Dokumentation der Fachtagung des Paritätischen am 23. Oktober 2013
Mit Beiträgen von:
- Prof. Dr. Reinhold Schnabel
- Prof. Dr. Hans Bertram
- Dr. Jürgen Borchert
- Dr. Irene Becker
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- Alleinerziehend
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- SGBII/Hartz4
- Sorgerecht
- Steuergerechtigkeit
- Umgang
- Väter
- Vereinbarkeit Familie und Beruf
- Wechselmodell
Mittwoch, 23. Oktober 2013
Dienstag, 17. September 2013
Samstag, 14. September 2013
Désirée Nick ist die erste Botschafterin des VAMV
Désirée Nick ist die erste Botschafterin des VAMV - wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit ihr! Sie unterstützt unsere aktuelle Kampagne zur Steuergerechtigkeit für Alleinerziehende und ruft zum Mitmachen auf!
Unsere Kampagne zur Steuerklasse II gestartet.
Machen Sie mit und unterzeichnen Sie Online unter :
http://www.vamv.de/politische-aktionen/kampagne-steuerklasse-ii.html
Donnerstag, 12. September 2013
Kampagne: Steuergerechtigkeit für Alleinerziehende! VAMV-Botschafterin Désirée Nick ruft zum Mitmachen auf
Alleinerziehende wollen in der Steuerklasse II nicht länger als Familie II. Klasse benachteiligt werden. Deshalb fordert der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) eine deutliche Anhebung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende. Heute startet die bundesweite Kampagne des Verbands "UmSTEUERn - keine Familie II. KLASSE! Steuergerechtigkeit für Alleinerziehende!" VAMV-Botschafterin Désirée Nick ruft zum Mitmachen auf.
"Alleinerziehende dürfen nicht länger in der Steuerklasse II als Familie II. Klasse abgespeist werde", verlangt Bundesvorsitzende Edith Schwab, "das ist schlicht ungerecht". Zwar gibt es einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, allerdings ist dieser viel zu niedrig. Dieser stagniert seit 2004 bei 1.308 Euro. Am Ende des Jahres kommen maximal 564 Euro raus, bei Ehepaaren durchs Splitting bis zu 15.000 Euro. "Wir fordern mit unserer Kampagne, die Steuerklasse II an den Grundfreibetrag zu koppeln, derzeit 8.137 Euro."
Désirée Nick, prominente Botschafterin des VAMV, wirbt für die Kampagne: "Alleinerziehende müssen auch steuerrechtlich als gleichwertige Familie behandelt werden! Deshalb unterstütze ich die Kampagne des VAMV voll und ganz. Machen auch Sie mit, indem Sie online unterschreiben!" Die Entertainerin engagiert sich für die Ziele des Lobbyverbandes für Alleinerziehende. Der Kampagnenstart ist die erste gemeinsame Aktion.
Langfristig fordert der VAMV die Umgestaltung des bestehenden Steuersystems zu einer Individualbesteuerung und Förderung von Kindern durch eine Kindergrundsicherung. Solange es das Ehegattensplitting gibt, muss der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende an den Grundfreibetrag gekoppelt werden. "Alleinerziehende wollen endlich von der Politik als gleichberechtigte Familienform anerkannt, wertgeschätzt und gefördert werden!", betont Schwab.
"Alleinerziehende dürfen nicht länger in der Steuerklasse II als Familie II. Klasse abgespeist werde", verlangt Bundesvorsitzende Edith Schwab, "das ist schlicht ungerecht". Zwar gibt es einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, allerdings ist dieser viel zu niedrig. Dieser stagniert seit 2004 bei 1.308 Euro. Am Ende des Jahres kommen maximal 564 Euro raus, bei Ehepaaren durchs Splitting bis zu 15.000 Euro. "Wir fordern mit unserer Kampagne, die Steuerklasse II an den Grundfreibetrag zu koppeln, derzeit 8.137 Euro."
Désirée Nick, prominente Botschafterin des VAMV, wirbt für die Kampagne: "Alleinerziehende müssen auch steuerrechtlich als gleichwertige Familie behandelt werden! Deshalb unterstütze ich die Kampagne des VAMV voll und ganz. Machen auch Sie mit, indem Sie online unterschreiben!" Die Entertainerin engagiert sich für die Ziele des Lobbyverbandes für Alleinerziehende. Der Kampagnenstart ist die erste gemeinsame Aktion.
Langfristig fordert der VAMV die Umgestaltung des bestehenden Steuersystems zu einer Individualbesteuerung und Förderung von Kindern durch eine Kindergrundsicherung. Solange es das Ehegattensplitting gibt, muss der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende an den Grundfreibetrag gekoppelt werden. "Alleinerziehende wollen endlich von der Politik als gleichberechtigte Familienform anerkannt, wertgeschätzt und gefördert werden!", betont Schwab.
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 2,7 Millionen Alleinerziehenden. Der VAMV fordert die Anerkennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein.
Download der Pressemitteilung
Weitere Informationen zur Kampagne
Statement Désirée Nick zur Pressekonferenz am 12.9.2013
Vorstellung Kampagne Steuerklasse II zur Pressekonferenz am 12.9.2013
Mittwoch, 11. September 2013
HILFE ICH MUSS WÄHLEN ! - VAMV-Veranstaltung am 11.09.2013 im Elterncafé Saarbrücken
Familienpolitische
Diskussion zur Bundestagswahl 2013
am
Mittwoch 11.09.2013 um 18:00 Uhr im VAMV -Elterncafé, Gutenbergstrasse 2a, 66117 Saarbrücken
Politiker
beantworten die Fragen der Wahlprüfsteine des VAMV
Viele
Menschen haben längst aufgegeben sich für Politik zu interessieren und zur
Wahl
zu gehen.
