"Das Ehegattensplitting fördert einseitig den Trauschein und das Alleinverdienermodell", bemängelt Edith Schwab, Bundesvorsitzende des VAMV. Als das Splitting in den 50er Jahren eingeführt wurde, war es als Familienförderung gedacht. Heute benachteiligt es indirekt Alleinerziehende und unverheiratete Eltern. "Alleinerziehende sehen ihre Erziehungsleistung missachtet und fühlen sich in der Steuerklasse II finanziell benachteiligt", so Schwab. Der Entlastungseffekt für Alleinerziehende beträgt maximal 564 Euro pro Jahr, beim Ehegattensplitting bis zu 15.000 Euro pro Jahr.
Zudem steht das Ehegattensplitting in Kombination mit der beitragsfreien Mitversicherung und Minijobs Wünschen nach einer partnerschaftlichen Arbeitsteilung zwischen Frauen und Männern im Weg. "Das Splitting fördert eine riskante Arbeitsteilung, die für Frauen im Falle einer Scheidung zum Bumerang wird. Denn beim Unterhaltsrecht hat der Gesetzgeber das Leitbild der lebenslang gültigen Versorgerehe bereits ad acta gelegt und fordert finanzielle Eigenverantwortung von Alleinerziehenden", erläutert Schwab.
"Alleinerziehende brauchen einen roten Faden in der Familienpolitik statt widersprüchlicher Anreize", unterstreicht Schwab. Der VAMV fordert, das Ehegattensplitting durch eine Individualbesteuerung mit übertragbaren Grundfreibeträgen zu ersetzen und die Förderung von Familien durch eine Kindergrundsicherung zu gewährleisten.
"Alleinerziehende dürfen nicht länger in der Steuerklasse II abgespeist werden", fordert Schwab. "Kurzfristig hilft eine deutliche Anhebung der Steuerklasse II."
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