Freitag, 19. Dezember 2014

Die neue Familien-Zeit

Bundesrat beschließt Familienpflegezeitgesetz und Gesetz zum Kita-Ausbau
Der Bundesrat hat heute (Freitag) das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufgebilligt. Außerdem stimmte die Länderkammer für das Gesetz zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung. Die Neuregelungen können damit zum 1. Januar 2015 in Kraft treten.
In ihrer Rede vor dem Bundesrat unterstrich Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig: "Heute ist ein guter Tag für Familien. Wir verbessern die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf. Wir treiben den Kita-Ausbau voran. Das ElterngeldPlus ist bereits beschlossen. Diese drei Gesetze gehören zusammen. Sie geben den Familien in unserem Land mehr Zeit. Sie sind ein wichtiger Schritt hin zu einer neuen Familien-Zeit."
Die neue Familien-Zeit
Familienpflegezeit, ElterngeldPlus und Kita-Ausbau sind Bausteine einer modernen Familienpolitik, die auf die veränderte Lebenswirklichkeit von Familien reagiert: Immer mehr junge Mütter gehen einem Beruf nach, immer mehr Väter wollen sich stärker am Familienleben beteiligen. Zugleich gibt es in immer mehr Familienangehörige, die Pflege benötigen. Das stellt viele Menschen vor größte Herausforderungen.
"Wir nehmen diese Bedürfnisse ernst", so Manuela Schwesig, "und wir stellen mit dem ElterngeldPlus, mit der Familienpflegezeit und dem Kita-Ausbau die Weichen für eine neue Qualität bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf."
Für junge Eltern und pflegende Angehörige bringt das Jahr 2015 mehr Flexibilität und Sicherheit. Die Kinder werden besser gefördert und betreut. Außerdem wird es leichter, die Anforderungen von Familie und Berufsleben partnerschaftlich aufzuteilen. Davon profitiert nicht zuletzt auch die Wirtschaft: In Zeiten des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels eröffnen sich für sie neue Perspektiven im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Das ElterngeldPlus
Familie und Beruf partnerschaftlich aufzuteilen, ist der Wunsch immer mehr junger Frauen und Männer. Mit ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Arbeitszeit wird es ab 2015 einfacher, diesen Wunsch in die Tat umzusetzen. Künftig können Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit besser miteinander kombiniert werden. Die Höhe der Unterstützung verringert sich beim ElterngeldPlus, dafür ist ein längerer Bezug möglich. Beide Elternteile können sich um die Kinderbetreuung kümmern und sind länger finanziell abgesichert.
Das Familienpflegezeitgesetz
Berufstätige, die sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern, brauchen Freiräume und Sicherheit. Um die Pflege übernehmen zu können, steigen noch immer viele ganz aus dem Erwerbsleben aus - mit weitreichenden Folgen für den beruflichen Weg und die Alterssicherung.
Mit dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf wird es Beschäftigten erleichtert, alles drei zu vereinbaren. Neu ist, dass in einer akut auftretenden Pflegesituation für bis zu zehn Arbeitstage Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung gezahlt wird. Neu ist der Anspruch auf Familienpflegezeit, mit der die Arbeitszeit bis zu 24 Monate lang reduziert werden kann. Außerdem gibt es die Möglichkeit ein zinsloses Darlehen in Anspruch zu nehmen.
Der Ausbau der Kindertagesbetreuung
Eltern können Familie und Beruf nur dann gut miteinander vereinbaren, wenn ihre Kinder bestmöglich betreut und gefördert werden und die Betreuungszeiten bedarfsgerecht sind. Seit Jahren unterstützt der Bund die Länder und Kommunen tatkräftig dabei, ausreichend Kita-Plätze zu schaffen. Mit dem neuen Kita-Gesetz verstärkt der Bund sein Engagement: Berücksichtigt werden künftig vor allem wichtige Qualitätsaspekte, die der ganztätigen Betreuung, der gesundheitlichen Versorgung und der Inklusion dienen. Insgesamt wird das bestehende Sondervermögen "Kinderbetreuungsaufbau" auf 1 Milliarde Euro aufgestockt. Zudem stellt der Bund dauerhaft jährlich 845 Millionen Euro für die Betriebskosten zur Verfügung - lohnende Investitionen in die Zukunft.(www.bmfsfj.de)
Weitere Informationen finden Sie unter www.bmfsfj.de.

Montag, 15. Dezember 2014

Alleinerziehende und Hartz IV - Alltagskampf bis zur Erschöpfung

auf Deutschlandradio Kultur lief eine Reportage von Wibke Bergemann. Thema: Auswirkungen der Hartz IV-Reformen auf die Lebensbedingungen Alleinerziehender.
Unter anderem waren Interviewausschnitte mit unserer VAMV-Referentin Antje Asmus zu hören . Hier der Link zur Audiodatei und der Seite bei Deutschlandradio Kultur

Alleinerziehende und Hartz IV - Alltagskampf bis zur Erschöpfung MP3

15. Dezember 2014, 19:30 Uhr

90 Prozent aller Alleinerziehenden sind weiblich, viele von ihnen auf Hartz IV angewiesen. Im Zuge der Agenda 2010 hat sich für viele von ihnen die Situation verschärft - gefordert wird viel, vom Fördern ist nicht viel übrig geblieben.

www.deutschlandradiokultur.de, Zeitfragen

Donnerstag, 4. Dezember 2014

Nikolausgeschenk für Unterhaltspflichtige, aber alleinerzogene Kinder bekommen weniger

Berlin, 04. 12. 2014. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) kritisiert die Änderungen der Düsseldorfer Tabelle: Der Selbstbehalt steigt erneut, der Kindesunterhalt stagniert zum dritten Mal in Folge. "Das Nachsehen haben die Kinder, denn sie werden vielfach weniger Unterhalt bekommen", moniert Edith Schwab, VAMV-Bundesvorsitzende.

Der Nikolaus legt unterhaltspflichtigen Eltern ein dickes Geschenk in den Stiefel: Statt 1.000 dürfen sie ab Januar 2015 1.080 Euro für sich selbst behalten. Damit berücksichtigt die Düsseldorfer Tabelle die Erhöhung der Hartz-IV Sätze zum neuen Jahr. Die Kinder von Alleinerziehenden finden allerdings in ihrem Stiefel: Eine Rechnung, denn auf ihre Kosten geht der erhöhte Selbstbehalt! Beim Kindesunterhalt steht die dritte Nullrunde seit 2010 an. Schwab kritisiert: "Wenn die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen sinkt, bekommen Kinder weniger Unterhalt. Bei niedrigen Einkommen fehlen dem Kind die 80 Euro, welche der Barunterhaltspflichtige behalten darf. Alleinerziehende müssen die einseitige Erhöhung ausbaden, sie haben keinen Selbstbehalt."

