Donnerstag, 24. Juni 2021

Sechster Armuts- und Reichtumsbericht: Dauerhaft hohe Belastungen von Familien und hohe Kinderarmut

 





Sechster Armuts- und Reichtumsbericht: Dauerhaft hohe Belastungen von Familien und hohe Kinderarmut

Die in der AGF zusammengeschlossenen Familienverbände fordern anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte zum 6. Armuts- und Reichtumsbericht eindringlich, die Entlastung von Familien und die Bekämpfung der Kinderarmut effektiver zu gestalten. Der Bericht dokumentiert den Stillstand beim Abbau sozialer Ungleichheit und sozialer Benachteiligung von besonders belasteten Familien.

„Die im 6. Armuts- und Reichtumsbericht eindrücklich beschriebene Verfestigung von Armuts- und Reichtumslagen zeigt, dass die bisherige Politik nicht ausreicht, um Familienarmut zu verhindern und Aufstiegschancen für alle Kinder zu gewährleisten. Wir dürfen uns nicht an den hohen Anteil armer Kinder gewöhnen und dass ihnen die gesellschaftliche Teilhabe und die Perspektive auf einen sozialen Aufstieg verweigert wird“ fordert Sidonie Fernau, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen. „Besonders hohe Armuts- und Teilhaberisiken tragen Alleinerziehende, Familien mit drei und mehr Kindern und Familien mit Migrationsgeschichte.“

Formal hinterlässt der 6. Armuts- und Reichtumsbericht für die AGF einen ambivalenten Eindruck. Die analytischen Teile sind aus Sicht der Familienorganisationen weitgehend gelungen. Dem selbstgesetzten Anspruch, „eine mehrdimensionale Betrachtung sozialer Lagen“ im Zeitverlauf vorzunehmen, würde der Bericht im Wesentlichen gerecht und bilde damit eine wichtige Datenquelle auch für die familienpolitische Diskussion. Jedoch sei der Eindruck zu den politischen Maßnahmen ein völlig anderer: Hier bliebe die Aufzählung der Initiativen der Bundesregierung ein Flickenteppich der Legitimation des Regierungshandelns. Impulse für eine effektive Armutsbekämpfung finden sich hier nicht, was insbesondere angesichts der Corona-Pandemie besonders bedauerlich sei.

Die Familienorganisationen fordern von der kommenden Bundesregierung wirksame Maßnahmen der Familienentlastung und der Bekämpfung von Kinderarmut sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Zentral seien neben einer familiengerechten Gestaltung der Arbeitswelt u.a. eine bessere Qualität der Kinderbetreuung und Bildung, eine Erhöhung, Vereinfachung und Entbürokratisierung von Familienleistungen, eine gerechtere Einbeziehung der finanziell starken „Schultern“ bei der Finanzierung gesellschaftlicher Aufgaben, eine neue zeitpolitische Debatte um die Entlastung von Familien sowie die Senkung der Mehrwertsteuer für Produkte für Kinder und Familien (7% für Kinder).

 (www.vamv.de)


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Montag, 14. Juni 2021

Familienorganisationen begrüßen die Europäische Kindergarantie und fordern die Bundesregierung zur zügigen Umsetzung auf

 



Familienorganisationen begrüßen die Europäische Kindergarantie und fordern die Bundesregierung zur zügigen Umsetzung auf

Die in der AGF zusammengeschlossenen Familienorganisationen begrüßen den heutigen Beschluss der EU-Mitgliedstaaten zur Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder. Mit diesem Beschluss, dem ein Vorschlag der Europäischen Kommission vorausging, verpflichten sich die Mitgliedstaaten zu einer intensiven Bekämpfung von Kinderarmut und deren Folgen für die Teilhabe von Kindern. Aus Sicht der AGF bietet die Initiative eine Chance, den Kampf gegen Kinder- und Familienarmut in Deutschland und Europa zu stärken. Sie fordert nun insbesondere die Bundesregierung auf, die dort enthaltenen Empfehlungen baldmöglichst umzusetzen und dafür einen entsprechenden Aktionsplan zu entwickeln.

 
Die „Europäische Garantie für Kinder“ hat das Ziel, arme und armutsgefährdete Kinder in der EU zu unterstützen. Jedes bedürftige Kind in Europa soll Zugang zu den Ressourcen haben, die es für sein Wohlergehen und seine Entwicklung benötigt. Dazu gehört die Teilhabe von Kindern an kostenloser medizinischer Versorgung, unentgeltlicher Bildung, kostenlosen Betreuungseinrichtungen, angemessenen Wohnverhältnissen und geeigneter und gesunder Ernährung. Diese Schwerpunkte sind mit einzelnen weiteren Indikatoren unterfüttert.
 