Trotzdem
müssen wir als familienpolitischer Verband uns weiterhin einmischen
und
auf die spezielle Situation von Alleinerziehenden und ihren Kindern aufmerksam
machen.
Ermutigt
werden wir dadurch, dass wir in den mehr als
45 Jahren unseres Bestehens
auf
Bundesebene und fast 40 Jahren auf Landesebene und durch unser Wirken
viel
erreicht haben.
Für
die bevorstehende Bundestagswahl haben die Mitarbeiterinnen unserer
Bundesgeschäftsstelle sogenannte Wahlprüfsteine zusammengestellt.
Im
letzten VAMV -INFO kannst du diese nachlesen, oder in diesem Blog.
Es
sind Fragen aus den Themenfeldern , die Alleinerziehende besonders betreffen
und wir möchten gerne wissen, welche Antworten Kandidaten der 6 Parteien haben,
die für den Bundestag kandidieren.
Wir
haben sie eingeladen, uns ihre Positionen darzulegen und mit uns darüber zu
diskutieren.
Wir
laden auch Dich ganz herzlich zu dieser Veranstaltung ein.
Da
die Thematik für alle VAMV-Mitglieder von Interesse ist, freuen wir uns, wenn
Du
teilnimmst, aber auch über einen Besuch nur aus Solidarität zu uns würden uns
genauso freuen.
Deine
Kinder werden für die Dauer der Veranstaltung betreut.
Eingestellt von
Verband Alleinerziehender Mütter und Väter Ortsverband Saarbrücken e.V.
um
03:17
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Alleinerziehend,
Familienpolitik,
Politik
Dienstag, 10. September 2013
VAMV Wahlprüfsteine
Politik
für Alleinerziehende?
Wahlprüfsteine
des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter,
Bundesverband
e. V. (VAMV) zur Bundestagswahl 2013
Fragen und Forderungen an die Parteien
Jede fünfte Familie in
Deutschland ist heute eine Einelternfamilie. Tendenz: Weiter steigend. Waren es
1996 schon 1,3 Millionen alleinerziehende Mütter oder Väter, sind es heute
bereits 1,6 Millionen. Mit 90 Prozent ist die Mehrheit der Alleinerziehenden
weiblich. Insgesamt leben in diesen Familien 2,2 Millionen Kinder unter 18
Jahren.
Alleinerziehende sind
gegenüber anderen Familienformen schlechter gestellt (Steuerrecht, Unterhalt),
als Frauen auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt (unfreiwillige Teilzeit,
Niedriglohn, ungleiche Bezahlung) und werden als Mütter in ihren Bedarfen
faktisch noch immer ignoriert (flexible gute Kinderbetreuung und
Ganztagsschulen) und werden schließlich im Alter überproportional häufig von
Altersarmut betroffen sein (geringe Beiträge, wenig private Vorsorgemöglichkeiten).
Alleinerziehende leisten viel, aber sie haben weder die gleichen Chancen noch
die gleiche Teilhabe mit den bekannten langfristigen Auswirkungen für ihre Kinder.
Arbeitsmarkt- und
Sozialpolitik muss das Leitbild des existenzsichernd erwerbstätigen Erwachsenen
mit familiären Fürsorgepflichten umsetzen, damit alle Familien ob vor oder nach
einer Trennung oder Scheidung, ob mit einem oder drei Kindern ein Leben
oberhalb von Armutsgrenzen ermöglicht werden kann.
Bitte legen Sie in Ihren
Antworten auch dar, bei welchen Ihrer Forderungen Sie in
Koalitionsverhandlungen nicht zu Kompromissen bereit wären.
1.
Familienpolitik
Der Anteil Alleinerziehender an
allen Familien steigt ebenso wie der der nicht-ehelichen Partnerschaften. Der
Anteil von Ehepaaren mit Kindern sinkt. Familienpolitische Leistungen sind trotzdem
nach wie vor an der Zweielternfamilie mit verheirateten Eltern ausgerichtet. Verheiratete
profitieren weitaus stärker von der beitragsfreien Familienmitversicherung in
der gesetzlichen Krankenkasse. Mit den steuerrechtlichen Kinderfreibeträgen, können
bis zu 100 Euro mehr Entlastung zusätzlich zum Kindergeld erreicht werden. Die
je nach Familienform unterschiedliche Verteilungswirkung familienpolitischer
Leistungen benachteiligt sowohl partnerschaftlich arbeitsteilige Elternpaare
als auch Einelternfamilien.
1.1. Welchem
Leitbild von Familien folgt Ihre Partei in der Familienpolitik?
1.2. Welche
Ziele verfolgt Ihre Partei in der Familienpolitik?
1.3. Wie
will Ihre Partei sicherstellen, dass die Vielfalt der Familienformen
gleichermaßen unterstützt wird?
Der VAMV setzt sich für eine
gleichstellungsorientierte Familienpolitik ein, damit Väter und Mütter Beruf
und Familie gut vereinbaren können und über den Lebensverlauf hinweg jederzeit
in der Lage sind, ihre Existenz selbstständig zu sichern. Familienpolitische
Leistungen sollten dies befördern.
1.4. Inwiefern
will Ihre Partei das Elterngeld reformieren hinsichtlich einer paritätischen Ausweitung
der Partnermonate?