Kindesunterhalt und Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige sollen beide dafür sorgen, das jeweilige Existenzminimum zu sichern. Dieses Gleichgewicht ist aus dem Lot geraten: Seit 2011 ist der Selbstbehalt um insgesamt 180 Euro pro Monat gestiegen. Der Kindesunterhalt wurde seit 2010 nicht mehr erhöht. Grund ist die Koppelung an den steuerlichen Kinderfreibetrag, der ebenfalls seit 2010 stagniert. Bereits zum Januar 2014 hätte dieser nach Existenzminimumbericht steigen müssen, was aber die Regierung nicht umgesetzt hat. "Der Gesetzgeber ist gefordert, dafür zu sorgen, dass die Selbstbehalte nicht weiter zu Lasten der Existenzsicherung der Kinder steigen", fordert Schwab.

Schon jetzt bekommt die Hälfte der Kinder keinen, zu geringen oder nur unregelmäßigen Unterhalt, so die Zahlen einer Repräsentativbefragung. Kinder von Alleinerziehenden haben das höchste Armutsrisiko. Ein politischer Wille, dies zu ändern, ist nicht erkennbar. "Noch mehr Kinder von Alleinerziehenden werden in Armut rutschen", ist sich Schwab sicher.


Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 2,7 Millionen Alleinerziehenden.
Der VAMV fordert die Anerkennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein.

Montag, 1. Dezember 2014

Acht Kinder und alleinerziehend - Organisationstalent ist gefragt !

Acht Kinder und alleinerziehend 

Wer alleinerziehend ist, muss schon ein gewisses Organisationstalent besitzen. Maria Olbrück aus Nörvenich bei Düren hat davon offenbar jede Menge, denn sie hat gleich acht Kinder! Die ältesten drei sind schon erwachsen. Aber fünf Kinder leben immer noch bei ihr. Ohne die Hilfe der Tafel würde sie kaum über die Runden kommen.
01.12.2014 | 03:15 Min. Quelle: WDR 

Donnerstag, 27. November 2014

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig zum Haushalt 2015

Bildnachweis: Deutscher Bundestag
 

Am 27. November hat Manuela Schwesig anlässlich der 2./3. Lesung des Bundeshaushalts 2015 im Deutschen Bundestag eine Rede zum Haushalt des Bundesfamilienministeriums gehalten: "Der Haushalt 2015 ist Ausdruck einer modernen Gesellschaftspolitik", sagte sie. Er stehe für eine Politik, die nah an den Wünschen der Menschen sei und auf aktuelle Situationen reagiere.

Gesellschaftlich umsteuern

Der Einzelplan 17 des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für 2015 umfasst mit 8,53 Milliarden Euro fast 700 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr 2014. Vor diesem Hintergrund zeigte sich Manuela Schwesig erfreut, dass es trotz der notwendigen Haushaltskonsolidierung gelungen sei, auf dringenden und neuen Bedarf im Haushalt Antworten zu geben.
In ihrer Rede machte sie deutlich, dass es darum gehe, gesellschaftspolitisch umzusteuern und neue Akzente zu setzen. Neben den bereits erreichten Zielen wie dem erfolgreich eingebrachten Gesetz für mehr Frauen in Führungspositionen führte sie das ElterngeldPlus, die zehntägige Auszeit für pflegende Angehörige, die weitere Finanzierung der Mehrgenerationenhäuser und das neue Bundesprogramm "Demokratie leben" an.

Moderne Familienpolitik umsetzen

Das neue ElterngeldPlus, das am 1. Januar 2015 in Kraft tritt, erleichtert die Kombination von Elterngeld und Teilzeitarbeit und unterstützt damit den Wunsch von Müttern und Vätern nach einer partnerschaftlichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Im Etat des Bundesfamilienministeriums wurde der Haushaltssatz für das Elterngeld und das ElterngeldPlus auf 5,5 Milliarden Euro angehoben.

Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

In ihrer Rede zeigte sich die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auch erfreut über die Bereitstellung der Mittel für die zehntägige Lohnersatzleistung in einer akuten Pflegesituation durch die Pflegereform ab dem 1. Januar 2015: "Das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf unterstützt die Kombination von Teilzeitarbeit und Pflege. Eine wichtige gesellschaftspolitische Weichenstellung in Zeiten des demografischen Wandels."

Mehrgenerationenhäuser und Jugendarbeit stärken

Auch für das generationenübergreifende Miteinander und Engagement sind weitere Mittel vorgesehen. Insgesamt 16 Millionen Euro sollen 2015 für die weitere Förderung aller 450 Mehrgenerationenhäuser im laufenden Aktionsprogramm des Bundes zur Verfügung gestellt werden. In ihrer Rede zeigte sich Manuela Schwesig überzeugt, dass ein Weg für eine nachhaltige Sicherung der Strukturen gefunden werden kann.
Auch für die Jugendverbandsarbeit wird im Kinder- und Jugendplan auch für 2015 weiterhin eine zusätzliche Million Euro bereitgestellt.

Radikalismus vorbeugen: Bundesprogramm "Demokratie leben!"

Mit dem neuen Bundesprogramm "Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit" unterstützt das Bundesfamilienministerium ab dem 1. Januar 2015 das zivile Engagement von Initiativen und Vereinen in der Präventionsarbeit. Die Mittel des Bundesprogramms wurden für das Haushaltsjahr 2015 auf 40 Millionen Euro aufgestockt, um feste Strukturen zu schaffen und dauerhaft zu stärken. Manuela Schwesig: "Wir brauchen nicht nur eine sicherheitspolitische Antwort, sondern auch eine gesellschaftspolitische Antwort."

Alleinerziehende verlangen Kindergrundsicherung



Die staatliche Förderung von Kindern darf nicht länger von Familienform und Einkommen ihrer Eltern abhängen. Anlässlich der abschließenden Beratung über den Haushalt des Familienministeriums fordert der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) ein familien- und steuerpolitisches Umsteuern hin zu einer Kindergrundsicherung, die alle Kinder in gleicher Höhe bekommen sollen, egal in welcher Familienform sie leben.

"Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme sämtlicher 156 Leistungen liegen endlich auf dem Tisch. Der Gesetzgeber ist gefordert, endlich alte Zöpfe abzuschneiden, um der gesellschaftlichen Pluralisierung von Familienformen politisch gerecht zu werden", fordert Edith Schwab, die Bundesvorsitzende des VAMV. Die Gesamtevaluation zeigt, dass die ehe- und familienbezogenen Leistungen erstens Armut in Einelternfamilien nicht verhindern können, zweitens Eltern mit Trauschein bevorzugen und drittens, sofern sie Alleinerziehende adressieren, vorrangig diejenigen unterstützen, die von Sozialleistungen unabhängig leben.

"Während der Ehe wird die Erwerbsunterbrechung von Frauen unterstützt, nach der Ehe sollen sie als Alleinerziehende die Folgen individuell aushalten", moniert Schwab, "wir brauchen einen Masterplan statt des Flickenteppichs Wahlfreiheit." Mit 43 Prozent haben Einelternfamilien das höchste Armutsrisiko aller Familienformen. In einem ersten Schritt muss deswegen die Steuerklasse II für Alleinerziehende spürbar angehoben werden. Die Gesamtevaluation bestätigt außerdem, wie effektiv der Unterhaltsvorschuss Armut verhindert. "Es wäre daher sinnvoll gewesen, gezielt Mittel für einen Ausbau des Unterhaltvorschusses einzusetzen.", betont Schwab.
"Die Förderung von Kindern nach Familienform und Einkommen ihrer Eltern gehört in die Mottenkiste", verlangt Schwab. Der VAMV fordert deshalb den Systemwechsel hin zu einer Individualbesteuerung in Kombination mit einer Kindergrundsicherung in Höhe von 590 Euro pro Monat. Darin sollen alle kindbezogenen Leistungen wie Sozialgeld, Kindergeld, Unterhaltvorschuss oder Kinderzuschlag zusammengefasst werden. Damit dem Staat jedes Kind gleich viel wert ist.