Bereits am 24. März 2021 hatte die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine entsprechende Ratsempfehlung zur Einführung einer sogenannten "Kindergarantie" veröffentlicht. Diese wurde nun von den Mitgliedstaaten als sogenannte Ratsempfehlung beschlossen, die die Mitgliedstaaten auffordert, die dort aufgeführten Inhalte auf nationaler Ebene wirksam umzusetzen. Dafür soll innerhalb von 9 Monaten jeweils ein nationaler Aktionsplan entwickelt werden. Die Bundesregierung hatte im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft eine Deklaration initiiert, mit der Staaten ihre Bereitschaft zur Unterstützung der EU-Kindergarantie erklärten und ihre Verpflichtung für eine angemessene Umsetzung auf nationaler Ebene betonten.
 
Die AGF unterstützt die Initiative und plant, den Prozess auf nationaler Ebene zu begleiten.
Weitere Informationen: https://www.ag-familie.de/home/childguarantee.

 (www.vamv.de)


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Kinderzuschlag: Wichtige Klarstellung für Alleinerziehende verabschiedet!

 


Kinderzuschlag: Wichtige Klarstellung für Alleinerziehende verabschiedet!


Der Bundestag hat am Freitag mit dem Kitafinanzhilfenänderungsgesetz eine wichtige gesetzliche Klarstellung beschlossen: „Im Bundeskindergeldgesetz ist nun ausdrücklich geregelt, dass der Kinderzuschlag nicht den Kindesunterhalt mindert. Somit kann der Kinderzuschlag in dem Haushalt verbleiben, für den er bewilligt und in dem er gebraucht wird. Wir begrüßen ausdrücklich, dass eine dringende Regelungslücke geschlossen wird, die wir als VAMV angemahnt hatten“, erläutert Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV).

Notwendig wurde diese Regelung nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom vergangenen Herbst: Danach mindert der für einen Alleinerziehendenhaushalt gewährte Kinderzuschlag im Rahmen der Unterhaltsberechnung als Einkommen des Kindes in voller Höhe den Unterhaltsbedarf des Kindes. Der BGH hat damit zwar in einer systematisch umstrittenen Frage Klarheit geschaffen, allerdings sind gleichzeitig neue offene Fragen entstanden: Der Kinderzuschlag hat das Ziel Familien mit kleinen Einkommen vor Armut zu bewahren – wenn eine Alleinerziehende Kinderzuschlag erhält, fehlt der KiZ durch diese Verrechnung mit dem Kindesunterhalt in ihrem Haushaltsbudget. Wovon soll das Kind leben? Kindesunterhalt mindert wiederum die Höhe des Kinderzuschlags – was ist in der Praxis Henne und was Ei? Der Kinderzuschlag wird in der Konsequenz zu einer Sozialleistung für den gegebenenfalls sogar gutverdienenden Barunterhaltspflichtigen, bei dem das Kind gar nicht seinen Lebensmittelpunkt hat.

„Die armutsvermeidende Wirkung des Kinderzuschlags wird für Alleinerziehende und ihre Kinder durch die Praxis der Rechtsprechung verhindert. Seine Wirkung wird praktisch ausgehöhlt, seine Intention ad absurdum geführt. Umso wichtiger ist die gesetzliche Klarstellung, dass Unterhaltspflichten durch den Kinderzuschlag nicht berührt werden“, betont Jaspers. (www.vamv.de)


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Freitag, 11. Juni 2021

Endlich: Weichen zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder gestellt

 


Endlich: Weichen zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder gestellt


Der VAMV begrüßt, dass der Bundestag heute den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder auf den Weg gebracht hat. Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. erklärt hierzu:

„Heute wurden die Weichen gestellt, immerhin bis 2029 eine gravierende Lücke zu schließen: Nachdem der Ausbau der Kinderbetreuung für Vorschulkinder auf einem guten Weg ist, erleben viele Eltern mit Beginn der Schulzeit einen Einbruch des Betreuungsangebots am Nachmittag. Gerade für Alleinerziehende sind eine verlässliche ganztägige Betreuung für ihre Schulkinder bzw. verlässliche Ganztagsschulen jedoch existenziell: Ohne eine ausreichende Kinderbetreuung können Alleinerziehende keiner existenzsichernden Erwerbstätigkeit nachgehen. Denn im Gegensatz zu Paarfamilien können Alleinerziehende nicht zu zweit mit Betreuungslücken jonglieren.

Wir erkennen den Kraftakt von Bund, Ländern und Kommunen an, um vor allem die personellen und finanziellen Voraussetzungen für diesen Rechtsanspruch zu schaffen. Trotzdem hätten wir uns mehr schneller gewünscht: Es sind noch fünf Jahre, bis der Anspruch im August 2026 stufenweise beginnt. Erst 2029 sollen dann alle Grundschulkinder ein Recht auf eine Ganztagsbetreuung haben. Im Koalitionsvertrag war noch ein Anspruch für alle Grundschulkinder ab 2025 vorgesehen.

Hinzu kommt: Für Alleinerziehende in Vollzeit wird auch der Anspruch auf acht Stunden Betreuung nicht ausreichen. Deshalb ist zusätzlich eine bedarfsgerechte flexible Randzeitenbetreuung notwendig. Eltern brauchen nicht nur Betreuung für ihre Kinder, Eltern wünschen sich für ihre Kinder gute Angebote, die intellektuell anregend sind und in denen sie ihren Nachwuchs gut aufgeboben wissen.

