Samstag, 14. September 2013

Désirée Nick ist die erste Botschafterin des VAMV



Désirée Nick ist die erste Botschafterin des VAMV - wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit ihr! Sie unterstützt unsere aktuelle Kampagne zur Steuergerechtigkeit für Alleinerziehende und ruft zum Mitmachen auf!


Unsere Kampagne zur Steuerklasse II gestartet.

Machen Sie mit und unterzeichnen Sie Online unter :

 http://www.vamv.de/politische-aktionen/kampagne-steuerklasse-ii.html

Donnerstag, 12. September 2013

Kampagne: Steuergerechtigkeit für Alleinerziehende! VAMV-Botschafterin Désirée Nick ruft zum Mitmachen auf


Alleinerziehende wollen in der Steuerklasse II nicht länger als Familie II. Klasse benachteiligt werden. Deshalb fordert der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) eine deutliche Anhebung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende. Heute startet die bundesweite Kampagne des Verbands "UmSTEUERn - keine Familie II. KLASSE! Steuergerechtigkeit für Alleinerziehende!" VAMV-Botschafterin Désirée Nick ruft zum Mitmachen auf.

"Alleinerziehende dürfen nicht länger in der Steuerklasse II als Familie II. Klasse abgespeist werde", verlangt Bundesvorsitzende Edith Schwab, "das ist schlicht ungerecht". Zwar gibt es einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, allerdings ist dieser viel zu niedrig. Dieser stagniert seit 2004 bei 1.308 Euro. Am Ende des Jahres kommen maximal 564 Euro raus, bei Ehepaaren durchs Splitting bis zu 15.000 Euro. "Wir fordern mit unserer Kampagne, die Steuerklasse II an den Grundfreibetrag zu koppeln, derzeit 8.137 Euro."

Désirée Nick, prominente Botschafterin des VAMV, wirbt für die Kampagne: "Alleinerziehende müssen auch steuerrechtlich als gleichwertige Familie behandelt werden! Deshalb unterstütze ich die Kampagne des VAMV voll und ganz. Machen auch Sie mit, indem Sie online unterschreiben!" Die Entertainerin engagiert sich für die Ziele des Lobbyverbandes für Alleinerziehende. Der Kampagnenstart ist die erste gemeinsame Aktion.

Langfristig fordert der VAMV die Umgestaltung des bestehenden Steuersystems zu einer Individualbesteuerung und Förderung von Kindern durch eine Kindergrundsicherung. Solange es das Ehegattensplitting gibt, muss der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende an den Grundfreibetrag gekoppelt werden. "Alleinerziehende wollen endlich von der Politik als gleichberechtigte Familienform anerkannt, wertgeschätzt und gefördert werden!", betont Schwab.

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 2,7 Millionen Alleinerziehenden. Der VAMV fordert die Anerkennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein.


Download der Pressemitteilung
Weitere Informationen zur Kampagne
Statement Désirée Nick zur Pressekonferenz am 12.9.2013
Vorstellung Kampagne Steuerklasse II zur Pressekonferenz am 12.9.2013

Mittwoch, 11. September 2013

HILFE ICH MUSS WÄHLEN ! - VAMV-Veranstaltung am 11.09.2013 im Elterncafé Saarbrücken


Familienpolitische Diskussion zur Bundestagswahl 2013


am Mittwoch 11.09.2013 um 18:00 Uhr im VAMV -Elterncafé, Gutenbergstrasse 2a, 66117 Saarbrücken 

Politiker beantworten die Fragen der Wahlprüfsteine des VAMV

 
 
 
Viele Menschen haben längst aufgegeben sich für Politik zu interessieren und zur

Wahl zu gehen.

Trotzdem müssen wir als familienpolitischer Verband uns weiterhin einmischen

und auf die spezielle Situation von Alleinerziehenden und ihren Kindern aufmerksam machen.

Ermutigt werden wir dadurch, dass wir in den mehr als  45 Jahren unseres Bestehens 

auf Bundesebene und fast 40 Jahren auf Landesebene und durch unser Wirken

viel erreicht haben.

Für die bevorstehende Bundestagswahl haben die Mitarbeiterinnen unserer Bundesgeschäftsstelle sogenannte Wahlprüfsteine zusammengestellt.

Im letzten VAMV -INFO kannst du diese nachlesen, oder in diesem Blog.