Stellungnahme zur Gesamtevaluation unter:
https://www.vamv.de/stellungnahmen.html
Kampagne ?UmSTEUERN ? keine Familie II. Klasse? unter:https://www.vamv.de/politische-aktionen.html

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 2,7 Millionen Alleinerziehenden. Der VAMV fordert die Anerkennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Le-bensform und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein. (www.vamv.de)

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Mittwoch, 26. November 2014

SGB II-Reform: Kürzung zu Lasten der Kinder von Alleinerziehenden droht


 
 
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) lehnt die geplante Kürzung zu Lasten alleinerzogener Kinder bei der anstehenden "Hartz-IV"-Reform ab. Anlässlich der heutigen Arbeits- und Sozialminister/innenkonferenz in Mainz fordert der VAMV eine gesetzliche Klarstellung gemäß der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG). Das Sozialgeld für Umgangstage muss ohne Minderung der Ansprüche in der Hauptbedarfsgemeinschaft ausgezahlt werden.

Es geht um getrennte Eltern, die beide im SGB II leben. Künftig soll der betreuende Elternteil das Sozialgeld fürs Kind für die Tage an den anderen Elternteil weitergeben, an denen es Vater oder Mutter besucht. Einigen sich die Eltern nicht, kürzt das Jobcenter das Sozialgeld tageweise fürs Kind in der Hauptbedarfsgemeinschaft, also im Alleinerziehenden-Haushalt, um es an den anderen Elternteil auszuzahlen. Diese Handhabung findet teilweise in der Praxis statt, widerspricht aber der Rechtsprechung des BSG. Danach ist der entstehende finanzielle Mehrbedarf bei Bedürftigkeit der Eltern von den Grundsicherungsträgern zu übernehmen, auch wenn die anspruchsberechtigten Kinder dadurch insgesamt ein höheres Sozialgeld erhalten.
"Die drohende Kürzung ist eine Milchmädchenrechnung", kritisiert Edith Schwab, Bundesvorsitzende des VAMV. "Lebt ein Kind in zwei Haushalten, ist das teurer, als wenn beide Eltern zusammen leben. Das Kind nimmt die angefangene Milchpackung nicht mit rüber, Fixkosten und Anschaffungen wie Kleidung oder Schuhe werden nicht tageweise eingespart. Die geplante 'Klarstellung' führt unterm Strich dazu, dass die Existenz des Kindes nicht gedeckt wäre. Das ist unwürdig, wir lehnen das entschieden ab."

Kritisch sieht der VAMV, dass der Kürzungsvorschlag Alleinerziehende in einen Interessenskonflikt bringt: Je mehr Umgang mit dem anderen Elternteil, desto schwerer wird wegen der systematischen Unterdeckung die Existenzsicherung des Kindes im eigenen Haushalt. Der Wunsch nach einem großzügigen Umgang würde somit indirekt bestraft. "Der Gesetzgeber sollte die Situation von Kindern in Hartz IV nicht noch weiter verschärfen", unterstreicht Schwab.
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 2,7 Millionen Alleinerziehenden.
Der VAMV fordert die Anerkennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein.
(www.vamv.de)


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Dienstag, 11. November 2014

Unternehmen unterstützen Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Väter erwarten mehr Angebote aus der Wirtschaft
Von einer familienfreundlichen Arbeitswelt profitieren auch die Unternehmen. Darauf hat heute  die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig bei einem Treffen mit den Regionalbotschafterinnen und -botschaftern des Unternehmensprogramms "Erfolgsfaktor Familie" hingewiesen. Arbeitgeber, die eine partnerschaftliche Aufteilung von familiären und beruflichen Aufgaben unterstützen, könnten sich im Wettbewerb um Fachkräfte einen handfesten Vorteil verschaffen.
"Viele Väter wünschen sich heutzutage mehr Zeit für die Familie", betonte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig. "Wir brauchen deshalb eine neue Qualität der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Mütter und Väter brauchen neue Angebote, wenn Unternehmen sie als Arbeitskräfte halten und gewinnen möchten", so Schwesig weiter.
Mit den Vertretern des Unternehmensprogramms "Erfolgsfaktor Familie" verständigte sie sich beim Treffen im Bundesfamilienministerium auf fünf Leitlinien für eine partnerschaftliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dazu zählen unter anderem Maßnahmen wie vollzeitnahe Arbeitszeitmodelle für beide Elternteile. Männliche Beschäftigte und Führungskräfte sollen ermutigt werden, familienfreundliche Angebote genauso in Anspruch zu nehmen wie Frauen.
Die Regionalbotschafterinnen und -botschafter sagten zu, das Thema der partnerschaftlichen Aufgabenteilung in Familie und Beruf bundesweit in die Fläche zu tragen. Durch Infoveranstaltungen, Workshops sowie Unternehmensbesuche wollen sie vor allem unter männlichen Arbeitnehmern für die Angebote werben.
Ein Großteil der deutschen Unternehmen misst dem Thema Väterunterstützung inzwischen größere Bedeutung zu. Dies belegt eine aktuelle Umfrage des Bundesverbandes der Personalmanager (BPM) in Kooperation mit dem Bundesfamilienministerium. Mehr als 80 Prozent der 1.737 befragten Personalverantwortlichen sahen demnach eine gestiegene Erwartungshaltung der Väter an betriebliche Angebote zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. In der Praxis unterstützen Arbeitgeber bisher die Beschäftigten in dieser Hinsicht aber nur zum Teil. (www.bmfsfj.de)
Mehr Informationen zu den Botschafterinnen und Botschaftern, der BPM-Befragung und den "Leitlinien für eine väterorientierte Personalpolitik" finden Sie hier: www.erfolgsfaktor-familie.de.