Was wir im Gesetz vermissen, sind deshalb verbindliche Qualitätsanforderungen. Diese sind unerlässlich, um den Anspruch auf Förderung, Bildung und Betreuung mit Leben zu füllen und im besten Fall zu mehr Chancengerechtigkeit beitragen.

Wir setzen darauf, dass auch die Länder im Bundesrat dem Gesetz zustimmen – damit wenigstens ab 2029 jedes Grundschulkind endlich einen Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung haben wird!“ (www.vamv.de)



Mittwoch, 26. Mai 2021

Gute Wahl für Alleinerziehende

2021 wird spannend: Welche Weichen für künftige Politik werden die Wählerinnen und Wähler bei den Bundestagswahlen am 26. September stellen? Welche Rolle wird Familienpolitik dabei spielen? Die Parteien sind dabei, ihre Wahlprogramme aufzustellen. Sie legen damit erste bedeutende Grundlagen für die Familien- und Sozialpolitik in der kommenden Legislaturperiode. Umso wichtiger ist es, dass die Interessen von Alleinerziehenden Eingang in die Wahlprogramme finden! Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter hat mit einem 
Alleinerziehenden-Check kurz und knapp ausbuchstabiert, was gute Politik für Alleinerziehende bedeutet: Wertschätzung, gute und flexible Kinderbetreuung, eine familienfreundliche wie geschlechtergerechte Arbeitswelt, Steuergerechtigkeit und Kindergrundsicherung, bezahlbare Wohnungen, ein faires Unterhaltsrecht sowie Vielfalt von Umgangsmodellen und wirksamer Gewaltschutz.
Der VAMV startet die Social-Media-Kampagne #GuteWahlfürAlleinerziehende. Bis zum 22.Juni werden wir mehrmals in der Woche unsere Wahlforderungen über unsere Social-Media-Kanäle bei TwitterInstagram und Facebook an die Parteien richten. Damit Alleinerziehende eine gute Wahl haben


Hier unser Flyer als Download  Gute Politik für Alleinerziehende bedeutet....

Bündnis Sorgearbeit fair teilen: Wir brauchen einen Aufbruch zu mehr Geschlechtergerechtigkeit!


Bündnis Sorgearbeit fair teilen: Wir brauchen einen Aufbruch zu mehr Geschlechtergerechtigkeit!
 








Die Corona-Krise zeigt deutlich, dass unbezahlte Sorgearbeit eine zentrale gesellschaftliche Ressource ist, auf die – nicht nur – in der Pandemie wie selbstverständlich zurückgegriffen wird. Frauen haben bereits vor der Pandemie den Hauptteil der unbezahlten Sorgearbeit geschultert. Die Sorgelücke zwischen den Geschlechtern wird durch die Corona-Krise noch stärker sichtbar; sie hat sich vielerorts weiter verschärft. Druck und Mehrfachbelastung sind vor allem für Frauen in erheblichem Maße gestiegen. Alleinerziehende und pflegende Angehörige sind dabei besonders stark betroffen.

Das im Sommer 2020 gegründete zivilgesellschaftliche Bündnis Sorgearbeit fair teilen fordert die Politik auf, sich für die gerechtere Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern über den ganzen Lebensverlauf hinweg einzusetzen. Die Anreize für die gleichberechtige Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit müssen gestärkt werden. Es braucht einen gleichstellungspolitischen Aufbruch!

Zusammen mit 12 weiteren Verbänden macht sich der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) dafür stark, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den genannten Gender Care Gap und dessen Auswirkungen zu sensibilisieren und die Sorgelücke zu schließen.
https://www.sorgearbeit-fair-teilen.de/. (www.vamv.de)

Dienstag, 13. April 2021

Offener Brief von VAMV, AGIA, SHIA und die Diakonie wegen Forderung von Korrekturen beim Wohngeldgesetz


Höhere Steuerentlastung für Alleinerziehende, aber in Folge Einbußen beim Wohngeld für Alleinerziehende mit kleinsten Einkommen? In einem offenen Brief fordern VAMV, AGIA, SHIA und die Diakonie Korrekturen beim Wohngeldgesetz, damit die überfällige Steuerentlastung nicht ausgerechnet für Alleinerziehende mit kleinsten Einkommen zum Eigentor wird! Die Alleinerziehendenvertretungen fordern, §16 des Wohngeldgesetzes zu ergänzen, so dass erwerbstätige Alleinerziehende mit kleinsten Einkommen hier nicht durchs Raster fallen und unterm Strich nicht weniger Geld zur Verfügung zu haben.

Hintergrund: Bei der Wohngeldberechnung wird es honoriert, Lohnsteuern zu zahlen. Für Alleinerziehende, die ein so kleines Einkommen haben, dass sie dank der höheren Steuerklasse II gar keine Lohnsteuern mehr zahlen, kann die kleine Steuerersparnis zu großen Verlusten beim Wohngeld führen. Wenn dieses ganz entfällt, bricht auch das Bildungs- und Teilhabepaket weg.



Offener Brief HIER ZUM DOWNLOAD als pdf