Es sind Fragen aus den Themenfeldern , die Alleinerziehende besonders betreffen und wir möchten gerne wissen, welche Antworten Kandidaten der 6 Parteien haben, die für den Bundestag kandidieren.

Wir haben sie eingeladen, uns ihre Positionen darzulegen und mit uns darüber zu

diskutieren.

Wir laden auch Dich ganz herzlich zu dieser Veranstaltung ein.

Da die Thematik für alle VAMV-Mitglieder von Interesse ist, freuen wir uns, wenn

Du teilnimmst, aber auch über einen Besuch nur aus Solidarität zu uns würden uns genauso freuen.

Deine Kinder werden für die Dauer der Veranstaltung betreut.
 

Dienstag, 10. September 2013

VAMV Wahlprüfsteine


                                                                                                                              


Politik für Alleinerziehende?

 

Wahlprüfsteine des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter,

Bundesverband e. V. (VAMV) zur Bundestagswahl 2013

Fragen und Forderungen an die Parteien

 

Jede fünfte Familie in Deutschland ist heute eine Einelternfamilie. Tendenz: Weiter steigend. Waren es 1996 schon 1,3 Millionen alleinerziehende Mütter oder Väter, sind es heute bereits 1,6 Millionen. Mit 90 Prozent ist die Mehrheit der Alleinerziehenden weiblich. Insgesamt leben in diesen Familien 2,2 Millionen Kinder unter 18 Jahren.

 

Alleinerziehende sind gegenüber anderen Familienformen schlechter gestellt (Steuerrecht, Unterhalt), als Frauen auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt (unfreiwillige Teilzeit, Niedriglohn, ungleiche Bezahlung) und werden als Mütter in ihren Bedarfen faktisch noch immer ignoriert (flexible gute Kinderbetreuung und Ganztagsschulen) und werden schließlich im Alter überproportional häufig von Altersarmut betroffen sein (geringe Beiträge, wenig private Vorsorgemöglichkeiten). Alleinerziehende leisten viel, aber sie haben weder die gleichen Chancen noch die gleiche Teilhabe mit den bekannten langfristigen Auswirkungen für ihre Kinder.

 

Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik muss das Leitbild des existenzsichernd erwerbstätigen Erwachsenen mit familiären Fürsorgepflichten umsetzen, damit alle Familien ob vor oder nach einer Trennung oder Scheidung, ob mit einem oder drei Kindern ein Leben oberhalb von Armutsgrenzen ermöglicht werden kann.

 

Bitte legen Sie in Ihren Antworten auch dar, bei welchen Ihrer Forderungen Sie in Koalitionsverhandlungen nicht zu Kompromissen bereit wären.

 

 

1.    Familienpolitik

Der Anteil Alleinerziehender an allen Familien steigt ebenso wie der der nicht-ehelichen Partnerschaften. Der Anteil von Ehepaaren mit Kindern sinkt. Familienpolitische Leistungen sind trotzdem nach wie vor an der Zweielternfamilie mit verheirateten Eltern ausgerichtet. Verheiratete profitieren weitaus stärker von der beitragsfreien Familienmitversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse. Mit den steuerrechtlichen Kinderfreibeträgen, können bis zu 100 Euro mehr Entlastung zusätzlich zum Kindergeld erreicht werden. Die je nach Familienform unterschiedliche Verteilungswirkung familienpolitischer Leistungen benachteiligt sowohl partnerschaftlich arbeitsteilige Elternpaare als auch Einelternfamilien.

1.1.  Welchem Leitbild von Familien folgt Ihre Partei in der Familienpolitik?

1.2.  Welche Ziele verfolgt Ihre Partei in der Familienpolitik?

1.3.  Wie will Ihre Partei sicherstellen, dass die Vielfalt der Familienformen gleichermaßen unterstützt wird?

 

Der VAMV setzt sich für eine gleichstellungsorientierte Familienpolitik ein, damit Väter und Mütter Beruf und Familie gut vereinbaren können und über den Lebensverlauf hinweg jederzeit in der Lage sind, ihre Existenz selbstständig zu sichern. Familienpolitische Leistungen sollten dies befördern.

1.4.  Inwiefern will Ihre Partei das Elterngeld reformieren hinsichtlich einer paritätischen Ausweitung der Partnermonate?

1.5.  Fordert Ihre Partei für Alleinerziehende mit gemeinsamen Sorgerecht den Elterngeldanspruch auf 14 Monate auszuweiten?