1.5. Fordert
Ihre Partei für Alleinerziehende mit gemeinsamen Sorgerecht den
Elterngeldanspruch auf 14 Monate auszuweiten?
1.6. Wie
bewertet Ihre Partei das neu eingeführte Betreuungsgeld? Was wird Ihre Partei
tun, um das Betreuungsgeld abzuschaffen?
2.
Steuerpolitik
Im Rahmen der Steuerpolitik
kann der Gesetzgeber lenkend in die Höhe von Haushaltseinkommen eingreifen. Für
Familienhaushalte ist insbesondere das Ehegattensplitting von Bedeutung, da es
Eheleute mit ungleichen Einkommen mit bis zu 15.000 Euro im Jahr steuerlich
entlastet. Alleinerziehende in Steuerklasse II können jährlich lediglich einen
Entlastungsbetrag von 1.308 Euro absetzen. Das Modell des männlichen Ernährers
mit weiblicher Zuverdienerin wird mit dem Ehegattensplitting strukturell
unterstützt. Trennen sich diese Paare, ist es für die Frauen häufig nicht
leicht, eine existenzsichernde Arbeit zu finden und diese mit dem
Alleinerziehen zu vereinbaren. Das Unterhaltsrecht setzt anders als das
Ehegattensplitting auf Eigenständigkeit in der Existenzsicherung.
Eine Besserstellung von
Verheirateten ist verfassungsrechtlich nicht geboten.
2.1. Unterstützt
Ihre Partei die Forderung des VAMV, das Ehegattensplitting abzuschaffen und
stattdessen die Individualbesteuerung einzuführen?
2.2. Fordert
Ihre Partei in ihrem Wahlprogramm eine Anhebung des Entlastungsbetrags in der Steuerklasse
II für Alleinerziehende?
Eine weitere Möglichkeit für
eine gerechtere Besteuerung von Familien sieht der VAMV in der Einführung des
ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von 7 Prozent auf Produkte und Dienstleistungen
für Kinder. Kleine Einkommen werden durch pauschale Steuern überproportional
belastet. Mit der reduzierten Mehrwertsteuer würden niedrige Einkommen in allen
Familienhaushalten spürbar entlastet.
2.3. Unterstützt
Ihre Partei die Einführung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf Produkte
und Dienstleistungen für Kinder?
3.
Bildungspolitik
Neben dem Zugang zu
Erwerbsarbeit sieht der VAMV in der Chancengleichheit im Bildungssystem den
Schlüssel zur Erhöhung der sozialen Mobilität. Nach wie vor gibt es in
Deutschland einen engen Zusammenhang zwischen finanzieller Ausstattung des
Elternhauses und erreichten Bildungsabschlüssen der Kinder. Kinder aus
einkommensschwachen Haushalten können darüber hinaus weniger an
außerschulischen Aktivitäten partizipieren. Auch das Bildungs- und
Teilhabepaket, als Teil des kindlichen Existenzminimums, kommt bei der Hälfte
der Berechtigten nicht an.
Der VAMV plädiert für die
Einführung qualitativ hochwertiger, ganztägiger sowie gebührenfreier
Betreuungs- und Bildungseinrichtungen. Der VAMV fordert die Bundespolitik auf,
in der Bildungspolitik wieder mehr Verantwortung zu übernehmen.
3.1. Setzt
sich Ihre Partei für einen weiteren Ausbau flexibler Kinderbetreuung, auch im
Bereich der ganztägigen Grundschulen und weiterführenden Schulen, ein?
3.2. Fordert
Ihre Partei einen gebührenfreien Zugang zu Betreuungs- und
Bildungseinrichtungen damit alle Kinder gleiche Chancen auf Bildung haben?
3.3. Wie
will Ihre Partei sicherstellen, dass Kindern in Armut das Existenzminimum im
Bereich Bildung und Teilhabe garantiert wird?
4.
Sozialpolitik
Alleinerziehendenhaushalte
weisen im Vergleich zu Paarhaushalten die höhere Armutsrisikoquote auf. Kinder
von Alleinerziehenden haben mit 46,2 Prozent im Vergleich zu Kindern in
Paarhaushalten ein mindestens doppelt so hohes Armutsrisiko. Daran hat sich
auch in der vergangenen Legislaturperiode nichts geändert. Da das Kindergeld
vollständig auf Sozialleistungen angerechnet wird, bietet es gerade für
Haushalte mit niedrigen Einkommen keinen Schutz vor Kinderarmut. Der VAMV fordert die Einführung einer
Kindergrundsicherung unabhängig vom Einkommen der Eltern, in der alle
kindbezogenen Transfers zusammengefasst werden.
4.1. Mit
welchen konkreten Maßnahmen möchte Ihre Partei Kinderarmut bekämpfen?
4.2. Wird
sich Ihre Partei für die Kindergrundsicherung entsprechend dem Modell des VAMV
einsetzen?
Die sozialrechtlichen
Regelsätze (SGB II und SGB XII) sowohl für Kinder wie auch Erwachsene liegen
unterhalb der Armutsrisikoschwellen. Der VAMV bewertet das System der
Mindestsicherung nicht als ein Armut vermeidendes Instrument.
4.3. Setzt
sich Ihre Partei für eine bedarfsgerechte Neubemessung der sozialrechtlichen
Regelsätze ein?
In der Renten-, Kranken-
sowie Pflegeversicherung setzt sich der Trend zur Privatisierung fort. Doch
gerade Personen mit niedrigen Erwerbseinkommen, zu denen Alleinerziehende
überproportional gehören, sind zwar Adressat der Förderung privater Vorsorge,
aber oft nicht in der Lage, zusätzliches Geld in die Altersvorsorge zu stecken.