Freitag, 7. November 2014

ElterngeldPlus im Deutschen Bundestag verabschiedet

Neuregelungen erleichtern die Kombination von Elterngeldbezug und Teilzeit
Der Bundestag hat heute  in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zum ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit verabschiedet. Mit den Neuregelungen soll es für Mütter und Väter künftig einfacher werden, Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren. Außerdem wird die Elternzeit flexibler gestaltet. Das neue Gesetz zum ElterngeldPlus tritt zum 1. Januar 2015 in Kraft und gilt für Geburten ab dem 1. Juli 2015.
"Mit dem ElterngeldPlus und einer flexibleren Elternzeit ermöglichen wir es mehr Frauen und Männern, ihre Anforderungen in der Familie und im Beruf partnerschaftlich aufzuteilen. Das ist der Wunsch vieler Eltern, dem wir nachkommen," sagte die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig. "Wir gehen damit neue Wege in der partnerschaftlichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das ElterngeldPlus ist ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Familienarbeitszeit," so Schwesig weiter.
Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes frühzeitig in Teilzeit arbeiten und Familie und Beruf partnerschaftlich vereinbaren wollen, profitieren von der Neuregelung. Der Bedarf besteht: laut einer Allensbach-Umfrage befürworten 58 Prozent der Eltern das ElterngeldPlus. Bei den Eltern mit Kindern unter 3 Jahren sind es sogar 67 Prozent.
Das bisherige Elterngeld wird derzeit für maximal 14 Monate nach der Geburt des Kindes gezahlt. Steigen Mütter oder Väter schon währenddessen in Teilzeit beruflich wieder ein, haben sie bislang dadurch einen Teil ihres Elterngeldanspruches verloren. Das ändert sich mit dem ElterngeldPlus: Künftig ist es für Eltern, die in Teilzeit arbeiten, möglich, das ElterngeldPlus doppelt so lange zu erhalten. Ein Elterngeldmonat wird zu zwei ElterngeldPlus-Monaten.
Damit lohnt sich für die Eltern nun auch der frühere Wiedereinstieg in den Job.

Ergänzend gibt es einen Partnerschaftsbonus: Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel für mindestens vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie jeweils zusätzlich für vier Monate ElterngeldPlus.
Alleinerziehende können das neue ElterngeldPlus im gleichen Maße nutzen. In Zukunft wird für alleinerziehende Eltern an den steuerlichen Entlastungsbetrag nach Paragraph 24b EStG angeknüpft, damit sie von den Partnermonaten und dem Partnerschaftsbonus profitieren können.
Auch die Elternzeit wird deutlich flexibler. Wie bisher können Eltern bis zum 3. Geburtstag eines Kindes eine unbezahlte Auszeit vom Job nehmen. Künftig können 24 Monate statt bisher 12 zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag des Kindes genommen werden.
Für das Elterngeld bei Mehrlingsgeburten wird das Gesetz klargestellt. Es gelten wieder die Regelungen, die ursprünglich vom Gesetzgeber intendiert waren. Eltern von Mehrlingen haben einen Elterngeldanspruch pro Geburt und erhalten den Mehrlingszuschlag in Höhe von 300 Euro. Diese Regelung soll zum 01. Januar 2015 in Kraft treten. Für das Elterngeld stehen pro Jahr rund fünf Milliarden Euro zur Verfügung. Es beträgt mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro im Monat. Liegt das Nettoeinkommen vor der Geburt des Kindes über 1.000 Euro, werden 65 bzw. 67 Prozent als Elterngeld gezahlt. Lag das Nettoeinkommen unter 1.000 Euro, ist das Elterngeld prozentual höher. (www.bmfsfj.de)
Weitere Informationen finden Sie unter www.bmfsfj.de.

Fortschritt: Elterngeld Plus für alle Alleinerziehenden!

 
Berlin, 07. November 2014. Heute hat der Bundestag das neue Elterngeld Plus beschlossen. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) begrüßt ausdrücklich, dass die Partnermonate von nun an auch Alleinerziehenden mit gemeinsamem Sorgerecht zugänglich sind. Damit wurde ein zentraler Kritikpunkt des VAMV von der Politik aufgegriffen und im Gesetz berücksichtigt. Bislang waren die Partnermonate nur Alleinerziehenden mit alleinigem Sorgerecht vorbehalten gewesen.

"Wir unterstützen die Weiterentwicklung des Elterngeldes. Mit den neuen Elementen des Elterngeld Plus sowie dem Bonus bei paralleler Teilzeit Partnerschaftlichkeit in Familien zu fördern, knüpft an den Wünschen vieler Eltern an. Für den Fall der Trennung ist es gut, wenn beide Elternteile eine eigenständige Existenzsicherung und eine Elternschaft aufgebaut haben, die bleibt", unterstreicht Edith Schwab, VAMV-Bundesvorsitzende.

Der VAMV kritisiert allerdings weiterhin eine Arbeitszeit von 25 bis 30 Wochenstunden als Voraussetzung für den Partnerschaftsbonus im Anschluss an das Elterngeld. Angesichts ihrer Arbeitsmarktsituation und fehlender Kinderbetreuung geht das an der Lebensrealität von Alleinerziehenden vorbei. "Neun von zehn Alleinerziehenden sind Frauen mit entsprechenden als frauentypisch geltenden Berufen", erläutert Schwab. "Liegen als Krankenschwester oder Verkäuferin die Arbeitszeiten jenseits der Öffnungszeiten der Betreuungseinrichtungen, können Alleinerziehende gerade nicht zusammen mit einem Partner das mangelnde Angebot ausgleichen. Der VAMV fordert deshalb, für Alleinerziehende den Korridor auf 19,5 bis 30 Stunden auszudehnen."
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 2,7 Millionen Alleinerziehenden.
Der VAMV fordert die Anerkennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingun-gen. Er tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein.



(www.vamv.de)

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Donnerstag, 23. Oktober 2014

Familienorganisationen im Gespräch mit der Bundeskanzlerin

Familienorganisationen im Gespräch mit der Bundeskanzlerin
 
Berlin, 23.10.2014.Am Tag ihrer Mitgliederversammlung trafen sich am gestrigen Mittwoch die Präsidentinnen und Präsidenten sowie die Vorsitzenden der fünf Mitgliedsverbände der AGF zu einem konstruktiven Gespräch mit Bundeskanzlerin Angela Merkel. Dabei standen die Themen Familien im demografischen Wandel und familienorientierte Arbeitswelt im Zentrum des Dialogs.

"Familien sind die Grundpfeiler unserer Gesellschaft. Dies zu erkennen und entsprechend zu agieren, muss Aufgabe der Politik sein, denn ohne dies können wir dem demografischen Wandel nicht effektiv begegnen", betonte Dr. Klaus Zeh, der Vorsitzende der AGF, in dem Gespräch.

Neben Bundeskanzlerin Angela Merkel und Dr. Klaus Zeh nahmen Stefan Becker, Präsident des Familienbunds der Katholiken, Christel Riemann-Hanewinckel, Präsidentin der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie, Edith Schwab, Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter sowie Angela Rother-El-Lakkis, Vorsitzende des Verbands binationaler Familien und Partnerschaften an dem fruchtbaren Austausch im Bundeskanzleramt teil.

Auf der anschließenden Mitgliederversammlung der AGF wurde vor allem das Thema einer familienorientierten Arbeitswelt und dabei konkret die Bedeutung einer familienbewussten Unternehmenskultur vertieft. Die Familienverbände sind sich darin einig, dass für eine wirkliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein gemeinsames Wirken von Unternehmen und ihren Beschäftigten nötig ist, um den Belangen von Beschäftigten mit familiärer Sorgeverantwortung Rechnung zu tragen. Zentral hierfür ist eine familienbewusste Unternehmenskultur, die es Schritt für Schritt zu entwickeln gilt. Die AGF macht dazu in einem Positionspapier erste Vorschläge.