1.6.  Wie bewertet Ihre Partei das neu eingeführte Betreuungsgeld? Was wird Ihre Partei tun, um das Betreuungsgeld abzuschaffen?

 

 

2.    Steuerpolitik

Im Rahmen der Steuerpolitik kann der Gesetzgeber lenkend in die Höhe von Haushaltseinkommen eingreifen. Für Familienhaushalte ist insbesondere das Ehegattensplitting von Bedeutung, da es Eheleute mit ungleichen Einkommen mit bis zu 15.000 Euro im Jahr steuerlich entlastet. Alleinerziehende in Steuerklasse II können jährlich lediglich einen Entlastungsbetrag von 1.308 Euro absetzen. Das Modell des männlichen Ernährers mit weiblicher Zuverdienerin wird mit dem Ehegattensplitting strukturell unterstützt. Trennen sich diese Paare, ist es für die Frauen häufig nicht leicht, eine existenzsichernde Arbeit zu finden und diese mit dem Alleinerziehen zu vereinbaren. Das Unterhaltsrecht setzt anders als das Ehegattensplitting auf Eigenständigkeit in der Existenzsicherung.

Eine Besserstellung von Verheirateten ist verfassungsrechtlich nicht geboten.

2.1.  Unterstützt Ihre Partei die Forderung des VAMV, das Ehegattensplitting abzuschaffen und stattdessen die Individualbesteuerung einzuführen?

2.2.  Fordert Ihre Partei in ihrem Wahlprogramm eine Anhebung des Entlastungsbetrags in der Steuerklasse II für Alleinerziehende?

 

Eine weitere Möglichkeit für eine gerechtere Besteuerung von Familien sieht der VAMV in der Einführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von 7 Prozent auf Produkte und Dienstleistungen für Kinder. Kleine Einkommen werden durch pauschale Steuern überproportional belastet. Mit der reduzierten Mehrwertsteuer würden niedrige Einkommen in allen Familienhaushalten spürbar entlastet.

2.3.  Unterstützt Ihre Partei die Einführung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf Produkte und Dienstleistungen für Kinder?

 

 

3.    Bildungspolitik

Neben dem Zugang zu Erwerbsarbeit sieht der VAMV in der Chancengleichheit im Bildungssystem den Schlüssel zur Erhöhung der sozialen Mobilität. Nach wie vor gibt es in Deutschland einen engen Zusammenhang zwischen finanzieller Ausstattung des Elternhauses und erreichten Bildungsabschlüssen der Kinder. Kinder aus einkommensschwachen Haushalten können darüber hinaus weniger an außerschulischen Aktivitäten partizipieren. Auch das Bildungs- und Teilhabepaket, als Teil des kindlichen Existenzminimums, kommt bei der Hälfte der Berechtigten nicht an.

Der VAMV plädiert für die Einführung qualitativ hochwertiger, ganztägiger sowie gebührenfreier Betreuungs- und Bildungseinrichtungen. Der VAMV fordert die Bundespolitik auf, in der Bildungspolitik wieder mehr Verantwortung zu übernehmen.

3.1.  Setzt sich Ihre Partei für einen weiteren Ausbau flexibler Kinderbetreuung, auch im Bereich der ganztägigen Grundschulen und weiterführenden Schulen, ein?

3.2.  Fordert Ihre Partei einen gebührenfreien Zugang zu Betreuungs- und Bildungseinrichtungen damit alle Kinder gleiche Chancen auf Bildung haben?

3.3.  Wie will Ihre Partei sicherstellen, dass Kindern in Armut das Existenzminimum im Bereich Bildung und Teilhabe garantiert wird?

 

 

4.    Sozialpolitik

Alleinerziehendenhaushalte weisen im Vergleich zu Paarhaushalten die höhere Armutsrisikoquote auf. Kinder von Alleinerziehenden haben mit 46,2 Prozent im Vergleich zu Kindern in Paarhaushalten ein mindestens doppelt so hohes Armutsrisiko. Daran hat sich auch in der vergangenen Legislaturperiode nichts geändert. Da das Kindergeld vollständig auf Sozialleistungen angerechnet wird, bietet es gerade für Haushalte mit niedrigen Einkommen keinen Schutz vor Kinderarmut. Der VAMV fordert die Einführung einer Kindergrundsicherung unabhängig vom Einkommen der Eltern, in der alle kindbezogenen Transfers zusammengefasst werden.