Alleinerziehende werden zukünftig überdurchschnittlich häufig von Altersarmut
betroffen sein.
4.4. Wie
will Ihre Partei sicherstellen, dass Alleinerziehende bis ins Alter gegen Armut
abgesichert leben können?
4.5. Ist
Ihre Partei dafür, dass auch die vor 1992 geborenen Kinder im Rentenrecht mit 3
Jahren Erziehungszeit berücksichtigt werden?
5.
Arbeitsmarktpolitik
Für den VAMV ist der Zugang
zu existenzsichernder Erwerbsarbeit für Eltern allgemein und für
Alleinerziehende im Besonderen ebenfalls von zentraler Bedeutung.
Alleinerziehende Frauen sind auf dem Arbeitsmarkt nicht benachteiligt, weil sie
alleinerziehende Frauen sind, sondern erstens weil sie Frauen sind und zweitens
weil sie Mütter sind.
Aus Sicht des VAMV sind es insbesondere
fehlende Arbeitsplätze sowie Niedriglöhne, die einer eigenständigen
Existenzsicherung von Alleinerziehenden und ihren Kindern entgegen stehen. Mit
40 Prozent sind Alleinerziehende im Bezug von SGB II-Leistungen
überrepräsentiert, ein Drittel dieser Alleinerziehenden beziehen allerdings als
sogenannte „Aufstockerinnen“ ergänzende Leistungen, da ihr Erwerbseinkommen
nicht existenzsichernd ist.
Der VAMV fordert deshalb eine
Arbeitsmarktpolitik, die die Gleichstellung der Geschlechter sowie die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Blick hat.
5.1. Wie
will Ihre Partei dem Wunsch vieler Mütter und Väter nach mehr vollzeitnahen
Teilzeitstellen gerecht werden?
5.2. Mit
welchen Strategien will Ihre Partei den Verdienstabstand von Frauen und Männern
verringern?
5.3. Schließt
sich Ihre Partei der Forderung von Frauenverbänden, Gewerkschaften und des VAMV
an, die Minijobs abzuschaffen?
5.4. Setzt
sich Ihre Partei für einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn ein, um
der Ausweitung des Niedriglohnsektors insbesondere in sogenannten frauentypischen
Branchen Einhalt zu gebieten?
5.5. Spricht
sich Ihre Partei für die Quotierung von Aufsichtsräten und Vorständen aus bzw.
welche Strategien verfolgt Ihre Partei um Frauen in Führungspositionen zu
fördern?
6.
Unterhalt und Unterhaltsvorschuss
Alleinerziehende und ihre
Kinder können sich laut repräsentativen Befragungen nur zur Hälfte auf die
ihnen zustehenden Unterhaltszahlungen in voller Höhe verlassen, weil der
Barunterhaltspflichtige nicht zahlen kann oder nicht will. Genaue Daten zu
Kindesunterhalt aber auch Betreuungs- und Ehegattenunterhalt fehlen. Die
Ersatz- und Ausfallleistung Unterhaltsvorschuss wird maximal für 72 Monate
gezahlt, solange das Kind noch nicht 12 Jahre alt ist. Kinder bis zum sechsten
Geburtstag erhalten 133 Euro im Monat, Kinder bis zum 12. Lebensjahr haben
einen monatlichen Anspruch auf 180 Euro. Derzeit beziehen circa 500.000 Kinder
Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Anders als beim Unterhalt wird
beim Unterhaltsvorschuss das Kindergeld in voller Höhe angerechnet.
Alleinerziehende müssen bei
der Durchsetzung ihrer Unterhaltsansprüche besser unterstützt werden,
schließlich ist das Nichtzahlen von Unterhalt bei Leistungsfähigkeit kein
Kavaliersdelikt. Der VAMV fordert als Beitrag zur Armutsbekämpfung bei Kindern
von Alleinerziehenden einen Ausbau des Unterhaltsvorschusses und eine Angleichung an das Unterhaltsrecht: Aufhebung der Befristung von
72 Monaten, Anhebung der Altersgrenze bis mindestens 18 Jahre, hälftige
Anrechnung des Kindergeldes sowie verbesserte Rückgriffmöglichkeiten.
6.1. Inwieweit
setzt sich Ihre Partei für den Ausbau des Unterhaltsvorschusses ein?
6.2. Wo
sieht Ihre Partei Möglichkeiten, den Unterhaltsanspruch besser durchzusetzen?
6.3. Wie
stellt Ihre Partei sicher, dass der Kindesunterhalt die tatsächlichen Lebenshaltungskosten
deckt?
6.4. Plant
Ihre Partei, differenzierte Daten zu gezahltem Unterhalt im Rahmen der
Bundesstatistik erheben zu lassen?
7.
Kindschaftsrecht
Die bei Trennung und Scheidung gerichtlich und
außergerichtlich getroffenen Regelungen der Eltern in Bezug auf Umgang,
Unterhalt und elterliche Sorge haben direkten Einfluss auf den Alltag der
betroffenen Kinder. Um dabei dem Wohl der Kinder tatsächlich zu entsprechen
gilt es, die Beteiligung der Kinder im familienrechtlichen Verfahren weiter zu
stärken. Auch die UN-Kinderrechtskonvention fordert in Artikel 12, den
Kindeswillen in entsprechenden gerichtlichen Verfahren zu hören und zu
berücksichtigen. Der VAMV setzt sich für mehr Rechte der Kinder ein: Aktuell können sich Kinder, beispielsweise gegen
Umgangsentscheidungen der Eltern/des Gerichts, nicht zur Wehr setzen. Sie haben
kein Recht, seitens des Gerichts bestellte Verfahrensbeistände abzulehnen. Bei
der Neuregelung des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern wurde
darüber hinaus ein neues schriftliches Schnellverfahren eingeführt, welches
ermöglicht, ohne persönliche Anhörung der Eltern und ohne eine
Kindeswohlprüfung über das Sorgerecht entscheiden zu können.