Montag, 20. Oktober 2014

Bundesagentur und Arbeitgeberverbände fordern längere und flexiblere Kita-Öffnungszeiten

Flexiblere Kita-Zeiten und mehr qualifizierte Betreuer

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) fordert ebenso wie der Arbeitgeberverband längere und flexiblere Öffnungszeiten in den Kindertagesstätten. "Die oft starren Betreuungszeiten in Kitas passen nicht zur heutigen Lebens- und Arbeitswelt. Wir brauchen mehr Absicherung der Betreuung in Randzeiten und an Wochenenden", kritisierte BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt.

Viele Menschen, besonders Alleinerziehende, könnten wegen der unzureichenden Betreuung ihrer Kinder nicht oder nicht im angestrebten Umfang arbeiten, sagte Alt. Auch die Unternehmen drängen auf bessere Angebote. "Der Ausbau der Kinderbetreuung, gerade auch in Rand- und Ferienzeiten, ist ein wichtiger Beitrag zur Fachkräftesicherung", erläuterte Kramer.

Mittelfristig seien deshalb deutlich mehr qualifizierte Betreuer vonnöten. Alt schlug vor, dass Länder und Kommunen vermehrt Tageseltern ausbilden und vermitteln sollten. Auch müssten Umschuler eine verkürzte Ausbildung machen können. Arbeitgeberpräsident Kramer ergänzte: "Wir benötigen in der Ausbildung zum Erzieherberuf ein höheres Angebot an praxisintegrierten, vergüteten Ausbildungsmodellen anstelle der vollschulischen, zum Teil sogar kostenpflichtigen Ausbildung."


Mittwoch, 15. Oktober 2014

VAMV beim Frauengipfel - Vereinbarkeit Familie und Beruf für Väter auch Thema

2.Konferenz "Frauen in Führungspositionen"
Bildnachweis: Bundesregierung / Denzel


Verband Alleinerziehender Mütter und Väter beim Frauengipfel im Kanzleramt

Die Bundeskanzlerin hatte mich zur 2. Konferenz "Frauen in Führungspositionen" ins Kanzleramt eingeladen. Dort war ich einer der Impulsgeber in einem der 3 Fachforen, das u.a. die "Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Väter" zum Thema hatte. Im Besonderen sollte ich ausführen, was Väter brauchen. Im Folgenden mein dafür vorgesehener Vortrag, der aus meinen Erfahrungen als alleinerziehender Vater die Wichtigkeit der Vereinbarung von Familie und Beruf für Väter aufzeigt, wenn sie Ihrer Erziehungsverantwortung und Erfüllung von Familienpflichten gerecht werden wollen, dabei Hürden und Probleme benennt und Schlüsse zieht, was Väter dafür brauchen.


1.    Nicht nur Frauen sollten Adressat von Familienfreundlichkeit im Betrieb sein, auch Männer, hier ist Gleichbehandlung gefragt – damit Familienpflichten bei der Besetzung von Stellen mitgedacht werden. Der Wunsch der Väter, sich mehr in die Familie und Erziehungsverantwortung gegenüber Ihren Kindern einzubringen sollte berücksichtigt  werden und sie sollten dabei unterstützt und gefördert werden. Durch Ihre stärkere Beteiligung an der Familienarbeit können Ihre Partnerinnen entlastet und Ihre Karriere befördert werden. In sofern bedeutet eine Väterförderung auch mittelbar eine Förderung von Frauen. 
      
      Wir sollten sehen, dass Väter Familienpflichten haben, wie Mütter auch. Kinder und Vereinbarkeit wird oftmals immer noch überwiegend Müttern bzw. Frauen zugeschrieben. Kinder und Vereinbarkeit ist aber auch Männersache. Als alleinerziehender Vater blieb mir keine Wahl, ich musste Kindererziehung alleine vereinbaren und alleine die Existenz der Familie sichern. Paarfamilien sollten die Möglichkeit haben nach Ihren Vorstellungen und Ihrem Lebensentwurf entsprechend den Umfang und den Anteil an der Kindererziehung und Existenzsicherung Ihrer Familie realisieren zu können.

2.    Welche Hürden und Probleme haben nun Väter bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu überwinden ?

Sehr häufig werden Kindererziehung und Familienarbeit vorrangig Müttern zugeschrieben und Unternehmen fehlt der Blick auf Väter und Ihrem Wunsch Ihrer Erziehungsverantwortung und Ihren Familienpflichten gerecht zu werden. Immer noch ist hier das Rollenbild sehr manifest. Gerade als alleinerziehender Vater hatte ich da so meine Probleme und Hürden zu überwinden.
  
Viele Unternehmen erwarten ständige Präsenz und Anwesenheit, sowie Verfügbarkeit sogar rund um die Uhr, da sind der Vereinbarkeit und Wahrnehmung von Familienpflichten schnell enge Grenzen gesetzt.

Darüber hinaus fehlt es Vätern so wie Müttern auch häufig immer noch an passender Kinderbetreuung.

3.    Was brauchen nun Väter, wenn sie Ihrem Wunsch nach mehr Erziehungsverantwortung und Übernahme von Familienpflichten entsprechen wollen ?

Sie brauchen eine veränderte Unternehmenskultur, die Männer , Arbeitnehmer als Väter mit Ihren Familienpflichten mitdenkt und Ihnen Zeit für die Familie einräumt und auch zugesteht (Bsp. Teilzeit, Familienzeit,Job-Sharing, flexible Arbeitszeitmodelle, Home-Office)

Sie brauchen eine Kinderbetreuung, die qualitativ gut ist und zwar von der KiTa bis zur Schule. Sie muss auch zu den Arbeitszeiten passen. Viele beruflichen Arbeitseinsätze liegen in den Randzeiten, sind Schichtdienste, oder sind am Wochenende. Hier Lösungsansätze zu finden ist für die Vereinbarkeit von besonderer Bedeutung und bisher keinesfalls zufrieden stellend gelöst.
Generell müssen die Arbeitszeiten zur Kindererziehung passen, deshalb sollten Väter auch bei Ort und Lage der Arbeitszeit mitbestimmen können.

Kinder werden erwachsen, die Anforderungen an Familienpflichten geringer, dann sollte eine Recht der Rückkehr auf Vollzeit bestehen. Erfreulicherweise wird von der Bundesregierung daran gedacht, dies einzuführen.

Und zu guter letzt: Umfang und die Entlohnung sollten so bemessen sein, dass sie auch Existenz sichernd  sind. Ich plädiere für Entgeldgleichheit zwischen Frauen und Männern bei gleicher und gleichwertiger Arbeit, denn oft genug führt die Tatsache, dass Frauen immer noch weniger verdienen als Männer zur Verhinderung der Mehrbeteiligung der Väter an den Familienpflichten, da Einkommenseinbussen zu erwarten sind.
Hilfreich sei hier auch das Elterngeld genannt, die Partnermonate sollten ausgeweitet werden, am besten paritätisch, wie auch eine Abschaffung von Anreizen für das traditionelle Ernährermodell, dazu zählen Ehegattensplitting und Minijobs. Auch eine Männer (Frauen) Quote von 50 % ist dazu hilfreich und erforderlich. 