4.1.  Mit welchen konkreten Maßnahmen möchte Ihre Partei Kinderarmut bekämpfen?

4.2.  Wird sich Ihre Partei für die Kindergrundsicherung entsprechend dem Modell des VAMV einsetzen?

 

Die sozialrechtlichen Regelsätze (SGB II und SGB XII) sowohl für Kinder wie auch Erwachsene liegen unterhalb der Armutsrisikoschwellen. Der VAMV bewertet das System der Mindestsicherung nicht als ein Armut vermeidendes Instrument.

4.3.  Setzt sich Ihre Partei für eine bedarfsgerechte Neubemessung der sozialrechtlichen Regelsätze ein?

 

In der Renten-, Kranken- sowie Pflegeversicherung setzt sich der Trend zur Privatisierung fort. Doch gerade Personen mit niedrigen Erwerbseinkommen, zu denen Alleinerziehende überproportional gehören, sind zwar Adressat der Förderung privater Vorsorge, aber oft nicht in der Lage, zusätzliches Geld in die Altersvorsorge zu stecken. Alleinerziehende werden zukünftig überdurchschnittlich häufig von Altersarmut betroffen sein.

4.4.  Wie will Ihre Partei sicherstellen, dass Alleinerziehende bis ins Alter gegen Armut abgesichert leben können?

4.5.  Ist Ihre Partei dafür, dass auch die vor 1992 geborenen Kinder im Rentenrecht mit 3 Jahren Erziehungszeit berücksichtigt werden?

 

 

5.    Arbeitsmarktpolitik

Für den VAMV ist der Zugang zu existenzsichernder Erwerbsarbeit für Eltern allgemein und für Alleinerziehende im Besonderen ebenfalls von zentraler Bedeutung. Alleinerziehende Frauen sind auf dem Arbeitsmarkt nicht benachteiligt, weil sie alleinerziehende Frauen sind, sondern erstens weil sie Frauen sind und zweitens weil sie Mütter sind.

Aus Sicht des VAMV sind es insbesondere fehlende Arbeitsplätze sowie Niedriglöhne, die einer eigenständigen Existenzsicherung von Alleinerziehenden und ihren Kindern entgegen stehen. Mit 40 Prozent sind Alleinerziehende im Bezug von SGB II-Leistungen überrepräsentiert, ein Drittel dieser Alleinerziehenden beziehen allerdings als sogenannte „Aufstockerinnen“ ergänzende Leistungen, da ihr Erwerbseinkommen nicht existenzsichernd ist.

Der VAMV fordert deshalb eine Arbeitsmarktpolitik, die die Gleichstellung der Geschlechter sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Blick hat.

5.1.  Wie will Ihre Partei dem Wunsch vieler Mütter und Väter nach mehr vollzeitnahen Teilzeitstellen gerecht werden?

5.2.  Mit welchen Strategien will Ihre Partei den Verdienstabstand von Frauen und Männern verringern?

5.3.  Schließt sich Ihre Partei der Forderung von Frauenverbänden, Gewerkschaften und des VAMV an, die Minijobs abzuschaffen?

5.4.  Setzt sich Ihre Partei für einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn ein, um der Ausweitung des Niedriglohnsektors insbesondere in sogenannten frauentypischen Branchen Einhalt zu gebieten?

5.5.  Spricht sich Ihre Partei für die Quotierung von Aufsichtsräten und Vorständen aus bzw. welche Strategien verfolgt Ihre Partei um Frauen in Führungspositionen zu fördern?

 

 

6.    Unterhalt und Unterhaltsvorschuss

Alleinerziehende und ihre Kinder können sich laut repräsentativen Befragungen nur zur Hälfte auf die ihnen zustehenden Unterhaltszahlungen in voller Höhe verlassen, weil der Barunterhaltspflichtige nicht zahlen kann oder nicht will. Genaue Daten zu Kindesunterhalt aber auch Betreuungs- und Ehegattenunterhalt fehlen. Die Ersatz- und Ausfallleistung Unterhaltsvorschuss wird maximal für 72 Monate gezahlt, solange das Kind noch nicht 12 Jahre alt ist. Kinder bis zum sechsten Geburtstag erhalten 133 Euro im Monat, Kinder bis zum 12. Lebensjahr haben einen monatlichen Anspruch auf 180 Euro. Derzeit beziehen circa 500.000 Kinder Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Anders als beim Unterhalt wird beim Unterhaltsvorschuss das Kindergeld in voller Höhe angerechnet.