7.1. Wie
setzen Sie sich dafür ein, das Recht des Kindes bei Trennung/Scheidung der Eltern
in den Mittelpunkt der Betrachtung zu rücken und nicht das Recht der Eltern am
Kind?
7.2. Fordert Ihre Partei die
Abschaffung des neuen Schnellverfahrens beim Sorgerecht nicht miteinander
verheirateter Eltern?
Das gemeinsame
Sorgerecht in Deutschland funktioniert nach dem Konsensprinzip: getrennt
lebende Eltern müssen sich bei wichtigen Entscheidungen, die das Kind betreffen,
einig werden. Dazu zählt zum Beispiel die Schulwahl. Im Alltag müssen diese
Entscheidungen jedoch in erster Linie vom betreuenden Elternteil umgesetzt
werden, er/sie trägt in erster Linie die Sorgepflicht: Logistik des Alltags
etwa bei Wegen, Versorgung, Betreuung und Erziehung, schulische Förderung,
Gesundheitsversorgung, wirtschaftliche Verantwortung. Gemeinsame Entscheidung –
alleinige Verantwortung. Diese Schieflage wurde durch die Sorgerechtsreform nun
auch auf nicht miteinander verheiratete Eltern ausgeweitet. Aus Sicht des VAMV
wird es daher notwendig sein, die gemeinsame Sorge alltagstauglicher zu
gestalten. In anderen europäischen Rechtsordnungen ermöglicht die gemeinsame
Sorge dem betreuenden Elternteil mehr Handlungsmöglichkeiten im Alltag. Das
Einverständnis des nicht betreuenden Elternteils wird bei Entscheidungen, die
das Kind betreffen vermutet.
7.3. Diskutiert
Ihre Partei die Weiterentwicklung der gemeinsamen Sorge, um die
Handlungsfähigkeit von alleinerziehenden Eltern im Alltag zu verbessern?
7.4. Sucht
Ihre Partei nach Lösungen, damit Sorgerecht und -pflichten der Kindererziehung
nicht mehr auseinanderfallen?
Donnerstag, 27. Juni 2013
Ehegattensplitting: Kinder statt Trauschein fördern
Die gesellschaftliche und rechtliche Gleichstellung homosexueller Paare ist richtig und überfällig. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) begrüßt deshalb das Anliegen des Gesetzesentwurfes zur Ausweitung des Ehegattensplittings auf eingetragene Lebenspartnerschaften, der heute im Bundestag beraten wird. Gleichzeitig kritisiert der VAMV das Ehegattensplitting mit Blick auf den gesellschaftlichen Wandel als nicht mehr zeitgemäß.
"Das Ehegattensplitting fördert einseitig den Trauschein und das Alleinverdienermodell", bemängelt Edith Schwab, Bundesvorsitzende des VAMV. Als das Splitting in den 50er Jahren eingeführt wurde, war es als Familienförderung gedacht. Heute benachteiligt es indirekt Alleinerziehende und unverheiratete Eltern. "Alleinerziehende sehen ihre Erziehungsleistung missachtet und fühlen sich in der Steuerklasse II finanziell benachteiligt", so Schwab. Der Entlastungseffekt für Alleinerziehende beträgt maximal 564 Euro pro Jahr, beim Ehegattensplitting bis zu 15.000 Euro pro Jahr.
Zudem steht das Ehegattensplitting in Kombination mit der beitragsfreien Mitversicherung und Minijobs Wünschen nach einer partnerschaftlichen Arbeitsteilung zwischen Frauen und Männern im Weg. "Das Splitting fördert eine riskante Arbeitsteilung, die für Frauen im Falle einer Scheidung zum Bumerang wird. Denn beim Unterhaltsrecht hat der Gesetzgeber das Leitbild der lebenslang gültigen Versorgerehe bereits ad acta gelegt und fordert finanzielle Eigenverantwortung von Alleinerziehenden", erläutert Schwab.
"Alleinerziehende brauchen einen roten Faden in der Familienpolitik statt widersprüchlicher Anreize", unterstreicht Schwab. Der VAMV fordert, das Ehegattensplitting durch eine Individualbesteuerung mit übertragbaren Grundfreibeträgen zu ersetzen und die Förderung von Familien durch eine Kindergrundsicherung zu gewährleisten.
"Alleinerziehende dürfen nicht länger in der Steuerklasse II abgespeist werden", fordert Schwab. "Kurzfristig hilft eine deutliche Anhebung der Steuerklasse II."
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 2,6 Millionen Alleinerziehenden. Der VAMV fordert die Anerkennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein.
"Das Ehegattensplitting fördert einseitig den Trauschein und das Alleinverdienermodell", bemängelt Edith Schwab, Bundesvorsitzende des VAMV. Als das Splitting in den 50er Jahren eingeführt wurde, war es als Familienförderung gedacht. Heute benachteiligt es indirekt Alleinerziehende und unverheiratete Eltern. "Alleinerziehende sehen ihre Erziehungsleistung missachtet und fühlen sich in der Steuerklasse II finanziell benachteiligt", so Schwab. Der Entlastungseffekt für Alleinerziehende beträgt maximal 564 Euro pro Jahr, beim Ehegattensplitting bis zu 15.000 Euro pro Jahr.