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinem Beitrag Anregungen geben, Ideen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Väter zu entwickeln und umzusetzen und wünsche Ihnen dass diese Karriere von Frauen befördern können.

Ich bedanke mich sehr für Ihre Aufmerksamkeit, wünsche Ihnen eine rege Diskussion und stehe Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung

Jürgen Pabst
Bundesschatzmeister
Verband Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV)
Bundesverband e.V.

2. Konferenz Frauen in Führungspositionen - Merkel:Frauenquote kommt

Die Frauenquote für börsennotierte Unternehmen wird kommen, hat Bundeskanzlerin Merkel bei der zweiten Konferenz "Frauen in Führungspositionen" bekräftigt. Die Argumente des Für und Wider seien bekannt: "Noch länger darüber zu diskutieren, wäre müßig."
Foto: Bundesregierung/Denzel


100 weibliche Führungskräfte aus Wirtschaft und Wissenschaft sowie Studentinnen aus naturwissenschaftlich-technischen Fächern hatte Bundeskanzlerin Merkel zum Meinungsaustausch eingeladen.
Zur aktuellen Debatte um die Frauenquote stellte die Bundeskanzlerin klar: "Es ist beschlossen, die Quote kommt." Frauen in Top-Positionen seien "immer noch eine Rarität." Im vergangenen Jahr sei die Zahl der weiblichen Vorstände in Deutschland sogar gesunken. Die Argumente des Für und Wider seien bekannt. Es sei daher müßig, weiter über die Einführung der Quote zu diskutieren, sagte Merkel.
Bundesfamilienministerin Schwesig betonte, nicht erst die jüngsten Umbesetzungen in den Vorständen zahlreicher börsennotierter Unternehmen hätten gezeigt, dass die Selbstverpflichtungen der Wirtschaft nicht zu einem Anstieg des Frauenanteils geführt haben. Sie rechnete vor, dass es beim derzeitigen Tempo noch 118 Jahre dauern werde, bis eine 40 prozentige Quote erreicht sei. "Darauf, so glaube ich, will hier keiner warten", sagte Schwesig.

Vorteile für die Unternehmen
Merkel unterstrich, nach Einführung einer Quote würden dann alle merken, dass das Leben dadurch nicht schlechter werde. Denn schließlich sei bekannt, dass es auch für Unternehmen besser sei, "wenn Frauen in Führungspositionen dabei sind". Es gehe nicht um ein Gegeneinander der Geschlechter, sondern um ein faires Miteinander.
Aber man dürfe sich allerdings nichts vormachen: Führungspositionen seien beliebt, sie bedeuteten Macht und Gestaltungsspielraum. "Teilen von etwas sehr Schönem fällt immer auch schwer. Deshalb müssen wir jetzt diese Quote machen und sie wird dann automatisch zum Umdenken führen", zeigte sich Merkel überzeugt.

Umdenken angemahnt

In der Diskussion wurde ein Thema immer wieder angesprochen: der notwendige Wandel der Rollenbilder. Es brauche mehr Partnerschaftlichkeit in der Gesellschaft. Solange man beim Thema Erziehung und Kinder immer automatisch an die Mütter und nicht an die Väter denke, werde sich nur wenig bewegen. Es brauche neue Rollenbilder für Frauen wie Männer.
Auch die Unternehmen müssten zu einer neuen Unternehmenskultur kommen. Eine Frau als Chefin müsse ebenso normal sein wie Männer, die in Teilzeit arbeiten. Auch die "Kultur der Verfügbarkeit" - also lange Arbeitstage oder uneingeschränkte Erreichbarkeit an Wochenenden - müsse aufgebrochen werden. Diese Prozesse dauerten aber lange und glichen "dem Ritt auf einer Schnecke", sagte eine Unternehmerin.
Doch parallel zur politischen Diskussion müsse immer wieder auch der gesellschaftliche Dialog darüber geführt werden, was Chancengleichheit bedeute.

Merkel: nächstes Treffen Frühjahr 2016

Die Bundeskanzlerin machte den Teilnehmerinnen ein Angebot: Die Bundesregierung werde die Quote einführen. Man werde erste Erfahrungen sammeln und merken, dass das Leben "ganz ruhig weitergeht". Im Frühjahr 2016 solle es dann die nächste Konferenz zum Thema im Kanzleramt geben. (http://www.bundesregierung.de)
Weitere Info und Video: Webseite der Bundesregierung


Manuela Schwesig beim Frauengipfel im Bundeskanzleramt

Bildnachweis: Bundesregierung / Denzel
Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig hat am 15. Oktober an der zweiten Konferenz "Frauen in Führungspositionen" im Bundeskanzleramt teilgenommen. Auf Einladung von Bundeskanzlerin Angela Merkel haben sich dort rund 100 Frauen in Führungspositionen aus Wirtschaft und Wissenschaft, Verwaltung, Kultur und Gesellschaft getroffen.
Die Konferenz setzt den Dialog der Kanzlerin mit hochrangigen Frauen fort, der im vergangenen Jahr begonnen hat. In ihrer Rede begrüßte Manuela Schwesig die Vielfalt der Unternehmensstrategien, um mehr Frauen für Führungspositionen zu gewinnen: "Studien zeigen: Gemischte Teams sind effektiver und die Unternehmen, die Wert auf Diversity legen, sind erfolgreicher. Von mehr Frauen in Führungspositionen profitiert auch die Wirtschaft. Wir wissen, dass große börsennotierte Konzerne mit Frauen im Vorstand weltweit erfolgreicher sind als solche mit rein männlichen Vorständen."

Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch für Väter ein großes Thema

Beim diesjährigen Austausch ging es neben der Frage, was Frauen beim Aufstieg in Führungspositionen behindert, auch um Unternehmensstrategien zur Gewinnung weiblicher Führungskräfte. Darüber hinaus stand die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Väter auf der Agenda.
Vertreter von Väterverbänden und dem Bundesforum Männer bestätigten den Trend, dass immer mehr Väter Beruf und Familie partnerschaftlich vereinbaren wollen. Auch vor diesem Hintergrund wies Manuela Schwesig auf die Instrumente einer zeitgemäßen Familienpolitik hin:  "Mit dem ElterngeldPlus und dem Ausbau der Kinderbetreuung schaffen wir die nötigen Voraussetzungen, die es Frauen und Männern ermöglichen, Familie und Beruf partnerschaftlich zu vereinbaren. Wir gehen damit wichtige Schritte auf dem Weg zur Familienarbeitszeit. Wenn mehr Frauen und Männer die Möglichkeit haben, Beruf und Familie partnerschaftlich besser zu vereinbaren, werden auch mehr Frauen in Führungspositionen ankommen. Denn das ist keine Frage der Qualifikation, es ist eine Frage der Möglichkeiten." (www.bmfsfj.de)

Gesetzentwurf zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

Bildnachweis: BMFSFJ / Nagold

Bundes - Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf




Am 15. Oktober 2014 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf beschlossen. Darin werden die Instrumente für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf weiter entwickelt und unter einem Dach festgeschrieben.
Derzeit sind in Deutschland rund 2,63 Millionen Menschen pflegebedürftig, ein großer Teil von ihnen wird zu Hause von Angehörigen gepflegt. Für die Familien bedeutet das oft eine große Herausforderung. Wenn zu Kindererziehung und Beruf die Pflege eines Familienmitgliedes kommt, dann brauchen pflegende Angehörige dringend Unterstützung. Deshalb ist es eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe, die Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Erwerbstätigkeit zu verbessern und mehr Zeit für die Pflege zu schaffen.

