eine verbindliche Regelung zur Qualitätssicherung. 3. Für Alleinerziehende eine gute Nachricht ist, dass der Mindestlohn kommen wird und ein Rückkehrrecht aus Teilzeit beschlossen ist. Für Alleinerziehende, zu 90 Prozent Frauen und zu großen Teilen (mehr als 40 Prozent) in der Armutsfalle mit Niedriglöhnen, Minijobs etc., besteht hierdurch die Chance, von ihrer Arbeit wieder leben zu können. Allerdings darf dieser positive Aspekt nicht darüber hinweg täuschen, dass es für die Kinder nicht reichen wird. Der Wille, Kinderarmut offensiv zu bekämpfen, ist nicht ersichtlich. Enttäuschend sind auch Leerstellen im Koalitionsvertrag, die im Wahlkampf
diskutiert wurden und dringend einer Regelung zugeführt werden sollen: keinerlei Aussage zum Ehegattensplitting (derzeit Subventionierung der Ehe anstatt der Familien); keine Aussage zu prekären Beschäftigungsverhältnissen, Minijobs etc. (der gerade Weg zur Altersarmut); kein Ausbau des Unterhaltsvorschusses für Kinder (zur Zeit maximal sechs Jahre Bezug, Forderung von 0 bis 18 Jahren); auch die geplante Erhöhung des Kinderzuschlags hilft Alleinerziehenden überwiegend nicht aus der Armutsfalle zu kommen, da Unterhalt und Unterhaltsvorschuss angerechnet werden.
In Kürze wird der Bericht zur Gesamtevaluation ehe- und familienbezogener Leistungen in Deutschland vorliegen, deren Ergebnisse sorgfältig zu diskutieren sein werden. Der VAMV fordert die große Koalition auf, rasch Konsequenzen aus dem Bericht und den vielfältigen Anregungen zu ziehen. Die große Koalition hat den Gestaltungsspielraum für große Lösungen, diese Chance sollte nicht vertan werden.

 (Mittelbayerische Zeitung vom 11.2.2014)




 


 
 
 


 

 

 

 
 
 
 
 
 

 

 

 
 





Donnerstag, 6. Februar 2014

Lebensumwege – Zehn Alleinerziehende im Porträt

Mutter nimmt Kind in den Arm
Neues aus dem Verlag Bertelsmann Stiftung
Foto: Thomas Kunsch

Bertelsmann Pressemeldung

Alleinerziehende Mütter und Väter haben es nicht leicht: Sie überwinden große Hürden, um Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen, und erfahren verhältnismäßig wenig Unterstützung durch Gesellschaft und Staat. Dabei gehen sie oft bis an ihre persönlichen Belastungsgrenzen. Trotzdem schaffen es die meisten – aus eigener Kraft und unter Mithilfe von Arbeitgebern, Familie, Freunden und anderen Vertrauenspersonen. Wie das gelingt, zeigt das Buch "LebensUmwege: Alleinerziehende". 
Hier erzählen neun Frauen und ein Mann aus ihrem Leben und ihrem Alltag mit Kindern – ungeschminkt und ungeschönt. Die Porträts zeigen: Alleinerziehende passen in keine Schublade. Es gibt die Mutter mit zwei Kindern, die Vollzeit arbeitet, weil ihr die finanzielle Unabhängigkeit sehr wichtig ist. Genauso gibt es die Mutter, die fast keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, weil sie sagt: "Die Zeit mit meinem Kind ist das Wichtigste! Ich komme gut mit wenig Geld aus." Es gibt Eltern, die sich mit dem Ex-Partner zermürbend streiten – und andere, die sich auch nach der Trennung die Erziehungsverantwortung teilen. Es gibt Alleinerziehende, die an den Rand der Armut rücken, weil ihr Beruf nicht mit den Kinderbetreuungszeiten kompatibel ist und eine soziale Unterstützung im Umfeld fehlt. Es gibt aber auch solche, die sich in ihrem sozialen Netz sicher und geborgen fühlen und den fehlenden Elternteil nur wenig vermissen.
Was allen gemeinsam ist, die ihr Leben als gelungen empfinden: Sie haben einen individuellen Weg entwickelt – und gehen ihn konsequent. Die zehn Porträts sind ein überraschend tiefgehender Einblick in das Leben von starken Eltern und pfiffigen Kindern. Und sie zeigen eindrucksvoll, was Alleinerziehende brauchen, damit ihr Alltag gelingt und die Kinder sich wohlfühlen können.
Die Porträts weisen aber auch über die Probleme Alleinerziehender hinaus. Denn im Leben von Ein-Eltern-Familien zeigen sich letztlich die Schwierigkeiten, die alle Familien heute haben, in besonderer Schärfe: Engpässe in der Kinderbetreuung, unflexible Arbeitgeber, schlechte Bezahlung von Teilzeitarbeit.
Alleinerziehende, die ihr Leben als gelungen empfinden, entwickeln dabei überdurchschnittlich häufig kreative Lösungen für alltägliche Familien- und Erziehungsprobleme, die für die gesamte Gesellschaft wegweisend sein können.
Alle Porträtierten sind sich einig: Es muss viel mehr Akzeptanz und Unterstützung in der Gesellschaft für Familien und Kinder geben, damit Kinder gut aufwachsen können – ganz gleich, in welcher Familienform sie groß werden.
Informationen zum Buch "LebensUmwege: Alleinerziehende – Zehn Porträts"
Bertelsmann Stiftung, Gütersloh 2013, 215 Seiten, ISBN:978-3-86793-437-4, Preis: 18,00 €.
Mit einem Vorwort von Liz Mohn und einem Geleitwort von Ursula von der Leyen, sowie einem Beitrag zum Thema Alleinerziehende von Prof. Dr. Uta Meier-Gräwe (Professorin für Wirtschaftslehre des Privathaushalts und Familienwissenschaft an der Justus-Liebig-Universität Gießen).
Die Autoren
Carola Kleinschmidt ist Journalistin und Sachbuchautorin in Hamburg und beschäftigt sich seit Jahren mit der Frage, wie ein zufriedenes Leben in der modernen Welt gelingt. Sie lebt mit ihrem Partner und zwei Kindern in Hamburg.
Thomas Kunsch ist diplomierter Fotodesigner und fotografiert nach dem Motto: "Das ganz normale, alltägliche Leben ist die schönste Bühne – man muss sich nur die Zeit für eine Vorstellung nehmen." Schwerpunkte seiner Arbeit sind die gesellschaftspolitische sowie Unternehmens- und Veranstaltungsfotografie.