Zudem steht das Ehegattensplitting in Kombination mit der beitragsfreien Mitversicherung und Minijobs Wünschen nach einer partnerschaftlichen Arbeitsteilung zwischen Frauen und Männern im Weg. "Das Splitting fördert eine riskante Arbeitsteilung, die für Frauen im Falle einer Scheidung zum Bumerang wird. Denn beim Unterhaltsrecht hat der Gesetzgeber das Leitbild der lebenslang gültigen Versorgerehe bereits ad acta gelegt und fordert finanzielle Eigenverantwortung von Alleinerziehenden", erläutert Schwab.
"Alleinerziehende brauchen einen roten Faden in der Familienpolitik statt widersprüchlicher Anreize", unterstreicht Schwab. Der VAMV fordert, das Ehegattensplitting durch eine Individualbesteuerung mit übertragbaren Grundfreibeträgen zu ersetzen und die Förderung von Familien durch eine Kindergrundsicherung zu gewährleisten.
"Alleinerziehende dürfen nicht länger in der Steuerklasse II abgespeist werden", fordert Schwab. "Kurzfristig hilft eine deutliche Anhebung der Steuerklasse II."
- Downloads
- PM_VAMV_Steuerrecht_27062013.pdf
Donnerstag, 20. Juni 2013
Familienförderung: Nur ein Systemwechsel wird der Vielfalt gerecht
Die staatliche Förderung von Kindern darf nicht länger an die Familienform ihrer Eltern gekoppelt sein. Anlässlich der heutigen Veröffentlichung der lang erwarteten Gesamtevaluation der familien- und ehebezogenen Leistungen erneuert der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) die Forderung nach einer Kindergrundsicherung in Höhe von 500 Euro pro Monat.
"Der VAMV fordert in der Familienförderung den Systemwechsel hin zu einer Kindergrundsicherung - damit für alle Kinder unabhängig von der Lebensform oder dem Einkommen ihrer Eltern die materielle und soziale Teilhabe gesichert ist", fordert Edith Schwab, Bundesvorsitzende des VAMV. Bei einer Kindergrundsicherung werden kindbezogene Transfers wie Kindergeld, Sozialgeld, Kinderzuschlag etc. zusammengeführt. "Eine Kindergrundsicherung ist eine transparente, unbürokratische und gerechte Lösung, die allen Kindern die gleiche Chance auf einen guten Start ins Leben gibt", unterstreicht Schwab.
"Besonders die derzeitige Besteuerung nach Familienform ist ungerecht, da sie Familien unterschiedlich entlastet", bemängelt Schwab. Das Ehegattensplitting fördert den Trauschein und das Alleinverdienermodell und benachteiligt indirekt Alleinerziehende und unverheiratete Eltern. Auch ein Familiensplitting würde diesen Konstruktionsfehler nicht beheben, sondern ausweiten. "Alleinerziehende dürfen nicht länger in der Steuerklasse II mit einem Almosen abgespeist werden", fordert Schwab. "Eine deutlich höhere steuerliche Entlastung ist überfällig. Die erheblichen kindbezogenen finanziellen Belastungen von Alleinerziehenden müssen sich endlich in ihrem Steuerbescheid widerspiegeln", unterstreicht Schwab.
"In der Familienpolitik fehlt ein roter Faden mit Blick auf den Lebensverlauf", moniert Schwab. "Alleinerziehende haben keine Wahlfreiheit, sie brauchen ein eigenes Erwerbseinkommen, da von ihnen finanzielle Eigenverantwortung gefordert wird." Mit 43 Prozent haben Alleinerziehende und ihre Kinder das höchste Armutsrisiko aller Familien. "Zentrales Ziel muss das Verhindern von Familienarmut sein", so Schwab.
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 2,6 Millionen Alleinerziehenden. Der VAMV fordert die Anerkennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein.
"Der VAMV fordert in der Familienförderung den Systemwechsel hin zu einer Kindergrundsicherung - damit für alle Kinder unabhängig von der Lebensform oder dem Einkommen ihrer Eltern die materielle und soziale Teilhabe gesichert ist", fordert Edith Schwab, Bundesvorsitzende des VAMV. Bei einer Kindergrundsicherung werden kindbezogene Transfers wie Kindergeld, Sozialgeld, Kinderzuschlag etc. zusammengeführt. "Eine Kindergrundsicherung ist eine transparente, unbürokratische und gerechte Lösung, die allen Kindern die gleiche Chance auf einen guten Start ins Leben gibt", unterstreicht Schwab.
"Besonders die derzeitige Besteuerung nach Familienform ist ungerecht, da sie Familien unterschiedlich entlastet", bemängelt Schwab. Das Ehegattensplitting fördert den Trauschein und das Alleinverdienermodell und benachteiligt indirekt Alleinerziehende und unverheiratete Eltern. Auch ein Familiensplitting würde diesen Konstruktionsfehler nicht beheben, sondern ausweiten. "Alleinerziehende dürfen nicht länger in der Steuerklasse II mit einem Almosen abgespeist werden", fordert Schwab. "Eine deutlich höhere steuerliche Entlastung ist überfällig. Die erheblichen kindbezogenen finanziellen Belastungen von Alleinerziehenden müssen sich endlich in ihrem Steuerbescheid widerspiegeln", unterstreicht Schwab.