Das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Familienarbeitszeit

Die meisten pflegenden Angehörigen brauchen in der Phase, in der sie Familie, Pflege und Beruf vereinbaren müssen, vor allem mehr zeitliche Flexibilität. Das neue Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf berücksichtigt die Individualität jeder Pflegesituation. Es besteht aus drei Säulen:

1. 10-tägige Auszeit im Akutfall mit Lohnersatzleistung

Beschäftigte, die kurzfristig Zeit für die Organisation einer neuen Pflegesituation benötigen, können wegen einer sogenannten kurzzeitigen Arbeitsverhinderung bis zu zehn Tage der Arbeit fernbleiben. Neu ist, dass dies mit einem Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld, vergleichbar dem Kinderkrankengeld, verbunden wird – eine Lohnersatzleistung, die den Verdienstausfall in dieser Zeit zu einem Großteil auffängt.

2. Sechs Monate Pflegezeit mit zinslosem Darlehen und Rechtsanspruch

Beschäftigte, die sich nach dem Pflegezeitgesetz für eine bis zu sechsmonatige teilweise oder vollständige Freistellung entscheiden, haben künftig einen Anspruch auf Förderung durch ein zinsloses Darlehen. Dieses Darlehen zur besseren Absicherung des Lebensunterhalts können sie direkt beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgabe beantragen. Das Darlehen wird in monatlichen Raten ausgezahlt und deckt die Hälfte des durch die Arbeitszeitreduzierung fehlenden Nettogehalts ab. Auf entsprechenden Antrag kann auch ein niedrigeres Darlehen – bis zu einer Mindesthöhe von 50 Euro monatlich – genommen werden.

3. Familienpflegezeit mit zinslosem Darlehen und Rechtsanspruch

Den Anspruch auf ein zinsloses Darlehen haben auch diejenigen Beschäftigten, die eine Freistellung nach dem Familienpflegezeitgesetz in Anspruch nehmen. Neu im Gesetzentwurf ist die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Familienpflegezeit. Beschäftigte sind künftig für die Dauer von bis zu 24 Monaten bei einer verbleibenden Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden teilweise freizustellen, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen.

Anspruch auf Familienpflegezeit und Pflegezeit werden besser miteinander verzahnt

Neben der Pflege eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung wird auch die außerhäusliche Betreuung eines pflegebedürftigen minderjährigen Kindes einbezogen. Dies gilt auch für die Begleitung von nahen Angehörigen in der letzten Lebenssphase.
Mit den Gesetzesänderungen werden der Anspruch auf Familienpflegezeit und Pflegezeit nicht nur weiterentwickelt, sondern auch besser miteinander verzahnt. Die Gesamtdauer aller Freistellungsmöglichkeiten beträgt zusammen höchstens 24 Monate.
Zieht sich die Pflege länger als 24 Monate hin, können mehrere Angehörige die Pflegezeit oder Familienpflegezeit nehmen – nacheinander oder parallel.
Von der Ankündigung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung, der Freistellungen nach dem Pflegezeitgesetz oder dem Familienpflegezeitgesetz bis zur Beendigung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung oder der genannten Freistellungen darf der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis nicht kündigen.

Begriff der "nahen Angehörigen" wurde erweitert

Künftig besteht der Rechtsanspruch auf Fernbleiben von der Arbeit wegen kurzzeitiger Arbeitsverhinderung und auf alle Freistellungen nicht nur für die Pflege von Großeltern und Eltern, Schwiegereltern, Ehegatten oder Partnern einer eheähnlichen Gemeinschaft, sondern auch für Stiefeltern, Schwägerinnen und Schwager sowie für Partner in lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaften. Wie bisher sind auch Geschwister, Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners sowie Schwieger- und Enkelkinder als nahe Angehörige anzusehen.

Fachkräfte halten und Verwaltung vereinfachen

Durch die Neuregelungen werden berufstätige Frauen und Männer, die mehr zeitliche Flexibilität für die Pflege von Angehörigen benötigen, stärker unterstützt. Insbesondere die Möglichkeit, ihre Erwerbstätigkeit bis zu zwei Jahre zu reduzieren, wird dazu beitragen, dass die Beschäftigten ihre Berufstätigkeit nicht aufgeben müssen. Die Neuregelungen stellen einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung dar und dienen daher auch dem Interesse der Wirtschaft. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bleiben den Arbeitgebern als wichtige Fachkräfte mit ihrem Erfahrungswissen erhalten.
Darüber hinaus sollen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit den neuen Regelungen deutlich von den Verwaltungskosten entlastet werden, die in der bisherigen Regelung durch das Anlegen eines Wertguthabens für die Familienpflegezeit entstanden sind. Faire Fristen im Gesetz unterstützen die Unternehmen bei der Planbarkeit der Personalsituation.
Das neue Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf soll am 1. Januar 2015 in Kraft treten. (www.bmfsfj.de)

Montag, 13. Oktober 2014

Anhörung zum geplanten Elterngeld Plus

Heute war im Bundestag Anhörung zum geplanten ElterngeldPlus. Unsere VAMV-Bundesvorsitzende Edith Schwab war als Sachverständige eingeladen und hat Lob und Kritik aus Sicht der Alleinerziehenden eingebracht: Die Neuregelung muss Alleinerziehende mit gemeinsamen Sorgerecht einbeziehen und an der tatsächlichen Lebensrealität ansetzen. 
Die schriftliche Stellungnahme unter:http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/a13/anhoerungen/stellungnahmen/333296

Mittwoch, 1. Oktober 2014

Rand- und Notfallbetreuung für Alleinerziehende

Projektstart: Drei VAMV-Modellprojekte zur Rand- und Notfallbetreuung für Alleinerziehende sind gestartet. Die VAMV-Landesverbände Berlin, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz zeigen exemplarisch, welche stabilisierende Wirkung flexible Kinderbetreuung auf die wirtschaftliche Situation in Einelternfamilien haben kann.

Projektstart: Walter Blüchert Stiftung fördert drei VAMV-Modellprojekte zur Rand- und Notfallbetreuung für Alleinerziehende

Ohne passende Kinderbetreuung können Alleinerziehende oftmals kein ausreichendes Einkommen für ihre Familie erreichen. Deshalb realisiert die Walter Blüchert Stiftung in den kommenden drei Jahren gemeinsam mit dem Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) drei Modellprojekte für "Ergänzende Kinderbetreuung und Notfallbetreuung für Einelternfamilien". Ziel ist es, Alleinerziehende zu unterstützen und exemplarisch zu zeigen, welche stabilisierende Wirkung eine passende flexible Kinderbetreuung auf die wirtschaftliche Situation in Einelternfamilien haben kann.