Alleinerziehende müssen bei der Durchsetzung ihrer Unterhaltsansprüche besser unterstützt werden, schließlich ist das Nichtzahlen von Unterhalt bei Leistungsfähigkeit kein Kavaliersdelikt. Der VAMV fordert als Beitrag zur Armutsbekämpfung bei Kindern von Alleinerziehenden einen Ausbau des Unterhaltsvorschusses und eine Angleichung an das Unterhaltsrecht: Aufhebung der Befristung von 72 Monaten, Anhebung der Altersgrenze bis mindestens 18 Jahre, hälftige Anrechnung des Kindergeldes sowie verbesserte Rückgriffmöglichkeiten.

6.1.  Inwieweit setzt sich Ihre Partei für den Ausbau des Unterhaltsvorschusses ein?

6.2.  Wo sieht Ihre Partei Möglichkeiten, den Unterhaltsanspruch besser durchzusetzen?

6.3.  Wie stellt Ihre Partei sicher, dass der Kindesunterhalt die tatsächlichen Lebenshaltungskosten deckt?

6.4.  Plant Ihre Partei, differenzierte Daten zu gezahltem Unterhalt im Rahmen der Bundesstatistik erheben zu lassen?

 

 

7.    Kindschaftsrecht

Die bei Trennung und Scheidung gerichtlich und außergerichtlich getroffenen Regelungen der Eltern in Bezug auf Umgang, Unterhalt und elterliche Sorge haben direkten Einfluss auf den Alltag der betroffenen Kinder. Um dabei dem Wohl der Kinder tatsächlich zu entsprechen gilt es, die Beteiligung der Kinder im familienrechtlichen Verfahren weiter zu stärken. Auch die UN-Kinderrechtskonvention fordert in Artikel 12, den Kindeswillen in entsprechenden gerichtlichen Verfahren zu hören und zu berücksichtigen. Der VAMV setzt sich für mehr Rechte der Kinder ein: Aktuell können sich Kinder, beispielsweise gegen Umgangsentscheidungen der Eltern/des Gerichts, nicht zur Wehr setzen. Sie haben kein Recht, seitens des Gerichts bestellte Verfahrensbeistände abzulehnen. Bei der Neuregelung des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern wurde darüber hinaus ein neues schriftliches Schnellverfahren eingeführt, welches ermöglicht, ohne persönliche Anhörung der Eltern und ohne eine Kindeswohlprüfung über das Sorgerecht entscheiden zu können.

7.1.  Wie setzen Sie sich dafür ein, das Recht des Kindes bei Trennung/Scheidung der Eltern in den Mittelpunkt der Betrachtung zu rücken und nicht das Recht der Eltern am Kind?

7.2.  Fordert Ihre Partei die Abschaffung des neuen Schnellverfahrens beim Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern?

 

Das gemeinsame Sorgerecht in Deutschland funktioniert nach dem Konsensprinzip: getrennt lebende Eltern müssen sich bei wichtigen Entscheidungen, die das Kind betreffen, einig werden. Dazu zählt zum Beispiel die Schulwahl. Im Alltag müssen diese Entscheidungen jedoch in erster Linie vom betreuenden Elternteil umgesetzt werden, er/sie trägt in erster Linie die Sorgepflicht: Logistik des Alltags etwa bei Wegen, Versorgung, Betreuung und Erziehung, schulische Förderung, Gesundheitsversorgung, wirtschaftliche Verantwortung. Gemeinsame Entscheidung – alleinige Verantwortung. Diese Schieflage wurde durch die Sorgerechtsreform nun auch auf nicht miteinander verheiratete Eltern ausgeweitet. Aus Sicht des VAMV wird es daher notwendig sein, die gemeinsame Sorge alltagstauglicher zu gestalten. In anderen europäischen Rechtsordnungen ermöglicht die gemeinsame Sorge dem betreuenden Elternteil mehr Handlungsmöglichkeiten im Alltag. Das Einverständnis des nicht betreuenden Elternteils wird bei Entscheidungen, die das Kind betreffen vermutet.

7.3.  Diskutiert Ihre Partei die Weiterentwicklung der gemeinsamen Sorge, um die Handlungsfähigkeit von alleinerziehenden Eltern im Alltag zu verbessern?

7.4.  Sucht Ihre Partei nach Lösungen, damit Sorgerecht und -pflichten der Kindererziehung nicht mehr auseinanderfallen?