"In der Familienpolitik fehlt ein roter Faden mit Blick auf den Lebensverlauf", moniert Schwab. "Alleinerziehende haben keine Wahlfreiheit, sie brauchen ein eigenes Erwerbseinkommen, da von ihnen finanzielle Eigenverantwortung gefordert wird." Mit 43 Prozent haben Alleinerziehende und ihre Kinder das höchste Armutsrisiko aller Familien. "Zentrales Ziel muss das Verhindern von Familienarmut sein", so Schwab.
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 2,6 Millionen Alleinerziehenden. Der VAMV fordert die Anerkennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein.
Dienstag, 11. Juni 2013
10 Forderungen an die Politik: Alleinerziehende fordern Strategien gegen Armut
Armut von Alleinerziehenden und ihren Kindern ist kein privates Schicksal, sondern Ausdruck ihrer gesellschaftlichen Benachteiligung. Neun von zehn Alleinerziehenden sind Frauen. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) fordert die Politik auf, endlich Verantwortung zu übernehmen und wirkungsvolle Maßnahmen gegen das erschreckend hohe Armutsrisiko von Einelternfamilien zu ergreifen.
"Der Staat muss die Armut von Alleinerziehenden und ihren Kindern in allen Lebensphasen durch eine gleichstellungsorientierte Familien-, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik verhindern", fordert Edith Schwab, Bundesvorsitzende des VAMV. Zu den konkreten Forderungen gehören flexible und gebührenfreie Betreuungs- und Bildungseinrichtungen, das Eindämmen des Niedriglohnsektors durch einen Mindestlohn und das Abschaffen der Minijobs, eine existenzsichernde und teilhabeorientierte Ausgestaltung von Sozialleistungen sowie eine gerechte Familienbesteuerung.
Die negativen Folgen von Familienarmut auf Kinder müssen durchbrochen werden: "Der VAMV fordert in der Familienförderung den Systemwechsel hin zu einer Kindergrundsicherung - damit Kinder unabhängig von der Lebensform oder dem Einkommen ihrer Eltern jenseits von Armut leben können", unterstreicht Schwab.
Im Rahmen der Fachtagung "Ohne Alternative - arm, ärmer, allein-erziehend? Familienarmut im Lebensverlauf" machte der Vortrag von Prof. Dr. Ute Klammer deutlich, wie widersprüchliche Anreize im Lebensverlauf zum hohen Armutsrisiko von Alleinerziehenden beitragen: Während u.a. das Ehegattensplitting und die beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenkasse Frauen in ein traditionelles Modell drängen, fordert das Unterhaltsrecht nach der Scheidung finanzielle Eigenverantwortung und Erwerbstätigkeit. Brüche im Lebenslauf werden besonders für Frauen zum Armutsrisiko. Prof. Dr. Stefan Sell stellte anschließend heraus, dass viele Alleinerziehende am Arbeitsmarkt in Minijobs und Niedriglöhnen ohne ausreichende Kinderbetreuung damit allein gelassen werden, ein armutsfestes Einkommen zu erwirtschaften.
Mit 43 Prozent haben Alleinerziehende und ihre Kinder das höchste Armutsrisiko aller Familien. Dieses ist seit Jahren konstant hoch. Im Bevölkerungsdurchschnitt liegt dieses Risiko bei 15 Prozent. Die Gefahr, in Langzeitarbeitslosigkeit zu leben, ist bei Alleinerziehenden mehr als doppelt so groß als im Bevölkerungsdurchschnitt.
"Der Staat muss die Armut von Alleinerziehenden und ihren Kindern in allen Lebensphasen durch eine gleichstellungsorientierte Familien-, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik verhindern", fordert Edith Schwab, Bundesvorsitzende des VAMV. Zu den konkreten Forderungen gehören flexible und gebührenfreie Betreuungs- und Bildungseinrichtungen, das Eindämmen des Niedriglohnsektors durch einen Mindestlohn und das Abschaffen der Minijobs, eine existenzsichernde und teilhabeorientierte Ausgestaltung von Sozialleistungen sowie eine gerechte Familienbesteuerung.
Die negativen Folgen von Familienarmut auf Kinder müssen durchbrochen werden: "Der VAMV fordert in der Familienförderung den Systemwechsel hin zu einer Kindergrundsicherung - damit Kinder unabhängig von der Lebensform oder dem Einkommen ihrer Eltern jenseits von Armut leben können", unterstreicht Schwab.
Im Rahmen der Fachtagung "Ohne Alternative - arm, ärmer, allein-erziehend? Familienarmut im Lebensverlauf" machte der Vortrag von Prof. Dr. Ute Klammer deutlich, wie widersprüchliche Anreize im Lebensverlauf zum hohen Armutsrisiko von Alleinerziehenden beitragen: Während u.a. das Ehegattensplitting und die beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenkasse Frauen in ein traditionelles Modell drängen, fordert das Unterhaltsrecht nach der Scheidung finanzielle Eigenverantwortung und Erwerbstätigkeit. Brüche im Lebenslauf werden besonders für Frauen zum Armutsrisiko. Prof. Dr. Stefan Sell stellte anschließend heraus, dass viele Alleinerziehende am Arbeitsmarkt in Minijobs und Niedriglöhnen ohne ausreichende Kinderbetreuung damit allein gelassen werden, ein armutsfestes Einkommen zu erwirtschaften.
Mit 43 Prozent haben Alleinerziehende und ihre Kinder das höchste Armutsrisiko aller Familien. Dieses ist seit Jahren konstant hoch. Im Bevölkerungsdurchschnitt liegt dieses Risiko bei 15 Prozent. Die Gefahr, in Langzeitarbeitslosigkeit zu leben, ist bei Alleinerziehenden mehr als doppelt so groß als im Bevölkerungsdurchschnitt.