"Alleinerziehende, zu 90 Prozent übrigens Frauen, arbeiten oft im Dienst-leistungsbereich und in sozialen Berufen. Hier gehen die Arbeitszeiten in der Regel über die Öffnungszeiten der Betreuungseinrichtungen hinaus - frühmorgens, spät am Abend bis in die Nacht, am Wochenende", konstatiert Prof. Dr. Gunter Thielen, Vorstandsvorsitzender der Walter Blüchert Stiftung. Er ist überzeugt: "Flexible Betreuungsangebote verhelfen insbesondere Einelternfamilien zu deutlich mehr Chancen am Arbeitsmarkt." Und Edith Schwab, Bundesvorsitzende des VAMV, unterstreicht:  "Alleinerziehende können fehlende Kinderbetreuung gerade nicht mit Hilfe ihres Partners ausgleichen, der die Kinder von der Kita abholt und ins Bett bringt, während sie z. B. als Krankenschwester im Spätdienst arbeitet. Deshalb ist es so wichtig, Betreuungslücken zu schließen."

Drei Modellprojekte sollen aufzeigen, wie dies geschehen kann. Sie umfassen ein ganzheitliches Beratungsangebot für Alleinerziehende sowie ein konkretes Angebot an flexibler ergänzender Betreuung. Mit dem Modellprojekt "Sonne, Mond und Sterne" wird der VAMV-Landesverband Nordrhein-Westfalen in Essen Betreuungslücken im gewohnten Umfeld der Kinder schließen, um die Erwerbstätigkeit von Alleinerziehenden zu stärken. Der VAMV-Landesverband Berlin wird als Element ergänzender Kinderbetreuung auch Hol- und Bringdienste für Kinder anbieten, um die soziale und kulturelle Teilhabe von Kindern zu ermöglichen. Der VAMV-Landesverband Rheinland-Pfalz hilft - in Kooperation mit dem Jobcenter und der Arbeitsagentur Mainz - mit einem "Kinderbetreuungslotsen" den arbeitsuchenden Alleinerziehenden, für die eine Arbeitsaufnahme an fehlender Kinderbetreuung scheitert.

Alle drei Modellprojekte werden über drei Jahre begleitend evaluiert, um die Wirkung flexibler ergänzender Kinderbetreuung auf die wirtschaftliche Situation von Einelternfamilien exemplarisch zu erfassen und Rückschlüsse auf politischen Handlungsbedarf ziehen zu können.

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 2,7 Millionen Alleinerziehenden.
Der VAMV fordert die Anerkennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein.


Die Walter Blüchert Stiftung hat den Auftrag, Menschen in Not schnelle und direkte Hilfe zukommen zu lassen. Gemeinsam mit erfahrenen Partnern unterstützt sie bewährte Programme und Projekte, die Menschen helfen, Krisen zu meistern, ihr Potenzial zu entwickeln und Barrieren zu überwinden. Durch kluges Fördern, Weiterentwickeln und Verbreiten ausgewählter Modellprojekte möchte die Stiftung dazu beitragen, diese Barrieren auch auf gesamtgesellschaftlicher Ebene zu überwinden, und damit wegweisend aufzeigen, dass sich dadurch sowohl Teilhabe und Erfolg für den Einzelnen als auch nachhaltiger Nutzen für die Gesellschaft entwickeln kann. 

Ansprechpartnerin für die Walter Blüchert Stiftung:
Dr. Ulrike Naim - Tel. 0176-80147913 - E-Mail: presse(at)walter-bluechert-stiftung.de
Ansprechpartnerin für den Verband alleinerziehender Mütter und Väter:
Miriam Hoheisel - Tel. 030-6959786 - E-Mail: hoheisel(at)vamv.de

Dienstag, 2. September 2014

Gespräch mit Bundeskanzlerin Angela Merkel

Foto: Bundesregierung/Bergmann
 
von links nach rechts: J.Pabst (VAMV), T.Raether (Brigitte), M.Rosowski(Bundesforum Männer), S.Becker (berufundfamilie gGmbH), V.Baisch (väter gGmbH), Bundeskanzlerin Angela Merkel, H-G.Nelles (Bundesforum Männer), J.Knubben (Vater des Jahres), T.Landgraf (Vater Polizei Bremen)
 
 
Die Bundeskanzlerin hatte am 2. September 2014 zu einem Gespräch zum Thema “ Vereinbarkeit Familie und Beruf für Väter“ ins Bundeskanzleramt eingeladen. Schön dass auch der Verband alleinerziehender Mütter und Väter dabei  war.  Nach der Begrüßung und den einleitenden Worten  war es ein sehr offenes Gespräch, das durch Fragen der Bundeskanzlerin Angela Merkel anregend und konstruktiv war. Stellvertretend für die alleinerziehenden Väter nahm VAMV Bundesvorstandsmitglied Jürgen Pabst  an dem Gespräch  teil, konnte dabei auch persönliche Erfahrungen und Schwierigkeiten zum Thema  Vereinbarkeit Familie und Beruf für Väter einbringen.
 

Mittwoch, 27. August 2014

Alleinerziehende verlangen Gerechtigkeit

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Berlin, 27. August 2014. Die staatliche Förderung von Kindern darf

nicht von Familienform und Einkommen ihrer Eltern abhängen.

Anlässlich der heutigen Veröffentlichung des Abschlussberichts der

Gesamtevaluation familien- und ehebezogener Leistungen fordert

der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV)

Gerechtigkeit für Alleinerziehende und ihre Kinder.

„Heute wurde die Abschaffung des Ehegattensplittings

wissenschaftlich abgesegnet und der Ausbau der Kinderbetreuung

als wirksamste Leistung für alle Familien nach vorne gestellt. Die

derzeitige Privilegierung des Trauscheins ist unfair,

rückwärtsgewandt und im Übrigen verfassungsrechtlich nicht

geboten“ so Familienanwältin Edith Schwab, Bundesvorsitzende des

VAMV.

Die neue Bundesregierung hat jetzt die Chance, familienpolitisch

neue Wege zu gehen. Die Bestandsaufnahme sämtlicher 156

Leistungen und deren Kosten bietet eine sinnvolle Grundlage für die

Zieldiskussion. Der Gestaltungspielraum hängt dabei vom politischen

Willen ab.

Während der Ehe wird die Erwerbsunterbrechung von Frauen

unterstützt, nach der Ehe sollen Alleinerziehende die Folgen

individuell aushalten. Mit 43 Prozent haben Einelternfamilien das

höchste Armutsrisiko aller Familienformen. In einem ersten Schritt

muss deswegen die Steuerklasse II für Alleinerziehende spürbar

angehoben werden, betont Schwab. Der VAMV fordert darüber

hinaus mit der Einführung einer Kindergrundsicherung einen

familienpolitischen Systemwechsel. „Nur eine über den

Lebensverlauf hinweg abgesicherte eigenständige Existenzsicherung

für alle Erwachsenen und Kinder ermöglicht eine emanzipierte

Gesellschaft, in der Alleinerziehen kein ‚Risiko‘ mehr ist“, moniert

Schwab.
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit

1967 die Interessen der heute 2,7 Millionen Alleinerziehenden. Der VAMV

fordert die Anerkennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform

und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er

tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach

Trennung und Scheidung ein.