Mittwoch, 5. Februar 2014

Unsere Kampagne:Steuergerechtigkeit für Alleinerziehende

Alleinerziehende wollen in der Steuerklasse II nicht länger als Familie II. Klasse benachteiligt werden. Deshalb fordert der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) eine deutliche Anhebung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende.
Heute startet die bundesweite Kampagne des Verbands "UmSTEUERn - keine Familie II. KLASSE! Steuergerechtigkeit für Alleinerziehende!"
VAMV-Botschafterin Désirée Nick ruft zum Mitmachen auf.

 
Unterstützen Sie die Kampagne
Download der Pressemitteilung
Pressestimmen 


Neu: Kurzfilm zur Kampagne

 
 
Edith Schwab, Bundesvorsitzende des VAMV und die VAMV-Botschafterin, Désirée Nick, hier bei der Pressekonferenz zum Start der bundesweiten Unterschriftenkampagne "UmSTEUERn - keine Familie II. KLASSE! Steuergerechtigkeit für Alleinerziehende!"
Beide rufen zum Mitmachen auf.

Dienstag, 4. Februar 2014

Experten: Familienleistungen sollten gezielter eingesetzt werden




 
Familienleistungen sollten gezielter
 eingesetzt werden,
 sagt eine Studie. Bild: Haufe Online Redaktion



Insgesamt gibt der Staat für familienbezogene Leistungen pro Jahr rund 200 Milliarden Euro im Jahr aus. Und die sollten gezielter eingesetzt werden, sagt eine bislang unveröffentlichte Untersuchung zu Familienleistungen des Staates, die das Institut Prognos für das Familienministerium erstellt hat.
 
Wissenschaftler fordern vom Staat ein Umdenken in der Familienpolitik: Laut einer Studie sind staatliche Investitionen in Kinderbetreuung zur Familienförderung sinnvoll, das Ehegattensplitting und die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern hingegen nicht. Zu diesem Ergebnis kommt eine bislang unveröffentlichte Untersuchung zu Familienleistungen des Staates, die das Institut Prognos für das Familienministerium erstellt hat.
Kinder- und Elterngeld mit messbarer Wirkung
"Das Ehegattensplitting hat kaum Einfluss auf die Realisierung vorhandener Kinderwünsche", heißt es in der Studie. Es führe lediglich zu einem Anstieg der Geburtenrate um den Faktor 0,01. Dem stünden Kosten von 20,53 Milliarden Euro im Jahr 2013 gegenüber. Besser bewerteten die Forscher die Ausgaben des Staates für die Kinderbetreuung. Sie würden die Geburtenrate um 0,18 Kinder pro Frau erhöhen. Auch das Kindergeld respektive der Kinderfreibetrag und das Elterngeld kommen in der Studie besser weg. Das Kindergeld sorge bei der Geburtenrate für ein Plus von 0,14; das Elterngeld folgt mit 0,11. Von diesen drei Leistungen gehe eine "messbare und positive Wirkung" auf die Geburtenzahl aus.
DIW: Allgemeine Geldleistungen umschichten
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) beziffert die Kosten des Staates für die Kinderbetreuung auf jährlich rund 16,2 Milliarden Euro. Insgesamt gibt der Staat für familienbezogene Leistungen pro Jahr rund 200 Milliarden Euro im Jahr aus. Um familienpolitische Maßnahmen wirksamer zu machen, schlagen die Wissenschaftler vor, allgemeine Geldleistungen wie das Kindergeld teilweise in die Kinderbetreuung umzuschichten. Das Ehegattensplitting und die kostenlose Familien-Mitversicherung in der Krankenkasse sollten reduziert werden. Die Forscher empfehlen außerdem, familienpolitische Leistungen auf ärmere Familien oder Alleinerziehende zu konzentrieren.
dpa/Haufe Online Redaktion (www.haufe.de)