Montag, 3. Juni 2013
Gute Betreuungsplätze und Kindesunterhalt verhindern Armut von Einelternfamilien
Mit 43 Prozent haben Alleinerziehende und ihre Kinder das höchste Armutsrisiko aller Familien. Der Bevölkerungsdurchschnitt liegt bei 15 Prozent. Daran hat sich seit 2007 nichts geändert, wie der 4. Armuts- und Reichtumsbericht zeigt.
Anlässlich der heute im Bundestag stattfindenden Anhörung zum 4. Armuts- und Reichtumsbericht erklärt Edith Schwab, Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter: "Alleinerziehende wollen arbeiten und auch der Staat verlangt von ihnen nicht zuletzt seit der Unterhaltsrechtsreform von 2008 finanzielle Eigenständigkeit - was aber fehlt sind die entsprechenden Rahmenbedingungen. Hier ist die Bundesregierung in Verantwortung, denn die anhaltende Armut von Einelternfamilien ist Ausdruck ihrer gesellschaftlichen Benachteiligung."
Wenn der flexible Kitaplatz fehlt oder Ganztagsschulplätze Mangelware sind, wird es sehr schwer, eine existenzsichernde Beschäftigung zu finden - hinsichtlich des Stundenumfangs sowie des Lohnes. Schließlich werden in sogenannten frauentypischen Branchen sehr oft Niedriglöhne gezahlt, von denen frau und ihr Kind nicht leben können. Auch fehlender Unterhalt ist ein großes Problem: Nur die Hälfte der Alleinerziehenden erhält Unterhalt in voller Höhe und regelmäßig.
Der VAMV fordert eine Armutspolitik als Querschnittspolitik. Es bedarf effektiver Instrumente in der Arbeitsmarkt-, Sozial-, Gleichstellungs- und Familienpolitik. Alleinerziehende brauchen unter anderem: einen zügigen Ausbau ganztägiger, flexibler und gebührenfreier Betreuungs- und Bildungseinrichtungen von hoher Qualität, die Einführung eines gesetzlichen und flächendeckenden Mindestlohns, einen Ausbau des Unterhaltsvorschuss, eine Kindergrundsicherung sowie eine Individualbesteuerung statt des Ehegattensplittings. Der Familienlastenausgleich im Steuerrecht ist so auszugestalten, dass er in gerechter Weise alle Familien gleichermaßen unterstützt und nicht diejenigen mit hohen Einkommen bevorteilt.
Weiter kritisiert Schwab das Vorgehen der Berichterstattung: "Es kann nicht sein, dass sich die Bundesregierung ihr Zeugnis selbst ausstellt und anstatt wissenschaftlicher Expertise eigene Interpretationen der Daten zu Verteilung von Einkommen und Vermögen vorlegt. Der Armuts- und Reichtumsbericht muss zukünftig von einer unabhängigen Expertenkommission unter der tatsächlichen Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Akteure erstellt werden."
Download der Pressemitteilung
Anlässlich der heute im Bundestag stattfindenden Anhörung zum 4. Armuts- und Reichtumsbericht erklärt Edith Schwab, Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter: "Alleinerziehende wollen arbeiten und auch der Staat verlangt von ihnen nicht zuletzt seit der Unterhaltsrechtsreform von 2008 finanzielle Eigenständigkeit - was aber fehlt sind die entsprechenden Rahmenbedingungen. Hier ist die Bundesregierung in Verantwortung, denn die anhaltende Armut von Einelternfamilien ist Ausdruck ihrer gesellschaftlichen Benachteiligung."
Wenn der flexible Kitaplatz fehlt oder Ganztagsschulplätze Mangelware sind, wird es sehr schwer, eine existenzsichernde Beschäftigung zu finden - hinsichtlich des Stundenumfangs sowie des Lohnes. Schließlich werden in sogenannten frauentypischen Branchen sehr oft Niedriglöhne gezahlt, von denen frau und ihr Kind nicht leben können. Auch fehlender Unterhalt ist ein großes Problem: Nur die Hälfte der Alleinerziehenden erhält Unterhalt in voller Höhe und regelmäßig.
Der VAMV fordert eine Armutspolitik als Querschnittspolitik. Es bedarf effektiver Instrumente in der Arbeitsmarkt-, Sozial-, Gleichstellungs- und Familienpolitik. Alleinerziehende brauchen unter anderem: einen zügigen Ausbau ganztägiger, flexibler und gebührenfreier Betreuungs- und Bildungseinrichtungen von hoher Qualität, die Einführung eines gesetzlichen und flächendeckenden Mindestlohns, einen Ausbau des Unterhaltsvorschuss, eine Kindergrundsicherung sowie eine Individualbesteuerung statt des Ehegattensplittings. Der Familienlastenausgleich im Steuerrecht ist so auszugestalten, dass er in gerechter Weise alle Familien gleichermaßen unterstützt und nicht diejenigen mit hohen Einkommen bevorteilt.
Weiter kritisiert Schwab das Vorgehen der Berichterstattung: "Es kann nicht sein, dass sich die Bundesregierung ihr Zeugnis selbst ausstellt und anstatt wissenschaftlicher Expertise eigene Interpretationen der Daten zu Verteilung von Einkommen und Vermögen vorlegt. Der Armuts- und Reichtumsbericht muss zukünftig von einer unabhängigen Expertenkommission unter der tatsächlichen Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Akteure erstellt werden."
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